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Konfliktsituationen im Verkehr

Ich hatte es so verstanden das die Polizei das vorgeworfen hätte, aber wenn es der Gegner war ist es tatsächlich etwas anderes.
Nein nein, nur der Herr war der Meinung, dass ich ihn mit meiner Fahrweise genötigt hätte. Das gute ist auch, dass ich mich zu keinerlei Beleidigung oder ähnlichen hinreißen lassen hatte. Ich ihn lediglich auf den 1,5 Meter Abstand hingewiesen.
 
Das sieht nicht so aus, als wäre es innerhalb einer geschlossenen Ortschaft -> ZWEI Meter Abstand notwendig. also wahrscheinlich mehr als der Weg selbst.
Es ist übrigens durchaus zulässig einen Überholer am Überholen durch Ausscheren zu hindern, wenn der Überholvorgang nur mit Gefährdung möglich wäre.
Das wird garantiert eingestellt. Habe ich alles durch: Ausbremser auf Landstraße bis zum Stillstand mit Beschimpfungen, wartepflichtiger Entgegenkommer zeigt 'Scheibenwischer' usw: alles eingestellt, trotz Video.
Du hast offensichtlich auch immer noch keine Dashcam. Das solltest du - und alle anderen ohne - umgehend ändern.
 
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Ein paar Impressionen von der Strecke.
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Auf dem Stück hatte er mich schlussendlich überhohlt.
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Das Durchfahrtsverbot vom anderen Ende der Straße.
 
Es ist übrigens durchaus zulässig einen Überholer am Überholen durch Ausscheren zu hindern, wenn der Überholvorgang nur mit Gefährdung möglich wäre.
das habe ich aber auch schonmal von einem Staatsanwalt ganz anders gehört. Ist schon ein paar Jahre her, inzwischen gäbe es da richtig Rabbatz bzw. würde ich mir solch einen Schwachsinn nicht mehr gefallen lassen. Wer meint, dann müsste der Radfahrer halt ganz weit rechts fahren, damit sich der Autofahrer halt irgendwie und voraussehbar ohne Einhaltung des vorgeschriebenen Überholabstands überholen kann (was viele dann auch als falsch verstandene Einladung zum Überholen verstehen), dem muss man doch mal den Puls fühlen.
 
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Mal eine Frage: Gemeinsamer Rad-/Fußweg neben einer Bundesstraße welcher für Erlaubnisscheininhaber frei ist. Wenn mir nun ein solcher Inhaber mit ca. 30 km/h entgegen kommt, muss der doch auch in irgendeinerweise Rücksicht nehmen oder? Ich muss doch auch für alles mögliche auf einem Geh- und Radweg abbremsen bzw. Vorsicht walten lassen. Der Typ in seinem Pritschenbulli kam mir ungebremst entgegen. Brüllte natürlich noch "Ich darf hier fahren". Unglaublich....
 
gutes Video zum Thema Überholabstand in Ö:
Die gesetzlichen Regelungen sind da mit denen in D gut vergleichbar.
Das Verhalten der Autofahrer gegenüber Radfahrern leider auch.
Und die Kommentare dazu ebenfalls - bis hin zu dem Vorschlag, Radfahren auf den meisten Straßen quasi verbieten zu wollen.
 
Das klingt, als ob das kein Radfussweg sein dürfte.
Kannst Du das näher erläutern? Die Situation ist die, dass ein sehr kurzer Teil des Geh-/Radweges quasi als Wirtschaftsweg für Land- und Forstwirtschaft genutzt wird. Daher die Freigabe.

Davon völlig unabhängig: Wenn mir jemand auf einem schmalen Weg/Straße/Wasauchimmer entgegen kommt, muss der doch, (genau wie ich!), abbremsen und sich rechts halten?!
 
Ein Radweg kann ja nur für Radfahrer sein. Wenn andere Fahrzeuge darauf dürfen ist es kein Radweg mehr.
Zum 2.:
Denke ich auch, der landwirtschaftlichen Verkehr muss die Rechte von Fußgängern und Radfahrern achten und zurückstecken.
Paragraph 1 StVo gilt ja auch immer..
 
Spätestens in der Kurve mit dem Auslauf hätte ich ihn einfach vorbei gelassen. War der Schnitt das Problem??
Gut das es nur ein Auto war, § 5 Abs. 6 StVO erwähnt ja eine gestaute Kolonne hinter einem die einem zum Vorbeilassen zwingt, bis hin zum Anhalten.
 
Spätestens in der Kurve mit dem Auslauf hätte ich ihn einfach vorbei gelassen. War der Schnitt das Problem??
Gut das es nur ein Auto war, § 5 Abs. 6 StVO erwähnt ja eine gestaute Kolonne hinter einem die einem zum Vorbeilassen zwingt, bis hin zum Anhalten.
Die Straße ist für Kraftfahrzeuge gesperrt und das ganze ist eine Abfahrt, was vielleicht auf den Bildern nicht ganz so rüber kommt. Verstehe nicht warum man dort quasi auf Null abbremsen sollte. Ich bin jetzt nicht der sicherste Abfahrer und in so einer Situation voll mit mir selbst beschäftigt.
 
Die gesetzlichen Regelungen sind da mit denen in D gut vergleichbar.
In AT gibts für uns Rennradfahrer aber einen wesentlichen Unterschied: dort darf man als Rennradler jederzeit ganz legal auf der Fahrbahn fahren und muss keine Radwege benutzen. Hier geht das erst bei Gruppen mit mehr als 15 Leuten wirklich sicher legal. Die ganzen Benutzbarkeitskriterien sind ja doch sehr subjektiv.

Das Verhalten der Autofahrer gegenüber Radfahrern leider auch.
Das kann ich bestätigen. Hier verhalten sich die Ösis am meisten wie Asis, vor allem bzgl. Überholabstand. Zumindest war das vor den unseligen Schwellen vor der Kugler Alm so. Seit die Presse darauf rumreitet hat sich das Stimmungsbild massiv gewandelt und aggressive Aktionen seitens KFZ-Lenkern gegenüber Rennradfahrern sind sehr viel häufiger geworden.
 
Die Straße ist für Kraftfahrzeuge gesperrt und das ganze ist eine Abfahrt, was vielleicht auf den Bildern nicht ganz so rüber kommt. Verstehe nicht warum man dort quasi auf Null abbremsen sollte. Ich bin jetzt nicht der sicherste Abfahrer und in so einer Situation voll mit mir selbst beschäftigt.
Ich habe die Regeln nicht gemacht. Ursprünglich ging es wohl sicher um langsame Trekker o.ä, aber auch ein Fahrrad ist ein Fahrzeug. Gilt dort 100kmh?
Aber wie gesagt, der Text erwähnt ja eine Ansammlung von Fahrzeugen hinter Dir, nicht nur eines, insofern wohl kein Problem
 
Ich habe die Regeln nicht gemacht. Ursprünglich ging es wohl sicher um langsame Trekker o.ä, aber auch ein Fahrrad ist ein Fahrzeug. Gilt dort 100kmh?
Aber wie gesagt, der Text erwähnt ja eine Ansammlung von Fahrzeugen hinter Dir, nicht nur eines, insofern wohl kein Problem
Es gibt dort kein Tempolimit durch Schilder. 100 dort zu fahren dürfte sehr sportlich bis unmöglich sein. Bergauf wäre ich ja bei dir, aber wie gesagt, die Strecke führt ca. 120km auf 2,5km begab, auf einer gesperrten Straße.
 
Es gibt dort kein Tempolimit durch Schilder. 100 dort zu fahren dürfte sehr sportlich bis unmöglich sein. Bergauf wäre ich ja bei dir, aber wie gesagt, die Strecke führt ca. 120km auf 2,5km begab, auf einer gesperrten Straße.
120km auf 2.5km - das ist echt krass, dass da noch jemand überholen will :)
 
Da stehen doch Absperrschrankengitter mit 5 roten Leuchten.
Diese sind eine Sonderform der Absperrschranke, Zeichen 600 StVO. Es sind die einzigen Absperrgeräte, mit denen ein rechtswirksames Betretungsverbot für bestimmte Verkehrsflächen erwirkt werden kann (§ 25 Absatz 4, Satz 2 StVO). Rote Leuchten bedeuten das die gesamte dahinter befindliche Verkehrsfläche für alle Verkehrsteilnehmer gesperrt ist. Gelbe Leuchten bedeuten das Bereiche bzw. Fahrspuren gesperrt sind.

Meine Meinung: die Absperrschrankengitter sind zwar (vermutlich durch andere Verkehrsteilnehmer) zur Seite geschoben worden, sperren aber trotzdem den dahinter liegenden Verkehrsbereich für alle Verkehrsteilnehmer. Du hattest deswegen dort nichts zu suchen.
Da die Absperrschrankengitter unmittelbar neben den Zeichen 260 platziert wurden, ist davon auszugehen, dass die Freigabe für Land- und Forstwirtschaftlichen Verkehr durch das Zusatzzeichen auch für die Absperrschrankengitter mitgelten soll.
Da der Konfliktgegner von seiner Kleidung durchaus diesem Nutzerkreis zuzuordnen ist, würde ich erstmal davon ausgehen, dass dieser dort berechtigt unterwegs war.
 
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