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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Der 7. Sinn - Antwort WDR
Wird nicht wieder aufgelegt, ein wesentlicher Grund dagegen sind die Kosten:
"Eines der Merkmale des 7. Sinn war fraglos die aufwändig produzierte, realitätsnahe Darstellung von Unfallsituationen durch Crash-Szenen mit oft gewagten Stuntmen-Einsätzen. Diesen Standard zu halten, würde unangemessen hohe Kosten verursachen."
Ich finde, das es die Crashs und Stunts nicht braucht um Regeln allgemeinverständlich anschaulich rüber zu bringen...
 
Der 7. Sinn - Antwort WDR
Wird nicht wieder aufgelegt, ein wesentlicher Grund dagegen sind die Kosten:
"Eines der Merkmale des 7. Sinn war fraglos die aufwändig produzierte, realitätsnahe Darstellung von Unfallsituationen durch Crash-Szenen mit oft gewagten Stuntmen-Einsätzen. Diesen Standard zu halten, würde unangemessen hohe Kosten verursachen."
Ich finde, das es die Crashs und Stunts nicht braucht um Regeln allgemeinverständlich anschaulich rüber zu bringen...

Sehe ich auch so!
 
Wenn selbst bei so einer klaren Sache, für die der Radfahrer eigentlich gar nichts kann,
Wieso konnte der Radler da nichts dafür? Er war für einen Gehweg zu schnell - was ja auch der Abstieg über den Lenker nahelegt - und ist zudem noch recht nah an den Grundstückgrenzen entlanggefahren. Daraus eine "Diskriminierung von Radfahrern" zu konstruieren, halte ich schon für gewagt.
 
Ich fahre deshalb nicht neben einem leeren Gehweg auf einer vielbefahrenen Fahrbahn. Ich fahre nicht Schrittgeschwindigkeit auf einem leeren Gehweg, wo Radfahren FREI ist. Und ganz bestimmt fahre ich da drauf auch nicht mit 45 km/h, wo noch Haustüren direkt am Weg sind und Ausfahrten von Grundstücken.
Wer es mag, den lasse ich ja an der Bordsteinkante auf der Fahrbahn radeln. Wegen der Forderung, auf der Fahrbahn fahren zu dürfen, werden die Radwege ja zu Gehwegen mit "Fahrrad frei" umgewidmet. Dass der Paragraf so formuliert ist wie er ist, damit kann ich leben. LEBEN.
Egoismus in Reinform.
 
Wieso konnte der Radler da nichts dafür? Er war für einen Gehweg zu schnell - was ja auch der Abstieg über den Lenker nahelegt - und ist zudem noch recht nah an den Grundstückgrenzen entlanggefahren. Daraus eine "Diskriminierung von Radfahrern" zu konstruieren, halte ich schon für gewagt.
Ich habe das Urteil nicht gelesen, aber herausgehört, dass es ein RADWEG war (Mischweg) und das Tempo max. 14 km/h. Wenn DAS zu schnell ist, darf das auch kein RADWEG sein sondern max. ein Gehweg/Fahrrad frei oder ein reiner Gehweg mit Verbot für Radfahrer.

Aber - um das nicht zu vergessen (vergessen die meisten Gemeinderäte und Bürgermeister übrigens): Kinder MÜSSEN auf Gehwegen fahren bis sie 8 sind und dürfen es, bis sie 10 sind. Schon mal gesehen, wie schnell die flitzen? Wer haftet da?

Imho ist in D extrem vieles zu den umfassenden Radverkehrsthemen völlig unausgegoren und nicht zuende gedacht. Wer stimmt da zu?
 
Endlich mal eine Situation, bei der es gut ist auf dem rechten Auge blind zu sein.
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... Kinder MÜSSEN auf Gehwegen fahren bis sie 8 sind und dürfen es, bis sie 10 sind. Schon mal gesehen, wie schnell die flitzen? Wer haftet da?
Niemand. Kinder sind generell bis 7 Jahre nicht deliktsfähig. Wenn Dich ein Sechsjähriger vom Radl schubst oder Dir mit einem Stein das Auto zerkratzt, hast Du Pech gehabt. Die elterliche Aufsichtspflicht wird dabei übrigens eng ausgelegt, so dass die in den meisten Fällen auch nicht weiterhilft. Im Straßenverkehr gilt die Altersgrenze übrigens bis 10 Jahre.
 
Egoismus in Reinform.
Wenn ich mich um mich kümmere ist das Egoismus. So ganz ohne kann die Menschheit nicht existieren.

Aber welchen Egoismus meinst Du, dass ich nicht 5 km/h fahren will?

Ich habe das Urteil nicht gelesen, aber herausgehört, dass es ein RADWEG war (Mischweg) und das Tempo max. 14 km/h. Wenn DAS zu schnell ist, darf das auch kein RADWEG sein sondern max. ein Gehweg/Fahrrad frei oder ein reiner Gehweg mit Verbot für Radfahrer.
Aus dem Urteil:
"11 Mit ihrer Klage bzw. Widerklage verfolgen Kläger und Beklagter wechselseitig Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Unfallereignis vom 19.06.2018 um 17:40 Uhr auf dem Gehweg der .....straße in ..... Die Widerbeklagte zu 2 wird als gesetzliche Vertreterin des Klägers und Widerbeklagten zu 1. wegen behaupteter Aufsichtspflichtverletzung in Anspruch genommen."

"12 Der Beklagte befuhr zum Unfallzeitpunkt mit seinem Fahrrad den rechts der Straße belegenen, durch Zusatzschild auch für Fahrräder frei gegebenen Fußgängerweg. .... Der zum Unfallzeitpunkt neun Jahre alte Kläger verließ zu diesem Zeitpunkt die Musikschule (...) und lief in Begleitung der ihm nachfolgenden Widerbeklagten zu 2.) auf den am Ende des Eingangsbereichs befindlichen Gehweg. Dabei kam es zur Kollision zwischen Kläger und Beklagten. Der Kläger kam zu Fall. Infolge des eingeleiteten Bremsvorgangs überschlug sich das Fahrrad und der Beklagte stürzte nach vorne über den Fahrradlenker."

"27 Der Beklagte hat den für Radfahrer zugelassenen Fußgängerweg nach dem Ergebnis der durchgeführten Beweisaufnahme zur hinreichenden Überzeugung des Gerichts (§ 286 ZPO) unter Missachtung der gesteigerten Sorgfaltspflichten benutzt und hierbei rechtswidrig und schuldhaft i. S. eines gemäß § 276 Abs. 2 BGB fahrlässigen Verhaltens die Gesundheit und körperliche Unversehrtheit des Klägers beeinträchtigt."


Das Gericht führt im Weiteren aus:
"28 Grundsätzlich gilt nach wohl allgemeiner Auffassung, dass den Radfahrer bereits bei einem gemeinsamen Fuß- und Radweg (Zeichen 240 Anlg. 2 zu § 41 StVO) höhere Sorgfaltspflichten als den Fußgänger treffen. Dabei müssen Radfahrer jede Gefährdung vermeiden. Fußgänger dürfen den gemeinsamen Fuß- und Radweg auf der ganzen Breite benutzen und müssen insbesondere nicht fortwährend nach Radfahrern, die etwa von hinten herankommen könnten, Umschau halten. Radfahrer haben dementsprechend die Belange der Fußgänger auf solchen Wegen besonders zu berücksichtigen und insbesondere bei unklaren Verkehrslagen ggf. Schrittgeschwindigkeit fahren, um ein sofortiges Anhalten zu ermöglichen. Auf betagte oder unachtsame Fußgänger muss ein Radfahrer besondere Rücksicht nehmen; mit Unaufmerksamkeiten oder Schreckreaktionen muss er rechnen. Für die Geschwindigkeit von Radfahrern gilt zusätzlich § 3 Abs. 1 S. 4 StVO. Ein Radfahrer muss innerhalb der übersehbaren Strecke halten können. Er muss auch damit rechnen, dass aus Eingängen oder Ausfahrten Personen oder Fahrzeuge auf den Gehweg gelangen können (vgl. OLG Frankfurt NZV 2013, S. 388 m.w.N. - ..."

"30 Diese Maßstäbe gelten erst recht auf - wie im hier zu beurteilenden Fall - reinen Gehwegen, die lediglich durch ein Zusatzschild für Radfahrer freigegeben sind (Zeichen 239, Anlg. 2 zu § 41 StVO). Das Zusatzschild "Radfahrer frei" eröffnet dem Radverkehr nur ein Benutzungsrecht auf dem Gehweg. Den Belangen der Fußgänger kommt in diesem Fall ein besonders erhöhtes Gewicht zu; insbesondere darf der Radverkehr nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren (vgl. OLG Oldenburg NZV 2004, S. 360 sowie OLG Celle Az.14 U 141/19; Hinweisbeschluss vom 19.08.2019, jeweils m.w.N. aus Rechtspr. und Lit.)."


Imho ist in D extrem vieles zu den umfassenden Radverkehrsthemen völlig unausgegoren und nicht zuende gedacht. Wer stimmt da zu?
Ich stimme zu, aber sicherlich. Unausgegoren ist, dass man Radfahrern ein Schritttempo, also ein Tempolimit auferlegt, wobei man nicht mehr von Radfahren sprechen kann. Man kann sogar umkippen :confused:. Warum lässt man Radfahrer auf solche Gehwege? Ich sah vorgestern so einen Weg, der zuvor Zeichen 240 trug und nun mit Zeichen 239 und Zusatzschild versehen wurde, außerorts ist das. Auf der Fahrbahn sind Radfahrer in Lebensgefahr, weil dort geballert wird wie sonst wo.
 
Aus dem Urteil:
"11 Mit ihrer Klage bzw. Widerklage verfolgen Kläger und Beklagter wechselseitig Schadensersatz und Schmerzensgeld aus einem Unfallereignis vom 19.06.2018 um 17:40 Uhr auf dem Gehweg der .....straße in ..... Die Widerbeklagte zu 2 wird als gesetzliche Vertreterin des Klägers und Widerbeklagten zu 1. wegen behaupteter Aufsichtspflichtverletzung in Anspruch genommen."

"12 Der Beklagte befuhr zum Unfallzeitpunkt mit seinem Fahrrad den rechts der Straße belegenen, durch Zusatzschild auch für Fahrräder frei gegebenen Fußgängerweg. ....

Danke, jetzt habe ich es auch zwischen den Blöcken der Veröffentlichung gelesen, dass Du das schon geschrieben hast. Ich finde es unerträglich, dass eine quasi-Fachpresse ein derartes Urteil so abfälschen kann, dass nur noch Unklarheit herrscht und auch noch nicht mal Ahnung von den richtigen Schildern hat!

Man könnte nur noch motzen (nein, ich habe nicht m mit k verwechselt).

Ich stimme zu, aber sicherlich. Unausgegoren ist, dass man Radfahrern ein Schritttempo, also ein Tempolimit auferlegt, wobei man nicht mehr von Radfahren sprechen kann. Man kann sogar umkippen :confused:. Warum lässt man Radfahrer auf solche Gehwege? Ich sah vorgestern so einen Weg, der zuvor Zeichen 240 trug und nun mit Zeichen 239 und Zusatzschild versehen wurde, außerorts ist das. Auf der Fahrbahn sind Radfahrer in Lebensgefahr, weil dort geballert wird wie sonst wo.
Ich finde diese Sache sogar gut. Wir haben eine Radfahrerfurt in NT, die auf die Neuffener Straße führt. Ca. 150 m weiter geht es zur großen Maschinenfabrik Heller nach links rein. Die Straße hat Radfahrstreifen, dennoch aber muss man erst mal warten, drüber, dann links, 150 m weiter wieder links über die Fahrbahnen drüber. Bei solchen kleinen Lücken ist eine Radfahrerfreigabe - wenig Fußgängerverkehr vorausgesetzt - in Ordnung.

Aber eben nur (!) wenn die Gesetze auch bekannt (!) sind und eingehalten werden! Derzeitige Lage: Es ist ein reiner Gehweg (ohne Radfahrerfreigabe) und die Heller-Leute radeln dort linksseitig trotzdem drüber. Und nicht etwa mit Schrittgeschwindigkeit.

Wir sind auch hier verloren. Politik, Behörden, Beamte und Bevölkerung ... jeder macht doch nur noch was ihm passt und Ahnung hat bald überhaupt niemand mehr, weil jede(r) nur noch abguckt. Die Fehler potenzieren sich.
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Hatte am Wochenende noch ein unschönes Erlebnis in Remscheid; hier gibt es auf der viel befahrenen Lüttringhauser Straße ein Bergaufstück (10%), bei dem ein Angebots-/Schutzstreifen markiert ist. Den gibt es auch schon einige hundert Meter vorher, da ist der super. Dann aber kommt eine Engstelle, bei der die Straße bedingt durch einen breiten Fahrbahnteiler nur noch 3,50 Meter breit ist. Der Angebots-/Schutzstreifen wird trotzdem weitergeführt.

Was passiert dann natürlich: gleich zwei Fahrzeuge hintereinander überholen natürlich trotzdem, weil sie ja so gerade links von der Linie bleiben. Da waren für mich nur 20 oder 30 cm Abstand über, herzlichen Dank.
Das beide keine fünf Meter nach dem Überholvorgang aufgrund der auch für sie verbliebenen schmalen Fahrspur natürlich ganz geschmeidig den Angebots-/Schutzstreifen mitgenutzt haben, brauche ich wohl kaum erwähnen.

Die Krönung ist aber, dass ich die Stadt Remscheid bereits vor mehr als einem Jahr darauf hingewiesen und darum gebeten habe, dass zu ändern. Geändert hat sich natürlich nix. Jetzt weiß ich, wofür der Begriff Sesselp....r erfunden wurde. Traurig nur, dass es so etwas nicht nur dort gibt, die Verkehrsplaner, die einen solchen Unsinn planen, sollten genauso wie die Volli...n, die meinen trotzdem überholen zu müssen, vor Gericht zerren.
 
Gestern und heute bin ich mal in die Stadt gelaufen. Jedesmal hat sich der MIV am Fußgängerüberweg nicht an die Regeln gehalten.

Fahrzeuge – ausgenommen Schienenfahrzeuge wie z.B. Trambahnen – müssen den oben genannten Verkehrsteilnehmern auf dem Zebrastreifen das Überqueren ermöglichen. Auto-, Motorrad- und auch Radfahrende müssen sich mit mäßiger Geschwindigkeit dem Überweg nähern und gegebenenfalls warten. Sie müssen anhalten, wenn zu erkennen ist, dass Fußgänger den Überweg erkennbar betreten wollen

Wird ja eh nicht kontrolliert/sanktioniert. :(
 
Gestern und heute bin ich mal in die Stadt gelaufen. Jedesmal hat sich der MIV am Fußgängerüberweg nicht an die Regeln gehalten.



Wird ja eh nicht kontrolliert/sanktioniert. :(
Stimmt.
Hast du auch gezählt, wieviele Radler beim Überqueren des Zebrastreifens tatsächlich absteigen? Wird auch nicht kontrolliert/sanktioniert.
 
Gestern und heute bin ich mal in die Stadt gelaufen. Jedesmal hat sich der MIV am Fußgängerüberweg nicht an die Regeln gehalten.

Wird ja eh nicht kontrolliert/sanktioniert. :(
Das rechtzeitige Anhalten ist viel zu schwierig im Straßenverkehr: Überforderung durch Stress, Schilderwälder, Radio, Anrufe, schlechte Sicht und viele mehr. Wegen des dicht auffahrenden Hintermanns kann man nicht bremsen, ohne einen Auffahrunfall zu riskieren. Und es war nicht zu erkennen, oben der Typ überhaupt rüber wollte. Und, und und, Ausreden, Blablabla.

Aber da ist was dran.
Weil Tempo 50 eben zu schnell ist in der Stadt!

Sanktioniert wird nach Anzeige: Gesicht des Fahrers merken und Nummer aufschreiben.

Wie wäre es mit Stöckchen (oder Gehstock oder Regenschirm) vorhalten? Gibt das Ärger, wenn es am Auto klack-bsss gemacht hat?
 
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