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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Das gibt es sogar als Neuauflage von der Verkehrswacht Friesland.....


Leider traurig, dass scheinbar auf der freien Gegenfahrbahn Lava fließt, sodass die Überholenden natürlich nicht auf der Gegenfahrbahn fahren können. So zumindest meine Wahrnehmung.
Selbst Motorradfahrer bleiben ihrer Spur treu...
 
Eben stehe ich in der Stadt an der Ampel (einer Kreuzung). Da kommt ein Rennradfahrer, überholt alle die warten rechts und fährt mit Schwung über die rote Ampel (war auch nicht grade erst auf rot gesprungen) und stößt fast mit einem Auto zusammen, das gerade die Kreuzung überquert. Radler die zwischen Fußgängerweg und Straße wechseln, um nicht anhalten zu müssen, sieht man ja öfters, darf man zwar nicht, aber die Gefahren sind ja doch gering; sowas erlebt man aber doch nicht alltäglich. Da frage ich mich ernsthaft, ist den Leuten ihre Gesundheit so wenig wert? Radfahren ist ja schon gefährlich genug...
 
Die Schrittgeschwindigkeit ist ja nicht echt vorgeschrieben, schrieb ich.
Hm. So klar ist das nicht mit der Schrittgeschwindigkeit. Schrittgeschwindigkeit gilt immer rückwärtig, wenn etwas passiert ist, wenn man sich fragt, wie hat das passieren können. Die STVO-Macher scheinen sich für sehr klug zu halten. Denn wo ist praktisch der Unterschied zwischen "Gehweg+Rad erlaubt" und "Geh+Radweg"? Das ist m.E. schwammige Theorie!

Gehradweg.jpg


Hier ein Artikel zu einem Urteil, das Stiftung Warentest unscharf wiedergeben hat. Der Unfall ereignete sich auf dem Gehweg mit "Rad frei". Das Urteil nimmt aber auch die Kombiradwege mit.
IMG_20220907_200310_DRO.jpg


Das Urteil: https://openjur.de/u/2328393.html

Na ja. Es laufen ja nicht immer welche auf Geh-Radwegen, dann fahr ich auch nicht Schrittgeschwindigkeit sondern vorsichtig, angepasst an die Situation, meistens kommen Autos von der Seite. Und ansonsten braucht es, wegen solcher Jungen, die aus Haustüren springen, unbedingt eine Haftpflichtversicherung. Und einen Helm trägt man ja.

Laufen Fußgänger auf der Fahrbahn, muss der Radfahrer genauso seine Geschwindigkeit anpassen....
 
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Auf dem gemeinsamen Geh- und Radweg musst du erforderlichenfalls Schrittgeschwindigkeit fahren.
Auf Gehwegen, dank des Semikolons, immer.
Auf Gehwegen immer Schrittgeschwindigkeit, dank des Semikolons? Damit bin ich nicht einverstanden.
Worin besteht im Vorschriftentext der Unterschied zwischen Komma, Semikolon und Punkt? Kann das jemand klipp und klar definieren?

Jedenfalls steht kein Punkt zwischen "Wenn nötig...." und "; er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren".

Ich sage mal, es ist m.E. so zu verstehen, dass man nicht stehend warten muss sondern alternativ mit
Schrittgeschwindigkeit hinterher rollen darf. Und weil ein Überholen nicht verboten ist, weder für Jogger noch für Radfahrer, muss man folglich schneller als diese "Schrittgeschwindigkeit" fahren dürfen.
Wenn ich klingel, dann müssen die Geher Platz machen, damit ich sie mit eben Joggergeschwindigkeit überholen kann. Ich steige jedenfalls nicht ab, um mit dem Rad in der Hand im Laufschritt zu überholen.
Und wenn die Strecke frei ist, dann fahr ich Fahrradgeschwindigkeit. So schnell, wie es die Situation zulässt oder eben so, wie es bei Zeichen 240 zulässig ist. Wenn da nun ein Polizist steht, bremse ich rechtzeitig auch für ihn. :D

Also, ich will Unfälle nicht herausfordern. Deshalb fahre ich ja oft auf solchen Gehwegen mit "Radfahrer frei" und nicht auf den Fahrbahnen der Hauptstraßen.

Eine "zu hohe" Geschwindigkeit kommt immer erst beim Crash ins Spiel. Im Falle eines Crashs, hat man immer schlechte Karten. Allein schon wegen der Schmerzen und Körper- und Sachschäden.

Im Zweifel langsam oder Schrittgeschwindigkeit eben. Aber nicht grundsätzlich Schrittgeschwindigkeit auf solchen Wegen! Das ist meine Auffassung.
Andernfalls könnte man das Radfahren ja auch ganz sein lassen und die Einkäufe nach Hause schieben, wie manch alte Leute das tun. Das Radfahren auf Fahrbahnen wird je nachdem (je nach Verkehrsituation) von Autofahrern nicht gern akzeptiert. Sicherlich auch von vielen Polizisten nicht empfohlen.
 
"Er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren." ist ein eigenständiger Satz, der sich nicht auf das "Wenn" im ersten Satz bezieht. Das kannst du dir gerne von einem Juristen erklären lassen, ist aber hinreichend gesichert.

Du kannst natürlich überholen, wenn ausreichend Platz ist oder dir Platz gemacht wird. In schnellerem Schritttempo. Was nicht heißt, dass du generell im "Lauftempo" fahren darfst.

Die Geschwindigkeit an der tatsächlichen Anwesenheit von Fußgängern festmachen, darfst du auf gemeinsamen Geh- und Radwegen, aber eben nicht auf Gehwegen mit "Fahrrad frei". Dafür darfst du statt letzterem die Fahrbahn benutzen.
 
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Wenn ich klingel, dann müssen die Geher Platz machen, damit ich sie mit eben Joggergeschwindigkeit überholen kann.
Das liest Du aus genau welcher der oben zitierten Vorschriften? Im Prinzip nichts anderes, als wenn einen der Autofahrer auf der Straße anhupt, damit man endlich mal Platz zum Überholen macht, oder?
 
"Er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren." ist ein eigenständiger Satz, der sich nicht auf das "Wenn" im ersten Satz bezieht. Das kannst du dir gerne von einem Juristen erklären lassen, ist aber hinreichend gesichert.

Du kannst natürlich überholen, wenn ausreichend Platz ist oder dir Platz gemacht wird. In schnellerem Schritttempo. Was nicht heißt, dass du generell im "Lauftempo" fahren darfst.

Die Geschwindigkeit an der tatsächlichen Anwesenheit von Fußgängern festmachen, darfst du auf gemeinsamen Geh- und Radwegen, aber eben nicht auf Gehwegen mit "Fahrrad frei". Dafür darfst du statt letzterem die Fahrbahn benutzen.
Da gibt es überhaupt nichts anderes zu deuteln. Auf Gehwegen mir Radfahrerfreigabe ist Schrittgeschwindigkeit vorgeschrieben. Bernd Sluka schrieb mal, dass theoretisch die Polizei hier auch Geschwindigkeitsüberwachungen durchführen und abkassieren könnte. Macht sie zwar (zumindest bei uns) nicht, aber das Schild macht nur so Sinn, wenn man auch wirklich langsam fährt.

http://bernd.sluka.de/Radfahren/rechtlich.html
Bei höheren möglichen Geschwindigkeiten können Radwege ohne Benutzungspflicht ausgewiesen werden.

Bei einwandfreien Radwegen und sehr gefährlicher Fahrbahn kann ausnahmsweise (!) eine Benutzungspflicht ausgewiesen werden. Leider mittlerweile auch grundsätzlich außerorts.

U.a. deshalb war ich schon immer für Radstreifen. Gemeinsame Gehwege oder Mischradwege sind doch nichts als Schikane. Wenn man mit 14 km/h schon zu schnell ist, weil einem ein 9-jähriger (so leid es mir tut) ins Rad läuft, fällt mir nichts mehr ein. Dann darf es halt keine Mischwege geben sondern nur noch strikte Trennung oder Fahrbahn.

In NL ist das ganz anders, da nehmen Fußgänger viel mehr Rücksicht bei Radwegen und diese sind auch allermeistens separiert (soweit ich weiß). Das ist in D nicht umsetzbar. Im Gegenteil. Selbst bei eindeutiger Separierung latschen Fußgänger teils in breiter Front drüber, die Gehwege bleiben dabei frei. Wenn man was sagt, wird man angeraunzt. Leider oft von Personen mit vermuteten Migrationshintergrund.

Ich hab oft einfach keinen Bock mehr auf die Verkehrsplanung hierzulande und die saumäßig schwache Polizei. :(
 
Am Freitag zufällig mal bissl Quizsendung geschaut - es gab angeblich nur eine richtige Antwort: Die richtige Antwort in meinem Fall wäre B gewesen* 🙈



*Garmin Varia :D
Die Airbags sind meiner Ansicht nach die korrekte Antwort.

Die Abstandsradare (Kesselbox z.B.) machen das Radfahren ja nicht sicherer sondern helfen nur bei der Dokumentation von Verkehrsverstößen oder bei Unfällen nach zu geringen Überholabständen und auch nur dann, wenn man sich das Kennzeichen noch merken kann.

Aber Airbags gibt es schon eine Weile: https://hovding.com/de/

Die hübschen Damen haben recht ... imho.
 
"Er darf nur mit Schrittgeschwindigkeit fahren." ist ein eigenständiger Satz, der sich nicht auf das "Wenn" im ersten Satz bezieht. Das kannst du dir gerne von einem Juristen erklären lassen, ist aber hinreichend gesichert.

Du kannst natürlich überholen, wenn ausreichend Platz ist oder dir Platz gemacht wird. In schnellerem Schritttempo. Was nicht heißt, dass du generell im "Lauftempo" fahren darfst.

Die Geschwindigkeit an der tatsächlichen Anwesenheit von Fußgängern festmachen, darfst du auf gemeinsamen Geh- und Radwegen, aber eben nicht auf Gehwegen mit "Fahrrad frei". Dafür darfst du statt letzterem die Fahrbahn benutzen.
Ach Ihr Juristen seid theoretisch sehr klug. Das Gesetz ist meistens mehr oder weniger Auslegungssache für das Gericht. "Es darf nur, man darf nicht, es ist untersagt...." (Eigentlich soll man hier im Land nur Auto fahren.)

Das meiste im Leben findet aber nicht im Gerichtssaal statt. In dem o.g. Fall vor dem Gericht in Erfurt ( https://openjur.de/u/2328393.html ) hat ein Jurist den Eltern des Jungen, der vor das Fahrrad gesprungen ist, zu einem Schmerzensgeld von 500 € verholfen. Der Radfahrer fuhr 12 bis 14 km/h. Rennradfahrer, wisst ihr wie "schnell" das ist? Urteil, Ende der Geschichte. Beim nächsten ähnlichen Fall wird es wahrscheinlich auch ein anderes Urteil geben.

Ich will nicht den Besserwisser machen. Ich will leben und Rad fahren und andere leben und unverletzt sein lassen. Ich fahre deshalb nicht neben einem leeren Gehweg auf einer vielbefahrenen Fahrbahn. Ich fahre nicht Schrittgeschwindigkeit auf einem leeren Gehweg, wo Radfahren FREI ist. Und ganz bestimmt fahre ich da drauf auch nicht mit 45 km/h, wo noch Haustüren direkt am Weg sind und Ausfahrten von Grundstücken.
Wer es mag, den lasse ich ja an der Bordsteinkante auf der Fahrbahn radeln. Wegen der Forderung, auf der Fahrbahn fahren zu dürfen, werden die Radwege ja zu Gehwegen mit "Fahrrad frei" umgewidmet. Dass der Paragraf so formuliert ist wie er ist, damit kann ich leben. LEBEN.
 
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Ach Ihr Juristen seid theoretisch sehr klug. Das meiste im Leben findet aber nicht im Gerichtssaal statt. z7ß

Hat hat nunmal recht. Ich kann die ganzen Gehwegradler eh nicht verstehen. Ich fahre doch nicht auf Wegen wo ich Schrittgeschwindigkeit einhalten muss!
Dazu kommt noch, wenn mir da einer ins Rad läuft bin ich der Schuldige.
Ganz zu schweigen von dann Ein- und Ausfahrten.

Auf der Straße fahren und nichts anderes muss das Motto sein.
 
Die Airbags sind meiner Ansicht nach die korrekte Antwort.

Die Abstandsradare (Kesselbox z.B.) machen das Radfahren ja nicht sicherer sondern helfen nur bei der Dokumentation von Verkehrsverstößen oder bei Unfällen nach zu geringen Überholabständen und auch nur dann, wenn man sich das Kennzeichen noch merken kann.

Aber Airbags gibt es schon eine Weile: https://hovding.com/de/

Die hübschen Damen haben recht ... imho.
Ja, die richtige Antwort war A

Nichtsdestotrotz sehe ich den Garmin Varia Radar, der ja auch den Abstand der sich von hinten nahenden Autos anzeigt, in erster Linie als Feature für die eigene Sicherheit an (und nicht zur Dokumentation).
 
Ach Ihr Juristen seid theoretisch sehr klug. Das Gesetz ist meistens mehr oder weniger Auslegungssache für das Gericht. "Es darf nur, man darf nicht, es ist untersagt...." (Eigentlich soll man hier im Land nur Auto fahren.)

Das meiste im Leben findet aber nicht im Gerichtssaal statt. In dem o.g. Fall vor dem Gericht in Erfurt ( https://openjur.de/u/2328393.html ) hat ein Jurist den Eltern des Jungen, der vor das Fahrrad gesprungen ist, zu einem Schmerzensgeld von 500 € verholfen. Der Radfahrer fuhr 12 bis 14 km/h. Rennradfahrer, wisst ihr wie "schnell" das ist? Urteil, Ende der Geschichte. Beim nächsten ähnlichen Fall wird es wahrscheinlich auch ein anderes Urteil geben.

Ich will nicht den Besserwisser machen. Ich will leben und Rad fahren und andere leben und unverletzt sein lassen. Ich fahre deshalb nicht neben einem leeren Gehweg auf einer vielbefahrenen Fahrbahn. Ich fahre nicht Schrittgeschwindigkeit auf einem leeren Gehweg, wo Radfahren FREI ist. Und ganz bestimmt fahre ich da drauf auch nicht mit 45 km/h, wo noch Haustüren direkt am Weg sind und Ausfahrten von Grundstücken.
Wer es mag, den lasse ich ja an der Bordsteinkante auf der Fahrbahn radeln. Wegen der Forderung, auf der Fahrbahn fahren zu dürfen, werden die Radwege ja zu Gehwegen mit "Fahrrad frei" umgewidmet. Dass der Paragraf so formuliert ist wie er ist, damit kann ich leben. LEBEN.
Finde Deine Denkweise schon etwas ungewöhnlich.

Wenn selbst bei so einer klaren Sache, für die der Radfahrer eigentlich gar nichts kann, ein Schmerzensgeld in dieser Höhe ausgelobt wird, sollte doch klar sein, dass Radfahren auf gemeinsamen Wegen eigentlich nicht (mehr) möglich ist und auch die Wege viel breiter werden müssten, damit Radfaher sich untereinander sicher überholen können. Ganz zu schweigen von Zweirichtungs-Radwegen!

Was wäre im o.g. Fall passiert, wenn eine betagte Seniorin zu Fall gekommen wäre und sich etliche Knochenbrüche zugezogen hätte, obwohl sie möglicherweise wegen unpassendem Schuhwerk umgeknickt und in Radlers Spur gefallen ist?

Und was wäre gewesen, wenn sie stattdessen auf die FAHRBAHN vor einen LKW gefallen wäre?

Ich kann diese Diskriminierungen von Radfahrern nicht mehr ertragen. Dabei meine ich keine Rad-Rambos sondern solche, die - wie viele Autofahrer eben (angeblich) auch - gewisse Unfälle schlicht nicht vermeiden hätten können.

Und nein, Gehwege befährt man nicht mit höherem Tempo. Entweder sind es Radwege oder man schaut, dass es von Amts wegen welche werden. :)
 
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