byf
old school coffedrinker
Stahlruten fallen lt. Waffengesetz unter verbotene Gegenstände....
Das ist kein Spaß.... es ist leichter eine Berechtigung für eine Kurzwaffe zu bekommen als eine Ausnahmegenehmigung für sowas....
Dazu kommt daß die Stahlrute einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs vortäuscht....ein weiteres Verbotsmerkmal. Wenn man sowas dann zum Einsatz bringt kommt auch noch Vorsatz dazu. Hat man in seiner Verzweifelung nach seiner Rahmenpumpe gegriffen, ist es was anderes.
Sich seiner Haut mit einer Mag Light zu wehren kann schon recht unterschiedlich ausgelegt werden ....hat man einen Tonfagriff montiert oder nicht.
Oppa war mit seiner Pumpe kurz nach dem Krieg unterwegs.....
Das ist kein Spaß.... es ist leichter eine Berechtigung für eine Kurzwaffe zu bekommen als eine Ausnahmegenehmigung für sowas....
Dazu kommt daß die Stahlrute einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs vortäuscht....ein weiteres Verbotsmerkmal. Wenn man sowas dann zum Einsatz bringt kommt auch noch Vorsatz dazu. Hat man in seiner Verzweifelung nach seiner Rahmenpumpe gegriffen, ist es was anderes.
Sich seiner Haut mit einer Mag Light zu wehren kann schon recht unterschiedlich ausgelegt werden ....hat man einen Tonfagriff montiert oder nicht.
Oppa war mit seiner Pumpe kurz nach dem Krieg unterwegs.....
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