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Die Petiton gegen die Radwegsbenutzungspflicht ist ONLINE

AW: Die Petiton gegen die Radwegsbenutzungspflicht ist ONLINE

Wir waren heute unterwegs auf der Winterrunde. Es war die ganze Zeit einer vorne, der diese scheiß Radwege benutzte. Also das funktioniert so: Die Winterrunde ist einen festgelegte Runde. Wer vorne fährt bestimmt den Weg, ob Straße oder Radweg. Wenn er auf den Radweg abbiegt, fahren eigentlich alle nach. So eine Art Hordentrieb. Ich muß sagen irgendwann nach dem dritten oder vierten Radweg hat's mir gänzlich gereicht.Immer dieses plötzliche einscheeren bei Tempo 30. Dann dieser Siff, Müll, Stöcke, Blätter, Löcher, Glasscherben, entgegen kommende Fussgänger, Radfahrer, Hunde. Dann das plötzliche Ende und wieder raus mit Tempo 30 in den fließenden Verkehr. Gefährlich ohne Ende. Ich habe ihm dann gesagt, weil er immer noch stramm vorne war, dass er das nächste Ding ohne mich fährt. Er hat mich nur komisch angeguckt.
Naja, nach dem nächsten Radweg bin ich dann parallel auf der Straße gefahren und bein übernächsten Radweg habe ich dann meinen Junior (war auch dabei) geschnappt und bin abgedreht.

Die anderen sind eben z.Zt. auf Malle und ich bleibe immer hinter meinen Jüngsten, der ist 10 Jahre. Das wissen die auch. Also kann ich nicht vorne fahren. Aber diese Nr. heute war mir zu gefährlich.

Ich hasse diese schwachsinnigste Einrichtung im deutschen Straßenverkehr.


L.


An diesen Beitrag kann ich mich nur anschliesen........

Gruß
Chris
 
AW: Die Petiton gegen die Radwegsbenutzungspflicht ist ONLINE

Hi,

eine Frage:
Wenn ich Lizenzinhaber bin und mich im Training befinden muss ich dann den Radweg benutzen???

Ich bin der Meinung das ich keinen Radausflug oder ne Kaffefahrt mache, sondern mich im Training befinde, damit fast oder genauso schnell wie ein Moped bin und damit für den Radweg zu schnell bin.

Bin noch nie von der Polizei angehalten worden, obwohl ich zu 80% meiner Kilometerleistung auf der Straße fahre.

Gruß
Chris

JA!
Natürlich musst Du den Radweg benutzen.
Die Argumentation mit dem Training mag für Dich schlüssig sein, weitergedacht hiesse das aber, dass sich Vertreter auf dem Weg zum Kunden nicht an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten müssen. Im Gegensatz zu deinem Training (Freizeit=Privatvergnügen) sind die ja sogar beruflich unterwegs.
Dass Du noch nicht angehalten wurdest spricht für den Ralitätssinn der Polizeibeamten bei Dir in der Gegend, heisst aber gar nüscht. Schon heute Abend kann es Dir passieren dass Du auf den Radweg geschickt wirst und noch einen Überweisungsträger über 15€ mitbekommst.

Die Idee Lizenzinhaber von der RWBP auszunehmen wird vom BDR favorisiert.
Ich halte das für Lobbyismus und Geldmacherei. Am besten gibts dann gleich noch ein Lizenztrikot, damit man die "Strassenberechtigten" auch gleich erkennen kann. Zu bestellen beim BDR für 250€. Ist so teuer weil fälschungssicher :D .
Ach ja, die Lizenz wird auch nur für ein Jahr ausgestellt. Also jedes Jahr ein neues Trikot (oder zwei wenn man mehr als einmal alle zwei Wochen fährt)
 
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JA!
Natürlich musst Du den Radweg benutzen.
Die Argumentation mit dem Training mag für Dich schlüssig sein, weitergedacht hiesse das aber, dass sich Vertreter auf dem Weg zum Kunden nicht an Geschwindigkeitsbegrenzungen halten müssen. Im Gegensatz zu deinem Training (Freizeit=Privatvergnügen) sind die ja sogar beruflich unterwegs.
Dass Du noch nicht angehalten wurdest spricht für den Ralitätssinn der Polizeibeamten bei Dir in der Gegend, heisst aber gar nüscht. Schon heute Abend kann es Dir passieren dass Du auf den Radweg geschickt wirst und noch einen Überweisungsträger über 15€ mitbekommst.

Die Idee Lizenzinhaber von der RWBP auszunehmen wird vom BDR favorisiert.
Ich halte das für Lobbyismus und Geldmacherei. Am besten gibts dann gleich noch ein Lizenztrikot, damit man die "Strassenberechtigten" auch gleich erkennen kann. Zu bestellen beim BDR für 250€. Ist so teuer weil fälschungssicher :D .
Ach ja, die Lizenz wird auch nur für ein Jahr ausgestellt. Also jedes Jahr ein neues Trikot (oder zwei wenn man mehr als einmal alle zwei Wochen fährt)


Vom Gesetz her muss ich wohl auf dem Radweg fahren, aber vom (uralten Landes-)Gesetz her wird man in Hessen auch beim Klau von 3 Ellen Garn zu Tode veruteilt.......... :D:D:D
Die RWBP ist überholt und gefährlich......

Ist ja alles schön und gut, wenn vom Radweg nicht diese Gefahren ausgehen würden. Da ist die schlechte Qualität der Radwege (Schlaglöcher/Schreben und Splitt), die unklaren Vorfahrtsregeln beim Wechsel von Radweg auf Straße und das unausgebaute Netz an aneinander liegenden Radwegen......

Daher fahre ich weiter auf der Straße, habe meine Freude an vergleichsmässig gutem Asphalt und verhalte mich rücksichtsvoll und respektvoll gegenüber Autofahrern.

Außedem, will mir hier wirklich einer sagen das er sich immer an die RWBP hält???

Gruß
Chris
 
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Als „stolzer Besitzer“ eines aktuellen Ordnungswidrigkeiten-Knöllchens (wg. Nichtbenutzung eines vorhandenen Radweges), unterstütze ich – selbstverständlich völlig unvoreingenommen - diese Petition gern und werde den Aufruf multiplizieren…
 
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Als „stolzer Besitzer“ eines aktuellen Ordnungswidrigkeiten-Knöllchens (wg. Nichtbenutzung eines vorhandenen Radweges), unterstütze ich – selbstverständlich völlig unvoreingenommen - diese Petition gern und werde den Aufruf multiplizieren…

Hatte bisher keine Probleme mit den grünen Männchen. Hoffe das bleibt auch so. Aber es ist bekannt das die Stadt Berlin viel Geld benötigt!!!!! Die Petition habe ich selbstverständlich trotzdem unterstützt.
Gruss Alfri
 
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Hallo,

ich bin natürlich auch dabei! Die meisten Radwege sind für RR Fahrer wirklich eine gefährliche Zumutung.

Aktueller Stand: 15856

Gruß
knarf0007
 
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Hatte bisher keine Probleme mit den grünen Männchen. Hoffe das bleibt auch so. Aber es ist bekannt das die Stadt Berlin viel Geld benötigt!!!!! Die Petition habe ich selbstverständlich trotzdem unterstützt.
Gruss Alfri

Dem notleidenden Land Berlin hätte ich unsere (meine Frau mußte auch zahlen) "kleine Spende" ja noch gegönnt; aber die grünen Männchen machten uns leider in Meck-Pom "dingfest"!! Andererseits aber auch wieder ganz gut, so kriegt Berlin halt auch kein Geld, um beispielsweise neue Radwege zu bauen ....
 
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Am letzten Sonntag auf einer schönen Runde:
Ein Autofahrer fuhr mich fast streifend und laut hupend an mir vorbei. Dabei deutete er hysterisch nach links. Ja, am linken Fahrbahnrand war ein schmaler Fuß-/Radweg. Auf dem waren auf meiner Höhe eine Frau mit Kinderwagen und 2 nebeneinander fahrende Freizeitradler unterwegs. Leider konnte ich den Autofahrer nicht fragen, wie
- Ich den Radweg am Beginn 100 m hinter mir hätte anfahren können, ohne mich durch Überquerung der gesamten Fahrbahn selber stark zu gefährden
- Auf einem superschmalen Rad- und Fußweg entgegenkommende Radler noch Platz haben sollen
Er hat sich zwar viel Mühe gegeben, mir mit seinem Verhalten die RWBP nahezubringen (vor irren Autofahrern bin ich nur auf dem Radweg weitestgehend geschützt, dachte er wohl), dennoch kann ich nur hoffen, dass der Spuk endlich aufhört und wir davon entbunden werden, fehlgeplante und verwahrloste Radwege nutzen zu müssen.
Unterschrieben habe ich längst und den Link fleißig weitergeleitet.
 
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Wie viel Unterzeichner braucht man eigentlich, damit das Ganze von ofizieller Seite genauer durchgeschaut wird?

Ab 50.000 muss es eine Anhörung geben.
Es kann aber jederzeit, unabhängig von der Zahl der Mitzeichner.
Wir liegen, was die Zahl der Mitzeichner angeht i.M. auf Platz 5.
 
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Am letzten Sonntag auf einer schönen Runde:
Ein Autofahrer fuhr mich fast streifend und laut hupend an mir vorbei. Dabei deutete er hysterisch nach links. Ja, am linken Fahrbahnrand war ein schmaler Fuß-/Radweg. Auf dem waren auf meiner Höhe eine Frau mit Kinderwagen und 2 nebeneinander fahrende Freizeitradler unterwegs. Leider konnte ich den Autofahrer nicht fragen, wie
- Ich den Radweg am Beginn 100 m hinter mir hätte anfahren können, ohne mich durch Überquerung der gesamten Fahrbahn selber stark zu gefährden
- Auf einem superschmalen Rad- und Fußweg entgegenkommende Radler noch Platz haben sollen
Er hat sich zwar viel Mühe gegeben, mir mit seinem Verhalten die RWBP nahezubringen (vor irren Autofahrern bin ich nur auf dem Radweg weitestgehend geschützt, dachte er wohl), dennoch kann ich nur hoffen, dass der Spuk endlich aufhört und wir davon entbunden werden, fehlgeplante und verwahrloste Radwege nutzen zu müssen.
Unterschrieben habe ich längst und den Link fleißig weitergeleitet.

Linkksseitige Radwege sind, nach Meinung einiger Gelehrter, sowieso nicht benutzungspflichtig.
 
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Am letzten Sonntag auf einer schönen Runde:
Ein Autofahrer fuhr mich fast streifend und laut hupend an mir vorbei. Dabei deutete er hysterisch nach links. Ja, am linken Fahrbahnrand war ein schmaler Fuß-/Radweg. Auf dem waren auf meiner Höhe eine Frau mit Kinderwagen und 2 nebeneinander fahrende Freizeitradler unterwegs. Leider konnte ich den Autofahrer nicht fragen, wie
- Ich den Radweg am Beginn 100 m hinter mir hätte anfahren können, ohne mich durch Überquerung der gesamten Fahrbahn selber stark zu gefährden
- Auf einem superschmalen Rad- und Fußweg entgegenkommende Radler noch Platz haben sollen
Er hat sich zwar viel Mühe gegeben, mir mit seinem Verhalten die RWBP nahezubringen (vor irren Autofahrern bin ich nur auf dem Radweg weitestgehend geschützt, dachte er wohl), dennoch kann ich nur hoffen, dass der Spuk endlich aufhört und wir davon entbunden werden, fehlgeplante und verwahrloste Radwege nutzen zu müssen.
Wo war denn das genau?

Ist der Radweg unzulässig schmal, unzumutbar vom Belag her und zusätzlich noch blaubeschildert?

Wenn wir helfen können, machen wir das.
,
 
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Linkksseitige Radwege sind, nach Meinung einiger Gelehrter, sowieso nicht benutzungspflichtig.

...wo finde ich diese Gelehrte, oder "Urteile"
denn ich bekomme eine "Ordnungswidrigkeit" aufgebrummt (= Teilschuld) weil ich auf der Fahrbahn fuhr und mir ein entgegenkommendes linksabiegendes Auto die Vorfahrt genommen hat, obwohl es einen vorhandenem linken Radweg gibt.
Mein Rad wurde dabei geschrottet. (siehe unter Foto´s).
 
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Soweit ich die Rechtslage kenne, sind auch linksseitige Radwege prinzipiell benutzungspflichtig, wenn in Deiner Fahrtrichtung auch der blaue Lolli steht.

Auf einigen linksseitigen Radwegen steht dagegen ein Schild mit rotem Kreis und einem Rad drinne - da darf man dann nicht fahren.

Jetzt die Quizfrage: Was ist bei Radweg (-abschnitten), an denen gar kein Schild steht?

Eben...

Und lede meint wohl, dass es inzwischen Urteile gibt, die aus diesem Dilemma heraus KEINE Benutzungspflicht für linksseitige Radwege gefolgert haben.

Wenn es aber ein breitert Radweg mit durchgängiger Beschilderung war, dann dürftest Du Pech gehabt haben...Kannst dann nur noch auf Unzumutbarkeit plädieren "Radweg ist zu eng, zu verschmutzt, zu viele gefährliche Einfahrten, ..."
 
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Soweit ich die Rechtslage kenne, sind auch linksseitige Radwege prinzipiell benutzungspflichtig, wenn in Deiner Fahrtrichtung auch der blaue Lolli steht.

Auf einigen linksseitigen Radwegen steht dagegen ein Schild mit rotem Kreis und einem Rad drinne - da darf man dann nicht fahren.

Jetzt die Quizfrage: Was ist bei Radweg (-abschnitten), an denen gar kein Schild steht?

Eben...

Und lede meint wohl, dass es inzwischen Urteile gibt, die aus diesem Dilemma heraus KEINE Benutzungspflicht für linksseitige Radwege gefolgert haben.

Wenn es aber ein breitert Radweg mit durchgängiger Beschilderung war, dann dürftest Du Pech gehabt haben...Kannst dann nur noch auf Unzumutbarkeit plädieren "Radweg ist zu eng, zu verschmutzt, zu viele gefährliche Einfahrten, ..."

schönen Dank für die prompte Antwort, würde gefährliche Einfahrt denn helfen???
im vorliegen Fall könnte ich ein eine "Autobahnabfahrt" begründen
 
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Soweit ich die Rechtslage kenne, sind auch linksseitige Radwege prinzipiell benutzungspflichtig, wenn in Deiner Fahrtrichtung auch der blaue Lolli steht.

Auf einigen linksseitigen Radwegen steht dagegen ein Schild mit rotem Kreis und einem Rad drinne - da darf man dann nicht fahren.

Jetzt die Quizfrage: Was ist bei Radweg (-abschnitten), an denen gar kein Schild steht?

Eben...

Und lede meint wohl, dass es inzwischen Urteile gibt, die aus diesem Dilemma heraus KEINE Benutzungspflicht für linksseitige Radwege gefolgert haben.

Wenn es aber ein breitert Radweg mit durchgängiger Beschilderung war, dann dürftest Du Pech gehabt haben...Kannst dann nur noch auf Unzumutbarkeit plädieren "Radweg ist zu eng, zu verschmutzt, zu viele gefährliche Einfahrten, ..."

Mach doch mal Bilder vom Radweg und der Beschilderung.
Ist Dir was passiert?
 
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Es kommt öfter mal die Frage auf, wann man auf einem RAdweg fahren muss; dafür verweise ich auf dieses hoffentlich verständliche pdf.

http://www.rosenheim.de/aemter/dez_6/VI_66/Neue_Regeln_Radfahrer.pdf

Ich kenne zwei Argumentation zu linken (benutzungspflichtigen) Radwegen:
- unzumutbar bei kurzen Strecken, weil dafür die Straße zweimal überquert werden muss.
- unzumutbar, weil gar nicht zum Ziel führen (können). Und ohne Hinweis auf meiner Straßenseite kann keine Benutzungspflicht auf der linken Seite entstehen.

Ob und in wie weit sich Polizei, Gerichte und Verkehrsteilnehmer auf diese Argumentation einlassen, muss jeder selber prüfen.

Zum Quiz: Benutzungsverbot, weil weder Benutzungspflicht durch Zeichen 237, 240 oder 241 noch auf der linken Seite ein sonstiger rechter Radweg sin kann. ;)
 
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Mach doch mal Bilder vom Radweg und der Beschilderung.
Ist Dir was passiert?

neee, passiert ist Gottsei dank nicht viel....


Bilder sind so schnell nicht zu machen aber evtl. gehts ja auch so....
 

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