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Der große Kritikthread: Was geht mir hier grad auf die Ketten?

Unabhängig von der Sachlage die sich aus der Urteilsbegründung ergeben würde ist dieser Artikel äußerst tendenziös.
Die notwendige Objektivität im journalistischen Handwerk fehlt völlig. Der völlig sinnlose Hinweis auf die "Massenzuwanderung" erinnert mich sehr an eine Partei deren Vorträge ich im mildesten Falle mit unappetitlich umschreibe.

Das ist ganz sicher keine Seite die ich mit einem Link empfehlen würde ............. :rolleyes:

ändert nichts am Urteil -und an der Sachlage-, für das der Steuerzahler die Dame mit A16 "entlohnt". Ich muss nur kotzen, wenn man sieht, wie sie in ihrer Freizeit(?) sich um Täter kümmert. Irgendwie gab es ja auch Opfer....oder? Wer hindert sie daran, sich für Opferfolgen stark zu machen?

Und ich hatte auch keinen anderen Link auf die schnelle.... Gibt sicher bessere "Artikel" die alle aber immer "eingefärbt" sind.

Journalistisches Handwerk gabs früher mal. Die meisten "Artikel" sind Meinungsäußerungen von Einzelpersonen geworden, deren Blätter ums Übeleben kämpfen.

IMHO ist der Link ja auch eher ein Kommentar als eine Nachricht!

Und Kommentare dürfen das.
 

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Re: Der große Kritikthread: Was geht mir hier grad auf die Ketten?
ändert nichts am Urteil -und an der Sachlage-, für das der Steuerzahler die Dame mit A16 "entlohnt". Ich muss nur kotzen, wenn man sieht, wie sie in ihrer Freizeit(?) sich um Täter kümmert. Irgendwie gab es ja auch Opfer....oder? Wer hindert sie daran, sich für Opferfolgen stark zu machen?

Und ich hatte auch keinen anderen Link auf die schnelle.... Gibt sicher bessere "Artikel" die alle aber immer "eingefärbt" sind.

Journalistisches Handwerk gabs früher mal. Die meisten "Artikel" sind Meinungsäußerungen von Einzelpersonen geworden, deren Blätter ums Übeleben kämpfen.

IMHO ist der Link ja auch eher ein Kommentar als eine Nachricht!

Und Kommentare dürfen das.
Machst Du Dich in Deiner Freizeit für Opfer stark? Oder pöbelst Du nur gegen Leute, die sich für gleichwen auch immer stark machen?

Unsäglich dummer Artikel, der ohne jedweden juristischen Hintergrund auskommt.
 
ändert nichts am Urteil -und an der Sachlage-, für das der Steuerzahler die Dame mit A16 "entlohnt". Ich muss nur kotzen, wenn man sieht, wie sie in ihrer Freizeit(?) sich um Täter kümmert. Irgendwie gab es ja auch Opfer....oder? Wer hindert sie daran, sich für Opferfolgen stark zu machen?

Und ich hatte auch keinen anderen Link auf die schnelle.... Gibt sicher bessere "Artikel" die alle aber immer "eingefärbt" sind.

Journalistisches Handwerk gabs früher mal. Die meisten "Artikel" sind Meinungsäußerungen von Einzelpersonen geworden, deren Blätter ums Übeleben kämpfen.

IMHO ist der Link ja auch eher ein Kommentar als eine Nachricht!

Und Kommentare dürfen das.


Wenn es ein Kommentar ist MUSS er auch entsprechend gekennzeichnet werden. Alle Artikel die ich auf der Seite gelesen haben zeigen in die gleiche Richtung und keiner war als Kommentar, als Meinung des Autors oder auch nur in der ICH Form gekennzeichnet.

Im fraglichen Artikel wurde das Opfer gestern noch als "Ermordeter" bezeichnet obwohl klar war das dieses Urteil zu einem andren Schluss gekommen ist. Das der Umkehrschluss den Täter automatisch zum Mörder macht, was nach der Rechtsprechung unzulässig ist hat dann der Ersteller offensichtlich begriffen und es geändert. Wie es zu den kritisierten Aussagen der Richterin kam hätte man bei einer nur halbwegs objektiven Berichterstattung auch angeben müssen. Diese Sätze alleine stehen zu lassen ist auch wieder reine Meinungsmache.

Wie man die Tatsachen, wenn auch immer noch stark verkürzt, darstellen kann ist zum Beispiel hier zu lesen:


Was das Urteil betrifft kann man sich keine fundierte Meinung bilden ohne die Tatsachen zu kennen die zur Urteilsbildung führten.
Dafür ist der verlinkte Artikel in keiner Weise geeignet. Wie die andren von mir gelesenen Artikel auch werden nur einzelne Positionen aus unbekannten Zusammenhängen gerissen und so dargestellt das ein gewünschtes Bild erzeugt wird.
Mir ist klar das es keine Berichterstattung ohne einen Einfluss der eigenen Meinung geben kann, hier wird sich aber nicht mal der Versuch unternommen objektiv zu berichten.
Auch ist das Urteil nicht so ungewöhnlich wie es hier herausgestellt wird in dem der Verfasser aufzählt was nach Meinung des Gerichtes alles nicht war ("Es wäre kein Mord, kein Todschlag*, sondern eine Körperverletzung mit Todesfolge gewesen").
Zum Beispiel wurde hier in einem ähnlichen Fall ein Erwachsener (Achtung kein Jugendstrafrecht) zu einem milderen Strafmaß verurteilt:


Ich stelle mir ganz klar die Frage ob der fragliche Artikel genau so ausgesehen hätte wenn der Täter ein "Biodeutscher" und das Opfer ein syrischer Familienvater, der sich hier im Asylverfahren befindet, gewesen wäre. Die andren Artikel auf der Seite lassen mich vermuten das nicht.

Und schließlich ist das Einkommen der Richterin durch Gesetze und/oder Verordnungen geregelt. Das sie keine niedrige Besoldung bekommt ist sinnvoll um die Unabhängigkeit sicher zu stellen. Einer der wenigen Punkte über die man sich in diesem Lande freuen kann ist die Gewaltenteilung und die damit verbundene Unabhängigkeit der Justiz.

Was die Richterin in ihrer Freizeit macht geht, so lange es keine Straftaten sind, erst mal niemanden etwas an.
Wenn sie diese Zeit der Wiedereingliederung von Strafgefangenen in die Gesellschaft widmet sehe ich daran nichts Negatives.
Egal ob jemand seine Freizeit nutzt um Opfern zu helfen oder Täter zu unterstützen nicht erneut zu Tätern zu werden, hat er/sie meine Hochachtung für das Ehrenamt.


*Ja der Totschlag wurde in dem fraglichen Artikel falsch geschrieben und wurde daher von mir auch so zitiert.

PS.
Ein persönlicher Lacher ist für mich noch die Kleinstüberschrift des Artikels: "BLINDE JUSTIZ".
Justitia wird nicht ohne Grund mit Augenbinde dargestellt um deutlich zu machen das sie ohne Ansehen der Person, nach Tatsachen und Gesetzen, zu entscheiden hat.

EDTIh sagt:
Ich hatte es zunächst mehrfach überlesen aber es steht tatsächlich noch "Die Kinder des Ermordeten.." in dem Artikel, was ich für wenigstens rechtlich grenzwertig erachte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn es ein Kommentar ist MUSS er auch entsprechend gekennzeichnet werden. Alle Artikel die ich auf der Seite gelesen haben zeigen in die gleiche Richtung und keiner war als Kommentar, als Meinung des Autors oder auch nur in der ICH Form gekennzeichnet.

Im fraglichen Artikel wurde das Opfer gestern noch als "Ermordeter" bezeichnet obwohl klar war das dieses Urteil zu einem andren Schluss gekommen ist. Das der Umkehrschluss den Täter automatisch zum Mörder macht, was nach der Rechtsprechung unzulässig ist hat dann der Ersteller offensichtlich begriffen und es geändert. Wie es zu den kritisierten Aussagen der Richterin kam hätte man bei einer nur halbwegs objektiven Berichterstattung auch angeben müssen. Diese Sätze alleine stehen zu lassen ist auch wieder reine Meinungsmache.

Wie man die Tatsachen, wenn auch immer noch stark verkürzt, darstellen kann ist zum Beispiel hier zu lesen:


Was das Urteil betrifft kann man sich keine fundierte Meinung bilden ohne die Tatsachen zu kennen die zur Urteilsbildung führten.
Dafür ist der verlinkte Artikel in keiner Weise geeignet. Wie die andren von mir gelesenen Artikel auch werden nur einzelne Positionen aus unbekannten Zusammenhängen gerissen und so dargestellt das ein gewünschtes Bild erzeugt wird.
Mir ist klar das es keine Berichterstattung ohne einen Einfluss der eigenen Meinung geben kann, hier wird sich aber nicht mal der Versuch unternommen objektiv zu berichten.
Auch ist das Urteil nicht so ungewöhnlich wie es hier herausgestellt wird in dem der Verfasser aufzählt was nach Meinung des Gerichtes alles nicht war ("Es wäre kein Mord, kein Todschlag*, sondern eine Körperverletzung mit Todesfolge gewesen").
Zum Beispiel wurde hier in einem ähnlichen Fall ein Erwachsener (Achtung kein Jugendstrafrecht) zu einem milderen Strafmaß verurteilt:


Ich stelle mir ganz klar die Frage ob der fragliche Artikel genau so ausgesehen hätte wenn der Täter ein "Biodeutscher" und das Opfer ein syrischer Familienvater, der sich hier im Asylverfahren befindet, gewesen wäre. Die andren Artikel auf der Seite lassen mich vermuten das nicht.

Und schließlich ist das Einkommen der Richterin durch Gesetze und/oder Verordnungen geregelt. Das sie keine niedrige Besoldung bekommt ist sinnvoll um die Unabhängigkeit sicher zu stellen. Einer der wenigen Punkte über die man sich in diesem Lande freuen kann ist die Gewaltenteilung und die damit verbundene Unabhängigkeit der Justiz.

Was die Richterin in ihrer Freizeit macht geht, so lange es keine Straftaten sind, erst mal niemanden etwas an.
Wenn sie diese Zeit der Wiedereingliederung von Strafgefangenen in die Gesellschaft widmet sehe ich daran nichts Negatives.
Egal ob jemand seine Freizeit nutzt um Opfern zu helfen oder Täter zu unterstützen nicht erneut zu Tätern zu werden, hat er/sie meine Hochachtung für das Ehrenamt.


*Ja der Totschlag wurde in dem fraglichen Artikel falsch geschrieben und wurde daher von mir auch so zitiert.

PS.
Ein persönlicher Lacher ist für mich noch die Kleinstüberschrift des Artikels: "BLINDE JUSTIZ".
Justitia wird nicht ohne Grund mit Augenbinde dargestellt um deutlich zu machen das sie ohne Ansehen der Person, nach Tatsachen und Gesetzen, zu entscheiden hat.
Danke.
 
in einem ähnlichen Fall
Du hast Dir Mühe gegeben, einen vergleichbaren Fall heranzuziehen, ich sehe da jedoch ohne Erbsen zählen zu wollen, gravierende Differenzen.
Der Unterschied besteht in den Fällen für mich darin, dass der Mann aus Bergisch Gladbach unmittelbar an den Folgen der beim durch den Faustschlag verursachten Sturz zugezogenen Verletzung gestorben ist, und der Mann aus der Aachener Zeitung tragisch an einer Lungenembolie verstarb, die mit dem beim Faustschlag erlittenen Halswirbelbruch zunächst in keinem Zusammenhang stand. Insofern wäre die geringere Strafe sogar nach Erwachsenenstrafrecht durchaus erklärbar.

Nichtsdestotrotz halte auch ich die Form der Berichterstattung im Bergisch-Gladbacher Fall in der RP-Online für wesentlich besser im Sinne journalistischer Berichterstattung, als den Artikel bei Tichys. Dennoch haben solche Plattformen ihre Daseinsberechtigung. Die oftmals überzogene und sehr einseitige Sichtweise auf Plattformen wie Tichys steht im Kontrast zu der ebenso oft unangenehme Tatsachen weglassenden etablierten Presse. Es ist Sache des mündigen Lesers, sich aus seiner Filterblase heraus zu begeben und durch den Konsum verschiedenster Medien zu versuchen, sich ein möglichst genaues Bild zu verschaffen.
 
In GL am Busbahnhof ist bei Dunkelheit der Aufenthaltsort für solche Leute, denen man schon bei Tage nicht gerne begegnet. Frauen ohne Begleitung machen deshalb einen großen Bogen da herum. Das Urteil ist ein Witz, vor allem für das Umfeld des Täters fast ein Freifahrtschein.
 
Du hast Dir Mühe gegeben, einen vergleichbaren Fall heranzuziehen, ich sehe da jedoch ohne Erbsen zählen zu wollen, gravierende Differenzen.
Der Unterschied besteht in den Fällen für mich darin, dass der Mann aus Bergisch Gladbach unmittelbar an den Folgen der beim durch den Faustschlag verursachten Sturz zugezogenen Verletzung gestorben ist, und der Mann aus der Aachener Zeitung tragisch an einer Lungenembolie verstarb, die mit dem beim Faustschlag erlittenen Halswirbelbruch zunächst in keinem Zusammenhang stand. Insofern wäre die geringere Strafe sogar nach Erwachsenenstrafrecht durchaus erklärbar.

Die Vergleichbarkeit ist tatsächlich eingeschränkt und besteht vor allem darin das beide wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt wurden.
Somit hat auch bei dem milder bestraften Fall das Gericht einen ursächlichen Zusammenhang zwischen der Tat und dem Tod des Opfers gesehen. Allerdings räume ich gerne ein das die Tat und die die daraus resultierende Schuld nur begrenzt vergleichbar sind, was sich auch in dem recht milden Urteil niedergeschlagen hat.
Zum Glück kommen solche Vorfälle nicht so oft vor das es leicht ist Urteile zu finden die in allen Details einem Vergleich standhalten.

Nichtsdestotrotz halte auch ich die Form der Berichterstattung im Bergisch-Gladbacher Fall in der RP-Online für wesentlich besser im Sinne journalistischer Berichterstattung, als den Artikel bei Tichys. Dennoch haben solche Plattformen ihre Daseinsberechtigung. Die oftmals überzogene und sehr einseitige Sichtweise auf Plattformen wie Tichys steht im Kontrast zu der ebenso oft unangenehme Tatsachen weglassenden etablierten Presse. Es ist Sache des mündigen Lesers, sich aus seiner Filterblase heraus zu begeben und durch den Konsum verschiedenster Medien zu versuchen, sich ein möglichst genaues Bild zu verschaffen.

Im Prinzip gebe ich Dir auch hier recht nur bei der Betrachtung einzelner Details wie dem indirekten Mordvorwurf und der Herabwürdigung der Richterin geht der Verfasser so weit das er sich selbst in eine rechtliche Grauzone begibt.
Das ist nach meiner Meinung nicht zulässig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann hast Du sicher die ausführliche Urteilsbegründung gefunden und gelesen. Darf ich ich Dich bitten sie hier zu verlinken damit ich mir auch ein persönliches Urteil bilden kann?

Das ist schon der Fehler zu glauben, dass eine Urteilsbegründung mit den realen Geschehnissen konform sein muss.
 
Dann hast Du sicher die ausführliche Urteilsbegründung gefunden und gelesen. Darf ich ich Dich bitten sie hier zu verlinken damit ich mir auch ein persönliches Urteil bilden kann?

https://www.ksta.de/region/rhein-be...ahren-haft-auf-bewaehrung-verurteilt-30581914

Vielleicht liest du dir das mal durch und überlegst dann, was dafür deiner Ansicht nach eine gerechte Strafe wäre. Klar., jeder sieht das anders, aber ich finde die Strafe zu gering, meine Meinung, nicht mehr, nicht weniger.

Und

https://www.ksta.de/region/rhein-be...inder-des-opfers-fordert-hohe-strafe-30574090
 
Das ist schon der Fehler zu glauben, dass eine Urteilsbegründung mit den realen Geschehnissen konform sein muss.

https://www.ksta.de/region/rhein-be...ahren-haft-auf-bewaehrung-verurteilt-30581914

Vielleicht liest du dir das mal durch und überlegst dann, was dafür deiner Ansicht nach eine gerechte Strafe wäre. Klar., jeder sieht das anders, aber ich finde die Strafe zu gering, meine Meinung, nicht mehr, nicht weniger.

Und

https://www.ksta.de/region/rhein-be...inder-des-opfers-fordert-hohe-strafe-30574090


In der Urteilsbegründung stehen sicherlich Tatsachen die sich in der Beweisaufnahme ergeben haben. Da ich durchaus der Justiz vertraue (auch wenn ich weiß das es im Einzelfall zu Fehlurteilen kommt) gibt es keine andre Möglichkeit sich eine wirklich fundierte Meinung zu bilden. Aus diesem Grund habe ich noch gar keine Meinung zu dem Urteil. Ich möchte Dich bitten meine Beiträge nochmal zu studieren. Dann wirst Du feststellen das ich meine Kritik hauptsächlich auf die Berichterstattung der zitierten Seite bezog.

Die von Dir verlinkten Artikel habe ich auch bereits gelesen und sie haben mich in meiner Meinungsbildung nicht weiter gebracht.
Genau so wenig wie dieser in der Blöd Zeitung der immerhin ein Detail der Tat mehr beschreibt:


Ich bitte Dich auch zur Kenntnis zu nehmen das ich ganz klar von Opfer und Täter schreibe. An der Schuld des Verurteilten besteht für mich, nach dem Urteil, auch kein Zweifel.
Ob diese richtig gewürdigt wurde kann ich aber nicht beurteilen.
Was ich aber kann ist mich wundern, das Andere sich das zutrauen.
Aber vielleicht bin ich auch einfach zu blöd alle relevanten Fakten aus den Artikel zu erkennen.
 
In der Urteilsbegründung stehen sicherlich Tatsachen die sich in der Beweisaufnahme ergeben haben. Da ich durchaus der Justiz vertraue (auch wenn ich weiß das es im Einzelfall zu Fehlurteilen kommt) gibt es keine andre Möglichkeit sich eine wirklich fundierte Meinung zu bilden. Aus diesem Grund habe ich noch gar keine Meinung zu dem Urteil. Ich möchte Dich bitten meine Beiträge nochmal zu studieren. Dann wirst Du feststellen das ich meine Kritik hauptsächlich auf die Berichterstattung der zitierten Seite bezog.

Die von Dir verlinkten Artikel habe ich auch bereits gelesen und sie haben mich in meiner Meinungsbildung nicht weiter gebracht.
Genau so wenig wie dieser in der Blöd Zeitung der immerhin ein Detail der Tat mehr beschreibt:


Ich bitte Dich auch zur Kenntnis zu nehmen das ich ganz klar von Opfer und Täter schreibe. An der Schuld des Verurteilten besteht für mich, nach dem Urteil, auch kein Zweifel.
Ob diese richtig gewürdigt wurde kann ich aber nicht beurteilen.
Was ich aber kann ist mich wundern, das Andere sich das zutrauen.
Aber vielleicht bin ich auch einfach zu blöd alle relevanten Fakten aus den Artikel zu erkennen.

Charakterlich fragwürdige Person, die denkt, Obdachloser sei Freiwild, hier ein Irrtum, und sich durch ungehemmte Gewalteinwirkung, die zum Tode führt, ohne Not profilieren will, dem Opfer nicht hilft und dann mit Sozialstunden davon kommt? Sorry, aber als Hoeness wegen Steuerhinterziehung in den Knast einfuhr, haben sich alle gefreut. Hier verlieren Kinder völlig sinnlos ihren Vater und der Täter läuft weiter herum.
 
Charakterlich fragwürdige Person, die denkt, Obdachloser sei Freiwild, hier ein Irrtum, und sich durch ungehemmte Gewalteinwirkung, die zum Tode führt, ohne Not profilieren will, dem Opfer nicht hilft und dann mit Sozialstunden davon kommt? Sorry, aber als Hoeness wegen Steuerhinterziehung in den Knast einfuhr, haben sich alle gefreut. Hier verlieren Kinder völlig sinnlos ihren Vater und der Täter läuft weiter herum.

Glaubst Du das ich den Täter für ein Musterbeispiel eines sozialen Menschen halte? Aber um mir ein fundiertes Urteil zu bilden reicht das einfach nicht aus. Dafür gibt es Gerichtsverhandlungen und da war ich nicht dabei, habe keine Protokolle oder auch nur die Urteilsbegründung gelesen.

Hier ist noch ein Artikel der anhand einer ähnlichen Straftat die Intention des (mir weitestgehend unbekannten) Jugendstrafrechts etwas erläutert:


Kann man gut finden oder auch nicht.
Es ist Recht das auch Höchstrichterlich beurteilt ist.

In unserem Staat be- und verurteilen Gerichte Straftaten, nicht der wütende Mob. Ich möchte auch ganz gerne das dies so bleibt.
 
Glaubst Du das ich den Täter für ein Musterbeispiel eines sozialen Menschen halte? Aber um mir ein fundiertes Urteil zu bilden reicht das einfach nicht aus. Dafür gibt es Gerichtsverhandlungen und da war ich nicht dabei, habe keine Protokolle oder auch nur die Urteilsbegründung gelesen.

Hier ist noch ein Artikel der anhand einer ähnlichen Straftat die Intention des (mir weitestgehend unbekannten) Jugendstrafrechts etwas erläutert:


Kann man gut finden oder auch nicht.
Es ist Recht das auch Höchstrichterlich beurteilt ist.

In unserem Staat be- und verurteilen Gerichte Straftaten, nicht der wütende Mob. Ich möchte auch ganz gerne das dies so bleibt.

Ich weiss jetzt nicht, was der Mob mit der Diskussion und der Kritik am Urteil zu tun hat. In einer Demokratie ist auch die Justiz nicht unantastbar und kritisch hinterfragbar. Wollen wir hoffen, dass dies so bei uns bleibt, ist nicht bei allen Natopartnern so.
 
Zum Thema Klimawandel
Der Mais sollte 2 m hoch sein u 30 cm Wasser in der Au
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Ich weiss jetzt nicht, was der Mob mit der Diskussion und der Kritik am Urteil zu tun hat. In einer Demokratie ist auch die Justiz nicht unantastbar und kritisch hinterfragbar. Wollen wir hoffen, dass dies so bei uns bleibt, ist nicht bei allen Natopartnern so.

Mob hat nichts mit sachlicher Kritik an einem Urteil zu tun. Selbstverständlich muss sich auch die Justiz sachlicher Kritik stellen. Ich nehme an bei den Natopartnern beziehst Du Dich auf Staaten deren demokratische Entwicklung als rückläufig betrachtet werden kann und die politische Führung sich maßgeblich in die Besetzung (und so in die Rechtsprechung) der Justiz einmischt. Das halte ich selbstverständlich auch nicht für gut. Auf die Gewaltenteilung habe ich mich schon weiter oben bezogen.

Jedoch sind Begriffe wie "ungehemmte Gewalteinwirkung" für einen völlig überflüssigen und dummen aber nicht in Tötungsabsicht geführten Schlag und "der Täter läuft weiter" was impliziert das er gar nicht bestraft wird vielleicht doch ein ganz klein wenig unsachlich. Vor Allem wenn man das genaue Urteil und die Vorgeschichte des Täter nicht kennt.

Um es noch mal ganz klar zu machen:
Ich habe keine Meinung zu diesem Urteil, weil mir schlicht die nötigen Informationen dazu fehlen.
Das lässt sich auch durch wiederkehrende Einwände nicht beheben.
 
Mob hat nichts mit sachlicher Kritik an einem Urteil zu tun. Selbstverständlich muss sich auch die Justiz sachlicher Kritik stellen. Ich nehme an bei den Natopartnern beziehst Du Dich auf Staaten deren demokratische Entwicklung als rückläufig betrachtet werden kann und die politische Führung sich maßgeblich in die Besetzung (und so in die Rechtsprechung) der Justiz einmischt. Das halte ich selbstverständlich auch nicht für gut. Auf die Gewaltenteilung habe ich mich schon weiter oben bezogen.

Jedoch sind Begriffe wie "ungehemmte Gewalteinwirkung" für einen völlig überflüssigen und dummen aber nicht in Tötungsabsicht geführten Schlag und "der Täter läuft weiter" was impliziert das er gar nicht bestraft wird vielleicht doch ein ganz klein wenig unsachlich. Vor Allem wenn man das genaue Urteil und die Vorgeschichte des Täter nicht kennt.

Um es noch mal ganz klar zu machen:
Ich habe keine Meinung zu diesem Urteil, weil mir schlicht die nötigen Informationen dazu fehlen.
Das lässt sich auch durch wiederkehrende Einwände nicht beheben.

Ungehemmt meint, dass die meisten Menschen eine natürliche Hemmung haben, andere feste mit der Faust vor den Kopf zu schlagen. Die fällt normal nicht von einer Sekunde zur anderen ohne eine Notsituation.
Diese Hemmschwelle fehlte.
Was soll daran unsachlich sein?

Vielleicht geht er auch, jedenfalls ist er nicht gefangen, richtig?
 
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