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Konkrete Konfliktsituationen im Verkehr

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Da wundert es schon gar nicht mehr, dass man so oft von Strafrichtern zu hören bekommt: "Der ist ja noch nie aufgefallen, also belassen wir's mal bei Auflagen."
Nicht immer ist der geschädigte Verkehrsteilnehmer der auf eine Anzeige verzichtet, dafür verantwortlich.

Folgende Geschichte (verkürzt) ist mir von einem Vereinskollegen zugetragen worden: Ein Autofahrer überholt auf abschüssiger Strecke einen Rennradfahrer mit < 40cm Abstand. Es kommt in der unmittelbaren Folge dazu, dass Autofahrer, Radfahrer und Polizei diesen Vorfall besprechen. Der Autofahrer gibt weil er sich offensichtlich im Recht fühlte auf Vorhaltung der Polizei zu Protokoll, die an der Stelle des Überholvorgangs befindliche durchgezogene Linie ganz sicher nicht überfahren zu haben. Eine Nachmessung durch die Polizeibeamten ergab, dass in diesem Fall der Abstand zum Radfahrer kleiner als 40 cm gewesen sein muss. Die durch die gewissenhaften Polizeibeamten aufgenommene Anzeige führte schlussendlich dazu, dass der Vorgang durch die Staaatsanwaltschaft eingestellt wurde.

Wenn selbst eine Anzeige durch die Polizei mit aktenkundigen gleichlautenden Aussagen der Beteiligten zur Einstellung des Verfahrens führt, wie soll man die Erfolgsaussichten im Falle der Kreisverkehrsvorfalls wohl einschätzen?
 
Wenn selbst eine Anzeige durch die Polizei mit aktenkundigen gleichlautenden Aussagen der Beteiligten zur Einstellung des Verfahrens führt, wie soll man die Erfolgsaussichten im Falle der Kreisverkehrsvorfalls wohl einschätzen?

Warum wurde gegen die Einstellung durch den fauligen Staatsanwalt keine Rechtsmittel gewählt?
Und überhaupt: Vom Ausgang von $Randomstory auf alle anderen Randomstories schließen… Wirklich?

BTW, nur eine (fiktive) Fallkonstallation von deiner Geschichte: Beschuldigter hat sich einen Anwalt genommen, der bei der Staatsanwaltschaft die Einstellung anregte. Da es zu keiner Anklage gekommen ist, bleibt der Beschuldigte auf den Anwaltskosten sitzen und hat möglicherweise was zum Nachdenken.
 
In jedem Beruf gibt's Nullen. Offensichtlich auch in der Justiz. :mad:
Und da wundern wir uns noch, wenn Anzeigen von Radlern gegen Autofahrer nur einigermaßen unmotiviert von Polizeiseite nachgegangen wird.
 
Natürlich, dafür hat er ja den Stern, zum Zielen!
Der Stern weist den Weg darum fahren die auch Mercedes :)
Ne mal im ernst als Radfahrer muss man für alle anderen Verkehrsteilnehmer mit denken und ist dann trotzdem ne arme Sau wenn was passiert. Aber unsere Regierung pocht weiter auf den Motorisierten Verkehr der auf keinen Fall eingeschränkt werden darf. Da fehlt es schon an ganz oberer Stelle in Sachen Radverkehr sind wir anderen Ländern Meilen hinter her.
 
Kennzeichen gemerkt? Wenn, dann anzeigen
Bringt nichts.
Habe letztes Jahr einen Blechkistenfahrer angezeigt, weil der mich mutwillig von der Fahrbahn drängen wollte und sogar mitten auf der Straße stand, um mich zum anhalten zu nötigen. Und das nur, weil ich seiner Meinung nichts auf der Fahrbahn zu suchen habe.
Nach einem kleinen Handgemenge konnte ich mich loseisen und bin direkt zur nächsten Polizeiwache.

Ergebnis: Wagen war nicht auf ihn zugelassen. Und da es in D keine Halterhaftung gibt, hat die Ehefrau die Aussage verweigert und angegeben, dass die Autoschlüssel für jeden zugänglich sind.
Das war es dann.
Ich könnte heute noch k...., wenn ich daran denke.

Seit dem Vorfall läuft immer eine Actioncam mit.

Gruß
Andreas
 
Seit dem Vorfall läuft immer eine Actioncam mit.
Zum X-tenmal: Damit gehst du das Risiko ein, dass du eine Strafe zahlen musst und der Kontrahent trotzdem nicht bestraft wird. Dashcams sind in D verboten und dazu gehört auch eine ständig laufende Actioncam am Fahrrad.
 
Bringt nichts.
Habe letztes Jahr einen Blechkistenfahrer angezeigt, weil der mich mutwillig von der Fahrbahn drängen wollte und sogar mitten auf der Straße stand, um mich zum anhalten zu nötigen. Und das nur, weil ich seiner Meinung nichts auf der Fahrbahn zu suchen habe.
Nach einem kleinen Handgemenge konnte ich mich loseisen und bin direkt zur nächsten Polizeiwache.

Ergebnis: Wagen war nicht auf ihn zugelassen. Und da es in D keine Halterhaftung gibt, hat die Ehefrau die Aussage verweigert und angegeben, dass die Autoschlüssel für jeden zugänglich sind.
Das war es dann.
Ich könnte heute noch k...., wenn ich daran denke.

Seit dem Vorfall läuft immer eine Actioncam mit.

Gruß
Andreas
Aber Du warst doch diesmal nicht alleine unterwegs? Dann hast Du doch nen Zeugen.
 
Aber Du warst doch diesmal nicht alleine unterwegs?
Ich fahre meistens alleine.
Und bezügliche der Actioncam: Da urteilen die Gerichte mittlerweile unterschiedlich. Ich habe an meiner eine FB und schalte diese nur an kniffligen Stellen ein.
Man darf die Kamera nur nicht auf Dauermodus laufen lassen.
 
Zum X-tenmal: Damit gehst du das Risiko ein, dass du eine Strafe zahlen musst und der Kontrahent trotzdem nicht bestraft wird. Dashcams sind in D verboten und dazu gehört auch eine ständiglaufende Actioncam am Fahrrad.
Mach ich aber ab nächster Woche auch so. Nach meinen schlimmen Unfall im letzten Oktober wo es keine Zeugen gibt (jedenfalls keinen der nicht beteiligt war) läuft bei mir dann auch ne GoPro mit. Nenn mir doch mal ne Alternative, ausser der nicht mehr das Haus zu verlassen oder nur noch in Begleitung zu fahren.
 
In jedem Beruf gibt's Nullen. Offensichtlich auch in der Justiz. :mad:
Und da wundern wir uns noch, wenn Anzeigen von Radlern gegen Autofahrer nur einigermaßen unmotiviert von Polizeiseite nachgegangen wird.
Das die Polizei unmotiviert ist kann ich völlig verstehen, und das nicht nur im Straßenverkehr.
Bei mir wollten 3 Ganoven einbrechen, nachdem ich die Polizei angerufen habe kamen sie und konnten die Einbrecher auch festnehmen. Dies ist ja schon selten genug.
Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen die Drei eingestellt, man konnte nicht nachweisen wer hat wirklich die Tür aufgebrochen und wer hat nur schmiere gestanden.
Und zu so einem Polizisten kommt dann einer der sagt: Mir hat einer die Vorfahrt genommen, ich möchte Anzeige erstatten.
Da weiß der Polizist doch sofort was da passiert, und dafür soll er dann einen Fahrer ermitteln.
 
Zum X-tenmal: Damit gehst du das Risiko ein, dass du eine Strafe zahlen musst und der Kontrahent trotzdem nicht bestraft wird. Dashcams sind in D verboten und dazu gehört auch eine ständig laufende Actioncam am Fahrrad.
Das stimmt nicht. Du darfst nicht ständig filmen und Du darfst keine Videos, auf denen andere Personen zu erkennen sind, veröffentlichen.
 
So macht man Kriminalstatistik... Der Vorgesetzte kann auch dann in guten Zahlen sonnen.

Diese Statistik ist voll wichtig, ey! Die braucht man, um die grundrechtsschonende Vorratsdatenspeicherung zu begründen. Weil die auch voll hilft aufzuzeigen, wer das Brecheisen schwingt und wer Kieken tut.
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Warum wurde gegen die Einstellung durch den fauligen Staatsanwalt keine Rechtsmittel gewählt?
Da dem Radfahrer kein unmittelbarer Schaden entstanden ist, lief die Anzeige durch die Polizei wegen Verstoß gegen §5 Abs.4 STVO und irgendwas in Richtung Gefährdung, also eine Strafsache und keine Zivilsache. Damit war der Radfahrer nur noch Zeuge.
Ob es da einen sinnvoll zu begehenden Weg der privaten Klage gegeben hätte, kann ich nicht beurteilen.
 
Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren gegen die Drei eingestellt, man konnte nicht nachweisen wer hat wirklich die Tür aufgebrochen und wer hat nur schmiere gestanden.
Kopf -> Tisch

Als nächstes wird man noch wegen Körperverletzung belang, wenn man so jemanden gewaltsam aus der Wohnung befördert, weil er plötzlich im Wohnzimmer steht.

Wie montiert ihr eigentlich eure Action-Cam? Habe es mir auch schon überlegt, war mir aber unschlüssig ob ich sie an den Lenker schnalle, oder mir einen Helm mit Halterung zulege (was dann rechtlich auch wieder interessant wäre, weil sie nicht mit dem Fahrzeug verbunden ist), das sind ja leider idR MTB-Modelle soweit ich informiert bin.
 
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