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Millionen-Bußgeld wegen Preisbindung
Kartellamt ermittelte gegen ZEG

Wie das Bundeskartellamt gestern mitteilte, wurde ein Bußgeld in Höhe von 13,4 Millionen Euro gegen den Fahrradgroßhändler ZEG erhoben. Der Grund war ein vorgeschriebener Mindestverkaufspreis für Händler – dementsprechend wurde das Verfahren auch durch Hinweise von ZEG-Händlern ausgelöst.

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Der ZEG (Zweirad-Einkaufs-Genossenschaft eG) ist es als Einkaufsgemeinschaft zwar möglich, zeitlich begrenzte Preisbindungen – beispielsweise überregionale Sonderangebote – festzulegen, laut Bundeskartellamt lag dies allerdings nicht vor. Stattdessen wurden den ZEG-Händlern dauerhafte Mindestverkaufspreise auferlegt, die auch von ZEG-Verantwortlichen kontrolliert wurden. Fachhändler, die diese Grenze unterschritten, wurden zur Einhaltung aufgefordert.

“Die ZEG hat mit ihren Mitgliedsunternehmen Vereinbarungen über Endverkaufspreise für bestimmte Fahrradmodelle getroffen. Die selbständigen Einzelhändler wurden dazu angehalten, von der ZEG festgesetzte Mindestverkaufspreise für verschiedene Fahrradmodelle nicht zu unterschreiten. Damit wurde auch der Preiswettbewerb zwischen den Mitgliedern der Einkaufskooperation gegenüber dem Endverbraucher stark behindert.” – Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes

Der genossenschaftlich organisierten Einkaufsgemeinschaft ZEG gehören europaweit zirka 960 Einzelhändler an, davon rund 670 in Deutschland. Zu den ZEG-Eigenmarken gehören beispielsweise Bulls, Pegasus und Zemo, zudem verfügt die ZEG über ein starkes Einkaufs- und Vertriebsnetz. Die kartellrechtlich beanstandeten Vereinbarungen wurden zwischen der ZEG und 47 Einzelhändlern getroffen und reichten teils bis in den Februar 2007 zurück. 2015 wurden die Geschäftsräume der ZEG untersucht, was das Ende der mit einem Bußgeld bedachten Geschäftspraxis bedeutete.

Nach Ermessen des Bundeskartellamtes waren die beteiligten Einzelhändler in einer gegenüber der ZEG benachteiligten Rolle, weshalb kein Verfahren gegen diese eingeleitet wurde. Die ZEG hat dem Kartellamt zufolge bei der Aufklärung kooperiert, was bei der Bemessung des Bußgeldes berücksichtigt wurde. Zudem konnte ein Settlement (eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung) erreicht werden, womit die Geldbußen bereits rechtskräftig sind.

Was sagt ihr zu den illegalen Preisvorgaben an Einzelhändler?

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