AW: Wo darf man Straße fahren?
Das sieht die Judikative trotz alledem anders als Du:
OLG Düsseldorf, III-5 Ss 130/07 - 61/07, nur um mal ein Beispiel zu nennen.
Es bleibt wie es ist, auch wenn Dein angeblicher höherer Dienst das zigmal anders behauptet. Nötigung setzt eine Absicht voraus, die bei Überholen mit zu geringem Sicherheitsabstand nun mal nicht zwingend vorliegt. Gern auch zum Nachlesen: http://www.lexexakt.de/glossar/noetigung.html
Und nebenbei wollte ich das vorher nicht so direkt ausdrücken, aber ich denke es gibt mehr als nur einen Forenteilnehmer hier, der Dir ein Lied von der angeblichen Kompetenz der Rennleitung singen kann, wenn sie mal wieder nasebohrend vor einem Rennrad stehen und die Schutzbleche suchen.
So, wollen wir noch ein bissl weiterklugscheissern oder kannst Du Deinen Fehler jetzt zugeben?
Das sieht die Judikative trotz alledem anders als Du:
OLG Düsseldorf, III-5 Ss 130/07 - 61/07, nur um mal ein Beispiel zu nennen.
Es bleibt wie es ist, auch wenn Dein angeblicher höherer Dienst das zigmal anders behauptet. Nötigung setzt eine Absicht voraus, die bei Überholen mit zu geringem Sicherheitsabstand nun mal nicht zwingend vorliegt. Gern auch zum Nachlesen: http://www.lexexakt.de/glossar/noetigung.html
Und nebenbei wollte ich das vorher nicht so direkt ausdrücken, aber ich denke es gibt mehr als nur einen Forenteilnehmer hier, der Dir ein Lied von der angeblichen Kompetenz der Rennleitung singen kann, wenn sie mal wieder nasebohrend vor einem Rennrad stehen und die Schutzbleche suchen.
So, wollen wir noch ein bissl weiterklugscheissern oder kannst Du Deinen Fehler jetzt zugeben?