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Wiedereinführung der allgemeinen Radwegebnutzungspflicht heute beschlossen

Somit kann man problemlos und legal auf die Fahrbahn ausweichen, wenn z.B. Verschmutzungen/Schnee/Eis auf dem Streifen sind. Bei einem von der Fahrbahn getrennten Radweg ist das oft technisch gar nicht möglich und das ist ein Grund dafür, warum diese weniger Sicherheit bieten als die Fahrbahn.

Das Hauptargument für die bessere Sicherheit von Radstreifen gegenüber Hochbordradwegen ist wohl, daß man auf dem Radstreifen vom Autofahrer immer gesehen wird, während der Radfahrer auf dem Hochbordradweg an Kreuzungen oft zu spät gesehen und dann umgefahren wird.

Ausserdem wird dem Autofahrer durch die Markierung permanent bewußt gemacht, daß er mit Radfahrern rechnen muss. Was die Sicherheit generell erhöht.

Weiters ist die Rate an abgelenkten Fußgängern, Hunden und zerdepperten Bierflaschen auf dem Radstreifen deutlich geringer. Und die Radstreifen sind sauberer, weil gekehrt wird und weil die Autos den Dreck wegwehen. Sie sind auch nicht so häufig absurd verschwenkt wie Hochbordradwege, die gerne um jeden Baum anders herum geführt werden.

Ihr Nachteil, das höhere Dooring-Risiko, ist wohl in der Praxis nicht allzu hoch, jedenfalls in Berlin, wo die Straßen breit genug für zusätzliche (ausreichend breite) Radstreifen sind.
 
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Re: Wiedereinführung der allgemeinen Radwegebnutzungspflicht heute beschlossen
Ich nehme eine Geldstrafe für Fahren auf der Fahrbahn in kauf. Bei meiner Lebenskilometerleistung ist das bei bisheriger Straffreiheit ein zu vernachlässigender Betrag, 0,0irgendwieviel €/Radkilometer, damit kann ich leben. Und wenn es Punkte und Fahrverbot gibt ... so soll es sein, ich darf ja ohne Führerschein trotzdem Radfahren.
 
Es gibt leider auch Punkte und Bußgeld wenn man auf gemeinsam genutzten Radwegen Fußgänger gefährdet. Da spielt es dann keine Rolle, ob die durch Musik auf den Ohren das Sturmklingeln nicht gehört haben oder sich ohne durch einen kurzen Schulterblick abgesichert haben bevor sie einen Richtungswechsel einleiten.
Mit langsamen Radfahrern mag das gehen,als Rennradler mit Ü30 kmh muss man sich allerlei dumme Sprüche anhören und einen wunden Klingelfinger holen.
 
Ich nehme eine Geldstrafe für Fahren auf der Fahrbahn in kauf.

Und wenn du aufgrund des Radwegignorierens eine hohen Schuldanteil an einem Unfall tragen musst?

Davon abgesehen, dass man als Nichtjurist gar nichts anderes machen kann, als zivilen Ungehorsam zu leisten (oder halt kriechend auf dem Radweg verrecken), sollte doch wenigstens davon abgelassen werden, diese bürgerrechtsschändende Gesetzesänderung klein zu reden.
Lasst uns den Mond und die Radwege anzünden!
 
Da denke ich natürlich auch dran, kein Unfallverursacher zu sein und was das für Folgen haben könnte. Das Leben an sich ist das reinste Mängelexemplar und wer sich ins Grab legt mit den Worten, 'Ich hab bis zum Tod keine Fehler gemacht.', der war davor schon tot.
Und was ist, wenn ich auf so nem gemischtegeschlechtlichen Nutzstreifen wen anfahre, was ja viel wahrscheinlicher ist?
Ach, dort wo ich mich wohler fühle bin ich richtig, mal so, mal so.
 
Da denke ich natürlich auch dran, kein Unfallverursacher zu sein

Ich denke da eher so "Unfälle" wie "Mit Aggression dicht überholt und vom Spiegel in Richtung Graben gelenkt" äh ich meine "Übersehen und vom Spiegel touchiert und sich danach selbst verletzt".
Nicht unwahrscheinlich, dass sich dann ein Richter findet, der sich der Meinung "Wenn de uffen Radwech jefahrn wärst, Männekinn, wär ditt nich passiert. Zahl dein Rotzrad mal schön selber, wa!" anschließt.

Das sehe ich zukünftig als anwachsendes Problem und da kann man sicher auch noch steigende Aggressionen aufgrund der zurückgekehrten Quasiaußerortsbenutzungspflicht addieren. Oder man nimmt statt der Aggression halt den Anteil von reibebrettstreichelnden Nassbirnen.:(

(Klar sind Radwege schlimmer, ändert aber nix daran, dass es eine scheiß Gesetzesänderung ist!)
 
Weil dort immer noch das todbringende Prinzip Radweg herrscht.
Hier siehst du dann wie das am neuen Moritzplatz aussieht.
Auf der Fahrbahn hat man keine Probleme.
Du bist also der Meinung, wenn ganz ohne Radfahranlage die Radfahrer mitten auf der Straße fahren, sind sie sicher, weil so das 'Prinzip Radweg' verhindert wird? Das gilt für alle Radfahrer? Für Kinder, Senioren und Wenigfahrer? Du glaubst, die Autofahrer lassen sich auf so langsame Geschwindigkeiten ausbremsen?

Was dein Bild betrifft, der offensichtliche Rückgang der Unfallzahlen ist aussagekräftiger.

Komisch auch, das in Ländern ohne Radinfrastruktur weniger gefahren wird und mehr Unfälle passieren. Da sind dann wohl die Radfahrer selbst schuld, weil sie nicht mittig auf der Fahrbahn fahren. Oder gibt es eine andere Erklärung?
 
Ich erwarte, dass nicht bei jedem Unfall mit Radfahrerbeteiligung in der Zeitung steht, "... Der Radfahrer trug keinen Helm ... ".
Wenn das so in der Zeitung steht, liest man darin eine Mitschuld, auch wenn nur das Auto ne Beule hat und der Radfahrer nicht einmal verletzt ist.
Politik ist gefordert und die Medien. Nicht nur Autofahrer sind potentielle Wähler.
... mit Benzinschleudern die veganen Kinder in die Privatschule fahren und dabei Radfahrer belästigen, das geht immer als gut durch.
 
Du bist also der Meinung, wenn ganz ohne Radfahranlage die Radfahrer mitten auf der Straße fahren, sind sie sicher, weil so das 'Prinzip Radweg' verhindert wird? Das gilt für alle Radfahrer? Für Kinder, Senioren und Wenigfahrer?
Genau das glaube ich.
Ganz besonders Kinder Senioren und Wenigfahrer fallen dem Prinzip Radweg zum Opfer weil sie an dessen Sicherheit glauben. Der versierte Vielfahrer kennt die Gefahren.

Du glaubst, die Autofahrer lassen sich auf so langsame Geschwindigkeiten ausbremsen?
90% aller Strassen in Deutschland besitzen keinerlei Radverkehrsanlagen. Ich habe noch nicht gehört, dass es dort zum Massenmord an Radfahrern gekommen ist.

Was dein Bild betrifft, der offensichtliche Rückgang der Unfallzahlen ist aussagekräftiger.
Rückgang im Vergleich zu was? Zu einer noch schlechteren Radverkehsanlage vorher?
Vorher hatten wir dort Pest jetzt nur noch Cholera - na Danke.
Allerdings habe ich meine Zweifel ob die Unfälle wirklich zurück gingen.

Die ganze Geschichte kann man hier lesen.

Komisch auch, das in Ländern ohne Radinfrastruktur weniger gefahren wird und mehr Unfälle passieren. Da sind dann wohl die Radfahrer selbst schuld, weil sie nicht mittig auf der Fahrbahn fahren. Oder gibt es eine andere Erklärung?
Hast Du dafür Beweise?
 
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Bei dem Moritzplatzbeispiel wird der Unterschied wahrscheinlich gar nicht mal so viel mit der Art der Radanlage zu tun haben: die Größe der asphaltierten Fläche weckt den starken Verdacht, dass da vorher mehrspuriger Kreisel war und das ist ein absoluter Unfallmagnet, mit und ohne Radfahrer.

Wobei der Unterschied zwischen Spur auf gleicher Fläche und Hochbordfalle im Kreisel natürlich auch besonders hoch ausfallen dürfte...
 
Bei dem Moritzplatzbeispiel wird der Unterschied wahrscheinlich gar nicht mal so viel mit der Art der Radanlage zu tun haben: die Größe der asphaltierten Fläche weckt den starken Verdacht, dass da vorher mehrspuriger Kreisel war und das ist ein absoluter Unfallmagnet, mit und ohne Radfahrer.

In dem Zeitungsartikel stand doch sogar, dass eine Fahrspur entfernt wurde. Das dürfte das Hauptgefahrenpotential signifikant verringert haben. - Aber Sicher ist der Platz trotzdem nicht. Wie Siggi sagte, voher Pest, nun nur noch Cholera.
 
die Größe der asphaltierten Fläche weckt den starken Verdacht, dass da vorher mehrspuriger Kreisel war und das ist ein absoluter Unfallmagnet, mit und ohne Radfahrer.
Nicht wirklich mehrspurig aber deutlich zu breit um noch übersichtlich zu sein.
Wer da als Radfahrer schön außen gefahren ist hatte gute Chancen unfreiwillig rausgefahren zu werden:

https://goo.gl/maps/eieRHXY8tjx
 
Ich grab das hier mal wieder aus, da es eine interessante Entwicklung gibt.

Im Zuge der StVO-Novelle war ja auch die Einzelfallprüfung für Tempo 30 innerorts weggefallen, so dass Kommunen einfacher Tempo 30 vor z.B. Krankenhäusern, Schule, Kitas, etc. anordnen konnten. Tja! Und nun wird demnächst im Bundesrat debattiert ob eben diese Neuerung wieder gestrichen werden soll. :confused::rolleyes:. Von der Gefährdungsanalyse bei Radwegen ist in der Beschlussempfehlung natürlich keine Rede...:rolleyes:
Mal wieder typisch!. Sobald es um ein Tempolimit geht wird jegliche noch so hanebüchene Begründung rangezogen um es wieder zu kippen....

Quelle:
http://de.30kmh.eu/2017/03/06/tempo-30-rolle-rueckwaerts-im-deutschen-bundesrat/
 
Zitat aus obigem Text:
Außerdem wird behauptet, dass nach allen bisherigen Erfahrungen mit “mangelnder Akzeptanz” zu rechnen sei. – Woher solche “bisherigen Erfahrungen” zu “mangelnder Akzeptanz” stammen, bleibt jedoch im Dunkeln.

Das heißt also: wir beschließen nichts, weil sich die Autofahrer sowieso nicht daran halten. o_O:rolleyes:
Wir sollten also die Radwegbenutzungpflicht flächendeckend ignorieren. Vielleicht wird dann auch der Bundesrat aktiv. :cool:
 
Das heißt also: wir beschließen nichts, weil sich die Autofahrer sowieso nicht daran halten. o_O:rolleyes:
ganz auf Linie der Polizei Hannover: die Autofahrer halten sich ja eh nicht an die Regeln...


Wir sollten also die Radwegbenutzungpflicht flächendeckend ignorieren. Vielleicht wird dann auch der Bundesrat aktiv. :cool:
So abwegig ist die Argumentation nicht: man liest sie aktuell ja hin und wieder in der Diskussion um den Grünpfeil für Radfahrer ;)
 
Ich grab das hier mal wieder aus, da es eine interessante Entwicklung gibt.

Im Zuge der StVO-Novelle war ja auch die Einzelfallprüfung für Tempo 30 innerorts weggefallen, so dass Kommunen einfacher Tempo 30 vor z.B. Krankenhäusern, Schule, Kitas, etc. anordnen konnten. Tja! Und nun wird demnächst im Bundesrat debattiert ob eben diese Neuerung wieder gestrichen werden soll. :confused::rolleyes:. Von der Gefährdungsanalyse bei Radwegen ist in der Beschlussempfehlung natürlich keine Rede...:rolleyes:
Mal wieder typisch!. Sobald es um ein Tempolimit geht wird jegliche noch so hanebüchene Begründung rangezogen um es wieder zu kippen....

Quelle:
http://de.30kmh.eu/2017/03/06/tempo-30-rolle-rueckwaerts-im-deutschen-bundesrat/

Wenn man sich den Sachverhalt vollständig zu Gemüte führt, macht der Bundesrat keine "Rolle rückwärts", sondern stellt lediglich klar, dass die Möglichkeit, in den betreffenden Bereichen vor sozialen Einrichtungen Tempo-30-Zonen vereinfacht einrichten zu können (Grundlage StVO), nicht bedeutet, dass diese grundsätzlich einzurichten sind und das Ausnahmen davon (Beibehaltung Tempo 50) besonders begründet werden müssten (Umkehr des Regel-Ausnahme-Verhältnisses) - was wohl in der vorgeschlagenen Änderung der VwV-StVO zu den betreffenden §§ der StVO so formuliert wurde). Der Bundesrat stellt also lediglich klar, dass die "Möglichkeit der erleichterten Tempo-30-Anordnung" nicht als "muss Tempo-30 angeordnet werden" in der Verwaltungsvorschrift landet. Es haben trotzdem weiterhin Einzelfallprüfungen statt zu finden, diese müssen aber nicht mehr explizit eine besondere Gefahrenlage nachweisen, sondern lediglich, dass die Maßnahme keine unerwünschten Nebeneffekte (z.B. Ausweichverkehre in benachbarte Wohngebiete, Auswirkungen auf Taktzeiten des ÖPNV, etc.) mit sich bringt.
Auch die "mangelnde Akzeptanz"-Begründung ist sachlich völlig korrekt, wenn man weiß, dass hier die Einrichtung von Tempo-30-Zonen" auf mehrspurigen Hautstarßen gemeint ist und der Bundesrat dort andere Sicherungsmaßnahmen (Ampelanlagen, Sperrgitter, etc.) empfiehlt, und nicht die Anordnung von Tempo-30 als Regelfall sehen möchte.

Ist also alles völlig ok - außer, man liest nur die "Bild-Zeitungs"-Überschrift....;)

Der geneigte Leser kann sich solche Sachen auch aus der Originalquelle selbst erarbeiten: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/TO/954/tagesordnung-954.html
 
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