Eigentum verpflichtet. Inwiefern muss anhand des GG ausgelegt werden. Als Pauschalaussage aufgrund der Vagheit wirklich ziemlich unbrauchbar

Aber grds. muss ich mein rechtskräftig, auf welche Art auch immet, erworbenes Eigentum, nicht teilen. Und auch ansonsten kann ich damit im rechtlichen Rahmen tun und lassen was ich will. Insofern bleibt mMn nicht mehr sooo enorm viel Interpretationsspielraum für den Art. 14 GG...
Aber auch nur meine Laienmeinung, zugegeben sind Grundrechte nicht mein Liebling
Edit: Mal kurz quergelesen... es scheint als kann aus Art. 14 II GG kein direktes Recht abgeleitet werden. Ist eher so eine Art Optimierungsgrundsatz. Weitere Ausführung dieses Absatzes braucht weiterführende Gesetze, die den Eigentümer verpflichten sein (spezielles) Eigentum zum Wohl der Allgemeinheit einzusetzen. Solche Gesetze sind mir aber nicht bekannt