Vorverurteilung? Mach mal langsam.
Ich bin kein Jurist, daher gibts in meiner Laienwelt nur zwei Arten von "jemanden überfahren". Mit Absicht oder aus versehen. Und zweiteres ist für mich fahrlässig. Beitrag #2464 von
@Alpenmonster versteht die aktuellen Zeitungsmeldungen auch so. Wenn es keine Absicht war, wars wohl fahrlässig. Das hat mit Vorverurteilung nichts zu tun. "Fahrlässig" kann auch in Zsh mit einem Unfall stehen.
Lies bitte noch mal, was er nun vor der Staatsanwaltschaft eingeräumt hat. Nichts von meinem Geschriebenen geht darüber hinaus.
Mir ist es dennoch fremd, hier zum Selbstzweck Partei für eine Seite zu ergreifen.