... interessant ... es ist doch auch immer eine Frage der gegenseitigen Rücksicht vs. Egomanie. Meint, daß ein Hundehalter sich mit seinem Hund auf einem Fußgängerweg oder maximal auf einem kombinierten Rad-/ Fußgängerweg befinden sollte. Dort aber gilt nicht das Recht des Stärkeren sondern immer das Recht des Schwächeren. So hat man das früher, als Anstand noch groß geschrieben wurde und Egomanen unbekannt waren, zumindest mal gelernt.
Das aber bedeutet, daß der schnellere Verkehrsteilnehmer auf diesen Wegen deutlich mehr Rücksicht zu nehmen und somit auch damit rechnen muß, daß dort Kinder, Hunde, andere Kleintiere, verunfallte Fußgänger, Gehbehinderte, Angetrunkene und Co. anzutreffen sind ... und somit greift $ 1 der STVO ... immer und überall Vorsicht walten zu lassen ... das bedeutet auch und vor Allem eine angepaßte Geschwindigkeit, welche bei Fußgängern auf gleicher "Fahrspur" immer nur Schrittgeschwindigkeit sein kann.
Der von Dir erwähnte Hundler hat also vollkommen recht, wenn er Dich einen xy titulierte und nicht gepöbelt sondern nur die Wahrheit ausgesprochen.