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Vernichtung Ihres sichergestellten Fahrrades!

Ja , und links läuft der Hund im Gras , rechts am anderen Rand der Hundeführer , Leine quer über den Weg in Kniehöhe , im dunkeln reingefahren der Hund hat gequiekt wie ein Ferkel und der Mensch übelst gepöbelt.
Ich meine , man sollte das allgemeine Wahlrecht mal überdenken...:mad:
 

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Re: Vernichtung Ihres sichergestellten Fahrrades!
... interessant ... es ist doch auch immer eine Frage der gegenseitigen Rücksicht vs. Egomanie. Meint, daß ein Hundehalter sich mit seinem Hund auf einem Fußgängerweg oder maximal auf einem kombinierten Rad-/ Fußgängerweg befinden sollte. Dort aber gilt nicht das Recht des Stärkeren sondern immer das Recht des Schwächeren. So hat man das früher, als Anstand noch groß geschrieben wurde und Egomanen unbekannt waren, zumindest mal gelernt.

Das aber bedeutet, daß der schnellere Verkehrsteilnehmer auf diesen Wegen deutlich mehr Rücksicht zu nehmen und somit auch damit rechnen muß, daß dort Kinder, Hunde, andere Kleintiere, verunfallte Fußgänger, Gehbehinderte, Angetrunkene und Co. anzutreffen sind ... und somit greift $ 1 der STVO ... immer und überall Vorsicht walten zu lassen ... das bedeutet auch und vor Allem eine angepaßte Geschwindigkeit, welche bei Fußgängern auf gleicher "Fahrspur" immer nur Schrittgeschwindigkeit sein kann.

Der von Dir erwähnte Hundler hat also vollkommen recht, wenn er Dich einen xy titulierte und nicht gepöbelt sondern nur die Wahrheit ausgesprochen.
 
Ich formuliere es mal etwas anders:
"Es gäbe für mich persönlich nichts peinlicheres, als wenn mein Sohn mit einem Zettel von der Schule nach Hause käme, das er sein Rad verkehrstüchtig nochmal bei der Polizei vorführen muß, weil es objektiv gesehen nicht verkehrstüchtig war."

Muß/Kann/Darf diese Scham eigentlich nur für die eigenen Kinder gelten oder auch zumindest in Massen für einen selbst.
Ich bin da beim Rennrad bzgl der Reflektor/Beleuchtungsanforderungen zugegebenermassen etwas inkonsequent, aber bei den Daily Drivern absoluter Hardliner.
 
... um aber mal den Dreh zurück zu finden ... dieser Kurier zeigt einen Charakter, der für die Teilnahme am Straßenverkehr ungeeignet ist und der schnellstmöglich aus dem Straßenverkehr in egal welcher Stadt dauerhaft entfernt gehört ... seine Fahrweise ist menschenverachtend ... schaut einfach mal genau hin ...

 
Da hätten beide mehr aufpassen müssen. Werden jetzt Rad und Hund vernichtet?

... nein das ist grundsätzlich falsch ... stelle Dir Dich nur mal als Fußgänger in dieser Situation vor ... Du kannst den Radler, wenn er z.B. von hinten kommt, gar nicht schnell genug ausmachen, um adäquat zu reagieren ... der Einzige, der hier nach $1 der STVO korrekt handlen muß, ist der Radfahrer ... ausreichend Belechtung, angepaßte Geschwindigkeit ...

Der Hundler oder der Elternteil hat nur die Aufsichtspflicht ... und diese hat der Hundler im gegebenen Beispiel mit Einsatz der Leine vollständig erfüllt.
 
Zur Gegenseitigen Rücksichtnahme gehört es aber auch, dass der Besitzer der Minisalami dessen Fallstrick nicht quer über den Fußweg spannt. Er könnte nämlich damit rechnen, dass noch andere Personen den Gehweg nutzen möchten.
 
Wobei sich Herrchen und Hund prinzipiell nach britischen Richtungskonventionen bewegen.
 
moin

auch wenn etwas off topic:

das mit der gegenseitigen rücksichtnahme
kann ich nur unterschreiben,
auch wenn man sich "richtig" verhält bzw. recht hat ,sollte man
in gewissen situationen auch mal dem fussgänger/radfahrer /autofahrer
entgegenkommen bzw.einfach mal sich zurücknehmen.

beim auto "verliert" man meistens sowieso,
und das ist es mir nicht wert...

das auf beiden seiten vollpfosten und idioten unterwegs
sind ,ist natürlich eine tatsache,
aber meistens auch die ,
die natürlich "recht haben" und völlig intolerant sind ihrem gegenüber
(ist übrigens nicht nur im strassenverkehr so)

zum thema:
ich empfinde die vernichtung des rades als unangemessen ,
und auch rechtlich fragwürdig.
warum nicht ,wie schon vorgeschlagen ,einem sportverein spenden?

greetz
lars
 
Zur Gegenseitigen Rücksichtnahme gehört es aber auch, dass der Besitzer der Minisalami dessen Fallstrick nicht quer über den Fußweg spannt. Er könnte nämlich damit rechnen, dass noch andere Personen den Gehweg nutzen möchten.

... auch hier ein nein ... wäre der Andere ein Fußgänger so wäre der Hundler ja jederzeit in der Lage schnell genug zu reagieren und den Weg für den anderen Fußgänger freizugeben ... der Radler aber hat eine deutlich überhöhte und nicht angepaßte Geschwindigkeit ... hier nimmt der Radler dem Fußgänger sowie auch dem Hundler aus dem Beispiel vorsätzlich (weil eben unangepaßte Geschwindigkeit) die möglichkeit rücksichtsvoll zu reagieren. Das ist ein himmelweiter Unterschied.

PS.:

Rücksicht hat erstmal etwas mit Verständnis, Einsicht und eben auch mit Anstand zu tun ...

Flat Eric hat hier nur aufgezeigt, daß es mit diesen drei Parametern hapert ... und zwar grundsätzlich.
 
[Nicht ganz korrekte Beleuchtung...]
Danke, genau das meine ich doch. Du ziehst dich zurueck auf deine Ansicht von "So ist das schon OK", egal, was das Gesetzt dazu sagt. Mit etwas Verstand und Augenmass.
Was anderes macht ein Fixifahrer auch nicht, nur finden wir seine Argumentation bzgl. Bremsvermoegen total haarstraeubend.
Aber vertrete mal deine Ansicht ueber Fahrradbeleuchtung in einer Autofahrer- oder Fussgaengerrunde - da wirst du genauso angeguckt wie hier der Fixer.
Sehe ich anders. Klar, bei ausgewiesenen Fahrrad-Hassern steht das Urteil eh fest. Aber wenn die Leute halbwegs Verstand haben, lassen die sich schon überzeugen daß ein Rennrad am Tag weder Licht noch Lametta brauchen. EIn reinrassiges Bahnrad im Straßenverkehr ist da schon ein ganz anderes Kaliber. "Vorausschauende Fahrweise" ist blabla, es gibt da immer Idioten die für Überraschungen sorgen. Wer Bremsweg verschenkt weil der auf einem stino-Rad nur mit der "sicheren" Rücktrittbremse bremst wird von Leuten, die ihr Fahhrzeug beherrschen, nur müde angelächelt - aber am Fixie soll das OK sein? Dazu das Argument der Redundanz bezüglich der zweiten Bremse.

FIxie mit nur einer Bremse ist da auch eine andere Geschichte. Mit einer guten Bremse vorne und fixed hinten ist man auf jeden Fall sicherer unterwegs als mit einem legalen Oldie mit Stempelbremse auf den Vorderreifen und Rücktrittbremse hinten. Eher theoretische Preisfrage: ist skidden besser als Rücktritt? Bei allen Videos, die ich dazu gesehen habe, versetzt es dabei das Rad seitlich. Den Platz hat man ja auch nicht immer...
 
Eher theoretische Preisfrage: ist skidden besser als Rücktritt? Bei allen Videos, die ich dazu gesehen habe, versetzt es dabei das Rad seitlich. Den Platz hat man ja auch nicht immer...

... und Bremsassistenten wie ABS sind ja auch nicht umsonst entwickelt worden ... im Gegenteil: Sie beweisen ziemlich anschaulich, daß - richtig eingesetzt - der Bremsweg kürzer ist als bei einer Vollbremsung mit blockierenden Reifen = neudeutsch Skidden
 
Boah,
ich kann nachvollziehen, dass man eine solche Hundeleine im Dunkeln als Falle empfindet. Und das als Hundebesitzer - zum Glück bin ich hier in HH von der Leinenpflicht entbunden und mein Hundi trägt ein LED-Halsband.
Dennoch hat man als "Hundeführer" auch eine gewisse Verantwortung, keine Stolperleine zu spannen.
Andrerseits passieren solche Unfälle meistens auf Wegen (z.B. in Parkanlagen), wo man eigentlich gar nicht Radfahren darf.

Egal, die Hundebesitzerdiskussion lief schon in einem anderen Faden hier im Forum und da habe ich mir schon genug neue Freunde gemacht. Ich lasses hier lieber.
 
... nein das ist grundsätzlich falsch ... stelle Dir Dich nur mal als Fußgänger in dieser Situation vor ... Du kannst den Radler, wenn er z.B. von hinten kommt, gar nicht schnell genug ausmachen, um adäquat zu reagieren ... der Einzige, der hier nach $1 der STVO korrekt handlen muß, ist der Radfahrer ... ausreichend Belechtung, angepaßte Geschwindigkeit ...
Nein, § 1 StVO gilt für alle Verkehrsteilnehmer. Dann gibt es noch einen § über Tiere, bin grad zu faul den raus zu suchen. Da werden dem Tierhalter ganz besondere Pflichten auferlegt.


Der Hundler oder der Elternteil hat nur die Aufsichtspflicht ... und diese hat der Hundler im gegebenen Beispiel mit Einsatz der Leine vollständig erfüllt.
Nicht wirklich. Auf einem reinen Gehweg vielleicht, aber da könnte man auch auf die Idee kommen daß man nicht der einzige Fußgänger im Universum ist :rolleyes: Auf einem gemeinsamen Rad- und Gehweg mit VZ 240 verstößt der Hundehalter damit schon gegen das Gebot der gegenseitigen Rücksicht nach § 1 Abs. 1 StVO, außerdem ist das eine vermeidbare Behinderung nach §1 Abs. 2. Auf einem getrennten Rad- und Gehweg nach VZ 241 kommt noch eine Ordungswidrigkeit dazu: "Benutzen eines Sonderwegs durch andere Verkehrsteilnehmer", auf dem Radwegeteil haben weder Fußgänger noch Hunde was zu suchen. Und richtig kriminell wird es spätestens nachts, wenn ein Radfahrer durch eine quer über den Weg gespannte Hundeleine zu Fall kommt. "Kriminell" meine ich hier im strafrechtlichen Sinne.
 
keine Stolperleine zu spannen.
Andrerseits passieren solche Unfälle meistens auf Wegen (z.B. in Parkanlagen), wo man eigentlich gar nicht Radfahren darf.
Ich denke wir sind uns unausgesprochen darüber einig, daß es hier um öffentlichen, dem Verkehr dienenden Straßenraum geht. Nicht um Hundewiesen oder überwiegend der Erholung dienende Wege. Wenn ich auf einem freigegebenen Parkweg, am Kanal oder einem Fluß fahre, muß ich damit rechnen daß den auch andere nutzen, und zwar typischerweise in seiner gesamten Breite.

Übrigens bin ich sehr oft auf der "Erzbahntrasse" unterwegs, einer ehemaligen Güterbahnstrecke die zu einem Rad- und Wanderweg umgebaut wurde; ausgezeichnet mit einem VZ 240. Wird viel von Stockenten bentutzt, die so tun als wären die allein auf der Welt. Und von Hundehaltern - mit denen ich da so gut nie Probleme habe. Die allermeisten haben ihre Hunde relativ kurz angeleint, viele holen die sogar von sich aus ran wenn die Radfahrer nur von hinten kommen hören. Ganz im Gegensatz zu den Nasen auf innerstädtischen Zwangsradwegen, die einem entgegenkommen und trotz klingeln nicht daran denken, auch nur ein kleines Stückchen Platz zu machen.
 
Goebbels war schon da, die Hunde sind fast durchdiskutiert, Reflektoren wurden gezählt und es liegt noch immer ein gewisses Prickeln in der Luft. Wurde schon gefragt, ob der Fahrradenteignete einen Helm hatte? Oder ob Sardellen auf die Pizza oder im Sommer an die unbesockten Füße gehören? ;)

connie_eatingpopcorn.gif



Hier geht´s doch nur um das schönste Hobby der Welt, der Rest interessiert doch gar nicht wirklich.
 
Um jetzt vollends abzudriften und der Sache hier noch was abzugewinnen: Bekommt man noch irgendwo diese oldschool Rennradkappen ("Helme") aus Leder? :D
 
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