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Verkehrssicheres Rennrad?????

Pedalreflektoren halte ich auch für die "besten" am Rad, weil sie in Bewegung sind. Zum einen "sagt" das was über das Fahrzeug aus, zum anderen nimmt man Licht in Bewegung schneller wahr. Leider sind manche Pedalreflektoren schweineteuer. Klar, im Vergleich zu einem schönen Kurbelsatz nicht, aber für meine Pedale (PD-A600, 49,95) gibt es einen Reflektorsatz, der halb soviel kostet, wie die Pedale (SM-PD62, 27,95). Eine Schelle, eine Reflektor, das ist es.
Die Alternative Reflektorfolie ist leider, weil es keine dafür passende Fläche gibt bei diesen Pedalen. Sind halt chic filigran geschnitten...
Da ich viel im Dunkeln fahre, überlege ich trotzdem, die Kohle zu investieren. Sekundär wegen der Rechtslage.
 
"Waaaahrschau!" würde hier auf völliges Unverständnis stoßen.
"Watt? Wo kommse wech? Warschau? Na und? Willzombie?"
...und bei mir würde man sagen "ja, immer geradeaus...bist gleich da" .... wohne eben in Westpolen :) ....wenn ich so zum Fenster raussehe - ja da ist der rot-weiße-Grenzpfahl
 
Kann ich als Auch-Autofahrer bestätigen. Wenn die Dinger nicht durch den Schuhabsatz, der hinter das Pedel geklemmt wird, verdeckt werden. Alltags habe ich diese breiten Federmetall-Reflex-Hosenklammern, die haben das zigfache der Fläche und sind von allen Seiten zu sehen. Kann man auch im Winter beim Rennradeln tragen.

Ich habe nichts gegen Pedalrückstrahler. Je mehr blinki, desto besser.
Die StVO befiehlt Pedalstrahler. Hosenklammern sind im Sinne der StVO nicht vorgesehen und kein adäquater Ersatz. Dabei sind sie wahrscheinlich sogar besser, als Pedalstrahler. Auf diesen Wiederspruch wollte ich hinweisen.
Klar, bei einer peniblen Kontrolle muss der Klammerträger zahlen, der Pedalstrahler nicht und darrf weiterfahren. Dafür wird er um die nächste Ecke plattgefahren, weil er nicht gesehen wurde :D
 
RuhrBiker, an meinen Klamotten strahlt auch schon einiges zurück, meine Schuhe habe ich mit Reflektorfolie ausgestattet. Meine Schlechtwetterkondome für die Schuhe habe dicke Reflektorstreifen. Da ist schon einiges geboten. Aber ich hätte das Zeug gerne auch festmontiert am Rad. Weil's am Ende wieder ist wie mit all dem Akkulicht: Irgendwann vergisst du es mal und dann...
Zudem habe ich im Sommer tatsächlich wenig Lust auf solche Bänder. Da ist es morgens um 6 schon so warm, dass ich am liebsten barfuß führe.
 
Frage vorweg: Kann man in diesem Forum mit https überhaupt nicht posten? Ich habe es nicht geschafft.

Zur Frage: Es kommt darauf an wie kulant die Polizei ist. Bei mir in der Wohngegend dürfen nur Lizensfahrer des BDR ein Fahrrad ohne Ausrüstung gemäss StVO bewegen. Da wird das Kärtchen vom BDR kontrolliert. Wer das nicht am Mann oder Frau hat, der muss später zur Wache und das vorlegen. Hier wird überhaupt sehr viel Aufwand betrieben was Fahrräder betrifft.

Bei meinem Cousin ist das völlig anders. Da interessieren sich die Polizisten überhaupt nicht für Fahrräder. Die geben sich da auch mit Akkuleuchten zufrieden wenn kein Dynamo vorhanden ist.
 
[Es kommt darauf an wie kulant die Polizei ist.[/quote]

Also das glaube ich auch. Die Damen und Herren mit den weißen Mützen sollen doch zufrieden sein, wenn man überhaupt Licht am Rad hat. Hier bei uns fahren max. 50% der Radfahrer auf der Straße mit Licht, auf dem Radweg gibt es fast keine die in der Stadt mit Licht fahren... Naja....
Dann noch eine Anekdote aus der Kategorie....ja, ja die Polizei.... Ich fahre in der Stadt nachts auf der Straße, halte ordnungsgemäß bei Rot an der Ampel an, kommt neben mir ein Polizeiauto und der Beamte erklärte mir : "Dein Licht geht nicht!" (ich war damals so 23...da noch mit "Du" angesprochen zu werden).... als ich ihm dann die Funktion eines Dynamos erklärte machte er schnell die Scheibe hoch und fuhr weiter....daher lieber Batterielicht!!! Schließlich habe ich bei Dynamo auch keine Ersatzlampen dabei wenn mal eine kaput geht oder? Also was soll an Batterie/Akku dann so falsch sein????
 
Frage vorweg: Kann man in diesem Forum mit https überhaupt nicht posten? Ich habe es nicht geschafft.

Zur Frage: Es kommt darauf an wie kulant die Polizei ist. Bei mir in der Wohngegend dürfen nur Lizensfahrer des BDR ein Fahrrad ohne Ausrüstung gemäss StVO bewegen. Da wird das Kärtchen vom BDR kontrolliert. Wer das nicht am Mann oder Frau hat, der muss später zur Wache und das vorlegen. Hier wird überhaupt sehr viel Aufwand betrieben was Fahrräder betrifft.

Bei meinem Cousin ist das völlig anders. Da interessieren sich die Polizisten überhaupt nicht für Fahrräder. Die geben sich da auch mit Akkuleuchten zufrieden wenn kein Dynamo vorhanden ist.

Da würde mich mal die Begründung interessieren, warum ich mit dem Kärtchen ohne alles fahren darf und ansonsten nicht.
 
...Bei mir in der Wohngegend dürfen nur Lizensfahrer des BDR ein Fahrrad ohne Ausrüstung gemäss StVO bewegen. Da wird das Kärtchen vom BDR kontrolliert. Wer das nicht am Mann oder Frau hat, der muss später zur Wache und das vorlegen. Hier wird überhaupt sehr viel Aufwand betrieben was Fahrräder betrifft....
Da scheinen aber die Herren in Blau eine eigene Version der StVZO zu pflegen.
Lass Dir doch mal den Paragraphen nennen, in dem das mit den Lizenz-Fahrern geregelt ist. In der regulären StVZO steht davon nichts. § 11 ist ziemlich eindeutig: Rennrad unter 11 kg muss kein Dynamo-Licht haben, sondern darf Batterie-Leuchten haben. Die müssen mitgeführt werden, außer man nimmt an einem Rennen teil.

EDIT: Ist Paragraph 67 der StVZO, Absatz 11.
 
Eben, sehr seltsame Auslegung. Wenn es um das Training für Rennen geht, steht es mir als "Jedermann" auch zu. Da würde ich es drauf ankommen lassen.
 
Das mit den Lizenzfahrern ist einfach Radler-Latein. Oder findet jemand eine amtliche Quelle? Und ein Training ist kein Rennen, also müssen die Lampen in der Trikottasche sein. Trainingstechnisch spricht ja auch nichts gegen 300 gr. Ballast.
 
Das mit den Lizenzfahrern ist einfach Radler-Latein. Oder findet jemand eine amtliche Quelle? Und ein Training ist kein Rennen, also müssen die Lampen in der Trikottasche sein. Trainingstechnisch spricht ja auch nichts gegen 300 gr. Ballast.
Das heißt im Zweifel zwar nicht, daß es auch Rennleiter gibt, die das Latein glauben, rr-mtb-radlers Vorschlag, es "als Jedermann drauf ankommen zu lassen" ist da im Zweifel eher riskant :D Sobald man nachschlägt gibts keine Ausnahme für niemand.
Eine vom Ordnungsamt hypothetisch tatsächlich ausgestellte Ausnahmegenehmigung wäre mit Sicherheit mit Auflagen wie Konvoisicherung vergleichbar mit einem Schwertransport verbunden.
 
Es gibt aber auch den Gleichheitsgrundsatz und wenn es bekannt ist, dass gegen die Vorlage eines BDR Ausweises das Fahren ohne regelkonforme Ausstattung geduldet ist, ein Mängelbericht mit der Aufforderung den Ausweis vorzulegen ist da sehr hilfreich, hat man sehr gute Chancen im Einzelfall "davon zu kommen".
Eine von Dir erwähnte Ausnahme kann ausgestellt werden, prinzipiell können die alles erlauben, ob die jedoch Bestand hat, bezweifele ich.
Zumindest ist mir aus den letzten 30 Jahren dahingehend nichts bekannt (für RLP). Bei Kontrollen hat mir auch kein Radler etwas in dieser Art als Erklärung geliefert.

Vergessen: Das hat nichts damit zu tun, dass der Polizibeamte an das "Latein" glaubt. Es braucht dazu nur eine örtlichen Radsportverein, dessen Führung mit der Leitung der Polizei, Ordnungsamt, Bürgermeister u.s.w. gut kann oder gar in Personalunion agiert.
Wie gesagt, ob dann solche Anweisungen letztendlich Bestand haben, steht auf einem anderen Blatt ;)
 
... wenn es bekannt ist,....
Es hängt natürlich immer davon ab, wer sich wo wie geschickt oder ungeschickt anstellt, das ganze kann auch damit enden, daß die entsprechenden Beamten richtig einen vor den Koffer bekommen, und die Duldung eingestellt wird, bzw. das von oben angeordnet wird.
Anders gesagt, wenn es an den richtigen Stellen, nämlich oberhalb der "Connection" örtlicher Radsportverein<>Polizei "bekannt" wird, daß unter Verstoss gegen den Gleichheitsgrundsatz Verstöße gegen die STVO bei einer bestimmten Gruppe geduldet werden, haben diverse Leute einen Schaden, aber niemand einen Nutzen, der weitergeht, als "recht zu haben".


Wie gesagt, im Grundsatz bin ich mit Dir einer Meinung, es gibt keine übergreifende Ausnahmeregel für Fahrer egal welcher Lappenfarbe. Sich auf tatsächliche oder angebliche Ausnahmeanwendung zu berufen, um eigenes, nicht regelkonformes Verhalten zu rechtfertigen, ist einfach nach allgemeiner Lebenserfahrung nicht zielführend, sondern nur dusselig (Auch hier gibt es eine Ausnahme: Missgunst, dann ist es natürlich zielführend).
 
Es müsste ja nicht mal jemand sein, der die Mitglieder des örtlichen Vereins anpinkeln will. Wenn die "Rennleitung" einen Rennradler stoppt, der von der regionalen Besonderheit nichts weiß, und dem, weil er keine Lizenz hat, 15 € abnimmt, könnte der angesäuert im Präsidium nachfragen. Da wird er nochmal angeschissen werden, weil er keine Akkufunzeln in der Tasche hatte. Und vielleicht kriegt er ein "Wir kümmern uns darum." zu hören. So wertvoll wie ein kleines Steak... Und ganz vielleicht, wenn sich der lampen- und lizenzlose Radler bis zur Leitung der Abt. Verkehrssicherheit durchgekämpft hat, wird die bei der radrennsportfreundlichen Wache nachfragen, was los ist.
 
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