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Unfallversicherung über Radsportverein

boulons

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Moin,
ich habe Kontakt zu einem Radsportverein aufgenommen, zwecks Vereinseintritt.
Bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass bei einer Vereinszugehörigkeit eine Unfallversicherung besteht, wenn die Mitglieder beim BDR angemeldet sind.
Heute habe ich gehört, ab 2018 wäre das nicht mehr so.
Hat sich da grundlegend etwas geändert oder handelt es sich um eine Fehlinformation?

Bin für jede Info dankbar.

MfG Detlef
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielleicht kennt da jemand definitives, ich bin mir über die Details nicht sicher.

Von meinem Verein weiß ich, dass der Verein eine Versicherung für seine Mitglieder abgeschlossen hat. Das deckt dann Unfälle beim Training und ggfl bei Veranstaltungen ab. D.h. die Versicherung muss vom Verein abgeschossen werden, automatisch über den BDR ist es nicht. Das ist schon lange so, nicht erst dieses Jahr.
 
Interessant. Aber war ja auch klar, Deutschland ist föderal aufgestellt o_O (hätt ich mir ja denken können)
Hessen hat also gekündigt.
Für "meinen Standort" gilt WLSB... https://www.wlsb.de/versicherungen ... hier ist aktuell noch keine Änderung zu sehen.
 
Der Landessportbund hat damit nichts zu tun. Über den ist niemand direkt versichert.
 
Mein Verständnis: Die Versicherungskonditionen wurde auf Landesverbandsebene angeboten, abschließen konnten die Versicherung dann die Vereine. Jetzt fanden sich auf LV-Ebene nicht genung Vereine, die die geforderte Beitragserhöhung mitmachen wollen, so dass das bundesweit geplatzt ist. Das ist nur nicht auf jeder LV-Homepage zu sehen. Hätte aber nichts dagegen, wenn ich mit „bundesweit“ falsch liege.

S. zB die derzeit vorletzte Meldung hier http://www.radsport-mv.de/
 
Zuletzt bearbeitet:
So ist es wohl. Und der Hintergrund dürfte sein, dass die Versicherung dieses Verträge los werden wollte und dann eben an der Stellschraube drehte, die sie dafür zur Verfügung hat, nämlich die Geschichte so teuer zu machen, dass sie nicht mehr interessant ist.
 
Der Versicherungsschutz im Radsport bestand bisher aus zwei verschiedenen Komponenten. Für Schäden im Trainings und Wettkampfbetrieb gibt es die Versicherung über den Landesverband, diese Versicherung gilt unveändert. Die sogenante private Tretradversicherung war zusätzlich und soweit nicht privat sowieso schon eine Versicherung vorhanden auch sinnvoll. Es ging hier um Schäden außerhalb des Vereinsbetriebes. Bei Streitfällen ob ein Unfall mit dem Rad über die Vereinsversicherung gedeckt ist, ist die Frage meistens: war es Training oder eine private Radtour.
Nur weil jemand Mitglied im Verein ist zahlt die Vereinsversicherung nicht bei jedem Unfall mit dem Rad.
 
Zumal die Versicherung meines Wissens auch nur Aktivitäten die vom Verein veranstaltet wurden/werden abdeckt.

Edit: kochlöffel war schneller
 
Ja, richtig, die Versicherung in unserem Verein ist eben für den Trainingsbetrieb. Und ehrlich gesagt: das ist auch OK so. Wer privat unterwegs ist, ist privat unterwegs, man braucht hier jetzt auch nicht erwarten, dass Verein / Verband auch noch für private Touren aufkommt ... na ja, nur so meine Meinung.
Eine weitere Komplikation gibt es aber noch: die Versicherung bei uns gilt auch nur für die Mitglieder! Sprich, ich organisieren unseren Rad-Treff. Über unsere Vereinsversicherung sind aber nur Mitglieder abgedeckt. Wenn ich das aber auf der Web-Page ausschreibe und auch mal jemand mitfahren möchte, der aktuell (noch) kein Mitglied ist ... dann schicke ich den ja nicht weg. Nur ist der nicht abgedeckt, was ich ihm (eigentlich) auch explizit sagen müsste.
Die Option auch nicht-Mitglieder bei Vereins-Trainings mit abzudecken kostet mehr. Das wünsche ich mir, ist aber eine Frage der Kosten und des Budgets.
 
NRW hat für solche Fälle (Nichtmitglieder bei Trainingsfahrten etc.) die Pflicht einer Nichtmitgliederversicherung, die persönliche "private Tretradversicherung" gibt´s auch immer noch...
 

Anhänge

  • Gebührenordnung_2018.pdf
    49,7 KB · Aufrufe: 138
Moin,
danke für die Infos

Ja, richtig, die Versicherung in unserem Verein ist eben für den Trainingsbetrieb. Und ehrlich gesagt: das ist auch OK so. Wer privat unterwegs ist, ist privat unterwegs, man braucht hier jetzt auch nicht erwarten, dass Verein / Verband auch noch für private Touren aufkommt ... na ja, nur so meine Meinung.

Wenn ich alleine meine Runden drehe (in Vereinkluft), wäre das dann Training oder eine privat Tour?
Oder ist der Trainingsbetrieb auf die vom Verein angebotenen Zeiten begrenzt?

MfG Detlef
 
Mein Kenntnisstand, so wie vor Jahren mal vom Vorstand geäußert: Solange es eine Vereinsveranstaltung ist oder Dein Vereinstrainer Dir das Training aufgegeben hat, bist Du von der Vereinsversicherung abgedeckt. Trikotaufdrucke sind jederzeit irrelevant (solange es nicht um die Frage geht, ob etwas eine Vereinsveranstaltung sein kann, wenn a) dafür im Vereinstrikotpflicht besteht und b) keiner eines anhat).
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn ich alleine meine Runden drehe (in Vereinkluft), wäre das dann Training oder eine privat Tour?
Oder ist der Trainingsbetrieb auf die vom Verein angebotenen Zeiten begrenzt?
In aller Regel hat ein Verein für das (individuelle) Training einzelner Fahrer auch einen Trainingsplan / -kladde, in welcher die vereinbarten Trainingsumfänge eingetragen und bestätigt / dokumentiert werden. Diese sollten dann auch von der Versicherung gedeckt sein. Ob sich die Versicherungen dafür zusätzliche Risikozuschläge vorbehalten, wenn neben den allgemeinen (angebotenen) Trainingszeiten für die Abteilung noch individuelle Trainingsrisiken abgedeckt werden müssen, kann ich nicht sagen. Das sollte Dir aber der Verein / Trainer beantworten/nachweisen können.
Lediglich in Eigenmotivation durchgeführte Fahrten -auch wenn sie "Training" genannt werden- sind Privatangelegenheit und somit nicht über den Verein versichert.

Matze
 
Meine heutige Anfrage beim Versicherungsbüro der Sporthilfe NRW e. V. in Lüdenscheid ergab folgendes: Es gibt keine Neuerungen oder Veränderungen hinsichtlich der Sportversicherung und der privaten Tretradversicherung! Dieser Versicherungsschutz zugunsten der Vereine und Verbände sowie deren Mitgliedern gilt zumindest für NRW uneingeschränkt in der bisher bekannten Form. Details sollten als Kurzinformation oder komplettes Merkblatt 2012 zum Sportversicherungsvertrag beim zuständigen Ansprechpartner des jeweiligen Radsportvereins abgerufen werden können.
 
Habe ich in Post #11 doch schon angehängt :idee:

Meine heutige Anfrage beim Versicherungsbüro der Sporthilfe NRW e. V. in Lüdenscheid ergab folgendes: Es gibt keine Neuerungen oder Veränderungen hinsichtlich der Sportversicherung und der privaten Tretradversicherung! Dieser Versicherungsschutz zugunsten der Vereine und Verbände sowie deren Mitgliedern gilt zumindest für NRW uneingeschränkt in der bisher bekannten Form. Details sollten als Kurzinformation oder komplettes Merkblatt 2012 zum Sportversicherungsvertrag beim zuständigen Ansprechpartner des jeweiligen Radsportvereins abgerufen werden können.
 
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