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Unfall: Wer kann rechtliche Tipps geben?

Von CS:

Wenn es ums Geld geht. Wenn Du nicht so viel hast, beantragt der Anwalt auch für die Prozesskostenbeihilfe!




ganz richtig:cool:
 
maverick schrieb:
Tip:
Sieh mal nach ob nicht so ein Schild aufgestellt wurde bezüglich der Benutzung der anderen Farbahnseite wegen der Baustelle.
Vielleicht ist der Radweg auch in beiden Richtungen zu befahren- wäre dann ausgeschildert entlang des Radwegs.Solche Schilder stehen bei uns eigentlich oft in Braunschweig.

Manchmal findet man ja auch Schilder :D oder man kann sie sich ausleihen um ein paar Bilder zu machen :D

Hast Du dir bei dem Abflug nicht auf Schürfwunden zugezogen?
Um ein Gleichgewicht zwischen Autofahrer und dir herzustellen, solltest du dich darum mal kümmern. Je mehr Du hast um so weniger kommt selbst bei Teilschuld für den Benz raus.

Wo in Berlin war das mit dem Unfall?
Der Anwallt ist in Steglitz! Ist nicht alt und weiß was er macht, wenn es um Verkehrsrecht geht.

Trotzdem viel Erfolg.

cs
 
Leute,

lasst doch mal die Kirche im Dorf!

WENN die Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallgegners abdeckt (was mit einem Anruf bei der Versichung zu erfahren ist), dann lass sie das regeln und verbuche den Schaden an Deinen Laufrädern als Lehrgeld.

Meine Meinung!

Ich finds schon abenteuerlich wie hier von einigen Leuten voller Überzeugung zu einem Vorgehen geraten wird, das für Tim mit einem erheblich Kostenrisiko verbunden ist. Denn die Schuldfrage ist in meinen Augen absolut NICHT klar.

Und wisst Ihr, wie aufwendig schon so ein Antrag zur Prozeßkostenhilfe ist?

Gruß
Frank
 
@Clever_Smart: Die private Haftpflichtversicherung kommt NICHT für Schäden auf, die durch das Führen von KRAFTfahrzeugen oder anderen zulassungspflichtigen Fahrzeugen entstehen. Siehe AHB. Schäden durch den Gebrauch eines Fahrrades sind versichert.
 
Frank_D schrieb:
Leute,

lasst doch mal die Kirche im Dorf!

WENN die Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallgegners abdeckt (was mit einem Anruf bei der Versichung zu erfahren ist), dann lass sie das regeln und verbuche den Schaden an Deinen Laufrädern als Lehrgeld.

...ich glaube nicht, dass er den Schaden an den Laufrädern als Lehrgeld verbuchen sollte. Mindestens eine Teilschuld trägt ja auch der Benz-Fahrer und wenn der sich seinen Schaden bezahlen lassen will, so ist es nur recht und billig, dass der Radfahrer ebenso handelt.

Darüberhinaus hat der Benz-Fahrer wohl offensichtlich seine Vorsichtspflicht verletzt, wenn er aus einer Ausfahrt (=Privatgrund) in den Verkehr (=öffentliche Verkehrsfläche, auch Rad- und Fussweg) stösst.
Dass Du dabei einen für Deine Richtung nicht freigegebenen Weg benutzt hast, beschert Dir eine Teilschuld, nimmt Dir aber nicht Deine Rechte
Ein Autofahrer, der seinen Wagen im eingeschränkten Halteverbot parkt muss auch nicht in Kauf nehmen, dass ihm einer reinfährt und das als Lehrgeld abtun :cool:

(vgl.
"Da der Wartepflichtige häufig nicht erkennen kann, ob ein Radweg der vorfahrtberechtigten Straße für beide Richtungen freigegeben ist (§ 2 IV Satz 2 StVO, Z.237), muß er i.d.R. mit Radfahrverkehr aus beiden Richtungen rechnen, BGHSt 34 127 = NJW 86 2651 [...], ebenso mit Befahren des Radweges entgegen der Einbahnstraßen-Richtung (aM OLG Hamburg VRS 47 453); ihn trifft daher ein Verschulden, wenn er es unterläßt, auf solche Radfahrer zu achten...".

Quelle: Kommentar StVR, Jagusch/Hentschel, 33. Auflage, Beck-Verlag.

Also würde ich empfehlen (Vorsicht: Keine Rechtsberatung):
Sammle Beweise und eigene Ansprüche (Kostenvoranschlag Deines Radhändlers, Arztattest, auch über Abschürfungen, Prellungen, blaue Flecken) und reiche diese Ansprüche der gegnerischen KFZ-Haftpflichtversicherung ein (notfalls über den Zentralruf der KFZ-Versicherer mittels des Kennzeichens).

Die Ansprüche des Unfallgegners/Rechtsanwaltes an die eigene Haftpflicht weiterleiten und mitteilen, dass Du Deine Ansprüche an die gegnerische KFZ-Haftpflicht gestellt hast.
Normalerweise machen das dann die Versicherungen unter sich aus.

Viel Erfolg!
 
@ PetryMM: Du hast recht!

Worauf ich hinaus wollte: Wenn Tims HP den gegnerischen Schaden eh bezahlt würde ich für nen par Laufräder (wenns nicht gerade High-End Stücke sind) in diesem Fall keinen Prozess oder Anwaltskosten riskieren. Natürlich kann er trotzdem versuchen seine Ansprüche bei der gegnerischen Vers. geltend zu machen.

Einig?

Gruß
Frank
 
Hinsichtlich der oben diskutierten möglichen Teilschuld gebe ich nochmal zu bedenken (ging in den letzten Beiträgen unter), dass er ohne Licht UND in die verkehrte Richtung fuhr. Andersrum resultiert aus der Nutzung eines KFZ eine Betriebsgefahr, die häufig ein "automatisches" Mitverschulden des Autofahrers von ca. 30 % mit sich bringt (gibt viele Urteile in dieser Richtung).

Vorschlag wenn Du eine Verkehrsrechtsschutzversicherung hast: Lass Dich anwaltlich beraten (vorher Freigabe vom Versicherer einholen!) und überlege dann mit dem Anwalt gemeinsam, was clever ist.

Wenn Du keinen Verkehrsrechtsschutz hast, würde ich mir gut überlegen, ob ich das Prozessrisiko in Kauf nehme. Vermutlich sind neue Felgen und Speichen oder ggf. neue Laufräder günstiger (es sei denn Du warst mit sehr teuren und so gut wie nagelneuen Rädern unterwegs). Zu bedenken ist außerdem, dass Du lediglich Anspruch auf den Zeitwert der Räder hast.
 
Banshee schrieb:
@Clever_Smart: Die private Haftpflichtversicherung kommt NICHT für Schäden auf, die durch das Führen von KRAFTfahrzeugen oder anderen zulassungspflichtigen Fahrzeugen entstehen. Siehe AHB. Schäden durch den Gebrauch eines Fahrrades sind versichert.

o.k, wenn Du das sagst.
Ich hatte den Fall, da waren es alte Bedingungen und die Versicherung mußte nicht zahlen.
Neue Bedingungen weiß ich nicht was da aktuell ist, muß ich doch glatt mal nachfragen.
Kann mir bei 150 € Jahresprämie nicht vorstellen, dass damit alles was mit einem Fahrrad passier abgesichert ist.

"Ich habe da ne Delle am Kotflügel, wer fährt mir mal kurz mit deinem Rad ne größere rein ;) " *scherz*


Gruß

cs
 
clever_smart schrieb:
Kann es sein, dass hier Äpfel mit Birnen verglichen werden.
Ein Kunstfehler eines Arztes und ein Verkehrsunfall mit einem Schaden von <2000 €. Wenn es um Ärzte geht, geht es auch um andere Summen und die Anwälte der Ärzte sind die des Artzes und der Versicherung. Bleibt mal auf dem Teppich.
Das war lediglich auf die Möglichkeit des Richters bezogen, die Kosten zu verteilen, unabhängig vom Urteil. Dabei spielt der Aufwand der Parteien und der Streitwert kein Rolle.

@Tim
Nun lass mal hören, ob du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann sind wir uns nämlich alle einig.
Wie hoch würdest du deinen materiellen Schaden schätzen?

Volker
 
Banshee schrieb:
Hinsichtlich der oben diskutierten möglichen Teilschuld gebe ich nochmal zu bedenken (ging in den letzten Beiträgen unter), dass er ohne Licht UND in die verkehrte Richtung fuhr. Andersrum resultiert aus der Nutzung eines KFZ eine Betriebsgefahr, die häufig ein "automatisches" Mitverschulden des Autofahrers von ca. 30 % mit sich bringt (gibt viele Urteile in dieser Richtung).

....

Ich hatte einen ähnlichen Fall. Auto kommt aus Ausfahrt raus, ich fahre mit dem Rad auf dem Bürgersteig in der falschen Richtung aus einem ähnlichen Grund (Mein Argument war: Anders hätte ich mich selber als Radfahrer im Straßenverkehr gefährdet), er fährt mich an.
Er wollte dann unbedingt zur Polizei.
Die Polizei hat ihn voll verantwortlich gemacht, denn
1. da ich Schritt-Tempo ;) fuhr, hätte ich ja auch ein Fußgänger sein können und der Autofahrer hätte mich sehen müssen, wenn er aus der Ausfahrt kommend nach rechts und links geschaut hätte.
2. Meine Argumentation bzgl. Gefährdung haben sie anerkannt und wollten mir nur einen Strafzettel aufbrummen wegen Fahrens-auf-dem-Bürgersteig.

Und: Du bist zwar ohne Licht gefahren, aber der durchschnittliche Fußgänger, der da vielleicht auch unterwegs ist, hat auch kein Licht und Du warst doch sicher extra langsam ;). Und Du bist zwar in falsche Richtung gefahren, aber Dein Radweg war schließlich nicht benutzbar.
Also: Dringend Fotos machen von der Stelle und den Sachverhalt so aufschreiben.
 
Nur mal so ne Frage am Rande: hast du schon mal nachgesehen, ob der Radweg auf der anderen Seite nicht auch linksseitig freigegeben ist? (mußtdusuchenblauschild)

Wenn nein hat du normalerweise eine (geringe) Teilschuld (wg. falsche Seite) - aber je nach Richter verlierst du nicht notwendigerweise deine Vorfahrt (da der Autofahrer ja nicht wissen kann, ob der Radweg für beide Richtungen freigegeben ist, muss er auf beide Richtungen achten. Auch dürfen Kinder auf dem Gehweg fahren). Hier hilft ein Anwalt.

Bei beginnender Dämmerung wird es ohne Licht langsam eng, bei Dunkelheit richtig dumm!

Gruß,
Klaus

PS: Für Fahrräder ist eine private Haftpflicht zuständig. Meine Empfehlung: ADFC - (Familien-)Mitgliedschaft. Da ist (meines Wissens) eine Haftpflicht und eine Rechtschutsversicherung für das Rad und den Personennahverkehr dabei!
 
Hui, da hat sich ja ein ganzes Meer an Antworten ergossen. Vielen Dank soweit für eure Hilfe. Rechtsschutz habe ich nicht, allerdings könnte ich notfalls meinen Onkel mobilisieren, der allerdings auf Insolvenz- und nicht Verkehrsrecht spezialisert ist (und der gerade chronisch schlecht ereichbar ist=> mist!). Rechtsstreit würde ich gere vermeiden, da die Kosten sicher höher sind als der Nutzen. Meine Kosten würde ich auf max. 200€, schätzen, denn der Zeitwert von Laufrädern ist ja ziemlich gering, allerdings sind die Lackschäden erheblich. Optimal wäre es daher natürlich wirklich, wenn die Versicherungen sich da ausgleichen... Übrigens habe ich den Verdacht, das seine RAin auch etwas dubios ist, denn es steht keine Kanzlei im Briefkopf. Sicher weiß er, dass er auch nicht unbedingt beste Aussichten hat und hat daher einfach ne Bekannte gefragt...

Habe gerade festgestellt, dass das ganze tatsächlich schon stolze 8 Wochen her ist. Uhrzeit war 21 Uhr=> also leicht dämmrich, daher ist das mit dem Licht schon an der Grenze...

Ich habe jetzt die Fotos gemacht und das ganze erstmal an die Versicherung gegeben, außerdem werde ich meinen Schaden bei der gegnerischen Versicherung anzeigen, mal schauen was passiert.

Ich werde auf jeden Fall berichten, wie das Ganze ausgeht, denn (zuimindest auf ähnliche Art und Weise) kann sowas ja jedem mal passieren und ist daher warscheinlich interessant.
 
achja: @ cleversmart. Wohne in F'hain. Im Notfall würde ich gerne auf dein Angebot zurückkommen, aber ich will erstmal abwarten, was die Versicherungen sagen... Reingefahren ist mir übrigens nen Türsteher vom Speicher (Du kennst ja sicher DIE Assidisko Berlins). Also wirklich niemand bei dem man gerne auf der Motorhaube landet...
 
Hi,
wenn Du armer Student bist, hast Du auch die Möglichkeit Beratungshilfe zu beantragen und dann einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Scheint mir bei Deinem Fall nicht ganz von der Hand zu weisen zu sein.
Du nimmst am besten Mietvertrag, Bafögbescheid, Kreditverträge und alles, was Finanzen betrifft mit zum Amtsgericht und beantragst beim Rechtspfleger einen Berechtigungsschein. Mit dem gehst Du zum RA Deiner Wahl und musst da nur eine Schutzgebühr von 11,6 Euro zahlen. Rest trägt die Staatskasse.
Viel Erfolg Britta
 
clever_smart schrieb:
Muß mal kurz widersprechen. Eine Haftpflicht zahlt nur in Ausnahmefällen bei Schäden die durch das Führen einen Fahrzeugs entstehen. Ein Fahrrad ist ein Fahrzeug.

cs

Das ist nicht richtig: Ausgeschlossen sind nur zulassungspflichtige Fahrzeuge! Fahrrad, Inliner, Roller (ohne Motor) und gedrosselte Fahrzeuge bis 6km/h sind in der Privathaftpflicht drin. Der Versicherung ist es auch egal was Du falsch gemacht hast: Auf dem Hinterreifen oder freihändig - die zahlen! Es gibt hiefür nur eine Ausnahme: Wenn du betrunken warst wird es schwer. Da Du das nicht warst, zahlen die auch.
 
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