Wahnsinn, was hier wieder für ein Halbwissen verbreitet wird. Also, mal ein paar grundsätzliche Sachen:
Es gibt keine "Unfall-Aufnahmegebühr". Wenn die Polizei kommt wird sie den aus ihrer Sicht Schuldigen eine Verwarnung erteilen. Die kann mündlich sein oder bis zu 35 Euro betragen. Über 35 Euro wird es eine (Verkehrsordnunggswidrigkeiten-)Anzeige. Wenn es Verletzte gibt, wird eine Strafanzeige wegen (zumindest) fahrlässiger Körperverletzung erstellt oder bei Todesopfern eine wegen fahrlässiger Tötung. Wenn ihr was zahlen müsst (bar oder mit Überweisung) bekommt ihr immer was schriftliches (auch bei Barzahlung)!
An der Unfallstelle unterschreibt man nix!!! Auch wenn man sich gerade noch so schuldig fühlt. Es kann immer sein, dass man eben nicht schuld ist und das wegen mangelnder Rechtskenntnisse nicht weiß.
Man braucht die Polizei aber nicht unbedingt. Wenn niemand verletzt ist (d.h. auch keine Schmerzen hat, man muss nicht bluten!) kann man das auch untereinander regeln. So spart man sich evtl., das oben genannte Verwarnungsgeld. Aber!!! Niemals sich die Personalien diktieren lassen. Immer Ausweis oder Führerschein zeigen lassen. Wenn der Verursacher nichts dabei hat, trotzdem die Polizei rufen. Die wird seltener angelogen und kann die Personalien auch nachprüfen. Wenn man es aber selbst macht, Unfallort, Unfallzeit, beteiligte Fahrzeuge (evtl. mit Kennzeichen), Personalien der Beteiligten und Zeugen (am besten mit Telelfonnummer) festhalten. Ein paar Fotos (evtl. mit Handy) schaden auch nicht. Dabei Übersichtsaufnahmen und Detailaufnahmen der Schäden machen. Bei Zweifeln oder Unsicherheiten immer die Polizei rufen.
Über die Handynummer die Person rauszufinden, ist kein Problem auch wenn er nicht im Telefonbuch steht. Die Polizei kann bei den Mobilfunkbetreibern nachfragen wer die Nummer zugelassen hat. Jeder muss ja seinen Ausweis beim Zulassen vorlegen. Problematisch sind manchmal diese Prepaid-Handys wenn die (teilweise) mehrmals weiterverkauft werden. Auch kann die Polizei über ein Kennzeichen (natürlich nicht beim Fahrrad) herausfinden welche Versicherung derjenige hat. Das gilt für uns in Bayern. Ich denke aber die Kollegen in den anderen Bundesländern dürften aber fast die gleichen Möglichkeiten haben.
Was grundsätzlich gilt: Versicherungen wollen nicht zahlen!!! Die stellen sich immer auf extrem doof und kommen mit den bescheuertsten Argumenten, die rechtlich überhaupt nicht stimmen. Mein Gott, was habe ich schon für haarsträubende Briefe von Versicherungen gelesen. Sie erhoffen, dass der Geschädigte dann aufgibt, weil es ihm zu kompliziert wird an das bisschen Geld zu kommen. Somit sparen die Milionen. Diese Taktik wird eigentlich immer angewendet sobald an jemand Fremden gezahlt werden soll. Wenn der Versicherte selbst Geld bekommen soll, geht es meist unkompliziert. Die Versicherungen wollen sich ja nicht bei ihrer eigenen Kundschaft schlecht machen. Auch wenn an Familienmitglieder gezahlt werden soll geht es oft einfach, da die Versicherung dann Streitigkeiten in der Familie befürchten, was dann auch den Kunden verärgert.
Was manchmal hilft, ist dass man der Versicherung einen freundlichen Brief schreibt, in dem steht, dass man den Eindruck hat, dass sie sich ungerechtfertigt von den Leistungen drücken wollen und sie sich unkompliziert zeigen sollen und doch das Geld überweisen sollen. Ansonsten würde man die Sache vom Anwalt prüfen lassen und weiteres über den Anwalt laufen lassen und die Kostenrechnung an die Versicherung stellen. Keine Angst, der erste Anwaltsbrief kostet meist nur 50 Euro und den muss die Versicherung dann übernehmen. Aber Achtung vor weiteren Schritten (Privatrechtsklage)! Anwälten kann man auch nicht trauen. Die gehen auch mit euch vor Gericht obwohl sie genau wissen, dass sie keine Chance haben. Das ist schließlich ihr Geld. Die werden auch für verlorene Fälle bezahlt. Dann halt von euch und nicht vom Gegner.