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Unfall und keine Polizei gerufen

MiketheBike schrieb:
Ich glaube eher, lellebebbel wollte damit ausdrücken, dass es evtl. noch Leute mit Anstand gibt und von sich aus eine (moralische, nicht juristische) Schuld eingestehen und aus Anstand zahlen. Denn das sind leider immer noch 2 Paar Stiefel - die juristische Schuld und die moralische. Aber leider auch viel zu selten geworden.

Positives Beispiel aus meiner Vergangenheit:
War mit 19 Jahren unterwegs mit dem Motorrad. In einem Kreisverkehr rutscht mir plötzlich das VR weg. Hose, Spiegel und Gehäusedeckel vom Getriebe kaputt. Grund: Ölspur von einem Unfall vom Vortag. Polizei angerufen, Verursacher ausfindig gemacht und netten Brief mit Kostenliste geschrieben.
Nach 1 Woche waren 400,- DM im Briefkasten. Derjenige hat sich natürlich die Rückstufung ersparen wollen und einfach bar bezahlt. Fand ich echt Klasse, weil ich schon damit rechnete, dass da nix oder nur wenig von der Vers. kommt.

Glaube nicht, dass er das so aus moralischer Sicht sieht, er schreibt ja, das der Versicherte, wenn die Versicherung nicht zahlt, zahlen MUSS (Dann muss der Unfallverursacher aber aus eigener Tasche zahlen und darauf hat er dann natürlich doch nicht so viel Bock. Also ändert er seine Meinung und behauptet auf einmal, du hättest mindestens eine Teilschuld.) Dieses klingt für mich nicht nach, eigentlich müsste ich ja nicht, ich fühle mich aber moralisch verpflichtet.

Zahlen können kann man halt immer, dieses habe ich auch nicht in Abrede stellen wollen, ist dann aber halt freiwillig.
 
Nochmal:
Der Versicherte ist Schuld und hat vor Ort auch einen einsichtigen Eindruck gemacht.
Seine Versicherung sagt aber: "Ne, aus unserer Sicht is das nicht so, bestimmt hatte der Unfallgegner (du) keine Reflektoren an den Pedalen oder sonstwas, wir zahlen NIX"

Sagst du dann: "Oh ok dann bleib ich auf meinem Schaden eben sitzen"?

Nein, natürlich willst du trotzdem Geld von deinem Unfallgegner, der hat den Schaden ja verursacht, und ob er sich das von seiner Versicherung holen kann oder aus eigener Tasche zahlen muss is dir egal.

Der Unfallverursacher steht nun zwischen deiner Forderung und seiner nicht-zahlungswilligen Versicherung - und DANN fängt er logischerweise an, sich zu überlegen, dass er wohl doch gar nicht Schuld war. Und dann sieht man sich vor Gericht wieder.


Wenn der Unfall dagegen von Anfang an polizeilich aufgenommen wurde, und/oder es genügend Zeugen gibt, wird sich die Versicherung des Unfallgegners nicht querstellen.
 
Was ich mal gemacht habe, ist direkt am Unfallort ein formloses Schuldbekenntnis zu verfassen und unterschreiben zu lassen - mit Adresse und Pers-Ausweis-Nummer. Dann hat man zumindest etwas schwarz auf weiss in der Hand, falls es Streitereien gibt. Damals war der Schaden an meinem Auto auch viel höher als erwartet, hat aber alles sauber funktioniert (mit Gutachter). Polizei rufen ist aber immer noch am sinnvollsten.

Im konkreten Fall würde ich auch erstmal zur Polizei gehen. Die können dann evtl. die Personalien anhand der Tel.Nr feststellen. Und den Unfall werden sie auch in irgendeiner Form aufnehmen können.
 
lelebebbel schrieb:
Nochmal:
Der Versicherte ist Schuld und hat vor Ort auch einen einsichtigen Eindruck gemacht.
Seine Versicherung sagt aber: "Ne, aus unserer Sicht is das nicht so, bestimmt hatte der Unfallgegner (du) keine Reflektoren an den Pedalen oder sonstwas, wir zahlen NIX"

Sagst du dann: "Oh ok dann bleib ich auf meinem Schaden eben sitzen"?

Nein, natürlich willst du trotzdem Geld von deinem Unfallgegner, der hat den Schaden ja verursacht, und ob er sich das von seiner Versicherung holen kann oder aus eigener Tasche zahlen muss is dir egal.

Der Unfallverursacher steht nun zwischen deiner Forderung und seiner nicht-zahlungswilligen Versicherung - und DANN fängt er logischerweise an, sich zu überlegen, dass er wohl doch gar nicht Schuld war. Und dann sieht man sich vor Gericht wieder.


Wenn der Unfall dagegen von Anfang an polizeilich aufgenommen wurde, und/oder es genügend Zeugen gibt, wird sich die Versicherung des Unfallgegners nicht querstellen.



Und was will der Verfasser mir damit sagen????

Steht doch in nichts gegen dem was ich geschrieben habe.

Aber nach der gerichtlichen Auseinandersetzung kommt das, wo wir einen Disput haben, sagt das Gericht das ich schuld bin, also Schadensersatzpflichtig, muss meine Versicherung zahlen, sagt das Gericht ich bin nicht schuldig muss weder meine Versicherung, noch ich zahlen (sinngleich bei evtueller Teilschuld, aber IMMER zahlt dann die Versicherung).

Freiwillig kann ich an alle zahlen solange ich Geld habe oder Kredit (ok, bin abgeschweift).
 
schneckenwolf schrieb:
hallo miteinander!
...
ganz wichtig: gabs auf der anderen fahrbahnseite auch einen radweg? wenn nicht, darf man einen radweg wohl in beide richtungen befahren...

Hi
Radwege dürfen nur aus der Richtung befahren werden, in der sie auch ausgeschildert sind. Dabei ist es unerheblich, ob es auch einen eigenen Radweg in Gegenrichtung gibt oder nicht.
 
Mir stellt sich eine Frage ...

Hast du die vollständige Adresse oder nur die Handynummer, vom Verursacher ?

Die Handynummer kann ja erfunden oder von Oma Krause sein.


Andre
 
für mich ist klar ,wurde schon zweimal reingelegt,ich hole ab jetzt immer die Polizei .
 
Dirk-H schrieb:
Was ich mal gemacht habe, ist direkt am Unfallort ein formloses Schuldbekenntnis zu verfassen und unterschreiben zu lassen - mit Adresse und Pers-Ausweis-Nummer. Dann hat man zumindest etwas schwarz auf weiss in der Hand, falls es Streitereien gibt. Damals war der Schaden an meinem Auto auch viel höher als erwartet, hat aber alles sauber funktioniert (mit Gutachter). Polizei rufen ist aber immer noch am sinnvollsten.

also sowas NIEMALS machen!!! zum einen kann man sich keine schuld eingestehen denn das machen nur die versicherungen, und zum anderen ist das ungültig da man unterschock steht (hat mir zumindest meine versicherung gesagt).

das einzige wirklich richtige ist die polizei oder eben notfalls so ein unfallbogen(bei dem es keine schuldzuweisungen gibt und geben DARF) der aber nicht das ware ist. alles andere, formlose ist **** und bringt nichts außer vlt. noch ein verlust an glaubwürdigkeit weil du könntest dem anderen ja schuld zuschieben wollen der ja (offensichtlich) noch ganz schockiert alles unterschrieb ;)

außerdem ists ja öfter so (wie in meinem fall) dass einer der beiden fest der meinung ist im recht zu sein -der andere sei schuld-, er aber falsch lag!!! ich war dann doch nicht zu 100% schuld wie er meinte :)
außerdem kennen wohl die wenigsten alles bedingungen der versicherung und der straßenverkehrsordnung um sofort ein schuldurteil sprechen zu können.
 
nachtrag: da ich ein auto 'geflogen' und der halter aber nicht wollte, dass ich ohne untersuchung/rettung weiterfahre, sollte ich ihm schriftlich bestätigen, dass mir es 'soweit' gut gehe und ich auf eventuelle vorwürfe (fahrerflucht) ihm gegenüber verzichte - und das hat laut meinem vertreter gültigkeit obwohl ich 'unter schock' war.
 
fjmi schrieb:
nachtrag: da ich ein auto 'geflogen' und der halter aber nicht wollte, dass ich ohne untersuchung/rettung weiterfahre, sollte ich ihm schriftlich bestätigen, dass mir es 'soweit' gut gehe und ich auf eventuelle forderungen ihm gegenüber verzichte - und das ist laut meinem vertreter dann ein verzicht auf forderungen der gewisse gültigkeit hat obwohl ich 'unter schock' war.

Hi
hierbei handelt es sich meist um die Abwehr späterer Vorwürfe der Unfallflucht bzw. unterlassenen Hilfeleistung. Mit Schuld oder dem Verzicht auf Ansprüche, die sich erst durch später sichtbare Unfallfolgen ergeben könnten, hat das sicher nix zu tun.
 
lelebebbel schrieb:
Seine Versicherung sagt aber: "Ne, aus unserer Sicht is das nicht so, bestimmt hatte der Unfallgegner (du) keine Reflektoren an den Pedalen oder sonstwas, wir zahlen NIX"

Meinst du wirklich das die wegen bsp. keine reflektoren anner pedale net zahlen ich meine wer hat reflektoren an clickpedalen????:spinner:
 
chinny schrieb:
Mir stellt sich eine Frage ...

Hast du die vollständige Adresse oder nur die Handynummer, vom Verursacher ?

Die Handynummer kann ja erfunden oder von Oma Krause sein.


Andre
ich habe die handynummer aber das ist in jedem fall seine da ich ihn auch schon erreichen konnte er sagte das er seine versicherung informiert und mich dann zurückruft
 
Ghostcycler schrieb:
Meinst du wirklich das die wegen bsp. keine reflektoren anner pedale net zahlen ich meine wer hat reflektoren an clickpedalen????:spinner:


War nur ein Beispiel - was ich meine ist, dass die Versicherung eventuell der Meinung sein könnte, du hättest eine Teilschuld. Z.b. weil dein Rad nicht verkehrssicher war (dazu gehören auch die eigentlich vorgeschriebenen Reflektoren an Pedalen, beiden Rädern, sowie vorne und hinten. Ja, auch für Rennräder unter 11kg).

Es gibt 1000 Möglichkeiten, jemandem eine Teilschuld an einem Unfall anzudrehen wenn es keine eindeutigen Zeugenaussagen gibt, und daher sollte man sowas immer polizeilich festhalten lassen. Muss nicht heissen, dass das jetzt bei dir so läuft.
 
Wahnsinn, was hier wieder für ein Halbwissen verbreitet wird. Also, mal ein paar grundsätzliche Sachen:

Es gibt keine "Unfall-Aufnahmegebühr". Wenn die Polizei kommt wird sie den aus ihrer Sicht Schuldigen eine Verwarnung erteilen. Die kann mündlich sein oder bis zu 35 Euro betragen. Über 35 Euro wird es eine (Verkehrsordnunggswidrigkeiten-)Anzeige. Wenn es Verletzte gibt, wird eine Strafanzeige wegen (zumindest) fahrlässiger Körperverletzung erstellt oder bei Todesopfern eine wegen fahrlässiger Tötung. Wenn ihr was zahlen müsst (bar oder mit Überweisung) bekommt ihr immer was schriftliches (auch bei Barzahlung)!

An der Unfallstelle unterschreibt man nix!!! Auch wenn man sich gerade noch so schuldig fühlt. Es kann immer sein, dass man eben nicht schuld ist und das wegen mangelnder Rechtskenntnisse nicht weiß.

Man braucht die Polizei aber nicht unbedingt. Wenn niemand verletzt ist (d.h. auch keine Schmerzen hat, man muss nicht bluten!) kann man das auch untereinander regeln. So spart man sich evtl., das oben genannte Verwarnungsgeld. Aber!!! Niemals sich die Personalien diktieren lassen. Immer Ausweis oder Führerschein zeigen lassen. Wenn der Verursacher nichts dabei hat, trotzdem die Polizei rufen. Die wird seltener angelogen und kann die Personalien auch nachprüfen. Wenn man es aber selbst macht, Unfallort, Unfallzeit, beteiligte Fahrzeuge (evtl. mit Kennzeichen), Personalien der Beteiligten und Zeugen (am besten mit Telelfonnummer) festhalten. Ein paar Fotos (evtl. mit Handy) schaden auch nicht. Dabei Übersichtsaufnahmen und Detailaufnahmen der Schäden machen. Bei Zweifeln oder Unsicherheiten immer die Polizei rufen.

Über die Handynummer die Person rauszufinden, ist kein Problem auch wenn er nicht im Telefonbuch steht. Die Polizei kann bei den Mobilfunkbetreibern nachfragen wer die Nummer zugelassen hat. Jeder muss ja seinen Ausweis beim Zulassen vorlegen. Problematisch sind manchmal diese Prepaid-Handys wenn die (teilweise) mehrmals weiterverkauft werden. Auch kann die Polizei über ein Kennzeichen (natürlich nicht beim Fahrrad) herausfinden welche Versicherung derjenige hat. Das gilt für uns in Bayern. Ich denke aber die Kollegen in den anderen Bundesländern dürften aber fast die gleichen Möglichkeiten haben.

Was grundsätzlich gilt: Versicherungen wollen nicht zahlen!!! Die stellen sich immer auf extrem doof und kommen mit den bescheuertsten Argumenten, die rechtlich überhaupt nicht stimmen. Mein Gott, was habe ich schon für haarsträubende Briefe von Versicherungen gelesen. Sie erhoffen, dass der Geschädigte dann aufgibt, weil es ihm zu kompliziert wird an das bisschen Geld zu kommen. Somit sparen die Milionen. Diese Taktik wird eigentlich immer angewendet sobald an jemand Fremden gezahlt werden soll. Wenn der Versicherte selbst Geld bekommen soll, geht es meist unkompliziert. Die Versicherungen wollen sich ja nicht bei ihrer eigenen Kundschaft schlecht machen. Auch wenn an Familienmitglieder gezahlt werden soll geht es oft einfach, da die Versicherung dann Streitigkeiten in der Familie befürchten, was dann auch den Kunden verärgert.

Was manchmal hilft, ist dass man der Versicherung einen freundlichen Brief schreibt, in dem steht, dass man den Eindruck hat, dass sie sich ungerechtfertigt von den Leistungen drücken wollen und sie sich unkompliziert zeigen sollen und doch das Geld überweisen sollen. Ansonsten würde man die Sache vom Anwalt prüfen lassen und weiteres über den Anwalt laufen lassen und die Kostenrechnung an die Versicherung stellen. Keine Angst, der erste Anwaltsbrief kostet meist nur 50 Euro und den muss die Versicherung dann übernehmen. Aber Achtung vor weiteren Schritten (Privatrechtsklage)! Anwälten kann man auch nicht trauen. Die gehen auch mit euch vor Gericht obwohl sie genau wissen, dass sie keine Chance haben. Das ist schließlich ihr Geld. Die werden auch für verlorene Fälle bezahlt. Dann halt von euch und nicht vom Gegner.
 
Zitat coparni:
Wahnsinn, was hier wieder für ein Halbwissen verbreitet wird. Also, mal ein paar grundsätzliche Sachen:

Aber Achtung vor weiteren Schritten (Privatrechtsklage)! Anwälten kann man auch nicht trauen. Die gehen auch mit euch vor Gericht obwohl sie genau wissen, dass sie keine Chance haben. Das ist schließlich ihr Geld. Die werden auch für verlorene Fälle bezahlt. Dann halt von euch und nicht vom Gegner.


Wahnsinn, was hier wieder für ein Halbwissen verbreitet wird. Also, mal ein paar grundsätzliche Sachen:

Ein Anwalt, der eine aussichtslose Klage einreicht, macht sich schadenersatzpflichtig. Anwälte haben wirklich keine Lust dann der eigenen Partei den ganzen Kram zu bezahlen. Deshalb wird der umsichtige Anwalt solch eine Klage nicht empfehlen oder einreichen.

Privatrechtsklage sollte man durch Zivilprozeß oder -klage ersetzen.

Habe allerdings schon erlebt, dass häufig die Mandanten auf Teufel komm raus klagen wollen, da sie sich trotz anderer Beratung im Recht wähnen.

Nix für Ungut coparni :bier: , aber das wollte ich nicht so unwidersprochen lassen
 
coparni schrieb:
Es gibt keine "Unfall-Aufnahmegebühr". Wenn die Polizei kommt wird sie den aus ihrer Sicht Schuldigen eine Verwarnung erteilen. Die kann mündlich sein oder bis zu 35 Euro betragen.
wenn kein personenschaden ist und die polizei kommen soll -man also darauf besteht wennman die polizei anruft, dann verrechnen die in österreich!! ich glaube 30€ und zwar nicht dafür, dass sie den unfall aufnehmen, sondern dafür, dass sie kommen. bei personenschaden nicht.
 
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