coparni
Tri-aktiv
fjmi schrieb:wenn kein personenschaden ist und die polizei kommen soll -man also darauf besteht wennman die polizei anruft, dann verrechnen die in österreich!! ich glaube 30€ und zwar nicht dafür, dass sie den unfall aufnehmen, sondern dafür, dass sie kommen. bei personenschaden nicht.
Sorry, war natürlich auf Deutschland bezogen. Für andere Länder kann ich nicht sprechen. Da ist vieles anders. Österreich hat das ja auch anders gelöst wenn jemand einen Alkotest verweigert.
@tudor: Wenn ein Anwalt mit seinem Mandanten vor Gericht zieht obwohl derjenige 1,8 Promille hatte, halte ich das für aussichtslos. Kann aber auch sein, dass der Mandant unbedingt wollte. Andererseits ist das aber auch immer eine Sache, ob der Mandant das weiß, dass er dann nix zahlen müsste und dann halt trotzdem blecht. Eine Rechtsschutzversicherung weiß das mit Sicherheit, ein normaler Privatmann wohl eher nicht.
Aber es gibt wohl in jedem Beruf schwarze Schafe. Muss ja nicht jeder Anwalt sein.
