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Unfall mit Carbon Renner - was tun?

Wohin es führt, wenn bei kleineren Beträgen die Durchsetzung an Risiko- oder Kostenüberlegungen scheitert, sieht man z. B. bei den Entschädigungen für Flugverspätungen. Da ist es inzwischen so, dass die meisten Fluggesellschaften sich einen feuchten Kehricht darum scheren, ob der Kunde irgend welche Ansprüche hat. Es wird einfach nicht gezahlt, und zwar nie gezahlt, solange der Kunde nicht vor Gericht geht. Sobald dann die Klage oder der Mahnbescheid zugestellt wird, kommt auch die Zahlung. Das Kalkül dahinter ist, dass viele sich davon abschrecken lassen, den Anspruch einzuklagen, weil bei einem Streitwert von z. B. 400,00 € das Prozesskostenrisiko fast so hoch sein kann wie der Betrag, um den es geht. Also lässt man es genau darauf ankommen undn testet aus, ob man damit durchkommt. Wenn nur zwei von drei Berechtigten klagen, lohnt es sich. Das Ergebnis ist, dass die Amtsgerichte, in deren Bezirk Flughäfen liegen, inzwischen an solchen Verfahren ersticken, weil sich bei den Fluggesellschaften die systematische Missachtung des Rechts etabliert hat.

Und bei Versicherungen ist die Denkweise genauso. Für die geht es darum, möglichst wenig zu zahlen und das funktioniert am besten, wenn der Geschädigte nicht fachkundig vertreten ist. Diejenigen, die das am besten Wissen, sind die Gerichte. Schon deshalb wird auch beim 50,00 €-Schaden in Sachen Anwaltskosten nichts "nach hinten losgehen".
 
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Wohin es führt, wenn bei kleineren Beträgen die Durchsetzung an Risiko- oder Kostenüberlegungen scheitert, sieht man z. B. bei den Entschädigungen für Flugverspätungen. Da ist es inzwischen so, dass die meisten Fluggesellschaften sich einen feuchten Kehricht darum scheren, ob der Kunde irgend welche Ansprüche hat. Es wird einfach nicht gezahlt, und zwar nie gezahlt, solange der Kunde nicht vor Gericht geht. Sobald dann die Klage oder der Mahnbescheid zugestellt wird, kommt die Zahlung. Das Kalkül dahinter ist, dass viele sich davon abschrecken lassen, den Anspruch einzuklagen, weil bei einem Streitwert von z. B. 400,00 € das Prozesskostenrisiko fast so hoch ist wie der Betrag, um den es geht. Also lässt man es genau darauf ankommen.
Kommt mir
Ja. Auch 500 Euro sind für manchen eine Menge Geld. Aber letztlich muss das jeder für sich entscheiden ob der sich damit selber abrackern will oder lieber nen RA einschaltet.
Natürlich ist das viel Kohle. Die Frage ist aber, ab wann die Einschaltung eines RA erforderlich und angemessen wäre. Stichwort Schadensminderungsobliegenheit. Kosten der Rechtsverfolgung sind zu erstatten, soweit angemessen und erforderlich. Ähnliche Thematik ist das Sachverständigengutachgen beim Auto nach einem Unfall. Wünschenswert ist da viel, die Realität sieht da aber leider hin und wieder anders aus. Das muss jeder für sich entscheiden. Mich stört halt diese pauschale und deswegen für den einzelnen gefährliche Aussage, dass Anwaltskosten immer (!) zu erstatten sind.
 
Wohin es führt, wenn bei kleineren Beträgen die Durchsetzung an Risiko- oder Kostenüberlegungen scheitert, sieht man z. B. bei den Entschädigungen für Flugverspätungen. Da ist es inzwischen so, dass die meisten Fluggesellschaften sich einen feuchten Kehricht darum scheren, ob der Kunde irgend welche Ansprüche hat. Es wird einfach nicht gezahlt, und zwar nie gezahlt, solange der Kunde nicht vor Gericht geht. Sobald dann die Klage oder der Mahnbescheid zugestellt wird, kommt auch die Zahlung. Das Kalkül dahinter ist, dass viele sich davon abschrecken lassen, den Anspruch einzuklagen, weil bei einem Streitwert von z. B. 400,00 € das Prozesskostenrisiko fast so hoch sein kann wie der Betrag, um den es geht. Also lässt man es genau darauf ankommen undn testet aus, ob man damit durchkommt. Wenn nur zwei von drei Berechtigten klagen, lohnt es sich. Das Ergebnis ist, dass die Amtsgerichte, in deren Bezirk Flughäfen liegen, inzwischen an solchen Verfahren ersticken, weil sich bei den Fluggesellschaften die systematische Missachtung des Rechts etabliert hat.

Und bei Versicherungen ist die Denkweise genauso. Für die geht es darum, möglichst wenig zu zahlen und das funktioniert am besten, wenn der Geschädigte nicht fachkundig vertreten ist. Diejenigen, die das am besten Wissen, sind die Gerichte. Schon deshalb wird auch beim 50,00 €-Schaden in Sachen Anwaltskosten nichts "nach hinten losgehen".

Ich bei so einem stark betroffenen AG beschäftigt. Weiß also zu genau, was Du meinst. Man kan die Ansprüche aus der EU VO 261/04 aber nicht mit Unfällen vergleichen. Im Übrigen muss auch bei den Verfahren wegen Flugverspätungen zunächst an die Fluggesellschaft herangetreten werden, bevor die meinen Anwalt u.U. zahlen müssen. Aber wie gesagt - schwer zu vergleichen

Es geht dann nach hinten los, wenn ich den Anwalt einschalte, bevor die Gesellschaft bzw. Versicherung die Ansprüche zurückgewiesen hat; wenn ich also direkt einen Anwalt beauftrage. Ausnahmen wegen der Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage ausgenommen, das aber ist im Einzelfall zu beurteilen.
 
Kommt mir

Natürlich ist das viel Kohle. Die Frage ist aber, ab wann die Einschaltung eines RA erforderlich und angemessen wäre. Stichwort Schadensminderungsobliegenheit. Kosten der Rechtsverfolgung sind zu erstatten, soweit angemessen und erforderlich. Ähnliche Thematik ist das Sachverständigengutachgen beim Auto nach einem Unfall. Wünschenswert ist da viel, die Realität sieht da aber leider hin und wieder anders aus. Das muss jeder für sich entscheiden. Mich stört halt diese pauschale und deswegen für den einzelnen gefährliche Aussage, dass Anwaltskosten immer (!) zu erstatten sind.
Und woher weiß der Geschädigte was angemessen und erforderlich ist? Das sagt mir der RA. Ich hab weder Ahnung von Pragraphen, noch von Ansprüchen die ich geltend machen kann, noch wie ich richtigerweise ein Schriftstück aufsetze. Und da ich, bevor ich überhaupt zum RA ins Büro komme, erst mal der Sekretärin grob schildere worum es geht, erfahre ich auch sofort ob ich Anspruch auf Vertretung habe,oder nicht. Ganz einfache Kiste. Genauso verhält es sich mit Gutachten. Das gebe ich dann in Auftrag wenn der RA dazu rät und weiß das der Gegner für die Kosten aufkommt. Mir ist von meinem RA zugesichert worden das Geschägigte bei nem Verkehrsunfall das recht auf die Vertretung haben. Gilt natürlich nur wenn der Unfall protokolliert ist,oder es Zeugen gibt. Ansonsten müsste der Geschädigte selber zahlen, was dann aber auch heißt "Geld in den Ofen schmeißen"
 
Wohin es führt, wenn bei kleineren Beträgen die Durchsetzung an Risiko- oder Kostenüberlegungen scheitert, sieht man z. B. bei den Entschädigungen für Flugverspätungen.
Das ist aber auch vollkommen albern bei Flugverspätungen Entschädigung zu fordern. Natürlich ist das ärgerlich. Allerdings sollte man sich auch mal die Dimensionen, den Aufwand und die ganzen Unwägbarkeiten vom Flugverkehr vor Augen führen. Da fliegen Leute zig Tausende von Kilometern für wenig Geld rund um die Welt und erwarten dann die Pünktlichkeit vom innerstädtischen Busverkehr.....
 
Das ist aber auch vollkommen albern bei Flugverspätungen Entschädigung zu fordern.
Vollkommen albern ist viel, nicht nur hierzulande, sondern auch im Forum. Ich kann einer Haltung, grundsätzlich zum Anwalt rennen zu wollen, genausowenig abgewinnen, wie einer Haltung, die sagt, es ginge grundsätzlich ohne einen solchen. Das führt für mich schon ein wenig in Richtung Gesinnungsethik. Wie wäre es stattdessen mit etwas Augenmaß? Dann müßte man aber von Fall zu Fall unterscheiden und könnte nicht schreien, "immer, grundsätzlich und überall NN". Für das NN darf jeder seine Privatzwangsvorstellung eintragen. Ich halte Fundamentalismus auch bei solchen praktisch dargelegten Beispielen wie Haftpflichtschäden nicht für gesund. Man könnte natürlich argumentieren, das allseits propagierte Gerenne zum Rechtsanwalt fördere die Wirtschaft; immerhin sorge es für Vollbeschäftigung - leider nur bei Anwälten; dann verklagt halt die eine Hälfte der Bevölkerung die andere.

Damit wir uns richtig verstehen: Ich bin gerade in einen Haftpflichtschaden involviert, Kosten ca. 5.000,00 Euro. Bis jetzt wurde alles ohne Anwalt abgewickelt. Es geht nur noch um einen vergleichsweise geringen Betrag, Wertminderung. Ich gehe davon aus, daß das auch ohne Anwalt befriedigend über die Bühne geht. Falls nicht und dann, aber nur dann, wird ein Anwalt eingeschaltet werden, aber auch hier erst, wenn vernünftiges Zureden (ohne Russeninkasso) nicht weiterhilft. Zur Relativierung meiner Argumentation erwähne ich, daß die "gegnerische" Versicherung von Anfang an kooperativ war, auch, weil die nette Besitzerin der Spedition, die den Schaden verursachte, helfend eingegriffen hat. Bei einer anderen Versicherung wäre es durchaus notwendig, auch zwingend notwendig, gewesen, ganz früh einen Anwalt einzuschalten. Beispielsweise wenn der Name der Versicherung mit "A" wie Arroganz angefangen hätte. Aber auch hier: Tee trinken, Augenmaß bewahren und sich nicht zum Schimpansen irgendwelcher Rachegefühle machen zu lassen. Soll sogar irgendwo in der menschlichen Natur verankert sein. Die Haltung "Alles Schlampen außer Mutti", hier: "Alle anderen sind böse" verstehe ich nicht.
 
Und woher weiß der Geschädigte was angemessen und erforderlich ist? Das sagt mir der RA. Ich hab weder Ahnung von Pragraphen, noch von Ansprüchen die ich geltend machen kann, noch wie ich richtigerweise ein Schriftstück aufsetze. Und da ich, bevor ich überhaupt zum RA ins Büro komme, erst mal der Sekretärin grob schildere worum es geht, erfahre ich auch sofort ob ich Anspruch auf Vertretung habe,oder nicht. Ganz einfache Kiste. Genauso verhält es sich mit Gutachten. Das gebe ich dann in Auftrag wenn der RA dazu rät und weiß das der Gegner für die Kosten aufkommt. Mir ist von meinem RA zugesichert worden das Geschägigte bei nem Verkehrsunfall das recht auf die Vertretung haben. Gilt natürlich nur wenn der Unfall protokolliert ist,oder es Zeugen gibt. Ansonsten müsste der Geschädigte selber zahlen, was dann aber auch heißt "Geld in den Ofen schmeißen"

Das Problem ist doch, dass der Anwalt tätig wird und damit seine Gebühren angefallen sind. Kommt er zu dem Ergebnis, dass da nix zu holen ist, kann er dir seine Tätigkeit grundsätzlich in Rechnung stellen. Das gilt auch, wenn es nicht zu einer gerichtlichen Klärungkommt. Klar, dass viele Anwälte da, sagen wir "defensiv" informieren.
Und das zu wissen oder nicht, kann dann eben auch mal Schicksal oder Pech sein. Warum sollte der Gegner für dein Unwissen zahlen? Es gibt natürlich Ausnahmen, aber die gesetzgeberische Regelung ist zunächst eine andere.
 
Meiner Meinung gibt es da praktisch kein wirkliches Problem.

Wenn die Schuldfrage klar ist (zum Beispiel losgelöst von dieser Sache hier - rechts vor links, ...) und dem Geschädigten beim Sturz (theoretisch) lediglich das Rad verkratzt wurde, dann werden die RA-Kosten zu diesem Streitwert übernommen.
Hier ist die Schuldfrage doch eindeutig gewesen. Warum werden dann andere Probleme Dritter in den Faden eingebaut?
 
Meiner Meinung gibt es da praktisch kein wirkliches Problem.

Wenn die Schuldfrage klar ist (zum Beispiel losgelöst von dieser Sache hier - rechts vor links, ...) und dem Geschädigten beim Sturz (theoretisch) lediglich das Rad verkratzt wurde, dann werden die RA-Kosten zu diesem Streitwert übernommen.
Hier ist die Schuldfrage doch eindeutig gewesen. Warum werden dann andere Probleme Dritter in den Faden eingebaut?
Rechtsanwaltskosten sind nur als erforderliche Kosten der Rechtsverfolgung oder bei Verzug zu ersetzen. Die Schuld am Unfall wäre nur die halbe Miete. Stell dir einfach vor, du wärest der Schuldige und bereit, alle Kosten zu tragen. Dein Unfallgegner kommt aber direkt mit Anwalt und will auch seine Kosten für den Anwalt von Dir erstattet bekommen. Nicht ganz nachvollziehbar, weil du ja alles gezahlt hättest was er möchte und nicht noch den im Grunde überflüssigen Anwalt zahlen möchtest.
 
Eine Privathaftpflicht (wenn Du mit dem Rad gefahren bist) oder eine PKW-Haftpflicht bei PKW hast Du schon?
In dem Fall darf der Versicherer die Forderung abwehren.
Das wirkt in dem Fall wie eine Rechtsschutzversicherung, die bei Unfall die Geltendmachung abdeckt.

Falls Du ausschießlich mit dem Rad unterwegs bist...
Du hast hoffentlich eine Privathaftpflicht?
 
Eine Privathaftpflicht (wenn Du mit dem Rad gefahren bist) oder eine PKW-Haftpflicht bei PKW hast Du schon?
In dem Fall darf der Versicherer die Forderung abwehren.
Das wirkt in dem Fall wie eine Rechtsschutzversicherung, die bei Unfall die Geltendmachung abdeckt.

Falls Du ausschießlich mit dem Rad unterwegs bist...
Du hast hoffentlich eine Privathaftpflicht?
Manchmal ist es besser Forderungen aus der eigenen Tasche zu zahlen.
https://www.test.de/Kuendigung-durch-Versicherer-Was-Kunden-tun-koennen-5377933-0/
 
Weil ich keine Lust mehr dazu habe.
Das Thema wird inzwischen auf die Frage reduziert, ob Rechtsanwaltskosten erstattungsfähig sind.
 
... Stell dir einfach vor, du wärest der Schuldige und bereit, alle Kosten zu tragen....
Siehst Du, damit fängt es schon an, kompliziert zu werden. In dem Fall muss der Geschädigte nämlich genau das innerhalb von zwei Wochen der Haftplichtversicherung des Schädigers anzeigen (-> § 119 VVG). Diese Bestimmung hat den Hintergrund, dass die Versicherung das Bestimmungsrecht hat und der Schädiger nicht in der Lage sein soll, sich mit dem Geschädigten über den Kopf der Versicherung hinweg auf irgend etwas zu einigen. Du bist im Bereich der Pflichtversicherung als Schädiger gar nicht berechtigt, den Schaden einfach so zu begleichen wie du es für sinnvoll erachtest. Die Versicherung darf bestimmen, ob und in welchem Umfang gezahlt wird. Und dass sich der Schädiger mit dem Geschädigten einigt, ändert nichts daran, dass der Geschädigte evtl. weitere Ansprüche direkt gegen die Versicherung geltend machen kann. Deshalb wird die eigene Versicherung in dem von Dir geschilderten Fall sofort dazwischen funken und dem Schädiger sagen, dass er die Schadensregulierung bitte ihr überlassen soll, wenn er nicht seinen Anspruch auf Versicherungsschutz verlieren oder gar in Regreß genommen werden will.

Was das obige Beispiel mit den Fluggastrechten angeht, hast Du natürlich Recht, das ist ein vertraglicher Anspruch und da ist für die Erstattung von Rechtsanwaltskosten Verzug erforderlich. Es sollte auch nur ein Beispiel dafür sein, wie eine gesetzliche Regelung aus dem Ruder laufen kann, wenn sich die Beteiligten typischerweise nicht auf Augenhöhe gegenüber stehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Du dem Unfallverursacher ein paar hinter die Löffel gibst, kannst Du Dir in der Tat den Anwalt sparen. Der kann dann auch nicht mehr viel machen. Und wenn die Versicherung z. B. 600 km entfernt ihren Sitz hat, scheitert der Versuch der Schadensregulierung durch eine Tracht Prügel schon an praktischen Schwierigkeiten, unabhängig davon, dass die das auch nicht beeindrucken würde. Überleg' vielleicht mal, was Du da propagierst.

Ich propagiere etwas? Ich glaube Du weisst nicht mal was propagieren bedeutet!
Ich habe kundgetan wie das bei uns früher ablief. Habe ich jemanden aufgefordert Selbstjustiz zu machen.Ich glaube du solltest dein Leseverständnis mal wieder etwas besser trainieren.
 
Das Problem ist doch, dass der Anwalt tätig wird und damit seine Gebühren angefallen sind. Kommt er zu dem Ergebnis, dass da nix zu holen ist, kann er dir seine Tätigkeit grundsätzlich in Rechnung stellen. Das gilt auch, wenn es nicht zu einer gerichtlichen Klärungkommt. Klar, dass viele Anwälte da, sagen wir "defensiv" informieren.
Und das zu wissen oder nicht, kann dann eben auch mal Schicksal oder Pech sein. Warum sollte der Gegner für dein Unwissen zahlen? Es gibt natürlich Ausnahmen, aber die gesetzgeberische Regelung ist zunächst eine andere.
Wenn nix zu holen ist, dann deshalb weil ich entweder selber der Verursacher bin oder weil der Unfall nicht von der Polizei aufgenommen wurde und es keine Zeugen gibt. In dem Fall steht mir natürlich keine Kostenübernahme der gegnerischen Versicherung zu. Ebenso wenn es vor Gericht geht, dann muss ich als Kläger erst mal in Vorleistung gehen und trage das Prozessrisiko. Aber davon ist doch überhaupt nicht die Rede. Es geht um ne klare Sache. Autofahrer hat nen Unfall verursacht und das ist von der Polizei aufgenommen worden. In dem Fall steht dem geschädigten ein RA zu.
 
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