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Unfall mit Carbon Renner - was tun?

Aus Gesetzesgebersicht müssen Opfer aber immer gleich kompensiert werden, egal aus welchen Motiven/Gründen der Unfall/Tat-Verursacher gehandelt hat. Und diese Gleichbehandlung erzwingt nunmal, als Unfallopfer das gleiche Schmerzengeld wie Tatopfer erhalten.

Was sagte mal ein guter (toter) Freund: Ich habe das System nicht erfunden, ändern kann ich es nicht, bleibt nurnoch mitspielen.

Und damit man nicht selbst so einen großen Aufwand mit der finanziellen Kompensation eines Unfalls hat, gibt es freundliche Menschen(aka Anwälte) die das für einen übernehmen - und die Gesellschaft hat Gesetze geschaffen, die auch dafür Sorge tragen, dass man diesen Freundlichen als Unfall/Tat-Opfer nicht bezahlen muss. So können wir alle locker unsere Leben auf den Rennern geniessen.

LG
Live4Ever
 
Aus Gesetzesgebersicht müssen Opfer aber immer gleich kompensiert werden, egal aus welchen Motiven/Gründen der Unfall/Tat-Verursacher gehandelt hat. Und diese Gleichbehandlung erzwingt nunmal, als Unfallopfer das gleiche Schmerzengeld wie Tatopfer erhalten.

Stimmt so leider nicht ganz. Schmerzensgeld hat verschiedene Funktione, u.a. Genugtuung und Ausgleich. Das dürfte bei a) Unfall und b) Anschlag zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Auch die finanziellen Möglichkeiten des Schädigers können relevant sein. Mag ungerecht wirken, ist aber so.

Welchen juristischen Quatsch erörtern wir morgen?
 
Ist ja hier schon wie in den USA. Ich habe echt keine Ahnung wann ihr vergessen habt das wir eine Gesellschaft sind! Die nur, und zwar ausschließlich nur dann, funktioniert wenn alle miteinander "arbeiten".

Es geht hier um den Ersatz eines Schadens den jemand erlitten hat. Wenn die Gegenseite ohne Abstriche sofort bezahlt solls ja Recht sein. Nur, welcher juristische Laie weiß denn überhaupt was er geltent machen kann?
Ich behaupte, dass die Person denjenigen nicht absichtlich vom Rad geholt hat! Ich behaupte weiterhin, dass es der Person sehr leid tut dass es passiert ist. Ich behaupte auch, dass die Person gerne 2 neue Fahrräder kaufen würde um es gut zu machen was passiert ist.
Kann ja sein. Aber da kann sich der Geschädigte nichts für kaufen. Um den Schaden zu zahlen gibt es die KFZ Haftpflicht. Der Verursacher muss gar nichts gutmachen.
Aber nein wir reden hier darüber einfach jemanden zu verklagen nur um auch noch Gewinn aus einer Situation zu machen die von keiner Seite aus so gewollt war!

Ne. Davon reden wir erst mal nicht. Es geht um ne ganz banale Schadensabwicklung. Und um Gewinn gehts auch nicht. Den wird wohl auch keiner rausschlagen können. Es sei denn Du verstehst unter Schadenersatz Gewinn.
 
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Man hat also eine Wahl. Das System zu fördern.... Oder aber umdenken und unter Umständen auch mit Verlust aus der Sache raus zu gehen aber glücklich ohne wochenlanges Beschäftigen usw..... Da genieße ich ganz ehrlich lieber mein Leben als mich mit sowas zu beschäftigen. Wie schnell es vorbei sein kann werden viele der hier anwesenden bestätigen können.
Oh Mann. Du bist wirklich so was von daneben. Entweder hast Du zuviel oder das falsche geraucht. Welcher Mensch der seine Sinne beisammen hat geht freiwillig mit Verlust aus so ner Sache raus und fühlt sich noch gut dabei? Du hättest Pfarrer werden sollen.

Und eben um mich selber nicht damit beschäftigen zu müssen gibt es RA. Ich hab übrigens heute Post von meinem RA wegen der Schadensache mit ner Autofahrein gekriegt. Ich hab ein Gutachten machen lassen. Der Anwalt hat der Versicherung ne Rechnung gestellt und noch Sachen aufgeführt die der Laie nicht unbedingt kennt. Das alles mit Fristsetzung. Hat mich also kaum Zeit gekostet aber ich kann sicher sein das der Anwalt für mich das rausholt was mir zusteht.
 
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Ganz ehrlich - das wäre mir zu blöd!
Ach wenn es Leute gibt die für sowas mit IHREM Anwalt IHR gutes Recht durchsetzen... o_O
Ist halt nicht jeder so reich auf Geld verzichten zu können. Wenn du das bist, schön für Dich. Ausserdem ist es die Aufgabe einer Haftpflichtversicherung für Schäden zu haften. Und es liegt in der Natur der Versicherungen den Schaden für das eigene Unternehmen möglichst klein zu halten und Ansprüche zu drücken. Damit das nicht passiert und der Geschädigte keinen Nachteil hat, dafür gibt es RA. Steht Dir aber natürlich frei auf Ansprüche bei nem Unfall (den ich Dir nicht wünsche) zu verzichten.
 
Ich selbst finde Streithansel doof, die für jeden Furz klagen. Ich gehe auch mit kleinen Wehwechen nicht direkt zum Arzt und wähle nicht ständig den Notruf, um Radwegezuparker zu melden.

Aber wenn man es mit einer gegnerischen Versicherung zu tun hat, kann ich auch nur zum Anwalt raten. Ich habe seinerzeit nach einem fremdverschuldeten Autounfall versucht, selbst an mein Geld zu kommen. Unterm Strich hat das geklappt, aber es war unglaublich nervig und brauchte am Ende doch die Hilfe eines Anwalts. Als rechtschaffener Bürger denkt man ja eigentlich, die Sache sei ja klar und es gäbe nix zu diskutieren. Aber mit Versicherungen zieht es sich ohne Ende, die sind einem ja auch einfach in jeder Hinsicht voraus. Zunächst verbringt man ohne Ende Zeit damit, sich im Internet über die Rechtslage und die eigenen Möglichkeiten und Pflichten aufzuschlauen. Dann ruft man ständig an, weil sich nix tut, und darf seinen Fall stets zunächst einmal aufs Neue schildern. Dann wird man freundlich vertröstet und am Ende wird einem aus jedem Formfehler ein Strick gedreht.

Nimm dir nen Anwalt. Lieber auf dem Rad sitzen und den Typen arbeiten lassen, statt graue Haare zu bekommen während man in der Warteschleife hängt.
 
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Bei Bagatell-Unfällen (unter 500-700€ Schaden(inkl. Reperatur, Schmerzensgeld, Anwalt, Sachverständigen)) hat das "Opfer" noch eine Schadensminderungspflicht, solange die Versicherung nicht verzögert. Tut sie das, ist der Anwalt eh gerechtfertigt.

Bei Nicht-Bagatell-Unfällen hat das "Opfer" IMMER das Recht auf Anwalt und Sacherständigen und deren Honorare gehören zu den Kosten der Schadensregulierung!
Bei mir gehts übrigens um fast 1600,-, mit Gutachten und Kostenpauschale über 2000,- und da sind die Anwaltskosten noch nicht drin. Also sicher keine Bagatellemehr. Aber auch 500,- sind für MICH ne Menge Geld die ich nicht mal eben abschreiben kann.
 
Ich habe auch Erfahrung mit einem unverschuldeten Verkehrsunfall. Meine Autowerkstatt hat mich sofort zum Anwalt geschickt und selbst mit dem RA als"Gegner" hat die Versicherung jeden Vorgang verschleppt und Zahlungen ungerechtfertigt gekürzt. Ich habe die Schreiben von meinem RA alle in Kopie bekommen, das war echt übel wie sich die Versicherung verhalten hat. Am Ende hat sie doch alles bezahlt, aber über Monate verzögert.
Mit RA kann man sich wenigstens zurück lehnen und das Theater beobachten, ohne RA haste da keine Chance deine Ansprüche durchzusetzen und machst dich noch selbst kaputt damit.
 
Oh Mann. Du bist wirklich so was von daneben. Entweder hast Du zuviel oder das falsche geraucht. Welcher Mensch der seine Sinne beisammen hat geht freiwillig mit Verlust aus so ner Sache raus und fühlt sich noch gut dabei? Du hättest Pfarrer werden sollen.

Und eben um mich selber nicht damit beschäftigen zu müssen gibt es RA. Ich hab übrigens heute Post von meinem RA wegen der Schadensache mit ner Autofahrein gekriegt. Ich hab ein Gutachten machen lassen. Der Anwalt hat der Versicherung ne Rechnung gestellt und noch Sachen aufgeführt die der Laie nicht unbedingt kennt. Das alles mit Fristsetzung. Hat mich also kaum Zeit gekostet aber ich kann sicher sein das der Anwalt für mich das rausholt was mir zusteht.
Das du nicht die hellste Kerze auf der Torte bist hab ich ja schon mitbekommen in meiner recht kurzen Zeit hier, aber meine Texte nicht in Gänze zu lesen und dann festzustellen, dass ich es einfach nur dämlich finde dass man diesen Weg überhaupt gehen muss kann man doch raus lesen vor allem weil ich es buchstäblich sogar geschrieben habe, kann man als Respektlosigkeit, Ignoranz, Dummheit bezeichnen. Such dir was davon aus! Wir leben in einem freien Land jeder kann tun und lassen was er will aber die Meinung und die Haltung von anderen sollte und muss man respektieren. Das ich das älteren Semestern erklären muss erklärt zumindest den Umstand warum die Jugend von heute ist wie sie ist.... Denn ihr habt sie erzogen!
 
Das du nicht die hellste Kerze auf der Torte bist hab ich ja schon mitbekommen in meiner recht kurzen Zeit hier, aber meine Texte nicht in Gänze zu lesen und dann festzustellen, dass ich es einfach nur dämlich finde dass man diesen Weg überhaupt gehen muss kann man doch raus lesen vor allem weil ich es buchstäblich sogar geschrieben habe, kann man als Respektlosigkeit, Ignoranz, Dummheit bezeichnen. Such dir was davon aus! Wir leben in einem freien Land jeder kann tun und lassen was er will aber die Meinung und die Haltung von anderen sollte und muss man respektieren. Das ich das älteren Semestern erklären muss erklärt zumindest den Umstand warum die Jugend von heute ist wie sie ist.... Denn ihr habt sie erzogen!
Danke. Gebe das Kompliment gerne zurück. Bin übrigens des lesens durchaus mächtig und habe Deinen Text auch verstanden. Ich hab da nix anderes lesen können als das was Du schreibst. Aber belassen wir es dabei. Ich sitze ne Stunde beim Anwalt, muss mich danach um nix mehr kümmern und bekomme meinen Schaden reguliert. Du verschenkst in Deiner Güte das Geld weil Dir auch die Zeit zu schade ist Dich darum zu kümmern und fährst lieber Rennrad.
Im übrigen. Das DU nicht der hellste bist sieht man schon hier.
Aber nein wir reden hier darüber einfach jemanden zu verklagen nur um auch noch Gewinn aus einer Situation zu machen die von keiner Seite aus so gewollt war!
Scheinbar hast Du's nicht verstanden. Hier gehts nicht darum jemanden zu verklagen, nur um nen banalen Versicherungsfall. Und Du machst ne Welle daraus.
 
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Hallo @Burli2019 ich wollte Dich nur mal informieren wie es bei mir ausgegangen ist. Hatte ja auch nen unverschuldeten Unfall. Die gegnerische Versicherung hat im Wesentlichen gezahlt wie von meinem Anwalt gefordert. Insgesamt 1200 Euro für mein 15 Jahre altes Rad (allerdings einige neue Teile drann) +250 Euro für den Helm + 455 Euro für den Gutachter+ das Anwalthonorar. Nur den Restwert von 100 Euro für das Rad haben die abgezogen. Und die Höhe vom Schmerzensgeld muss noch geklärt werden. Bin erleichtet wie das gelaufen ist. :)

Wie hat sich denn die Sache bei Dir entwickelt?
 
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Nachdem ich längere Zeit nichts mehr von mir hören habe lassen - weil auch nichts passiert ist - möchte ich über den aktuellen Sachstand informieren:

Gutachter der Versicherung war vor Ort.

Ergebenis Gutachten: Wirtschaftlicher Totalschaden!

Versicherung hat vollen Betrag zur Wiederbeschaffung überwiesen.

Schmerzensgeld und restliche Kosten muss ich mit Anwalt noch besprechen.

Tipp an alle: Ohne Anwalt geht da gar nichts!
 
Der Anwalt wird nicht vom Gegner bezahlt, wenn ich mich nur beraten lasse, "was geht". Erst dann, wenn der Gegner berechtigte Ansprüche ablehnt, soll der Anwalt meine Ansprüche durchsetzen und muss vom Gegner dann auch gezahlt werden. Ausnahmen bei komplizierten Sachverhalten. Aber das scheint hier kein solcher zu sein.

Das ist Unsinn.
Bei einem Unfall sind die Kosten der Inanspruchnahme des RA notwendige Kosten.
Warum sollte man sich nur beraten lassen, wenn die Verschuldensfrage und damit die Kostentragung klar ist?
Wenn man bei so einer Sache keinen RA nimmt, werden berechtigte Ansprüche vom Versicherer zusammengekürzt, ggf. ohne dass der Geschädigte in Unkenntnis der Rechtslage es merkt.
Warum in aller Welt lässt man den Gutachter des Versicherers begutachten?
 
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Verzug nach 286 BGB liegt erstmal nicht vor.

Anderer Ansicht zum Beispiel unser Bundesgerichtshof. ;)
Der Schadensersatzanspruch des Unfallgeschädigten gegen den Schädiger wird in der Regel sofort im Zeitpunkt der Rechtsgutverletzung fällig (BGH NJW 2009, 910).

Das heißt, es besteht ab dem Unfallereignis sofort Verzug. Dem Versicherer ist allerdings eine Prüffrist von 3-4 Wochen gerechnet ab Vorliegen aller prüffähigen Unterlagen zuzubilligen. Das meint zum Beispiel unser OLG Düsseldorf. ;)
D.h. die Kosten des RA sind sofort ab Unfallereignis aus Gründen des Verzuges zu ersetzen. Danach werden Gutachten und Belege beschafft und vorgelegt sowie beziffert. Danach läuft die Frist für die Versicherung in angemessener Zeit (s.o.) zu regulieren.

Zum Thema Gutachter:
Man wählt selbst den Gutachter aus. Das überlässt man nicht, nie, niemals dem Versicherer.
Denn...
Gutachterkosten zählen beim Sachschaden zum zu ersetzenden Herstellungsaufwand, soweit die vorherige Begutachtung zur Geltendmachung des Ersatzanspruches und zur tatsächlichen Wiederherstellung erforderlich und zweckmäßig ist (BGH NJW 2014, 3151; BGH NJW 2007, 1450).
Das gilt auch, wenn der Versicherer bereits ein Gutachten hat erstellen lassen (OLG Stuttgart NJW 1974, 951), (BHHJJ/Jahnke BGB § 249 Rn. 149-160, beck-online).

Fast richtig ist der Hinweis, dass Gutachterkosten nicht immer zu ersetzen sind (Schadenminderungspflicht). Dies gilt aber nicht bei Verdacht auf wirtschaftlichen Totalschaden. Dies ist bei Fahrrädern aber praktisch immer der Fall, da bei einem Rahmenkratzer, der nicht beigearbeitet werden kann oder erst Recht bei einem Carbonrahmen (Herstellervorgaben bei Sturz oder Unfall zu tauschen) alle Teile umzuschrauben sind.

Lasst solche Sachen bitte, bitte, bitte einen Profi machen. Solche Diskussionen hier führen zu Murks.
Das ist wie Arbeiten am Rad mit Werkzeug von Aldi.

Gut, dass es im Falle des TE bisher gut gegangen ist. Viel Glück bei der restlichen Regulierung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lasst solche Sachen bitte, bitte, bitte einen Profi machen. Solche Diskussionen hier führen zu Murks.
...
Da bin ich im Prinzip Deiner Meinung, weil...das hier ist leider auch "Murks":
Der Schadensersatzanspruch des Unfallgeschädigten gegen den Schädiger wird in der Regel sofort im Zeitpunkt der Rechtsgutverletzung fällig (BGH NJW 2009, 910).

Das heißt, es besteht ab dem Unfallereignis sofort Verzug.

Aus der von Dir zitierten BGH-Entscheidung ergibt sich gerade nicht, daß das Unfallereignis zugleich auch verzugsbegründend ist.
Wieso auch ? Das geht ja gar nicht, weil man den BGH-Richtern ansonsten vorhalten müßte, sie seien nicht in der Lage, den "Verzug" (§ 286 BGB) von der "Fälligkeit" (§ 271 BGB) zu unterscheiden.
Um den Unfallverursacher in Verzug zu bringen, muß sich natürlich immer zuerst der Geschädigte bewegen - und nicht der Unfall. ;)
Das Zauberwort heißt "Prüffrist". Und dann stimmt alles wieder mit dem BGH.
https://www.anwalt.de/rechtstipps/o...intritt-bei-der-unfallregulierung_124185.html
 
@z1000
Oben steht "in der Regel".
Die Feinheiten sind mir bewusst.
Wir können die Details gerne bei einem Kaffee besprechen (wozu ich eigentlich keine Lust habe).

Das hilft hier aber nicht hier im Forum nicht wirklich weiter. Gebe besser praxisgerechte Tipps als Dich mit Dogmatischem aufzuhalten. ;)
 
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