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Unfall mit Carbon Renner - was tun?

Da spricht der Versicherungskaufmann. Klar das Du nicht gerne die Folgen und Ansprüche von Unfallgegnern bezahlst. Es ist aber das gute Recht sich von nen Fachman beraten und vertreten zu lassen. Ob es Dir passt oder nicht. Das ist eh schon ärgerlich genug und bis alles an Schäden beglichen ist daurt es ne Weile. Das Unfallopfer noch als gierig hinzustellen weil es berechtigte Ansprüche geltend machen will ist einfach nur schäbig.
Edit. Hätte der Autofahrer besser aufgepasst müsste der TE auch kein "Fass" aufmachen. Vieleicht siehst Du das mal aus der Warte.

Es geht doch um die Frage, ob ein RA quasi immer mit zu zahlen ist. Und da ist die Antwort nein. Kein RA wird dir bei der Klärung, ob der Rahmen gebrochen und/oder noch zu nutzen ist, helfen. Das ist nämlich keine Rechtsfrage. Und nur dann, wenn es schwierige Rechtsfragen sind, die es zu klären gilt, kann ein RA schon VOR einer Zurückweisung etwaiger berechtigter Ansprüche durch den Ungallgegner/Versicherung schon von Anfang an, also bei der Ermittlung der eigenen Ansprüche in rechtlicher Hinsicht, vom Gegner zu zahlen sein. Auf die Frage der Schuld oder Verursachung kommt es dabei nicht an - auch der Geschädigte hat die Pflicht, die Kosten niedrig zu halten und deswegen ist ein Anwalt nur bei Verweigerung des Gegners oder eben schwieriger Rechtslage vom Gegner zu zahlen. Darum empfiehlt sich eine Rechtschutzversicherung, die zahlt den dann für mich.
 
Es geht doch um die Frage, ob ein RA quasi immer mit zu zahlen ist. Und da ist die Antwort nein. Kein RA wird dir bei der Klärung, ob der Rahmen gebrochen und/oder noch zu nutzen ist, helfen. Das ist nämlich keine Rechtsfrage. Und nur dann, wenn es schwierige Rechtsfragen sind, die es zu klären gilt, kann ein RA schon VOR einer Zurückweisung etwaiger berechtigter Ansprüche durch den Ungallgegner/Versicherung schon von Anfang an, also bei der Ermittlung der eigenen Ansprüche in rechtlicher Hinsicht, vom Gegner zu zahlen sein. Auf die Frage der Schuld oder Verursachung kommt es dabei nicht an - auch der Geschädigte hat die Pflicht, die Kosten niedrig zu halten und deswegen ist ein Anwalt nur bei Verweigerung des Gegners oder eben schwieriger Rechtslage vom Gegner zu zahlen. Darum empfiehlt sich eine Rechtschutzversicherung, die zahlt den dann für mich.
Wo hast Du das denn bitte her? Natürlich hat die gegnerische Versicherung meinen Anwalt zu zahlen. Wenn Du es besser weist belege das bitte. Ich hab bisher aber von meinen Anwälten immer anderes gehört, und meine RA sind auch immer gezahlt worden. Ne Rechtsschutzversicherung habe ich. Die musste aber gar nicht in Leistung gehen.
 
Wo hast Du das denn bitte her? Natürlich hat die gegnerische Versicherung meinen Anwalt zu zahlen. Wenn Du es besser weist belege das bitte. Ich hab bisher aber von meinen Anwälten immer anderes gehört, und meine RA sind auch immer gezahlt worden. Ne Rechtsschutzversicherung habe ich. Die musste aber gar nicht in Leistung gehen.
Google mal
  • Kosten der Rechtsverfolgung
  • Schadensersatz
  • Schadensminderungspflicht
Verzug nach 286 BGB liegt erstmal nicht vor.
Wenn es anders läuft, dann heißt das nicht. Dass das immer muss. Freut mich aber für dich, dass es geklappt hat.
 
... Jeder Hersteller sagt (zu Recht) das bei Crashs Carbonteile getauscht werden MÜSSEN! ...
  • Ist das so?
  • Was ist denn ein "Crash", bzw. wo fängt das an und hört das auf? (Stichwort: "Umfaller".)

Ich denke, deine Sicht ist da etwas zu einfach und die Argumentation, damit das Vorliegen eines Schadens zu belegen, ziemlich dünn.

Aber, egal, in Threads sind ja genügend Hinweise drin, wie man sich der Sache nähern kann.
 
Bei Bagatell-Unfällen (unter 500-700€ Schaden(inkl. Reperatur, Schmerzensgeld, Anwalt, Sachverständigen)) hat das "Opfer" noch eine Schadensminderungspflicht, solange die Versicherung nicht verzögert. Tut sie das, ist der Anwalt eh gerechtfertigt.

Bei Nicht-Bagatell-Unfällen hat das "Opfer" IMMER das Recht auf Anwalt und Sacherständigen und deren Honorare gehören zu den Kosten der Schadensregulierung!

Quellen:
https://www.rechtsanwalt-bach.de/verkehrsrecht-leipzig/schadenspositionen/rechtsanwaltskosten/
https://www.advogarant.de/rechtsanw...z/schaden-und-schadenabwicklung/unfallschaden

Alles natürlich unter der Prämisse, dass das "Opfer" keine Schuld hatte.

LG
Live4Ever
 
  • Ist das so?
  • Was ist denn ein "Crash", bzw. wo fängt das an und hört das auf? (Stichwort: "Umfaller".)
Ich widerhole mich janur ungerne. Dafür gibt es Sachverständige. Zur Not muss das eben ein Richter entscheiden. Das ist dann aber Kostenrisiko und ohne Rechtsschutzversicherung sollte man sich das gut überlegen.
 
Wenn ich schon Leute die Worte "MEINEN ANWALT" sagen höre oder schreiben sehe...was soll man da noch sagen?

Aber ich verstehe es immernoch nicht. Wir sind auf der dritten Seite, und es wird noch mehr geben...

Es gibt ganz normale Wege eine solche Angelegenheit zu klären. Dir hat ein anderer etwas kaputt gemacht. Er ist für schuld erklärt worden. Er zahlt es nicht selber sondern hat eine Versicherung. Perfekt. Da hat man einen klaren Anspruch der geltend gemacht werden kann.
Wenn die Versicherung verweigert, dann ziehe ich den Anwalt bei...und dann zahlt auch die Versicherung am Ende. Wobei ich bei diesen Beträgen nicht an Probleme glaube - da sind die Anwaltskosten im Vergleich zur Schadensregulierung zu gross. Mit einem engagierten Velo-Mech sollte das bei der Versicherung durchzubekommen sein.

Ich bin dann mal gespannt wie es wegen Verdienstausfall und Schmerzensgeld weiter geht. Wenn Du im Angestelltenverhältnis bist, dann muss Dein Chef den Verdienstausfall geltend machen. Wenn Du selbstständig bist musst Du es selbst machen. Aber weise mal nach, dass Du Deiner Tätigkeit nicht mehr nachgehen konntest...und wenn ja um wieviel %?
Wenn Du nen Bürojob hast und die Versicherung sieht, dass Du hier fröhlich im Forum schreiben kannst, dann könntest Du auch arbeiten.

Wie ist das mit den Schmerzen? Wieviel Schmerz kostet wieviel Entschädigung?

Ganz ehrlich - das wäre mir zu blöd!
Ach wenn es Leute gibt die für sowas mit IHREM Anwalt IHR gutes Recht durchsetzen... o_O

@Phonosophie: Kann Dich beruhigen, bin kein Versicherungskaufmann, habe was anständiges gelernt! Verdiene mein Geld ehrlich...
 
Auch wenn's Phipu zu blöd ist, via Anwalt "das Beste für sich rauszuholen", so ist das nunmal im Deutschen Prozess-Recht so geregelt.

Wenn Du lieber Phipu Dein Recht nicht ausschöpfen willst und dadurch evtl. auf Ansprüche verzichtest, so mag Dich das moralisch ehren. Da ich aber leider Lebenszeit gegen Geld tauschen muss, verzichte ich auch nicht auf BERECHTIGTE Forderungen.

Und auf der anderen Seite könnte ich argumentieren, dass die KFZ-Versicherungsbeiträge noch viel viel höher steigen sollten, damit die Autofahrer mit dem Starten des Motores nicht mehr automatisch das Hirn abschalten.

Und noch ein Assi-Beispiel aus meinem Leben wie weit sich das Recht biegen lässt: Bin mal (mit dem KFZ) einem Spasskassen-Direktor hinten drauf gerutscht. Mein Auto war unbeschädigt, sein Stossfänger hatte einen kleinen Katzer und der Spasskassen-Typ ein HWS-Trauma und meine Versicherung hat locker flockig 500Tacken zusätzlich dafür locker gemacht. Das ich meiner Versicherung meine Zweifel bez. dieser Verletzung mitgeteilt hatte, machte KEINEN Unterschied.

LG
Live4Ever
 
Bei Bagatell-Unfällen (unter 500-700€ Schaden(inkl. Reperatur, Schmerzensgeld, Anwalt, Sachverständigen)) hat das "Opfer" noch eine Schadensminderungspflicht, solange die Versicherung nicht verzögert. Tut sie das, ist der Anwalt eh gerechtfertigt.

Bei Nicht-Bagatell-Unfällen hat das "Opfer" IMMER das Recht auf Anwalt und Sacherständigen und deren Honorare gehören zu den Kosten der Schadensregulierung!

Quellen:
https://www.rechtsanwalt-bach.de/verkehrsrecht-leipzig/schadenspositionen/rechtsanwaltskosten/
https://www.advogarant.de/rechtsanw...z/schaden-und-schadenabwicklung/unfallschaden

Alles natürlich unter der Prämisse, dass das "Opfer" keine Schuld hatte.

LG
Live4Ever

Bei Bagatell-Unfällen (unter 500-700€ Schaden(inkl. Reperatur, Schmerzensgeld, Anwalt, Sachverständigen)) hat das "Opfer" noch eine Schadensminderungspflicht, solange die Versicherung nicht verzögert. Tut sie das, ist der Anwalt eh gerechtfertigt.

Bei Nicht-Bagatell-Unfällen hat das "Opfer" IMMER das Recht auf Anwalt und Sacherständigen und deren Honorare gehören zu den Kosten der Schadensregulierung!

Quellen:
https://www.rechtsanwalt-bach.de/verkehrsrecht-leipzig/schadenspositionen/rechtsanwaltskosten/
https://www.advogarant.de/rechtsanw...z/schaden-und-schadenabwicklung/unfallschaden

Alles natürlich unter der Prämisse, dass das "Opfer" keine Schuld hatte.

LG
Live4Ever

Die Quellen sind, freundlich formuliert, Bauernfängerei und die zitierten Entscheidungen passen nicht bzw sind so nichtssagend zitiert, dass jegliche seriöse Auseinandersetzt damit unmöglich ist.
 
Es geht auch nicht um die Frage, ob jemand sein Recht ausschöpfen darf/kann/soll. Es geht um die Frage, ob ich das Recht habe, ohne vorheriger Korrespondenz mit der Gegnerseite einen Anwalt auf deren Kosten zu nehmen, oder ob ich ggf auf den Kosten meines Anwalts sitzen bleibe.
 
Auch wenn's Phipu zu blöd ist, via Anwalt "das Beste für sich rauszuholen", so ist das nunmal im Deutschen Prozess-Recht so geregelt.

Wenn Du lieber Phipu Dein Recht nicht ausschöpfen willst und dadurch evtl. auf Ansprüche verzichtest, so mag Dich das moralisch ehren. Da ich aber leider Lebenszeit gegen Geld tauschen muss, verzichte ich auch nicht auf BERECHTIGTE Forderungen.

Und auf der anderen Seite könnte ich argumentieren, dass die KFZ-Versicherungsbeiträge noch viel viel höher steigen sollten, damit die Autofahrer mit dem Starten des Motores nicht mehr automatisch das Hirn abschalten.

Und noch ein Assi-Beispiel aus meinem Leben wie weit sich das Recht biegen lässt: Bin mal (mit dem KFZ) einem Spasskassen-Direktor hinten drauf gerutscht. Mein Auto war unbeschädigt, sein Stossfänger hatte einen kleinen Katzer und der Spasskassen-Typ ein HWS-Trauma und meine Versicherung hat locker flockig 500Tacken zusätzlich dafür locker gemacht. Das ich meiner Versicherung meine Zweifel bez. dieser Verletzung mitgeteilt hatte, machte KEINEN Unterschied.

LG
Live4Ever
Ich Stimme Dir voll zu! Wenn Du zu der Sorte menschen gehörst und das für Dich stimmt, dann ist das der richtige Weg für Dich. Für mich wäre er das nicht. Da sitze ich lieber auf dem Velo als beim Anwalt im Büro.
 
Wirklich thomen? Alle WWW-Quellen sagen Pi*Daumen das Gleiche, einige Foristen schildern hier ihre "Pro-Anwalt"-Erfahrungen, Du kannst weder Gegenbeispiele noch gegenläufige Gesetzestexte benennen, weigerst Dich trotzdem die Realität anzuerkennen?

Nun, dann bin ich raus....
 
Ich widerhole mich janur ungerne. Dafür gibt es Sachverständige....
Ja genau - das haben wir dann jetzt mehrfach festgestellt.
Das ist aber etwas gänzlich anderes als der bloße Hinweis eines Herstellers, etwas im Zweifelsfall lieber austauschen zu lassen.
 
Ist ja hier schon wie in den USA. Ich habe echt keine Ahnung wann ihr vergessen habt das wir eine Gesellschaft sind! Die nur, und zwar ausschließlich nur dann, funktioniert wenn alle miteinander "arbeiten".

Ich behaupte, dass die Person denjenigen nicht absichtlich vom Rad geholt hat! Ich behaupte weiterhin, dass es der Person sehr leid tut dass es passiert ist. Ich behaupte auch, dass die Person gerne 2 neue Fahrräder kaufen würde um es gut zu machen was passiert ist.

Aber nein wir reden hier darüber einfach jemanden zu verklagen nur um auch noch Gewinn aus einer Situation zu machen die von keiner Seite aus so gewollt war!

Und wer ohne Schuld ist, wer noch nie nur beinahe an einem Unfall herum gekommen ist, möge jetzt bitte den ersten Stein werfen!
 
Nö. Alles Lüge.
Also halten wir fest:
  • immer sofort zum Anwalt
  • das WWW weiß alles. Insbesondere Herr RA Bach
  • aus rund 50 Forenbeiträgen ergibt sich die Wahrheit
 
Aber nein wir reden hier darüber einfach jemanden zu verklagen nur um auch noch Gewinn aus einer Situation zu machen die von keiner Seite aus so gewollt war!
Nein. So einfach ist das leider nicht (mehr). Mich hat es bisher 2x am Stauende mit dem Auto erwischt. Ich stand schon lange - die Schuldfrage war also klar. Fing schon damit an dass bei beiden Unfällen Fahrer und Halter nicht identisch waren. Ein Auto Totalschaden der zweite, ein knappes Jahr alt, knapp vor wirtschaftlichem Totalschaden. Die Versicherungen rechnen da mit jeden Cent...Und von Gewinn machen kann da überhaupt nicht mehr die Rede sein - ein Märchen aus alten Tagen. Bagatellschäden sind mittlerweile so "durch prozessiert" da gibt es keine Spielräume mehr. Fazit - ich habe keinen finanziellen Schaden erlitten, mehr auch nicht. Und der Anwalt war schon eine Hilfe, vor allem weil in einem Fall die Versicherung sich mehr als kleinlich angestellt hat - um es mal höflich auszudrücken. Es geht also hier nur darum bestehende Ansprüche durchzusetzen - mehr nicht. Und da ist man als juristischer Laie vollkommen und schnell überfordert.
Und so nebenbei bemerkt - ich wüsste keinen Radladen der bei einem Carbonrahmen eine qualifizierte Aussage über Schäden machen kann. In vielen Läden wird einem zum Thema Carbon teilweise absoluter Schwachsinn erzählt....
 
Nein. So einfach ist das leider nicht (mehr). Mich hat es bisher 2x am Stauende mit dem Auto erwischt. Ich stand schon lange - die Schuldfrage war also klar. Fing schon damit an dass bei beiden Unfällen Fahrer und Halter nicht identisch waren. Ein Auto Totalschaden der zweite, ein knappes Jahr alt, knapp vor wirtschaftlichem Totalschaden. Die Versicherungen rechnen da mit jeden Cent...Und von Gewinn machen kann da überhaupt nicht mehr die Rede sein - ein Märchen aus alten Tagen. Bagatellschäden sind mittlerweile so "durch prozessiert" da gibt es keine Spielräume mehr. Fazit - ich habe keinen finanziellen Schaden erlitten, mehr auch nicht. Und der Anwalt war schon eine Hilfe, vor allem weil in einem Fall die Versicherung sich mehr als kleinlich angestellt hat - um es mal höflich auszudrücken. Es geht also hier nur darum bestehende Ansprüche durchzusetzen - mehr nicht. Und da ist man als juristischer Laie vollkommen und schnell überfordert.
Und so nebenbei bemerkt - ich wüsste keinen Radladen der bei einem Carbonrahmen eine qualifizierte Aussage über Schäden machen kann. In vielen Läden wird einem zum Thema Carbon teilweise absoluter Schwachsinn erzählt....
Den Sinn meiner Aussage hast du offensichtlich nicht Begriffen.

Der Kapitalismus und der Egoismus, welche wohl zweifelsfrei Hand in Hand gehen, hat eben gewonnen. nein ich bin kein Grünen oder linke Wähler. Der TE ist trotz Unfall mit dem Leben davon gekommen. Finde ich jetzt zum Beispiel einen Recht guten Schadensersatz! Das einzige was unter Umständen kaputt gegangen ist, ist ein Fahrrad! Ein Gegenstand der jederzeit ersetzt werden kann! Und hier geht es ausschließlich darum, einem Menschen der dies aus welchen Gründen auch immer, aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht mit Absicht, verursacht hat zu verklagen nur um irgendwie noch an Geld zu kommen!
Das der TE gerne den Wert des Fahrrades zurück bekommen soll daran besteht keinerlei zweifel, dafür gibt es Versicherungen und die lassen gerne mit sich reden auch wenn das ganz viele hier offensichtlich anders sehen. Da benötigt man keinen Rechtsanwalt.
Das hat phipu oben sehr treffend formuliert. Kleine Anmerkung, der Ton macht die Musik und wie man in den Wald hinein ruft so schallt es auch heraus.

Just my 2 Cents.....
 
@mie_eeee, ok wir sind uns soweit einig, dass der Renner ersetzt, bzw. geröngt und repariert, gehört. Evtl. Klamotten, etc. natürlich auch.

Bereicherung ist natürlich ein "no go", bleibt also noch sowas wie Schmerzensgeld. Nunja, der Spasskassen-Direktor(den ich touchierte) hatte ein HWS-Trauma und dafür steht ihm nunmal LAUT DEUTSCHER RECHTSSPECHNUNG eine finanzielle Kompensation zu.

Ob da Kapitalismus und der Egoismus gewonnen haben? Wenn der Spasskassen-Direktor gelogen hat ja, andernfalls nein. Das ist aber ein abgetrenntes Problem, das eh nur auf der moralischen Ebene zu diskutieren wäre, da so ein HWS nie zweifelsfrei zu widerlegen ist.

Rechtlich gibt's in Deutschland nunmal Schmerzensgeldregelungen und die sind, im Gegensatz zu den Gesetzen der USA, recht niedrig angelegt.

Und zu sagen, "mit dem Leben davon gekommen zu sein" wäre genug Schmerzensgeld, ist nicht nur zur Deutschen Rechtssprechnung widersprüchlich. Spätestens wenn man Absicht einer Tat unterstellen kann, wäre diese Aussage geradezu pervers. Als Beispiel: Der milltiante Autofahrer zerrt Dich vom Rad und haut Dir die Schnauze ein. Würdest Du dann sagen, "ok ich bin mit dem Leben davongekommen, alles wieder gut"?

Zurück zum Problem, ob das Einschalten des RAs ok ist. Die Rechtssprechung sagt im Allgemeinen ja um Chancengleichheit herzustellen - schließlich haben die Versicherungen Fachanwälte und man selbst ist meist keiner. Das hat auch nichts mit Verkehrsrecht (oder Fahrrädern) zu tun.

LG
Live4Ever
 
Auf den Rest gehe ich nun nicht mehr weiter ein nur darauf.

Spätestens wenn man Absicht einer Tat unterstellen kann, wäre diese Aussage geradezu pervers. Als Beispiel: Der milltiante Autofahrer zerrt Dich vom Rad und haut Dir die Schnauze ein. Würdest Du dann sagen, "ok ich bin mit dem Leben davongekommen, alles wieder gut"?
Wie ich Mehrfach geschrieben habe gehe ich davon aus, dass dies keine Absicht von dem PKW Fahrer war! Dies zu unterstellen wäre nämlich ebenfalls pervers. Und wenn wir mal wieder, in Deutschland, ein wenig mehr im Sinne von Gemeinschaft leben würden würde es in keinem Fall so eine Diskussion geben. Sondern eine Versicherung würde den Schaden zahlen (dafür ist sie schließlich da und wir zahlen unsere Beiträge) und fertig. Aber eine Versicherung muss ja heutzutage Gewinne erwirtschaften.... Kapitalismus vom feinsten... Man hat also eine Wahl. Das System zu fördern.... Oder aber umdenken und unter Umständen auch mit Verlust aus der Sache raus zu gehen aber glücklich ohne wochenlanges Beschäftigen usw..... Da genieße ich ganz ehrlich lieber mein Leben als mich mit sowas zu beschäftigen. Wie schnell es vorbei sein kann werden viele der hier anwesenden bestätigen können.
 
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