thomen
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Da spricht der Versicherungskaufmann. Klar das Du nicht gerne die Folgen und Ansprüche von Unfallgegnern bezahlst. Es ist aber das gute Recht sich von nen Fachman beraten und vertreten zu lassen. Ob es Dir passt oder nicht. Das ist eh schon ärgerlich genug und bis alles an Schäden beglichen ist daurt es ne Weile. Das Unfallopfer noch als gierig hinzustellen weil es berechtigte Ansprüche geltend machen will ist einfach nur schäbig.
Edit. Hätte der Autofahrer besser aufgepasst müsste der TE auch kein "Fass" aufmachen. Vieleicht siehst Du das mal aus der Warte.
Es geht doch um die Frage, ob ein RA quasi immer mit zu zahlen ist. Und da ist die Antwort nein. Kein RA wird dir bei der Klärung, ob der Rahmen gebrochen und/oder noch zu nutzen ist, helfen. Das ist nämlich keine Rechtsfrage. Und nur dann, wenn es schwierige Rechtsfragen sind, die es zu klären gilt, kann ein RA schon VOR einer Zurückweisung etwaiger berechtigter Ansprüche durch den Ungallgegner/Versicherung schon von Anfang an, also bei der Ermittlung der eigenen Ansprüche in rechtlicher Hinsicht, vom Gegner zu zahlen sein. Auf die Frage der Schuld oder Verursachung kommt es dabei nicht an - auch der Geschädigte hat die Pflicht, die Kosten niedrig zu halten und deswegen ist ein Anwalt nur bei Verweigerung des Gegners oder eben schwieriger Rechtslage vom Gegner zu zahlen. Darum empfiehlt sich eine Rechtschutzversicherung, die zahlt den dann für mich.