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Unfall auf Straße trotz Radweg

sleng teng

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Hallo und guten Tag zusammen,

als Neuling hier brauche ich gleich mal einen Rat zu einem unangenehmen Thema: gestern abend hab ich unsanfte Bekanntschaft mit einem Citroen Berlingo Lieferwagen gemacht, als dieser innerorts mitten auf der Straße wendete, die ich gerade mit 40 oder 50 Sachen runterdüste. Der muß vom rechten Straßenrand oder aus einer Parktasche von rechts gekommen sein, war auf jeden Fall auf einmal in meiner Bahn. Ich konnte noch etwas abbremsen, aber bin ihm dann in die linke Seite rein. Fazit: auf dem Lastenaufbau des Autos ist jetzt meine Körperform nachgezeichnet, mir tut alles weh, dem Rad ist komischerweise fast nix passiert, das hab ich wohl instinktiv mit meinem Körper abgefedert :-) Blöderweise war ein Radweg vorhanden, den ich nicht benutzt habe. Aber wer ist jetzt Schuld, nur weil ich nicht auf dem Radweg war darf man mich doch wohl nicht über den Haufen fahren, oder? Vielleicht hat ja von euch jemand schon mal ähnliche Erfahrungen. Schönen Dank schon mal für eure Antworten.
 
Ich hoffe mal, dass dir nichts weiter passiert ist. Hast du die Polizei gerufen? In Fällen mit Personenschaden (Beamtendeutsch) ist das Pflicht, weil dann auf jeden Fall eine Anzeige geschrieben wird (verbessert mich wenns nicht stimmt). Grundsätzlich bist du nicht verpflichtet, mit deinem Rennrad den Radweg zu benutzen (das wird am Gewicht festgemacht, unter 11kg zählt dein RR als Sportgerät), aber das wäre ja auch eine komische Argumentation zu deiner Schuldfähigkeit (so nach dem Motto "Wenn der Fußgänger nicht über die Straße gegangen wäre, dann hätte ich ihn auch nicht umgefahren, da gehört er ja schließlich nicht hin..." :confused: :confused: ). Wünsche gute Besserung und das alles einigermaßen glatt und ohne Ärger abläuft!

Wiki
 
Prinzipiell muß man auch mit den rennrad einen Radweg benutzen, wenn dieser benutzungspflichtig ist (blaues Schild). Die Nichtnutzung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Nichtsdestotrotz dürfte die Nutzung oder Nichtnutzung unerheblich bezüglich deiner Schuldfrage sein.
Ich würde mich hier mit dem Autofahrer auf keinen Fall auf eine Diskussion einlassen. Der soll blechen! :mad:
 
Wiki schrieb:
Ich hoffe mal, dass dir nichts weiter passiert ist. Hast du die Polizei gerufen? In Fällen mit Personenschaden (Beamtendeutsch) ist das Pflicht, weil dann auf jeden Fall eine Anzeige geschrieben wird (verbessert mich wenns nicht stimmt).

Grundsätzlich bist du nicht verpflichtet, mit deinem Rennrad den Radweg zu benutzen (das wird am Gewicht festgemacht, unter 11kg zählt dein RR als Sportgerät), aber das wäre ja auch eine komische Argumentation zu deiner Schuldfähigkeit (so nach dem

ad 1) Nein, das ist falsch. Von wenigen Ausnahmefällen abgesehen (vgl. z.B. § 138 StGB) gibt es keine Pflicht, die Polizei zu rufen. Die UNterscheidung zwischen Personen und Sachschäden ist nur für die Polizei wichtig, wenn man sie ruft. Personenschäden müssen sie aufnehmen, bei Sachschäden können sie abwinken und sagen interessiert uns nicht.

ad 2) das stimmt auch nicht. Auch für Rennradfahrer gilt - leider - die Radwegebenutzungspflicht. Ausnahmen gibt es nur für RTFs, Rennen und ähnliches. Die 11 kg Grenze gilt nur für die Beleuchtung (Dynamo oder Batterie).
Die "Schuldfähigkeit" ist eine vollkommen andere Baustelle.

Wenn man zu rechtlichen Fragen etwas postet, sollte man zumindest über gewisse Grundkenntisse verfügen und nicht einfach mal auf gut Glück was schreiben :rolleyes:

Zur Ausgangsfrage:
"Schuld" ist der PKW Fahrer, wenn er vom Straßenrand angefahren ist (vgl. § 10 StVO). Auch wenn du zur Nutzung des Radwegs verpflichtet warst, wirst du dadurch nicht zum "Freiwild" ;)
Aber du wirst, wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, wg des Radwegs eine gewisse Mitschuld bekommen. Wieviel das ist, ist Frage des Einzelfalls und ohne genaue Sachkenntnis nicht zu beantworten. Als ungefähre Größenordnung wirst du mit 20%-50% rechnen müssen.

Gruss
Tvaellen
 
Stimme Tvaellen in allen Punkten zu!
Was noch wichtig ist: Hast du Zeugen?
Aus einem Schuldeingeständnis am Unfallort ist bis zum Gerichtstermin schon oft was ganz anderes geworden! Good Luck und gute Besserung!
 
tvaellen schrieb:
ad 2) das stimmt auch nicht. Auch für Rennradfahrer gilt - leider - die Radwegebenutzungspflicht. Ausnahmen gibt es nur für RTFs, Rennen und ähnliches. Die 11 kg Grenze gilt nur für die Beleuchtung (Dynamo oder Batterie).
Die "Schuldfähigkeit" ist eine vollkommen andere Baustelle.


Gruss
Tvaellen

Was bedeutet Radwegebenutzungspflicht? Diese besteht meines Wissens ausschließlich bei Radwegen, die mit dem runden blaunen Schild mit einem weißen Hollandrad versteh sind.

Ich hatte bisher zwei Gechichten mit einem Auto und jedes Mal war ein Radweg vorhanden. Eine Teilschuld gab es deshalb nicht.

Gruß

Clever
 
Rodrigues schrieb:
Glück gehabt! Hab mal ne Zeit in der Schadenregulierung gearbeitet.. da war die Teilschuld die Regel!


Hast Du mal eine Begründung für die Teilschuld.
Also wir gehen von einem normalen Radweg aus und nicht von einem mit diesem blauen Schild.

Clever
 
Die Definition für Radwege findet sich (relativ) eindeutig in StVO.
Auf jeden Fall muss ein blaues Radweg-Schild - an jeder Straßeneinmündung - vorhanden sein, der Radweg muss 1,5 m breit sein und darf keinen schlechten Zustand haben. Im Zweifel muss man die Gemeinde bei einem schlechten Radweg auffordern, die Beschilderung zu entfernen oder den Radweg Instand zu setzen.
Ich würde mir den Radweg an der Unfallstelle in jedem Fall genau ansehen.
War die Polizei jetzt eigentlich da oder nicht?
Stelvio hat auf jeden Fall recht, wenn er sagt, dass der Autofahrer auf Radfahrer auch auf der Straße achten muss!
 
sleng teng schrieb:
Hallo und guten Tag zusammen,

, als dieser innerorts mitten auf der Straße wendete, die ich gerade mit 40 oder 50 Sachen runterdüste. ..........


wars nicht so, daß Du um die 30-35km/h gefahren bist? also einem Bereich, mit dem Autofahrer auch bei Radfahrern rechnen müssen. 40-50km/h könnten so manchem Richter schon wieder Grübelfalten machen....

Gruß mess.
 
Naja wenn er 40-50 gefahren ist, also ca PKW Geschwindikgeit innerorts, muss der Autofahrer trotzdem mit ihm rechnen, wäre er ein Auto gewesen, hätte der, der Gewendet hat ja noch größeren Schaden gehabt!
Zum Thema Radweg Benutzpflicht: Ich benutze eigentlich nur in den seltensten Fällen Radwege(z.B. wenn ich schon echt kaputt bin und nur noch mit 25 dahinrolle) weil:
-Die Radwege hier in in so schlechtem Zusatnd sind, dass man darauf einfach nicht richtig Fahren kann
-Oft unangeleinte Hunde rumlaufen, jeder weiß wohl wie nervig das sein kann
-Die als Radwege ausgeschilderten Wege oft plötzlich nur noch geschottert sind oder zu Waldwegen werden
-Kleine Kinder, Senioren und andere "Hindernisse" den Radweg auch benutzen, was ein angenehmes Fahren ebenfalls erschwert
Wenn schon auch für RR Fahrer, die wirklich sportlich Fahren möchten, eine Benutzpflicht bei Radwegen gelten soll, dann sollten auch z.B. Landwirte verpflichtet werden, die Wege wieder zu reinigen wenn sie mit ihren Maschinen alles verdreckt haben, gerade wenn es nass wird kann das übel enden. Als Radfahrer ist man doch eh schon der Idiot im Strassenverkehr und als RR Fahrer erst Recht, wie gesagt ich fahre fast garnicht mehr auf Radwegen, va. nach meinem letzten Sturz(Radweg benutzt, der war natürlich ziemlich dreckig, Abfahrt runter um die Kurve liegt ein Ast ich schön abgeflogen und Schlüsselbein gebrochen). Es hat sich auch noch nie ein Polizist beschwert, der mich auf der Strasse überholt uhat und es war ein Radweg nebendran...
 
Wenn ich von Radweg spreche, meine ich den mit dem blauen Schild.
Nur für den gilt eine Benutzungspflicht mit der Folge, dass bei Verstoß dagegen ein Mitverschulden anzunehmen ist.

Die von sfrankys genannten Argumente sind zwar (weitgehend) zutreffend, ändern aber nichts an der eindeutigen Gesetzeslage :(

Wenn die örtliche Polizei das ignoriert, soll man sich freuen und den Damen und Herren in Grün dankbar sein. Denn eigentlich ist das jedes Mal eine Owi, die mit einer Geldbuße vonb 15 Euro geahndet werden kann.

Weiteres dazu mit der Möglichkeit, sich im Einzelfall gegen die Benutzungspflicht vorzugehen, findet sich hier: http://www.radsport-aktiv.de/freizeit/freizeitbericht_349.php

Gruss
Tvaellen
 
clever_smart schrieb:
Hast Du mal eine Begründung für die Teilschuld.
Also wir gehen von einem normalen Radweg aus und nicht von einem mit diesem blauen Schild.

Clever

Die Anderen haben es ja schon z.T. geschrieben.. ich kenne Radwege eigentlich nur mit dem blauen Schild! Und da gilt eben die Benutzungspflicht. Zustand des Radwegs oder Hindernisse hin oder her. So ist nun mal das Gesetz. Wenn es solche Widrigkeiten gibt fahre ich auch auf der Strasse. Wenn dich die Berittenen dann anhalten, liegt es an denen, ob sich nachgiebig sind oder ob sich dich zur Kasse beten.
Aber zu diesem Fall: Ob wirklich ein blaues Schild da stand hat ST leider nicht geschrieben. Wenn es ein offizieller Radweg war, gehe ich davon aus, daß da eins war.
Der Autofahrer hat beim Einfädeln in den Verkehr bzw. Wenden auf der Fahrbahn besondere Sorgfaltpflicht d.h. muß sich nach allen Seiten absichern. Aufpasse! :D Ihn trifft also schon die Hauptschuld. Was die Nichtnutzung des Radwegs betrifft und die Geschwindigkeit (wobei die bei Radfahrern schwer nachzuweisen ist).. das liegt dann beim Richter. Ein Verkehrsrichter hat solche Sachverhalte ständig auf dem Tisch. Wie gesagt ich kenne einige Sachverahlte die mit einer Teilschuld von 20 % für den Radler ausegangen sind. Aber vielleicht (wie bei :lutsch:-Bruder Clever) schimpft er nur ein wenig, gibt aber dem Autofahrer die Hauptschuld. Meine Frage nochmal: Gab es Zeugen?
 
Hallo Leute,

danke für die vielen Antworten. Bin schon mal ein bißchen beruhigter, man wollte mir nämlich nach dem Unfall erst mal einreden ich wär komplett Schuld. Polizei war nicht da, und obs Zeugen gab weiß ich nicht so richtig. Angehalten und gemeldet hat sich jedenfalls keiner, aber ein Typ aus dem Büdchen an der Straße kam angerannt weil er den Knall gehört hat, hab auch jetzt seine Adresse weil ich gestern noch mal da war. Der Radweg ist an der Stelle ziemlich schlecht, teilweise kaputt, schmal (höchstens 1,50 m) und ständig zugeparkt. Ein blaues Schild steht ganz oben am Anfang aber nicht an jeder Straßenkreuzung wie ihr geschrieben habt. Also ich glaub es sieht ganz gut aus daß ich nicht auf dem Schaden sitzenbleib, mehr will ich ja auch gar nicht. Danke nochmal für die Ausführungen, ich werd auf jeden Fall mitteilen was weiter so passiert, vielleicht hilfts ja irgendwann auch nochmal jemand anders. Ach so, gesundheitlich ist soweit alles ok, nix gebrochen oder gerissen, tut nur weh und Beweglichkeit ist eingeschränkt. Kann nur empfehlen bei jeder Fahrt nen Helm zu tragen, werd ich ab jetzt auch machen wenn ich normal unterwegs bin.
 
Moin,

Bin auch gerade zurück von der Polizeidienststelle.

Folgender Sachverhalt: 2 spurige gerade Straße , in Fahrtrichtung blockieren mir zwei Sattelzüge hintereinander die Straße. Die LKW stehen mit Warnblinkanlage. Ich überhole beide und fahre auf meiner Spur weiter mit ca 30kmh , 15 Meter hinter den LKW´s erfasst mich ein Auto von hinten und ich lande im Straßengraben. Habe erst nachträglich bei der Polizei Anzeige erstattet da ich im Unfallmoment irgendwie nichts richtig begriffen hatte.
Erheblicher Sachschaden an meinem Rad.

Frage: Kann das mir jetzt zum Verhängnis werden ?

Gruß Daniel
 
...und dann hast du dich an deinen eigenen Haaren wieder aus dem Graben gezogen?
 
Bei benutzungspflichtigem Radweg, der in der Nähe ist, bekommst Du immer eine Teilschuld. Den Hauptteil bekommt dabei der Autofahrer, einfach deswegen, weil Du der schwächere Verkehrteilnehmer bist und das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme im Strassenverkehr nun einmal ganz oben steht.
Das ist auch die gängige Argumentation, wenn Dir ein Fußi auf dem Radweg ins Rad läuft. Da bekommst Du dann den Hauptteil der Schuld.

Also keine Angst wegen Deiner kleinen OWI, die ist weniger Schlimm, als sein Versäumnis nicht auf dich zu achten.
 
Wiki schrieb:
Grundsätzlich bist du nicht verpflichtet, mit deinem Rennrad den Radweg zu benutzen (das wird am Gewicht festgemacht, unter 11kg zählt dein RR als Sportgerät!

Wiki
Da täuscht Du Dich (leider) gewaltig. Die 11Kilo Grenze für Rennräder trifft nur auf die Beleuchtung zu. Es legitimiert Dich nicht die Straße zu benutzen, wenn ein ausgeschilderter Radweg vorhanden ist. Aber der Radweg muß auch den Vorschriften entsprechen, ich glaube mindestens 1,50 m breit(ich bin aber nicht sicher)sollte er nicht den Vorschriften entsprechen kannst Du auf die Straße ausweichen. Trotzdem können KFZ-Fahrer nicht einfach einen Radler umfahren, und müßen auch aufpassen
 
Weiß ich mittlerweile auch, der Beitrag von mir war mal komplett für die Tonne :spinner: :wut: . Bitte hiermit um ignorieren desselbigen ;) !
Gruß Wiki
 
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