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Unfall auf Straße trotz Radweg

Wiki schrieb:
Weiß ich mittlerweile auch, der Beitrag von mir war mal komplett für die Tonne :spinner: :wut: . Bitte hiermit um ignorieren desselbigen ;) !
Gruß Wiki
hallo Wiki, hiermit ignoriere ich Deinen Beitrag, und nehme alles zurück was ich schrieb, musse nicht mehr böse sein ;)
 
Sorry wenn das falsch rübergekommen ist, ich war eher genervt über meinen eigenen unqualifizierten Beitrag (hatte wohl zu viel Kaffee in der Blutbahn :D ). Danke für ignorieren :) !
 
Torntec schrieb:
(...)
Frage: Kann das mir jetzt zum Verhängnis werden ?

Kurz und trocken: Nein, wenn da nicht gleich ein paar Monate dazwischenliegen.

@ Wiki
nix für ungut :bier:
Deine Fähigkeit zur Selbstkritik ist jedenfalls bemerkenswert :daumen:

Gruss
Tvaellen
 
Radlos schrieb:
Aber der Radweg muß auch den Vorschriften entsprechen, ich glaube mindestens 1,50 m breit(ich bin aber nicht sicher)sollte er nicht den Vorschriften entsprechen kannst Du auf die Straße ausweichen.

Hi
ich fürchte, hier täuschst Du Dich leider.
Es gibt eine Durchführungsverordnung oder wie das heißt, die den Kommunen vorgibt, welche baulichen Bedingungen an die Benutzungspflicht gekoppelt sind.
Nur leider ist der einzelne Radfahrer nicht die Instanz, dies zu überprüfen und dann zu entscheiden, den Radweg nicht zu benutzen.
Wenn das Schild da steht, muß man sich dran halten. Man kann lediglich betreiben, die Entfernung des Schildes durch die Kommune zu erreichen.
Das kann kompliziert werden, wenn das Schild schon länger da steht, kann wohl vor dem Verwaltungsgericht enden.
Steht das Schild kürzer als ein Jahr, kann man Einspruch dagegen einlegen und hat gute Chancen, daß dem stattgegeben wird, wenn es z.B. um die Wegbreite geht.
Allerdings ist keine Kommune verpflichtet, für RR optimale Beläge zu verwenden. RR müssen dann halt mit angepaßter Geschwindigkeit fahren.
 
Jupp schrieb:
Hi
ich fürchte, hier täuschst Du Dich leider.
Es gibt eine Durchführungsverordnung oder wie das heißt, die den Kommunen vorgibt, welche baulichen Bedingungen an die Benutzungspflicht gekoppelt sind.
Nur leider ist der einzelne Radfahrer nicht die Instanz, dies zu überprüfen und dann zu entscheiden, den Radweg nicht zu benutzen.
Wenn das Schild da steht, muß man sich dran halten. Man kann lediglich betreiben, die Entfernung des Schildes durch die Kommune zu erreichen.
Das kann kompliziert werden, wenn das Schild schon länger da steht, kann wohl vor dem Verwaltungsgericht enden.
Steht das Schild kürzer als ein Jahr, kann man Einspruch dagegen einlegen und hat gute Chancen, daß dem stattgegeben wird, wenn es z.B. um die Wegbreite geht.
Allerdings ist keine Kommune verpflichtet, für RR optimale Beläge zu verwenden. RR müssen dann halt mit angepaßter Geschwindigkeit fahren.

Genauso verhält sich das!
:daumen: :daumen: :daumen: :daumen: :daumen: :daumen: :daumen:

Ich glaube aber trotzdem, dass deine Chancen bei einem Rechtstreit besser sind, wenn der nicht genutzte Radweg nicht den Ansprüchen dieser Straßenverkehrsrechts- Novelle enspricht.

Ein Unfall muss ja auch immer aus zwei Richtungen betrachtet werden.
Die straßenverkehrsrechtliche Seite kann man eigentlich vernachlässigen. Du hättest auf dem Radweg fahren müssen, hast es aber nicht, also ein paar Euro Verwarngeld.
Die Schadensregulierung ist zivilrecht, wo die Richter relativ frei in ihren Entscheidungen sind, insbesondere dann, wenn beide eine Teilschuld haben.

Volker
 
Jupp schrieb:
Hi
ich fürchte, hier täuschst Du Dich leider.
Es gibt eine Durchführungsverordnung oder wie das heißt, die den Kommunen vorgibt, welche baulichen Bedingungen an die Benutzungspflicht gekoppelt sind.
Nur leider ist der einzelne Radfahrer nicht die Instanz, dies zu überprüfen und dann zu entscheiden, den Radweg nicht zu benutzen.
Wenn das Schild da steht, muß man sich dran halten. Man kann lediglich betreiben, die Entfernung des Schildes durch die Kommune zu erreichen.
Das kann kompliziert werden, wenn das Schild schon länger da steht, kann wohl vor dem Verwaltungsgericht enden.
Steht das Schild kürzer als ein Jahr, kann man Einspruch dagegen einlegen und hat gute Chancen, daß dem stattgegeben wird, wenn es z.B. um die Wegbreite geht.
Allerdings ist keine Kommune verpflichtet, für RR optimale Beläge zu verwenden. RR müssen dann halt mit angepaßter Geschwindigkeit fahren.
jep, Du hast recht, habe mich gerade auch mal schlau gemacht, aber ich gestehe, das ich äußerst selten Radwege benutze. Bisher haben mich die Bullemänner aber noch nicht angehalten. Ich muß aber sagen, hier bei uns sind die meisten Radwege eine Zumutung, die den Namen "Radweg" echt nicht wert sind. Ich persönlich finde Radwege gut, die nur von der Straße durch eine Linie getrennt sind, die benutz ich dann auch :p
 
Hi
ich bin noch bei GA und hab das Glück, daß direkt hinter meinem Haus der Saarradweg langführt. Der ist abseits der Straßen, mit recht anständigem Asphalt, größtenteils mit Beton oder Abschnittsweise mit Verbundsteinen ausgeführt.
Also von sehr gut befahrbar bis immer noch erträglich.
Daher stellen sich für mich zur Zeit diese Probleme nicht.

Ich scheue mich aber auch nicht, mit meinem Zweitrad- MTB- über die Straßen zu fahren. Das Rad ist nach StVZO ausgerüstet und von daher von keinem Grünen zu beanstanden.
Und Radwege werde ich auch nur dort benutzen, wo ich einen Vorteil oder wenigstens keine zusätzlichen Gefährdungen erhalte. Eingekeilt zwischen links geparkten Autos und rechts hoher Bordsteinkante bei gerade 80cm Radwegbreite kommt bei mir trotz Gebotsschildes nicht in die Tüte. Reißt ein Beifahrer die Tür auf, ist der Radweg eine ausweglose Falle, der Unfall vorprogrammiert. Genau so ein Radweg führt vor meiner Haustüre entlang.
Dessen Abschaffung bin ich gerade am Vorbereiten, die Chancen stehen eigentlich gut.

Andere Radwege, die ich kenne, sind ständig zugeparkt. Da kann einen niemand zur Benutzung zwingen, wenn doch, bestehe ich auf sofortiger Räumung des Radweges, also Abschleppen von um die 50 Autos auf 2 km. Glaub nicht, daß der Grüne dann auf seinem Verwarngeld besteht.
Diesen Weg werd ich wohl in meine Initiative mit aufnehmen.
Die Stadtplaner müssen endlich erkennen, daß es nicht genügt, für die Statistik der Radwegkilometer der Gemeinde ein bißchen Farbe und ein paar Schilder zu verwenden, sondern man sich wirkliche Gedanken um die Bedürfnisse der Radler machen muß und auch die Durchführungsverordnung mit ihren baulichen Vorgaben beachten muß.
Ich glaub, ich werd auch mal versuchen, die Zeitung einzuschalten. Öffentlichkeit hilft immer.
 
Hi,

war auch mal in einen Unfall mit einem Auto verwickelt obwohl ein Radweg vorhanden war. Ich war am Unfall nicht Schuld. Es gab auch genug Zeugen und die Polizei hat alles aufgenommen.
Es kam zu Gerichtsverhandlung. Hier war für den Richter ganz klar, daß der Autofahrer so fahren muß (nach Stvg), daß niemand gefährdet wird, egal Fußgänger, Radfahrer oder andere Autofahrer. Du könntest nur wegen Ordnungswidrigkeit verdonnert werden, da Du nicht den Radweg benutzt hattest (20€). Bei meinem Fall war das der Polizei egal, vielleicht weil auch der Radweg schlecht war und die Breite nur 1m.

Der Gäg war noch, daß dem Autofahrer Nötigung nachgewiesen konnte. Er hat dann 3 Monate Fahrverbot und eine Geldstrafe bekommen.

Gruß Hans
 
AW: Unfall auf Straße trotz Radweg

Weils mich gerade auch beschäftigt hat, hier noch ein Link vom ADFC: http://www.adfc.de/3218_1

Ist mit blauem Schild eigentlich auch das Kombischild gemeint - also gemischte Nutzung des Weges von Fußgängern und Radfahrern. Hier an der B9 gibt es einen Radweg der meiner Meinung nach vielleicht gerade mal 1,5 m breit ist. Wenn sich Radfahrer und Fußgänger das auch noch teilen müssen, dann gute Nacht.

Der ist auch nicht schlecht: http://www.ulrichdevries.de/radweg.html
Wird aber nur teilweise bei der Rennleitung ziehen ;)
 
AW: Unfall auf Straße trotz Radweg

Weils mich gerade auch beschäftigt hat, hier noch ein Link vom ADFC: http://www.adfc.de/3218_1

Ist mit blauem Schild eigentlich auch das Kombischild gemeint - also gemischte Nutzung des Weges von Fußgängern und Radfahrern. Hier an der B9 gibt es einen Radweg der meiner Meinung nach vielleicht gerade mal 1,5 m breit ist. Wenn sich Radfahrer und Fußgänger das auch noch teilen müssen, dann gute Nacht.
Klar ist das Kombischild auch verbindlich. Du musst Deine Fahrweise eben anpassen. Ob das zumutbar ist, ist wohl diskussionswürdig. Wenn der Fußgängerverkehr so dicht ist, dass Du absteigen und schieben müsstest, ist diese Zumutbarkeit eher nicht mehr gegeben. Es heißt ja Fahrradweg und nicht Schiebradweg.
 
AW: Unfall auf Straße trotz Radweg

Klar ist das Kombischild auch verbindlich. Du musst Deine Fahrweise eben anpassen. Ob das zumutbar ist, ist wohl diskussionswürdig. Wenn der Fußgängerverkehr so dicht ist, dass Du absteigen und schieben müsstest, ist diese Zumutbarkeit eher l nicht mehr gegeben. Es heißt ja Fahrradweg und nicht Schiebradweg.

...bitte nicht solche komischen einfälle, könnte so manchen politiker auf falsche gedanken bringen :D
 
AW: Unfall auf Straße trotz Radweg

...bitte nicht solche komischen einfälle, könnte so manchen politiker auf falsche gedanken bringen :D

Es geht immer noch schlimmer:

schiebung.jpg
 
AW: Unfall auf Straße trotz Radweg

ST hat weiter oben geschrieben der Radweg wäre in schlechtem Zustand und häufig zugeparkt. Ich würde diese Zustände mal mit Fotos dokumentieren! Wenn es wirklich vor Gericht hart auf hart kommt könnten solche Beweise, die die Notwendigkeit der Nutzung der Strasse und nicht des Radweges belegen schon entscheident sein, bis zum völligen Entfall einer Teilschuld!
 
AW: Unfall auf Straße trotz Radweg

Hallo und guten Tag zusammen,

als Neuling hier brauche ich gleich mal einen Rat zu einem unangenehmen Thema: gestern abend hab ich unsanfte Bekanntschaft mit einem Citroen Berlingo Lieferwagen gemacht, als dieser innerorts mitten auf der Straße wendete, die ich gerade mit 40 oder 50 Sachen runterdüste. Der muß vom rechten Straßenrand oder aus einer Parktasche von rechts gekommen sein, war auf jeden Fall auf einmal in meiner Bahn. Ich konnte noch etwas abbremsen, aber bin ihm dann in die linke Seite rein. Fazit: auf dem Lastenaufbau des Autos ist jetzt meine Körperform nachgezeichnet, mir tut alles weh, dem Rad ist komischerweise fast nix passiert, das hab ich wohl instinktiv mit meinem Körper abgefedert :-) Blöderweise war ein Radweg vorhanden, den ich nicht benutzt habe. Aber wer ist jetzt Schuld, nur weil ich nicht auf dem Radweg war darf man mich doch wohl nicht über den Haufen fahren, oder? Vielleicht hat ja von euch jemand schon mal ähnliche Erfahrungen. Schönen Dank schon mal für eure Antworten.


respekt.

wenn dem so war hatt er dich höchstwarsch. erst bemerkt un richtig eingeschätzt als der kastenwagen aufgehört hat zu wackeln.
 
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