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Umtausch nach Rahmenbruch - kein adäquater Ersatz

kaener23

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Hallo,

im Juni diesen Jahres habe ich mir ein neues Rad gegönnt, genauere Details tuen eigentlich nichts zur Sache, Preis knapp 4000 Euro.

Nach wenigen Ausfahrten war die Schaltung (DA) komplett verstellt, trotz Erfahrung gelang es mir nicht die Schaltung neu zu justieren...
Nachdem es der Händlerwerkstatt auch nicht gelungen ist und weitere "Fachleute" hinzugezogen wurden, erhielt ich die Diagnose: Doppelter Rahmenbruch, innenverlegte Züge nicht freigängig.
Mir wurde ein neuer Rahmen zugesichert - zwei Wochen.

- 2 Wochen: Rückfrage blieb erfolglos (hat mich nicht sonderlich überrascht)...
- 4 Wochen: Noch kein neuer Rahmen in Sicht...
- 8 Wochen: Mir wird ein neuer Rahmen angeboten:

Der neue Rahmen ist nun "neon-grün" mein alter Rahmen durchwegs schwarz, davon abgesehen handelt es sich um einen 2012er Rahmen. Als ich mich mit diesem Tausch nicht einverstanden erklärte, sagte ich dem Händler, wenn er mir nicht Ersatz leisten könnte, wollte ich meinen Renner komplett zurückgeben. Er sagte das wäre möglich jedoch nur mit 15 % Abzug des damaligen Kaufpreises, sollte ich nicht einverstanden sein, könne ich mich direkt an ihre Rechtsabteilung wenden.

Ich bin sehr enttäuscht und nun ein wenig ratlos, mein eigenes Rechtsverständnis sagt mir, dass das so nicht stimmen kann.

Es ist ja nicht irgendein kleines Teil das getauscht wird, der Rahmen und insbesondere dessen Fabre war ein wesentliches Kaufkriterium.

Was könnt ihr mir empfehlen? (Außer nie wieder ein Rad bei diesem Händler zu kaufen)

Die Saison zieht an mir vorbei und ich habe totes Kapital in der Garage stehen...
 
ist der Rahmen denn nicht mehr zu besorgen, in deiner größe und farbe?
Frag mal beim Hersteller an, was die dazu sagen.
 
Erstmal wäre eine Frage zu klären: Gewährt der Hersteller auf den Rahmen eine Garantie, die anwendbar wäre? Wenn nicht, lass den Hersteller aussen vor, dann hast Du ausschliesslich mit dem Händler einen Vertrag.
Juni diesen Jahres heißt, Gewährleistung incl. Beweislast beim Verkäufer.
Im Prinzip ist der bisherige Ablauf nicht zu beanstanden, bis auf den 15% Abschlag. Der wäre meines unprofessionellen Wissens nach zulässig, wenn Du das Rad innerhalb 14 Tagen per Fernabsatzgesetz zurück geben wolltest, aber darum gehts ja nicht. Hier gehts um einen abgelehnten Nachbesserungsvorschlag und eine Wandlung eines noch nicht erfüllten Vertrages. Daß eine Wandlung einen solchen Abschlag zulässt höre ich auch zum ersten Mal. (was wie gesagt nichts heissen muss)
Such Dir eine eigene kompetente Rechtsabteilung. Sprich einen Anwalt. Du kannst Dich zwar auch selber durch die Gesetzestexte zum Thema Gewährleistungsrecht pflügen, aber wer so rumpupt, wird wohl nur mit angemessener Ansprache überhaupt vernünftig.
Als Zwischenlösung kannst Du das mit dem Anwalt natürlich in einem schriftlichen Widerspruch ankündigen.

Evtl. hilft Dir http://de.wikipedia.org/wiki/Gewährleistung Absatz über "Nutzungsentschädigung beim Austausch eines Produktes:
etwas weiter. Wenn Dir der dortige Text zu hoch ist, siehe oben, nimm Dir jemanden, der sich mit sowas auskennt.
 
Rad wurde geliefert und gefahren, Vertrag erfüllt, Rad gebraucht.
Scheint "nur" um den Abschlag für die Nutzung zu gehen. Was da geht und was nicht übersteigt meine juristischen Kenntnisse.
:D So einfach ist das nicht. Das Gewährleistungsrecht beschreibt eine Verjährungsfrist für verdeckte, das heißt, für den Käufer beim Kauf nicht erkennbare Mängel. Der Handel zwischen Gewerblichem und Privatperson kennt kein "gekauft wie gesehen".
Liegt tatsächlich ein doppelter Rahmenbruch vor, wird man schon Reifenabdrücke oder sonstige Gewaltspuren vorführen müssen, um nicht genau von einem solchen verdeckten Mangel ausgehen zu müssen. Damit ist der Vertrag eben nicht erfüllt, der Gebrauch des Rades für die Vertragserfüllung irrelevant.
Wie gesagt, wenns da in die Details geht, bin ich auch raus, beim vorgesagten allerdings sicher ;)
Es gibt auch gute Händler, aber einige hätten das wohl gern: "Vom Hof hat er rollen können, also muss ers in gutem Zustand übernommen haben." :D:D:D

P.S.:
Wobei es mir spanisch scheint, daß ein doppelter Rahmenbruch keine anderen Schwierigkeiten machen sollte, als daß die innenverlegten Züge nicht freigängig sind.
 
Geschlossen ... erfüllt ... ach was weiß denn ich ... :D
Mein Gedanke war, daß im Gegensatz zum von dir erwähnten Fernabsatz das Rad geliefert und auch genutzt wurde.
Und ob es nun auf jeden Fall ohne Abschlag für eben diese Nutzung laufen muß bezweifle ich nach wie vor.
Ein Bekannter hat z.B. gerade erst mit anwaltlicher Hilfe ein Auto innerhalb eines halben Jahres gewandelt und einen der Kilometerleistung und Nutzungsdauer durchaus angemessenen Teil des Kaufpreises eben nicht erstattet bekommen.
Wie da auch immer die Rechtsprechung genau aussieht ...
 
Ich denke nicht, dass der TE bei einer Wandelung des Kaufvertrags einen Abschlag von 15 % hinnehmen muss. Er wäre ja mit einer Reparatur (kostenloser Austausch des defekten Rahmens gegen einen neuen gleichwertigen in gleicher Farbe) einverstanden. Diese vom TE akzeptierte Reparatur kommt nur deshalb nicht zustande, weil der Händler angeblich nicht in der Lage ist, einen solchen Rahmen zu liefern. Eine Reparatur mittels Verwendung eines Vorjahresrahmens in anderer Farbe halte ich genau wie der TE für inakzeptabel.

Jetzt haben wir die Situation, dass der Händler den eindeutig unter das Gewährleistungsrecht fallenden Sachmangel nicht abstellen kann. Es kann nicht sein, dass in diesem Fall eine Wandelung nur mit einer 15 %-igen Beteiligung des Käufers möglich ist.

Ich bin kein Jurist. Es kann also sein, dass der gesunde Menschenverstand den verschlungenen Wegen der Juristerei nicht immer folgen kann.
 
Hey,

das Problem ist, dass der Verkäufer dich hier ziemlich dreist verarschen will. Es handelt sich um einen Mangel an der Kaufsache, der Verkäufer hat somit den Vertrag nicht erfüllt. Gemäß BGB steht dir ein Recht auf Nacherfüllung zu.
Problem in deinem Fall ist, dass du ihm natürlich keine Frist gesetzt hast, das kannst du allerdings problemlos nachholen und solltest dich zeitnah mit Fristsetzung und Aufforderung zur vollständigen Mangelbeseitigung an den Verkäufer wenden. Ab sofort alles schriftlich erledigen.
Will der Händler deinen Forderungen nicht nachgehen, hast du ein Recht auf A) Rücktritt B) Minderung des Kaufpreises C) Schadensersatz. B ist logischer Weise keine Option und C fällt leider aus, weil du das Rad als Sportgerät verwenden willst (juristische Tricksereien würden keinen Erfolg haben). Also bleibt A. Und hier liegt nun die Dreistigkeit des Verkäufers. Er ließ dich in den Glauben, du würdest nach einiger Zeit in Nutzung keinen Anspruch auf eine vollständige Erstattung des Kaufpreises haben, was für juristisch Unerfahrene leider auch plausibel klingt. Dem ist aber zu 100%(!!!) nicht so. Es handelt sich um einen schweren Mangel an der Kaufsache, der auch so früh eingetreten ist, dass die Beweislast beim Verkäufer liegt.

Auf eine andere Farbe und/oder ein anderes Modell musst du dich dabei nicht einlassen - außer es sollte dir gefallen, ich würde aber besonders im Falle eines älteren Modelles nur gegen Minderung des Kaufpreises ein solches Angebot annehmen.
Ich weiß nicht, warum hier einige von einer Wandelung sprechen.
 
Da ich die Seuche in den Fred geschleppt habe, mea maxima culpa;)
Du hast Recht, es geht um Rücktritt.
 
Wer auch immer ganz netten Druck auf störrische Läden ausübt ist die Verbraucherzentrale - die beraten rechtlich, ohne, dass Du selbst an einen Anwalt herantreten musst. Aus meiner Sicht haben die Dir den neuen Rahmen in Deiner 2013er-Qualität zu ersetzen. Natürlich auch in Deiner Farbe. Der 2012er Rahmen ist eine Option, allerdings müssten sie Dir dann Rabatt gewähren und Dir die 15% oder mehr anbieten.
Wenn ich mir einen schwarzen Golf VII kaufe und die Bodengruppe reißt, dann lasse ich Motor, Getriebe, etc. ja auch nicht bei VW in einen Golf VI einbauen und zahle noch drauf. Jetzt mal Butter bei die Fische - welcher Hersteller veralbert Dich so sehr?
 
Jetzt mal Butter bei die Fische - welcher Hersteller veralbert Dich so sehr?

Bisher nur der Händler bzw. wegen der Rechtsabteilung wohl eher eine größere Kette?!

Hier kam schon die Frage auf ob vielleicht der Hersteller eine Garantie anbietet. Gewährleistung wäre zwar rechtlich das schwerere Argument ab vielleicht mal freundlich beim Hersteller anklopfen und den Fall schildern?
 
Hallo, vielen Dank für die ganzen Ratschläge und die juristische Herangehensweise. Ich habe dem Händler nochmal geschrieben (inkl. Fristsetzung etc.) jedoch noch in einem freundlichen Rahmen. Ich möchte einfach das die Sache "schnell" über die Bühne geht. Folgt darauf nicht die entsprechende Reaktion, werde ich Händler etc hier nennen und die ganze Angelegenheit einem befreundetem Anwalt übergeben.
Ihr habt mich sehr beruhigt, dafür möchte ich danken. Alles Weitere dann später.
 
Hallo, vielen Dank für die ganzen Ratschläge und die juristische Herangehensweise. Ich habe dem Händler nochmal geschrieben (inkl. Fristsetzung etc.) jedoch noch in einem freundlichen Rahmen.
Hoffentlich hast du den Brief auch als Einschreiben mit Rückschein (oder, wenn der Händler die Annahme verweigert, als Einwurf-Einschreiben) verschickt?
 
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