Was für eine Schwachsinnsdiskussion um eine evtl. Versicherungsdeckung für ein - ich drücke es mal juristisch neutral aus - idiotisches Verhalten. Die spannende Frage ist, wie solche Exzesse in Zukunft verhindert werden können. Und da ist der Radsport auf keinem guten Weg. Das ist die gleiche Entwicklung, die vor ca. 20 Jahren im Fußball begann und die dazu geführt hat, dass es im Profibereich kaum noch ein Spiel ohne Randale und Pyros gibt. Der Unterschied ist, dass beim Fußball die Bekloppten mit Stahlgitter und einer Hundertschaft Polizei meistens ganz gut zu kontrollieren sind, beim Radsport sehe ich nicht, wie das gehen könnte.
Ach ja, und zivil- ebenso wie strafrechtlich stellt sich (nach deutschem Recht) die Frage, ob der Verursacher des Sturzes wegen bedingtem Vorsatz zu belangen ist. Wer mit Tempo 180 über den Ku-Damm brettert riskiert heute, wegen (bedingt vorsätzlichem) Mord angeklagt zu werden, wenn er dabei unbeabsichtigt jemand zu Tode bringt. Das wäre auch in so einem Fall zu prüfen. Wenn jemand absichtlich seinen Arm mit einem Smartphone dem Peloton entgegenhält, um ohne Rücksicht auf die Gesundheit der Fahrer eine möglichst spektuläre Aufnahme zu bekommen (sozusagen mittendrin statt nur dabei), der riskiert, dass die (deutsche) Justiz zum Schluss kommt, er habe einen Sturz im Peloton billigend in Kauf genommen haben. Das wäre dann Vorsatz und nix mit Deckung durch die Privathaftpflicht. Die französische Justiz ist da allerdings ohnehin nicht so feinfühlig. Da werden auch grob fahrlässige Schädigungshandlungen nicht als Bagatelle abgetan.