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Der Spiegel Artikel zeigt es ja schon, wie es gemacht werden muss:Ich frage mich, wie man akut etwas gegen die "Idioten" unternehmen kann. Es ist das größte Sportevent der Welt, es ist unter freiem Himmel und die Besucher können jederzeit überall anreisen. Selbst neurologische Punkte wird man kaum in den Griff kriegen mit einem darstellbaren Aufwand.
Du hast aber dann einen Richter oder Anwalt da sitzen, der den Geschädigten/Kläger/Veranstalter fragt, warum der Rennradfahrer nicht etwas mehr Abstand zu den Zuschauern gehalten hat, der fragt, wieso dort nicht besser abgesperrt war, und, ganz wichtig, ob es Warnhinweise oder eine Belehrung der Zuschauer über die möglichen Gefahren gab. Am besten gegengezeichnet. Wir sind hier in einem öffentlichen Raum, jeder kann überall an die Strecke, ob Mann, Frau, Kind, Hund, Katze, Maus..Schaden ist auch die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers, wenn der Fahrer ausfällt, zumindest in Deutschland.
Da wäre ich mal an der Grundlage interessiert.Ein paar Leuten (trifft ja keine Unschuldigen) mal das Haus und den Hof weggeklagt, danach passiert das sehr schnell nicht mehr.
Ja. Aber die frage ist, ob das auch vorbeugend wirkt.Der Spiegel Artikel zeigt es ja schon, wie es gemacht werden muss:
Von der Polizei identifiziert und Untersuchung eingeleitet, die hoffentlich zu einer Anzeige führt.
Das ganze muss natürlich in den Medien verbreitet werden.
Vorbeugen hilft bei Dummheit nichtsDa wäre ich mal an der Grundlage interessiert.
Ja. Aber die frage ist, ob das auch vorbeugend wirkt.
(Ich schätze nein.)
Mnja...aber es war so an Hotspots wie Alpe d´Huez, Ventoux usw.Man soll ja vorsichtig mit derlei Generalisierungen sein. Aber DAS war nun wirklich schon immer so. Lange vor Smartphone, Social Media - und Online-Pranger.
Mit der sportlichen Seite hast Du absolut Recht. Habe ich mir auch schon oft gedacht. Ist öfter mal kein Überholen und Attackieren mehr möglich.Ich finde aber schon, das etwas passieren muss. Der Sport findet ja an diesen Anstiegen quasi gar nicht mehr statt. Die fahren hintereinander durch ein Spalier, wo Niemand auch nur neben den anderen fahren könnte, geschweige denn vorbei und das an den eigentlich dafür interessantesten Stellen. Der Kontakt und mögliche Sturz ist ja nur eine persönlich für den betreffenden noch dramatischere Sache, wird mir insgesamt aber zu hoch gehängt, denn das Grundproblem ist ja nicht gelöst, nur weil keiner vom Rad geholt wird durch unachtsame oder dappich agierende Zuschauer.
vor allem sämtliche medizinischen Kosten. Da kommen ganz schnell Zahlen zusammen, wo es einem schwindelig wird.Schaden ist auch die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers, wenn der Fahrer ausfällt, zumindest in Deutschland. Viele Fahrer verdienen sechsstellig, einige siebenstellig pro Jahr. Daneben noch Ansprüche der Kranken- und Unfallversicherung. Da dürfte manchem Fan das Handy aus der Hand fallen...
...vor allem sitzt da eine Privathaftpflichtversicherung, zumindest in Deutschland bei fast allen Menschen, die das zahlt. Der Verursacher zahlt maximal den Selbstbehalt.Du hast aber dann einen Richter oder Anwalt da sitzen, der den Geschädigten/Kläger/Veranstalter fragt, warum der Rennradfahrer nicht etwas mehr Abstand zu den Zuschauern gehalten hat, der fragt, wieso dort nicht besser abgesperrt war, und, ganz wichtig, ob es Warnhinweise oder eine Belehrung der Zuschauer über die möglichen Gefahren gab. Am besten gegengezeichnet. Wir sind hier in einem öffentlichen Raum, jeder kann überall an die Strecke, ob Mann, Frau, Kind, Hund, Katze, Maus..
In Deutschland stehts sogar im Grundgesetz §823.Da wäre ich mal an der Grundlage interessiert.
Ich arbeite für eine Versicherung. Analysen zufolge haben 40% der Deutschen keine Haftpflichtversicherung...vor allem sitzt da eine Privathaftpflichtversicherung, zumindest in Deutschland bei fast allen Menschen, die das zahlt. Der Verursacher zahlt maximal den Selbstbehalt.
Bei konsequenter, häufiger Anwendung und entsprechendem Medienecho könnte das auch vorbeugend wirken, denke ich.Ja. Aber die frage ist, ob das auch vorbeugend wirkt.
(Ich schätze nein.)
In Deutschland stehts sogar im Grundgesetz §823.
§ 823 Schadensersatzpflicht. (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
In den Fällen hier wird den Verursacher kein Anwalt der Welt da rauspauken. Es ist im Video komplett zu sehen und fahrlässig ist das halt in jedem Fall. Es ist ausdrücklich eben nicht notwendig, das grobe Fahrlässigkeit festgestellt werden muss.
Dann im Ausland wohl gg 0Ich arbeite für eine Versicherung. Analysen zufolge haben 40% der Deutschen keine Haftpflichtversicherung, da will ich gar nicht erst wissen wie es in anderen Ländern aussieht
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...vor allem sitzt da eine Privathaftpflichtversicherung, zumindest in Deutschland bei fast allen Menschen, die das zahlt. Der Verursacher zahlt maximal den Selbstbehalt.
Ja wahrscheinlichDann im Ausland wohl gg 0![]()
Aber Haus und Hof wird demjenigen eben nicht weggeklagt. Die Grundlage für eine derartig drakonische Strafe habe ich in Frage gestellt. Und die Frage nach dem Wert des Schadens bei einem der kritisierten Fälle wurde hier ja schon aufgeworfen.In Deutschland stehts sogar im Grundgesetz §823.
§ 823 Schadensersatzpflicht. (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
In den Fällen hier wird den Verursacher kein Anwalt der Welt da rauspauken. Es ist im Video komplett zu sehen und fahrlässig ist das halt in jedem Fall. Es ist ausdrücklich eben nicht notwendig, das grobe Fahrlässigkeit festgestellt werden muss.
das ändert ja nichts daran, das der Täter erstmal zur Haftung herangezogen wird. Die Versicherung springt übrigens nur ein, wenn keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz festgestellt wird. Die zahlen nicht einfach alles, was man verursacht. Vorsatz ist es vermutlich nicht, aber grob fahrlässig, da wäre ich mir nicht sicher, was da rauskommt, wenn das wirklich vor Gericht gehen würde. Da haben sich schon manche umgeguckt, wenn die eigene Haftpflichtversicherung versucht, aus ebendieser rauszukommen und alles in Bewegung setzt.
Wie du meinst, aber als Jurist in einer großen Versicherung kann ich dir sagen, dass das unter den Versicherungsschutz fallen würde (wenn man nicht gerade so blöd ist, in seiner Stellungnahme zu schreiben, dass es einem gerade darauf ankam, einen Fahrer zu Fall zu bringendas ändert ja nichts daran, das der Täter erstmal zur Haftung herangezogen wird. Die Versicherung springt übrigens nur ein, wenn keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz festgestellt wird. Die zahlen nicht einfach alles, was man verursacht. Vorsatz ist es vermutlich nicht, aber grob fahrlässig, da wäre ich mir nicht sicher, was da rauskommt, wenn das wirklich vor Gericht gehen würde. Da haben sich schon manche umgeguckt, wenn die eigene Haftpflichtversicherung versucht, aus ebendieser rauszukommen und alles in Bewegung setzt.
Ich fürchte, eher wird wegen Geringfügigkeit der umgekehrte Effekt eintreten.Bei konsequenter, häufiger Anwendung und entsprechendem Medienecho könnte das auch vorbeugend wirken, denke ich.