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Spiegel-Artikel zum Radfahrer ohne Helm Urteil

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whitewater

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Erstmal danke an Topo für den Hinweis.
Ich mach dafür mal einen separaten Fred auf, weils einiges von dem eigentlichen Urteil wegführt.
Interessant ist der Artikel auf jeden Fall, ich weiß auch nach dem 3xlesen, was ich eigentlich davon halten soll.
1. Eindruck: endlich mal mehr, als das willenlose Abtippen der fahrlässig verkürzten DPA Meldung. Da hat sich wenigstens mal jemand die Arbeit gemacht (für die er als Redakteur ja von uns Lesern auch bezahlt werden will) mal ein wenig Background zu recherchieren und einen Kontext herzustellen.
2. Eindruck: Äääähm...
Anreisser
Was für ein Aufreger
nimmt der Mann das Thema überhaupt ernst?
Irgendwie ist der Drahtesel noch immer ein Halb-Verkehrsmittel, für das in unseren Köpfen andere Maßstäbe gelten als für motorisierte Fahrzeuge
Mit "wir" können ja eigentlich nur Coupe und SUV-Fahrer auf Freizeit gemeint sein. (Ja, solche kommen mir oft auch auf Rennrädern, nach offiziellem Cycling Guide gestylt entgegen). Womöglich auf dem Weg zur Kneipe (klar, da kann man ohne Gefahr für den Lappen saufen.)
darf man selbst mit 1,6 Promille noch nach Hause radeln
"Darf" man keinesfalls, man darf erstmal nach §1 STVO darf man erstmal niemand anderen belästigen oder gefährden. Ab 1,6 Promille wird das ohne Auffälligkeit grundsätzlich angenommen.
Genauso wird sich jeder, der das Fahrrad regelmässig als Verkehrsmittel, und nicht nur als (im Gegensatz zum aufgemotzten Porsche vielleicht familienbudgetverträglicheren) Potenzersatz, als Gutmenschenausweis oder politisches Parolentransparent nutzt, als vollwertigen Verkehrsteilnehmer mit allen Rechten und Pflichten begreifen, und sich wünschen, daß "wir" das endlich kapieren.
Natürlich geht der Dünnpfiff weiter:
Das Fahrrad ist ein Fahrzeug, bei dem wir den Übergang vom kindlichen Spielzeug zum Alltagstransportmittel und zum Sportgerät als fließend empfinden.
Spiel und Sport haben auf öffentlichen Strassen nichts zu suchen.
§ 31 Sport und Spiel
(1) Sport und Spiel auf der Fahrbahn, den Seitenstreifen und auf Radwegen sind nicht erlaubt. Satz 1 gilt nicht, soweit dies durch ein die zugelassene Sportart oder Spielart kennzeichnendes Zusatzzeichen angezeigt ist.
Das meint ausdrücklich nicht die Zusatzzeichen, die den Fahrradverkehr regeln.

Heißt natürlich nicht, daß man nicht zum Spaß am Strassenverkehr teilnehmen kann, den Aufschrei der Ausflugskaffees möcht ich hören, wenn der Sonntags- oder Sommerabenausflug darunter gefasst würde wohlgemerkt fahrzeugunabhängig.
Und daß ich schwitze und was für meine Fitness tue, wenn ich die Strasse längsradele sind halt unvermeidliche Nebeneffekte ;)

Während kaum jemand mit einem Auto mutwillig Ampeln oder Einbahnstraßenschilder missachtet, ist das im Sattel eines Fahrrads scheinbar kein Problem.
Klar:D "wir" haben einfach Schiss, mit dem Auto leichter erwischt zu werden, weil auffälliger und rückverfolgbar gekennzeichnet.

So. Bin ich über die ganze Helmdiskussion inzwischen auch paranoid, oder ist Hr. Frank Patalong ein weiterer MotorMacho, der sich hippsterweise Verständnis für Radfahrer ans Revers heftet (fährt hat bestimmt ein Fixie der Depp) und mit väterlichen Augenzwinkern, das einem Brüderle würdig wäre, der Überzeugung ist, die armen Radfahrerlein regen sich immer so süß auf?
Brauchen wir #Radfahreraufschrei?

Ich bin mir immer noch nicht sicher. Nur damit: Ich bin nicht "wir":mad:
 
Hilfreichster Beitrag geschrieben von topo

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Für mich hat sich das ganz ähnlich unbehaglich gelesen. Eher gesteltzte Empathie. Wirkt wie "muss beruflich oft im Auto sitzen, nutze aber das Rad wann immer ich kann".
 
Hilfreichster Beitrag geschrieben von topo

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sorry für die Leichenfledderei, ist ja schon ein paar Tage her, bin aber per Zufall nochmal auf diesen Faden gestoßen und wollte der Vollständigkeit halber, das Ende der Geschichte posten.

Bundesgerichtshof​

Mitteilung der Pressestelle​


Nr. 95/2014​



Kein Mitverschulden wegen Nichttragens




eines Fahrradhelms


Die Klägerin fuhr im Jahr 2011 mit ihrem Fahrrad auf dem Weg zur Arbeit auf einer innerstädtischen Straße. Sie trug keinen Fahrradhelm. Am rechten Fahrbahnrand parkte ein PKW. Die Fahrerin des PKW öffnete unmittelbar vor der sich nähernden Radfahrerin von innen die Fahrertür, so dass die Klägerin nicht mehr ausweichen konnte, gegen die Fahrertür fuhr und zu Boden stürzte. Sie fiel auf den Hinterkopf und zog sich schwere Schädel-Hirnverletzungen zu, zu deren Ausmaß das Nichttragen eines Fahrradhelms beigetragen hatte. Die Klägerin nimmt die Pkw-Fahrerin und deren Haftpflichtversicherer auf Schadensersatz in Anspruch. Das Oberlandesgericht hat der Klägerin ein Mitverschulden von 20 % angelastet, weil sie keinen Schutzhelm getragen und damit Schutzmaßnahmen zu ihrer eigenen Sicherheit unterlassen habe.

Der für das Schadensersatzrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat das Berufungsurteil aufgehoben und der Klage in vollem Umfang stattgegeben. Das Nichttragen eines Fahrradhelms führt entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts nicht zu einer Anspruchskürzung wegen Mitverschuldens. Für Radfahrer ist das Tragen eines Schutzhelms nicht vorgeschrieben. Zwar kann einem Geschädigten auch ohne einen Verstoß gegen Vorschriften haftungsrechtlich ein Mitverschulden anzulasten sein, wenn er diejenige Sorgfalt außer acht lässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt. Dies wäre hier zu bejahen, wenn das Tragen von Schutzhelmen zur Unfallzeit nach allgemeinem Verkehrsbewusstsein zum eigenen Schutz erforderlich und zumutbar gewesen wäre. Ein solches Verkehrsbewusstsein hat es jedoch zum Zeitpunkt des Unfalls der Klägerin noch nicht gegeben. So trugen nach repräsentativen Verkehrsbeobachtungen der Bundesanstalt für Straßenwesen im Jahr 2011 innerorts nur elf Prozent der Fahrradfahrer einen Schutzhelm. Inwieweit in Fällen sportlicher Betätigung des Radfahrers das Nichttragen eines Schutzhelms ein Mitverschulden begründen kann, war nicht zu entscheiden.

Urteil vom 17. Juni 2014 - VI ZR 281/13

LG Flensburg – Entscheidung vom 12. Januar 2012 - 4 O 265/11

OLG Schleswig – Entscheidung vom 5. Juni 2013 - 7 U 11/12

Karlsruhe, den 17. Juni 2014​

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501

quelle: http://juris.bundesgerichtshof.de/c...t=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=68021&linked=pm
 
Ah interessant! Da scheint immer noch die letzte Rechtslagen zu sein: es besteht keine Helmpflicht (auch nicht für Kinder), d. h. das Nichttragen kann kein Bußgeld oä nach sich ziehen.

Allerdings scheint nach wie vor nicht entschieden, ob bei einem "sportlichen Fahren" (also Rennradfahren / MTB auf Trails? ) das "allgemeine Sicherheitsempfinden" bzw "solches Verkehrsbewusstsein" mittlerweile so stark in Richtung Helm geht, dass im Fall eines Unfalles eine Mitschuld vorläge?
 
Ab wann fährt man denn sportlich? Ist das irgendwo definiert? Fahr ich mit einem Sportgerät vllt. zwangsläufig sportlich? Oder ab GA2? Wenn ich den Trainigsgruppen-Sprech "das war aber sportlich" hinzuziehe, sind mindestens 105% FTP über eine Stunde erforderlich. Wird sonst schwierig den Vorsatz der "Sportlichkeit" zu beweisen ;)
 
Ab wann fährt man denn sportlich? Ist das irgendwo definiert? Fahr ich mit einem Sportgerät vllt. zwangsläufig sportlich? Oder ab GA2? Wenn ich den Trainigsgruppen-Sprech "das war aber sportlich" hinzuziehe, sind mindestens 105% FTP über eine Stunde erforderlich. Wird sonst schwierig den Vorsatz der "Sportlichkeit" zu beweisen ;)
Genau das ist das Verschwommene an dieser Entscheidung, sie lässt weiter Spielraum... aber das ist natürlich eine juristische Spitzfindigkeit, ich habe sowieso das Gefühl, dass mittlerweile ohnehin "sportliche Fahrer" fast ausnahmslos Helm tragen ... zumindest mir kommt praktisch nie ein umbehelmter Rennradfahrer oder (Trail-/Downhill-)MTBiker mehr entgegen.
 
Ah interessant! Da scheint immer noch die letzte Rechtslagen zu sein: es besteht keine Helmpflicht (auch nicht für Kinder), d. h. das Nichttragen kann kein Bußgeld oä nach sich ziehen.
Ob Sport oder nicht ist nicht die Frage.
Auch nicht, ob es ein Bußgeld gibt. Das gibt es ganz klar nicht, weil dafür eine Helmpflicht her müsste.

Es geht um die Mithaftung, die man sich auf Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeld anrechnen lassen müsste. Die Urteilsbegründung zeigt klipp und klar, dass die Kuh keineswegs vom Eis ist. Im Gegenteil.

Ein solches Verkehrsbewusstsein hat es jedoch zum Zeitpunkt des Unfalls der Klägerin noch nicht gegeben. So trugen nach repräsentativen Verkehrsbeobachtungen der Bundesanstalt für Straßenwesen im Jahr 2011 innerorts nur elf Prozent der Fahrradfahrer einen Schutzhelm.

Heute, elf Jahre später, ist die Anzahl der Radfahrer im städtischen Verkehr, die Helm tragen, mit Sicherheit höher. Es ist also nur eine Frage der Zeit, bis ein Gericht feststellt, dass auch ohne einen Verstoß gegen Vorschriften haftungsrechtlich ein Mitverschulden anzulasten sei(n), wenn er diejenige Sorgfalt außer acht lässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt.

Paradoxe Situation: Je mehr Radfahrer einen Helm tragen, umso mehr wird das Nichttragen irgendwann in oben beschriebener Weise sanktioniert werden.

Ich trage trotzdem immer einen, weil ich das Risiko, im Straßenverkehr abgeschossen zu werden sogar deutlich höher einschätze, als bei sportlicher Rennradfahrt zu stürzen und mich zu verletzen.
 
...ich trage trotzdem keinen, denn ich verstehe die Helmspezifikationen [für 5kg die lineare Beschleunigung unter 250 g halten] und Mittelstufenphysik...
...hatte kurz überlegt, ob ich es irgendwie schaffe nur 5kg zu wiegen... ;)

für wie stabil Hersteller ihre Helme halten, erkennt man daran, dass sie empfehlen, runtergefallene Helme zu ersetzen
 
Zuletzt bearbeitet:
...ich trage trotzdem keinen, denn ich verstehe die Helmspezifikationen [für 5kg die lineare Beschleunigung unter 250 g halten] und Mittelstufenphysik...
...hatte kurz überlegt, ob ich es irgendwie schaffe nur 5kg zu wiegen... ;)

für wie stabil Hersteller ihre Helme halten, erkennt man daran, dass sie empfehlen, runtergefallene Helme zu ersetzen
Brauchst du auch nicht. Jeder ist für sich selber verantwortlich.
Im Ernstfall kannst du es dann deiner Familie verklickern, warum (sofern du danach noch dazu in der Lage bist) ;)
 
Ein solches Verkehrsbewusstsein hat es jedoch zum Zeitpunkt des Unfalls der Klägerin noch nicht gegeben. So trugen nach repräsentativen Verkehrsbeobachtungen der Bundesanstalt für Straßenwesen im Jahr 2011 innerorts nur elf Prozent der Fahrradfahrer einen Schutzhelm.
Ich will ja nicht die Stimmung der „Helmverweigerer“ hier dämpfen, aber bei dem Passus im Urteil würde ich mich nicht darauf verlassen, dass selbiges Gericht einen ähnlichen Fall 11 Jahre nach dem obigen Fall anders entscheiden würde.
 
...ich trage trotzdem keinen, denn ich verstehe die Helmspezifikationen [für 5kg die lineare Beschleunigung unter 250 g halten] und Mittelstufenphysik...
...hatte kurz überlegt, ob ich es irgendwie schaffe nur 5kg zu wiegen... ;)

für wie stabil Hersteller ihre Helme halten, erkennt man daran, dass sie empfehlen, runtergefallene Helme zu ersetzen
Konzentrieren sich Dein gesamtes Körpergewicht im Kopf? Respekt!
Du musst ja Nackenmuskeln wie Stahlseile haben.

Vielleicht ist es mit der Mittelstufenphysik doch nicht so weit her ... ;)
 
...ich trage trotzdem keinen, denn ich verstehe die Helmspezifikationen [für 5kg die lineare Beschleunigung unter 250 g halten] und Mittelstufenphysik...
...hatte kurz überlegt, ob ich es irgendwie schaffe nur 5kg zu wiegen... ;)

für wie stabil Hersteller ihre Helme halten, erkennt man daran, dass sie empfehlen, runtergefallene Helme zu ersetzen
Hast Du das jetzt wirklich ernst gemeint oder wolltest Du nur etwas provozieren?

Bei meinem letzten Unfall ist mein Helm gebrochen. Am Auto war die die Tür verbeult, Scheiben kaput und Metallstreben verbogen. Den größten Teil davon habe ich mit dem Kopf gemacht.
Wie das ohne Helm ausgegangen wäre, möchte ich mir nicht ausmalen.
Keiner ist vor Fehlern, seien es eigene oder die anderer, gefeit.
 
Hast Du das jetzt wirklich ernst gemeint oder wolltest Du nur etwas provozieren?

Bei meinem letzten Unfall ist mein Helm gebrochen. Am Auto war die die Tür verbeult, Scheiben kaput und Metallstreben verbogen. Den größten Teil davon habe ich mit dem Kopf gemacht.
Wie das ohne Helm ausgegangen wäre, möchte ich mir nicht ausmalen.
Keiner ist vor Fehlern, seien es eigene oder die anderer, gefeit.
hat keinen Sinn.
Ist wie bei anderen missverstandenen aber emotional aufgeladenen Themen.
Gläubigen kann man nur noch gut zureden
 
hat keinen Sinn.
Ist wie bei anderen missverstandenen aber emotional aufgeladenen Themen.
Gläubigen kann man nur noch gut zureden
Oi, dann ist ja klar, aus welcher Richtung der Wind kommt.
Ich bin btw noch am Leben dank Helm, Hinterkopf und Asphalt hätten sich nicht so gut vertragen.

Ansonsten gehe ich davon aus, dass bekannt ist warum Helme nach Stürzen getauscht werden sollen und warum das keine Verschwörung ist um mehr Helme zu verkaufen.
 
Bitte nicht füttern...

...er muss kein Troll sein!

Ich habe zwei schwere VKUs ohne Helm gehabt. Beim ersten habe ich ne Pkw-Frontscheibe mit dem Kopf zertrümmert. Bis auf Narben am Ohr nix nichts mit Kopfverletzungen. Beim zweiten Unfall wollte der Anwalt der Verursacherin auch mir ne Mitschuld geben, weil ohne Helm.
Vorm Richter hats nicht geklappt. 😅
 
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