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Schadenersatzforderung durch Verkanten im Klick-System

Weiden

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8 April 2014
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Hallo zusammen,

in diesem Forum gibt es sicherlich Menschen, mir weiterhelfen können.
Ich habe einen Fahrradumhang entwickelt, der in Teilen mit dem Rad verbunden wird.
Nun gibt es Bedenken, dass es dadurch zu Regressansprüchen kommt, wenn jemand dadurch stürzt.
Eigentlich kann das nicht sein, weil die Verbindung mit einem Druckknopf bei Zug gelöst wird.
Aber Sie wissen ja, wie es ist.

Im Rennradsport gibt es nun eine ähnliche Situation. Die Füße werden mittels Klick-System
mit der Pedale verbunden. (Früher sogar in einen Korb gesteckt und mit einem Band fixiert)

Haben Sie von Schadensersatzforderungen gehört, weil jemand in der Fixierung hängen geblieben ist
und wie war das Urteil bzw welches Gericht hat es gefällt ?

Vielleicht kann mir ja jemand hier weiterhelfen.

Vorab besten Dank
 
Ich gehe mal nicht auf die uns unbekannte Fahrradumhangkonstruktion ein, kann aber etwas zum Beispiel mit den Klickpedalen schreiben, ohne zu wissen, ob sich das auf den Umhang übertragen lässt.

Mit den Klickpedalen verhält es sich eigentlich wie mit jedem technischen Gerät. Wenn die Pedale bestimmungsgemäß genutzt werden und der Nutzer wegen einer Fehlfunktion des Klemmmechanismus zu Fall kommt kann der vom Hersteller mit einiger Erfolgsaussicht Schadenersatz verlangen. Kommt der Nutzer nur wegen seiner persönlichen Ungeschicklichkeit zu Fall (das passiert 99 % derer, die erstmals solche Pedale benutzen) ist der Hersteller aus der Verantwortung raus.
 
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Die Frage, ob Du als Hersteller des Produktes im Falle eines Fehlers des Produktes haften musst, beantwortet das Produkthaftungsgesetz mit: JA. Hier der Link zum (einfach zu lesenden) Gesetz http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/prodhaftg/gesamt.pdf

Daraus ergibt sich aber auch, dass Du nur für ein fehlerhaftes Produkt haften musst und nicht für die Ungeschicklichkeit des Benutzers.

Ich will Bilder sehen :-)

Grüße
Henning
 
Guten Sonntag zusammen,

vielen Dank für die Hilfe.
Mit Bildern kann ich leider nicht dienen, weil das Produkt erst Ende diesen Jahres auf den Markt kommt, so das Produkthaftungsgesetzt will.
Ich habe von einem konkreten Urteil in dieser Sache im Laufe des letzten Jahres gehört. Die in 2. Instanz zu Gunsten des Herstellers
entschieden worden sein soll. Leider habe ich keine Information wo und wann genau.
Haben Sie vielleicht nähere Informationen?
Ich wünsche Ihnen eine schönes Restwochenende und schöne Ostern.
 
Das ist wohl auch eher eine Spezialfrage für Anwälte. Die riemenlosen Pedalbindungen kommen doch aus dem Ski-Bereich, eventuell gibt es in der Richtung ja auch noch konkrete Urteile?
 
Gut, dass die Herren Edison, Westinghouse, Bell, Siemens, Diesel, Benz, Daimler, Gates, Jobs, Campagnolo, Shimano, Fichtel, Sachs und viele andere nie solche Zweifel hatten. Wir würden weder Rad fahren noch hier diskutieren und das Leben wäre auch sonst eher dunkel und trist.
Das Produkthaftungsgesetz betrifft von vorne herein nur Produkte, die nach Maßgabe dieser Vorgabe fehlerhaft sind:

"Ein Produkt hat einen Fehler, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere
a) seiner Darbietung,
b) des Gebrauchs, mit dem billigerweise gerechnet werden kann,
c) des Zeitpunkts, in dem es in den Verkehr gebracht wurde,
berechtigterweise erwartet werden kann."

Im Klartext: Wenn der Hersteller keine haltlosen Versprechungen macht und und nach dem Stand der Technik davon ausgegangen werden kann, dass das Produkt bei ordnungsgemäßem Gebrauch keine Schäden verursacht, dann ist der Hersteller aus dem Schneider. Selbst objektiv gefährliche Produkte können bedenkenlos in den Verkehr gebracht werden, wenn der Hersteller vor den davon ausgehenden möglichen Gefahren warnt. Darüber hinaus sieht das Gesetz einen erheblichen Selbstbehalt bei Sachschäden und eine absolute Haftungsobergrenze (bezogen auf den Hersteller, nicht auf den Geschädigten) vor. Erklärter Zweck dieser Bestimmungen ist, das verbleibende Restrisiko für Hersteller versicherbar zu machen.

Und wenn der TE daran denken sollte, angesichts der Haftungsrisiken dann eben doch lieber Beamter werden zu wollen, auch dann würde er für grobes Verschulden haften.
 
Zuletzt bearbeitet:
Naja, wahrscheinlich sind auch vielen die fragwürdigen Schadenersatzprozesse in den USA im Hinterkopf. Da bekommt man ja früher oder später den Eindruck dass "idiotensicher" noch nicht reicht, und wir wissen ja alle dass man gar nicht so blöd denken kann wie sich manche anstellen ;)

Was soll der knöpfbare Umhang bewirken? Die Wasserstelle bei einem normalen Poncho zwischen den Armen beseitigen? Die Beine wird er ja eh nie gegen das Spritzwasser vom Vorderrad abdecken, da sind die aktuell modischen Schutzblechlein einfach zu kurz.
 
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