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Schaden an Felge, Händler nicht zur Rücknahme bereit

AW: Schaden an Felge, Händler nicht zur Rücknahme bereit

Behandlung mit 800er oder 1000er Nassschleifpapier und es sollte wieder gut sein!

@Kwak
Danke für Deine sachlich korrekten Ausführungen!

Es ist schon erschreckend, wie wenig Verbraucher bei uns über ihre Rechte Bescheid wissen.
Dank eines Entscheids des Europäische Gerichtshofs in Brüssel musste die Bundesregierung die von Dir beschriebenen Änderungen ins BGB einbinden:
So kommt es bei Mängeln der Kaufsache, die innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung auftreten, nunmehr – erstmalig im deutschen Recht – zu der Beweislastumkehr für den Verbraucher.
So mancher Kunde kennt auch nicht den Unterschied zwischen

GARANTIE:
Hier setzten Händler (Händlergarantie) oder Hersteller (Herstellergarantie) freiwillig nach eigenem Ermessen inhaltliche Bedingungen fest. (deshalb sollte man die immer ganz genau lesen!)

und

GEWÄHRLEISTUNGSPFLICHT (zweijährig):
Hier gibt der Gesetzgeber den Inhalt vor.

oder

KULANZ:
Ungeachtet obiger Gewährleistungspflicht kann sich der Käufer auch auf eine Kulanzregelung, eine rechtlich unverbindliche, individuell handhabbare Vereinbarung zwischen Händler/Hersteller und Kunde einlassen. Diese Regelung ist aber meist weniger weitreichend als die Geltendmachung des obigen Rechtsanspruchs und dient häufig dazu den Leistungsanspruch des Kunden niedriger zu halten.
Kulanz bezeichnet allgemein ein Entgegenkommen zwischen Vertragspartnern nach Vertragsabschluss und damit einen Rechtsverzicht (Quelle Wikipedia).
Es muss jemandem also immer klar sein, dass er bei einer Kulanzregelung seinen Rechtsanspruch aufgibt!

10€ und zwei Schläuche sind Teil eines solchen Kulanzangebots!!!!!

Bitte keine Grundsatzdiskussion mit mir führen! Meine Ausführungen sind als Information gedacht!
 

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Re: Schaden an Felge, Händler nicht zur Rücknahme bereit
AW: Schaden an Felge, Händler nicht zur Rücknahme bereit

finde den händler mehr als fair.
so eine mini macke ist nicht der rede wert.
 
AW: Schaden an Felge, Händler nicht zur Rücknahme bereit

Gib das Teil zurück. An neuen Bauteilen würde ich niemals was feilen. Feilt ihr auch am neuen Auto erstmal die Lacknasen weg? Also irgendwo hörts auf, oder?
 
AW: Schaden an Felge, Händler nicht zur Rücknahme bereit

Wenn wir schon beim Rechtlichen sind:
Zunächst hat der Käufer bei einem Mangel im Rahmen der Gewährleistung nicht das Recht einen neuen LRS zu verlangen, sondern nur die Beseitigung des Mangels. Erst nach mehreren erfolglosen Versuchen bei der Beseitigung des Mangels, kann der Käufer eine Wandlung verlangen, d.h. neuer LRS oder Geld zurück.
 
AW: Schaden an Felge, Händler nicht zur Rücknahme bereit

@jokurt
Ja aber wie soll der arme Händler die Macken in der Felge beseitigen?

Das sollte der Händler wissen!

Herstellerregress im neuen (EU-relativierten) § 478 des BGB

Nach dieser gesetzlichen Vorschrift hat jeder Händler einen Rückgriff auf seinen Lieferanten für Aufwendungen, die er gegenüber seinem Käufer wegen Mängeln an der Kaufsache hatte. Dem Händler sollen hierdurch Nachteile durch die Gewährleistungspflicht erspart bleiben. Nach altem Recht hatte er regelmäßig den Aufwand der Mängelbeseitigung allein zu tragen.

Dabei gilt die handelsrechtliche Untersuchungs- und Rügepflicht. Der Händler muss umgehend seinen Lieferanten über die Mangelreklamation eines Verbrauchers informieren. Versäumt er dies, endet die Regresskette beim Händler.

Bitte keine Grundsatzdiskussion mit mir führen! Meine Ausführungen sind als Information gedacht!
 
AW: Schaden an Felge, Händler nicht zur Rücknahme bereit

@jokurt
Ja aber wie soll der arme Händler die Macken in der Felge beseitigen?
Bitte keine Grundsatzdiskussion mit mir führen! Meine Ausführungen sind als Information gedacht! :D
 
AW: Schaden an Felge, Händler nicht zur Rücknahme bereit

Respektiert!
Wünsch Dir eine gute Nacht!
 
AW: Schaden an Felge, Händler nicht zur Rücknahme bereit

Dieser mikroskopisch kleine "Farbabtrag" an der Oberfläche stellt grundsätzlich keinen Sachmangel nach § 434 BGB dar, da er die bestimmungsgemäße Nutzung ("gewöhnlicher Gebrauch") des Gegenstandes weder einschränkt noch unmöglich macht.

Ausnahme 1:
Ich habe mit dem Händler schriftlich vereinbart, dass ich ein völlig kratzerfreies Laufrad bekomme. Dann wäre es eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft, die nicht erfüllt ist.
Sowas würde ein Händler nur unterschreiben, wenn der LRS für ein makelloses Museumsstück bestimmt ist, oder der LRS jenseits einer bestimmten Summe liegt.

Ausnahme 2:
Der vermeintliche "Mangel" ist bei bestimmungsgemäßem Gebrauch zunächst problemlos, kann aber zu einer beschleunigten Verschlechterung der Nutzung bis hin zum Totalausfall führen (auslösender/ursächlicher Vorschaden). Z.B. zu stramm eingestellte Lager (vorzeitiger Verschleiß sicher) oder deutlich unterschiedliche Speichenspannungen (Kollaps der Felge durch punktuelle Überlastung wahrscheinlich).

Die bestimmungsgemäße Nutzung:
Fahren, Macken verursachende Steine der Mitfahrer abbekommen, vorsätzlich mit Hartgummiklötzen die Makellosigkeit der Oberfläche zerstören -unter billigender Inkaufnahme des materialabtragsfördernden Einflusses schmirgelnder Substanzen wie Staub, Sand, Regen, Salzsuppe, etc.- kurz: bremsen :D.

Der dargestellte "Schaden" ist ein üblicher "Schussligkeitsschaden". Der kann auch zuhause beim auspacken passiert sein. Die Behauptung, das war nicht so, ist eben nur eine Behauptung. Die Glaubwürdigkeit des Kunden ist nicht größer wie die des Händlers.
Durch das mitnehmen des Gegenstandes aus den Verkaufsräumen des Händlers hat juristisch der Gefahrenübergang zum Kunden stattgefunden. Alles, was danach beanstandet wird, ist zunächst mal ausschließlich das Problem des Kunden -da in seiner Einflussphäre passiert.

Ausnahme:
Versteckte Mängel, die auch bei Besichtigung des Gegenstandes nicht festgestellt werden können - sondern erst beim Gebrauch. Und erst hier greift die Gewährleistung mit der Beweislast-Thematik.

Daher:
Beim Händler immer die Ware auspacken lassen (nicht selbst machen - Schadensersatz bei Beschädigung!!) und rundum begutachten. Dann hätte der TE dieses Problem nicht gehabt ;)

Dieser rein optische Mangel ist mit 10,-€ und zwei Schläuchen mehr als ausreichend abgegolten.

Zwar hat Kwak schon das Thema angerissen, aber die Auslegung des Sachmangels ist schon beeindruckend.
Nach deiner Argumentation kann mir dann mein Autohändler tatsächlich problemlos ein Neufahrzeug andrehen, das völlig verbeult ist.
Der bestimmungsgemäße Gebrauch (Autofahren) ist ja schließlich nicht beeinträchtigt.

Du siehst, daß hier wohl was nicht stimmt.:confused:

Es ist darauf abzustellen, wie die Sache üblicherweise im Neuzustand aussieht.
Wenn solche Macken bekanntermaßen in allen Laufrädern vorhanden sind, dann wird es schwierig.
Wenn aber nur dieses Rad einen "optischen Mangel" hat, würde auch ich das Angebot des Händlers annehmen.
Da muß man einfach mal eine Kosten/Nutzen Rechnung aufmachen
 
AW: Schaden an Felge, Händler nicht zur Rücknahme bereit

Ich bin zwar Rechtsanwalt, aber leider kein Experte des neuen Schuldrechts. Dennoch scheint mir, dass das alles nicht stimmt.

1. Gemäß § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB ist eine Sache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Das ist der Grundsatz! Da steht nichts von schriftlich, nicht einmal etwas von ausdrücklich, also sollte auch eine schlüssige Vereinbarung reichen. Es bedarf halt nur einer Vereinbarung, was einen beiderseitigen Willen dahingehend verlangt, dies zum Vertragsinhalt zu machen. Ich meine, es spricht einiges dafür, dass das vorliegend geschehen ist. Ein Autoverkäufer wird sich auch bei Lackschäden nicht damit herausreden können, diese seien kein Mangel, weil sie ja im Gebrauch des Autos sowieso typischerweise auftreten. Ich wollte schon ein lackschadenfreies Auto haben ....

Selbst wenn man annimmt, dass eine Vereinbarung nicht gegeben war, ist die Sache nur dann frei von Sachmängeln, wenn sie u.a. die Eigenschaften aufweist, die der Käufer nach Äußerungen in der Werbung erwarten kann. Man darf wohl davon ausgehen, dass der LRS in der Werbung ohne die Macken angeboten wurde.

Fazit: Meiner Meinung nach ist es keine Frage, dass hier juristisch ein Sachmangel vorliegt.

2. Gemäß § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB ist eine Sache frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Beweisbelastet dafür, dass die Sachmängel bereits vor Gefahrübergang vorhanden waren, ist grundsätzlich der Käufer. Gemäß § 476 BGB gibt’s bei Verbrauchern aber eine Beweislastumkehr innerhalb von 6 Monaten seit Gefahrübergang: Es wird dann vermutet, dass die Sache bereits vor Gefahrübergang mangelhaft war. Anders nur, wenn die Vermutung mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar ist. Letzteres kann ich vorliegend nicht erkennen.

Fazit: Meiner Meinung nach ist der Händler beweisbelastet dafür, dass die Macke nach Gefahrübergang hereingekommen ist.

Allerdings: Das ganze ist nur die juristische Sicht. Ansonsten meine ich: Der Mangel ist nicht sonderlich gravierend. Ich finde die 10 EUR plus zwei Schläuche ok.

da sagt auch der "theoretische schuldrechtsexperte": genau so ist es.
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iÜ noch zur angesprochenen formerfordernis: abseits der praktikabilität für eine beweisführung ist eine solche selten zu finden und meist nicht gegeben.
 
AW: Schaden an Felge, Händler nicht zur Rücknahme bereit

Was macht ihr für ein Fass auf. Das ist ein minimaler optischer Schaden an einem 90 € Bilig-Laufradsatz. Der Händler ist da mehr als kulant gewesen und mit etwas Schleifpapier wird das fast vollständig zu beheben sein.
 
AW: Schaden an Felge, Händler nicht zur Rücknahme bereit

Danke für die rechtlichen Infos. Ich werde meinen Händler heute vormittag (telefonisch) damit mal konfrontieren.

@Pedalierer: Auch mit 90 € LRS hab ich keinen Bock mich auf die Straße zu legen, weil da ein Schaden drinne ist.
 
AW: Schaden an Felge, Händler nicht zur Rücknahme bereit

Auch mit 90 € LRS hab ich keinen Bock mich auf die Straße zu legen, weil da ein Schaden drinne ist.

Man was ist das?
Das ich nicht Lache.
Das nennst du Schaden?
Das ist wirklich nicht der Redewert.
was soll den da passieren.
Das ist "normal" das kommt bei anderen Herstellern auch vor, und das öfters als man denkt.
Aber das ist typisch immer auf den kleinen Händler.
Aber das sie meistens einem schnell helfen das ist egal.
Beschwere dich doch beim Hersteller.
Man sowas kotzt mich echt an.
 
AW: Schaden an Felge, Händler nicht zur Rücknahme bereit

Danke für die rechtlichen Infos. Ich werde meinen Händler heute vormittag (telefonisch) damit mal konfrontieren.

@Pedalierer: Auch mit 90 € LRS hab ich keinen Bock mich auf die Straße zu legen, weil da ein Schaden drinne ist.

Wozu? Ein besseres Angebot, als das, was der Handler dir gemacht hat, kannst du nicht bekommen. Es sei denn, du willst einen LRS ohne jede Macke (die sowieso hereinkommt), dann kannst du ihn natürlich zum Tausch auffordern. Da der Mangel nicht behebbar ist, hast du darauf auch einen Anspruch. Ich würde es aber, wie gesagt, nicht so machen und mich da der einhelligen Meinung der anderen anschließen.
 
AW: Schaden an Felge, Händler nicht zur Rücknahme bereit

Was macht ihr für ein Fass auf. Das ist ein minimaler optischer Schaden an einem 90 € Bilig-Laufradsatz. Der Händler ist da mehr als kulant gewesen und mit etwas Schleifpapier wird das fast vollständig zu beheben sein.

das fass diente denke ich lediglich dazu, manchen irrtum über käuferrechte hier zu klären.
nicht dazu, den lrs-besitzer hier zu etwas zu bewegen. denn von allen ist eigentlich einhellige meinung: das angebot des händlers annehmen und mit dem lrs freude haben.

allerdings würde ich den händler auch nicht unbedingt als kulant bezeichnen. er gibt nur eine für beide seiten akzeptable und einfache möglichkeit, den schaden auszugleichen. das finde ich prima und erfreulich, allerdings ist das auch in seinem interesse um seinen pflichten nachzukommen.

nimm die 10 euro und die schläuche und hab freude mit dem lrs (ich wiederhole mich).
 
AW: Schaden an Felge, Händler nicht zur Rücknahme bereit

Danke für die rechtlichen Infos. Ich werde meinen Händler heute vormittag (telefonisch) damit mal konfrontieren.

@Pedalierer: Auch mit 90 € LRS hab ich keinen Bock mich auf die Straße zu legen, weil da ein Schaden drinne ist.

Hallo was geht denn jetzt!

Bist neu im Forum, fragst ob es ein Problem ist und dann sind dir alle Antworten egal.....
Super, da können wir uns auch beim nächsten mal sparen dir zu Antworten!
Wenn du nen rechtl. Rat willst, dann geh zu deinem Anwalt oder in ein dortiges Forum!Kapiers endlich!

Solche wie du hab ich gerne, sind vond er Sorte stundenlang und ungefragt im Windschattenlutschen und dann auf der Zielgeraden mit dem Stinkefinger überholen!

DAS IST KEIN SCHADEN und gefährdet damit NICHT deine Sicherheit!

Oder willst du behaupten das ein Auto nciht durch den TÜV kommt, weil du nen kleinen Lackaplatzer and er Motorhaube hast.....

kotz würg!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
 
AW: Schaden an Felge, Händler nicht zur Rücknahme bereit

Ohne ihn zu verteidigen, ich hab mal an meinen Alexrims Felgen geschaut vom alten Scott MTB (2004) - keine einzige Macke an der Felge bzw. Bremsflanke und ich würde sagen nach 20.000km hab ich das Rad nun nicht zwingend sehr stark geschont. Felgenbremsen versteht sich.
 
AW: Schaden an Felge, Händler nicht zur Rücknahme bereit

Hallöle,

ich habe vor 6 Wochen beim Händler Laufräder bestellt von Shimano. Erst hieß es, dass es nur 1 Woche dauert, bis geliefert werden kann. Dann hatte der Händler 1 Woche Umbau, also geschlossen. 2 Wochen gewartet und nun kamen die Felgen endlich und das Vorderrad hat eine Kerbe.

Mir ist das erst zu hause aufgefallen, da sie verpackt waren und ich im Laden nicht an sowas gedacht habe.

Also gleich wieder hin und reklamiert. Der Händler meinte, dass produktionsbedingt sowas immer da wäre und es wäre unbedenklich. Sowas wollte ich nicht akzeptieren. Er ging 10 Euro mit dem Preis runter und legte 2 Schläuche drauf, trotzdem bestand ich auf neue Felgen.

Da das nun wieder 6 Wochen dauern könnte, bin ich erstmal ratlos. Ich bin

a) genervt von der sowieso langen Lieferzeit
b) genervt weil ich den Schaden nicht einschätzen kann.

Und daher hoffe ich auf euren Rat.


Mann,Mann, war doch schon alles mit Post #2 beantwortet.:rolleyes:
Gibt es denn nicht schon genug Streitigkeiten auf Erden.
Du hast Probleme.:spinner::p
 
AW: Schaden an Felge, Händler nicht zur Rücknahme bereit

also ich würd mir für den 10ner ne flasche preiswerten whisky kaufen
 
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