tacoma
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AW: Schaden an Felge, Händler nicht zur Rücknahme bereit
Behandlung mit 800er oder 1000er Nassschleifpapier und es sollte wieder gut sein!
@Kwak
Danke für Deine sachlich korrekten Ausführungen!
Es ist schon erschreckend, wie wenig Verbraucher bei uns über ihre Rechte Bescheid wissen.
Dank eines Entscheids des Europäische Gerichtshofs in Brüssel musste die Bundesregierung die von Dir beschriebenen Änderungen ins BGB einbinden:
So kommt es bei Mängeln der Kaufsache, die innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung auftreten, nunmehr – erstmalig im deutschen Recht – zu der Beweislastumkehr für den Verbraucher.
So mancher Kunde kennt auch nicht den Unterschied zwischen
GARANTIE:
Hier setzten Händler (Händlergarantie) oder Hersteller (Herstellergarantie) freiwillig nach eigenem Ermessen inhaltliche Bedingungen fest. (deshalb sollte man die immer ganz genau lesen!)
und
GEWÄHRLEISTUNGSPFLICHT (zweijährig):
Hier gibt der Gesetzgeber den Inhalt vor.
oder
KULANZ:
Ungeachtet obiger Gewährleistungspflicht kann sich der Käufer auch auf eine Kulanzregelung, eine rechtlich unverbindliche, individuell handhabbare Vereinbarung zwischen Händler/Hersteller und Kunde einlassen. Diese Regelung ist aber meist weniger weitreichend als die Geltendmachung des obigen Rechtsanspruchs und dient häufig dazu den Leistungsanspruch des Kunden niedriger zu halten.
Kulanz bezeichnet allgemein ein Entgegenkommen zwischen Vertragspartnern nach Vertragsabschluss und damit einen Rechtsverzicht (Quelle Wikipedia).
Es muss jemandem also immer klar sein, dass er bei einer Kulanzregelung seinen Rechtsanspruch aufgibt!
10€ und zwei Schläuche sind Teil eines solchen Kulanzangebots!!!!!
Bitte keine Grundsatzdiskussion mit mir führen! Meine Ausführungen sind als Information gedacht!
Behandlung mit 800er oder 1000er Nassschleifpapier und es sollte wieder gut sein!
@Kwak
Danke für Deine sachlich korrekten Ausführungen!
Es ist schon erschreckend, wie wenig Verbraucher bei uns über ihre Rechte Bescheid wissen.
Dank eines Entscheids des Europäische Gerichtshofs in Brüssel musste die Bundesregierung die von Dir beschriebenen Änderungen ins BGB einbinden:
So kommt es bei Mängeln der Kaufsache, die innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung auftreten, nunmehr – erstmalig im deutschen Recht – zu der Beweislastumkehr für den Verbraucher.
So mancher Kunde kennt auch nicht den Unterschied zwischen
GARANTIE:
Hier setzten Händler (Händlergarantie) oder Hersteller (Herstellergarantie) freiwillig nach eigenem Ermessen inhaltliche Bedingungen fest. (deshalb sollte man die immer ganz genau lesen!)
und
GEWÄHRLEISTUNGSPFLICHT (zweijährig):
Hier gibt der Gesetzgeber den Inhalt vor.
oder
KULANZ:
Ungeachtet obiger Gewährleistungspflicht kann sich der Käufer auch auf eine Kulanzregelung, eine rechtlich unverbindliche, individuell handhabbare Vereinbarung zwischen Händler/Hersteller und Kunde einlassen. Diese Regelung ist aber meist weniger weitreichend als die Geltendmachung des obigen Rechtsanspruchs und dient häufig dazu den Leistungsanspruch des Kunden niedriger zu halten.
Kulanz bezeichnet allgemein ein Entgegenkommen zwischen Vertragspartnern nach Vertragsabschluss und damit einen Rechtsverzicht (Quelle Wikipedia).
Es muss jemandem also immer klar sein, dass er bei einer Kulanzregelung seinen Rechtsanspruch aufgibt!
10€ und zwei Schläuche sind Teil eines solchen Kulanzangebots!!!!!
Bitte keine Grundsatzdiskussion mit mir führen! Meine Ausführungen sind als Information gedacht!