Servus allerseits!
Mir stellt sich nach einem unverschuldeten Unfall die Frage, ob ich Schäden am Rad ebenso fiktiv mit der Versicherung abrechnen kann wie beim Auto.
Mein Rad wurde vor einigen Wochen leicht von einem Auto gestriffen, Schaltwerk und hinteres Laufrad beschädigt. Die Versicherung will nun nur gegen Vorlage der Quittungen Kosten erstatten. Beim KFZ reicht ja auch ein Gutachten bzw. Kostenvoranschlag abzüglich der Mehrwertsteuer bei nicht ausgeführter Reparatur. Geht das beim Rad auch?
Danke schonmal!
Mir stellt sich nach einem unverschuldeten Unfall die Frage, ob ich Schäden am Rad ebenso fiktiv mit der Versicherung abrechnen kann wie beim Auto.
Mein Rad wurde vor einigen Wochen leicht von einem Auto gestriffen, Schaltwerk und hinteres Laufrad beschädigt. Die Versicherung will nun nur gegen Vorlage der Quittungen Kosten erstatten. Beim KFZ reicht ja auch ein Gutachten bzw. Kostenvoranschlag abzüglich der Mehrwertsteuer bei nicht ausgeführter Reparatur. Geht das beim Rad auch?
Danke schonmal!