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Schäden nach Unfall - fiktive Abrechnung möglich?

Stauber

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Servus allerseits!

Mir stellt sich nach einem unverschuldeten Unfall die Frage, ob ich Schäden am Rad ebenso fiktiv mit der Versicherung abrechnen kann wie beim Auto.

Mein Rad wurde vor einigen Wochen leicht von einem Auto gestriffen, Schaltwerk und hinteres Laufrad beschädigt. Die Versicherung will nun nur gegen Vorlage der Quittungen Kosten erstatten. Beim KFZ reicht ja auch ein Gutachten bzw. Kostenvoranschlag abzüglich der Mehrwertsteuer bei nicht ausgeführter Reparatur. Geht das beim Rad auch?

Danke schonmal!
 
AW: Schäden nach Unfall - fiktive Abrechnung möglich?

bleib ein ehrlicher mensch und lass dir das erstatten was repariert werden musste.
 
AW: Schäden nach Unfall - fiktive Abrechnung möglich?

bleib ein ehrlicher mensch und lass dir das erstatten was repariert werden musste.

Na ... der erste Ratschlag ist sicher richtig, der zweite aber nicht.

Wenn z.B. der Rahmen eine Beule hat, man damit aber noch problemlos fahren kann, muss man nicht unbedingt reparieren. Aber warum sollte der in einem Wertverlust liegende Schaden nicht geltend gemacht werden?

Ansonsten ist m.W. der wesentliche Unterschied zwischen Schäden am Auto und am Fahrrad, dass bei letzterem Nutzungsausfall nicht geltend gemacht werden kann. Ansonsten läuft aber m.W. alles gleich ...., also voller Schadensersatz, aber: USt gibt's nur, wenn tatsächlich repariert wurde.
 
AW: Schäden nach Unfall - fiktive Abrechnung möglich?

Na ... der erste Ratschlag ist sicher richtig, der zweite aber nicht.

Wenn z.B. der Rahmen eine Beule hat, man damit aber noch problemlos fahren kann, muss man nicht unbedingt reparieren. Aber warum sollte der in einem Wertverlust liegende Schaden nicht geltend gemacht werden?

Ansonsten ist m.W. der wesentliche Unterschied zwischen Schäden am Auto und am Fahrrad, dass bei letzterem Nutzungsausfall nicht geltend gemacht werden kann. Ansonsten läuft aber m.W. alles gleich ...., also voller Schadensersatz, aber: USt gibt's nur, wenn tatsächlich repariert wurde.


Warum eigentlich kein Nutzungsausfall?

Ich bin immer mit dem Rad zur Arbeit usw gefahren, sehe da z.B. keinen Unterschied.
 
AW: Schäden nach Unfall - fiktive Abrechnung möglich?

Na ... der erste Ratschlag ist sicher richtig, der zweite aber nicht.

Sehe ich auch so. Kratzer am Auto stellen IMHO ebenso eine Beschädigung und einen Wertverlust dar wie am Rad. Wieso sollten diese unterschiedlich behandelt werden? Natürlich kann ich mit dem zerkratzten Schaltwerk und der Delle im Laufrad weiterfahren, aber wieso sollte ich dafür keinen Ausgleich erhalten? Wenn ich einem Auto den Spiegel abfahr, dann kann ich ja auch nicht sagen, fährt doch noch, wo ist das Problem? ;)
 
AW: Schäden nach Unfall - fiktive Abrechnung möglich?

Warum eigentlich kein Nutzungsausfall?

Ich bin immer mit dem Rad zur Arbeit usw gefahren, sehe da z.B. keinen Unterschied.

Die Wege der Rechtsprechung sind in diesem Fall auch für mich als Juristen unergründlich - ich bin mir aber nicht 100%ig sicher, ob ich die Rechtslage richtig wieder gegeben habe und könnte mir vorstellen, dass in deinem Fall die Sache möglicherweise anders zu beurteilen ist.
 
AW: Schäden nach Unfall - fiktive Abrechnung möglich?

Einfach bei der Versicherung nochmal vorstellig werden, meist wiegeln die erstmal ab. Bei mir haben sie im zweiten Anlauf die Zahlung des Kostenvoranschlags (mit Wertminderungsblabla) akzeptiert...
 
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hi.
ich habe diesen ganzen kram (versicherung) gerade so gut wie hinter mir.

vor 3 monaten hatte mir ein auto die vorfahrt genommen... den rest könnt ihr euch denken.

den kostenvoranschlag für die reparatur habe ich zusammen mit weiteren belegen bei der gegenerischen versicherung eingereicht.
zwischenzeitl. hab ich auch einen anwalt (zahlt die gegnerische versicherung) eingeschaltet der sich dann um alles weitere gekümmert hat.

ich habe gestern (ENDLICH) die kohle von der versicherung bzw. einen vorschuss bekommen.
bekommen habe ich u.a. die reparaturkosten (abzgl. MWST) lt. kostenvoranschlag, die kosten für den kostenvoranschlag selbst u. schmerzensgeld.
das bike lasse ich mir in den nächsten wochen reparieren.

ich empfehle dir einen anwalt einzuschalten. die kosten übernimmt die gegnerische versicherung.
meiner erfahrung nach zahlt dir die versicherung die kosten gemäß kostenvoranschlag (abzgl. MWST).
die fiktive abrechnung sollte kein problem sein.
aber wie sagte mein anwalt so schön... die mitarbeiter der versicherung sind natürlich darauf geschult dir deinen schaden klein zu reden.

also.. nimm dir einen anwalt, soll der sich kümmern.
 
AW: Schäden nach Unfall - fiktive Abrechnung möglich?

Nutzungsausfall am Rad kann man geltend machen. Ich habe dies leider nach einem unverschuldeten Unfall letzten Herbst erst nach Abrechnung mit gegnerischen Versicherung erfahren. Die Höhe liegt irgendwo bei 8-12 €/Tag.
 
AW: Schäden nach Unfall - fiktive Abrechnung möglich?

Warum eigentlich kein Nutzungsausfall?

Ich bin immer mit dem Rad zur Arbeit usw gefahren, sehe da z.B. keinen Unterschied.

Sehe ich auch so. Kratzer am Auto stellen IMHO ebenso eine Beschädigung und einen Wertverlust dar wie am Rad. Wieso sollten diese unterschiedlich behandelt werden? Natürlich kann ich mit dem zerkratzten Schaltwerk und der Delle im Laufrad weiterfahren, aber wieso sollte ich dafür keinen Ausgleich erhalten? Wenn ich einem Auto den Spiegel abfahr, dann kann ich ja auch nicht sagen, fährt doch noch, wo ist das Problem? ;)

Die Wege der Rechtsprechung sind in diesem Fall auch für mich als Juristen unergründlich - ich bin mir aber nicht 100%ig sicher, ob ich die Rechtslage richtig wieder gegeben habe und könnte mir vorstellen, dass in deinem Fall die Sache möglicherweise anders zu beurteilen ist.

Wir leben in einem Land, das wie kein anderes die Abwägung gesellschaftlicher Prioritäten von Seiten der Politik und deren Ausdruck in Verordnungen und Gesetzen voll und ganz dem Auto unterworfen hat, das hierzulande regelrecht götzenhaft verehrt wird.

Erst kürzlich entsetzte mich ein Beitrag eines Fernsehmagazines, aus dem hervorging, daß der gleiche, als krebserregend nachgewiesene chemische Weichmacher in Autoreifen verboten, in Schwimmflügeln für Kleinkinder aber zugelassen ist.
 
AW: Schäden nach Unfall - fiktive Abrechnung möglich?

Wir leben in einem Land, das wie kein anderes die Abwägung gesellschaftlicher Prioritäten von Seiten der Politik und deren Ausdruck in Verordnungen und Gesetzen voll und ganz dem Auto unterworfen hat, das hierzulande regelrecht götzenhaft verehrt wird.

Erst kürzlich entsetzte mich ein Beitrag eines Fernsehmagazines, aus dem hervorging, daß der gleiche, als krebserregend nachgewiesene chemische Weichmacher in Autoreifen verboten, in Schwimmflügeln für Kleinkinder aber zugelassen ist.

Nun ja ... also wenn der Weichmacher beim Auto wegen seiner krebserregenden Eigenschaften verboten wurde, dann ist das aber doch gerade kein Beleg für deine These (auch wenn ich dazu neige, sie für richtig zu halten). Sonst müsste man den Weichmacher beim Auto doch erst recht zulassen ;-)
 
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