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Rennrad Verkehrssicher machen

Ich hoffe ja mal das alle eure Räder zumindest verkehrssicher also fahrtüchtig sind. Das mit der StVZO sehe ich nicht so eng
 
Ist dir ein Fall bekannt, in dem das mal so geklappt hat?

Immerhin würde das praktisch die Außerkraftsetzung der StVZO-Vorgaben bedeuten.
Straßenverkehrsrecht und Zivilrecht sind unterschiedliche Dinge. Du kannst immer noch ein Bussgeld bekommen. Aber im Falle eines Unfalls bei Dunkelheit ist das egal, da kommt es im Zweifelsfall drauf an ob der Unfallgegner Dich hätte sehen können.

Dies beiseite ist einfach ein Rad mit Reflektoren bei Dunkelheit deutlich besser sichtbar.
 
Straßenverkehrsrecht und Zivilrecht sind unterschiedliche Dinge. Aber im Falle eines Unfalls bei Dunkelheit ist das egal, da kommt es im Zweifelsfall drauf an ob der Unfallgegner Dich hätte sehen können.

Schon klar, gerade im Zivilrecht würde mich interessieren, ob man sich mit "andersartigen" Reflektoren rausreden kann. Oder ob die Gegenseite nicht einfach einwendet, dass du mit diesem Rad ja gar nicht da im öffentlichen Straßenverkehr hättest rumturnen dürfen. Vielleicht konnte der Unfallgegner dich aufgrund der anderen Formgebung der Rückstrahler ja nicht als Radfahrer erkennen oder er war von der viel zu leistungsfähigen Reflexfolie geblendet…

Versteh mich nicht falsch – ich hätte ja auch gern, dass das so geht.
 
Ist das Eitelkeit, ist die Optik wichtiger als die Sicherheit oder sind die betreffenden Räder nur auf abgesperrten Strecken unterwegs?

Mit meinem Rennrad fahre ich nicht im Dunkeln (und wenn, dann mit Licht).

Gefährliche Situationen sind eher Kreuzungen oder Leute die nicht Auto fahren können. Nur weil in jeder zweiten Polizei-PM was von "übersehen" geschrieben wird, muss das ja nicht so stimmen. Bzw. ist übersehen in den meisten Fällen wohl eher "hat nicht geguckt". Wer nicht guckt sieht mich auch mit Reflektor nicht.
 
Schon klar, gerade im Zivilrecht würde mich interessieren, ob man sich mit "andersartigen" Reflektoren rausreden kann. ....
"Andersartige", nicht zertifizierte Reflektoren dürfen in diesem Land nicht am Fahrrad montiert sein, § 49a StVZO.
"Rausreden" könnte man sich allenfalls im Rahmen der sog. "haftungsausfüllenden Kausalität":
Es muß immer ein ursächlicher Zusammenhang bestehen zwischen der Rechtgutsverletzung und dem eingetretenen Schaden. Ein "falscher" Reflektor kann eigentlich nur dann ursächlich für einen Unfall sein, wenn am Rad im übrigen gar kein Licht vorhanden war. Dann ist sowieso alles zu spät - die Diskussion ist insoweit akademisch. Übrigens ist bereits der Verkauf nicht "legaler" Reflektoren verboten, § 23 StVG.
 
"Andersartige", nicht zertifizierte Reflektoren dürfen in diesem Land nicht am Fahrrad montiert sein, § 49a StVZO.
"Rausreden" könnte man sich allenfalls im Rahmen der sog. "haftungsausfüllenden Kausalität":
Es muß immer ein ursächlicher Zusammenhang bestehen zwischen der Rechtgutsverletzung und dem eingetretenen Schaden. Ein "falscher" Reflektor kann eigentlich nur dann ursächlich für einen Unfall sein, wenn am Rad im übrigen gar kein Licht vorhanden war. Dann ist sowieso alles zu spät - die Diskussion ist insoweit akademisch. Übrigens ist bereits der Verkauf nicht "legaler" Reflektoren verboten, § 23 StVG.
Wenn Du schon zitierst solltest Du auch richtig zitieren. Fahrradbeleuchtung ist im 67 StVZO geregelt, und dort sind zusätzliche Reflektoren zulässig. Und auch bei einem beleuchteten Fahrrad kann eine reduzierte Sichtbarkeit aufgrund fehlnder Reflektoren zumindest zu einer Teilschuld führen.

Die Diskussion ist dahingehend akademisch, dass schon allein die Sicherheit erhöht wird, und somit der Selbstschutz. Ein Rad mit Reflektoren ist nun mal aufgrund der größeren leuchtenden Fläche viel besser zu erkennen, und insbesondere bei seitlichen Reflektoren an den Rädern sowie Pedalreflektoren ganz klar als ein solches auszumachen.
 
"Speichenreflektoren" (Kenner kennen die Zahlen):
20200712_104942.jpg


Frontreflektoren und Klingel (wirkliche Kenner wissen was das Zickzack unter dem Urheberrechtsverstoß ist), Halterung für Frontscheinwerfer ist verdeckt:
20200712_105010.jpg


Rückstrahler hinten und "Pedalreflektoren":
20200712_104902.jpg


Hab nicht nachgewogen wieviel die Aufkleber zusammen wiegen, vermute mal um die 20 Gramm. Die Felgen waren ohnehin etwas "kahl".
 
Schicke Vorbau- und Aufliegerschrauben, und handwerklich aufwendige Sichtbarmachung. Faktisch natürlich besser als keine Rückstrahler.

Wenn nun aber mein Job wäre, dir die Defizite dieser Lösung um die Ohren zu hauen – ich würde sie dir natürlich um die Ohren hauen.

Ansatzpunkte:
  • Keiner der verwendeten Rückstrahler hat das vorgeschriebene KBA-Prüfzeichen, damit ist anzunehmen, dass sie unter den meisten Bedingungen weit schlechter oder anders reflektieren. Konnte unser Versicherungsnehmer nicht erkennen.
  • Heckrückstrahler ohne Z-Prüfzeichen sind nicht zulässig. Zugelassene Rückstrahler sind nie als lange, vertikale Streifen ausgeführt, die konnte unser Versicherungsnehmer natürlich nicht als Fahrrad identifizieren.
  • Dabei halfen unserem Versicherungsnehmer auch nicht die Reflektoren an den Kurbelarmen, da diese naturgemäß nur deutlich kürzer im idealen Winkel zum eintreffenden Licht stehen als Rückstrahler an den Pedalen. Weiterhin sind zugelassene Pedalreflektoren niemals als vertikale Streifen ausgeführt.
  • Von der Seite war der Unfallgegner leider ebenfalls nicht als Radfahrer zu erkennen, da die hausgemachten Felgenreflektoren, selbst wenn man über die fehlende Zulassung hinwegsehen wollte, nicht der StVZO-Vorgabe Rechnung tragen, die da lautet: "Werden mehr als zwei Speichenrückstrahler an einem Rad angebracht, so sind sie am Radumfang gleichmäßig zu verteilen."

Mit freundlichen Grüßen
Des Teufels Advokat ;)

Deshalb meine Frage, ob es Gerichtsurteile gibt, die eine nachträgliche Quasi-Genehmigung durch Gutachter belegen.

Ich hatte übrigens im Kopf, dass der Winkel des Heckreflektors zur Fahrbahn definiert wäre (nämlich 90 °)… das scheint bei einer der letzten Reformen rausgeflogen zu sein.
 
Dabei halfen unserem Versicherungsnehmer auch nicht die Reflektoren an den Kurbelarmen, da diese naturgemäß nur deutlich kürzer im idealen Winkel zum eintreffenden Licht stehen als Rückstrahler an den Pedalen. Weiterhin sind zugelassene Pedalreflektoren niemals als vertikale Streifen ausgeführt.

Danke.

Mein Praxistipp für "Pedalreflektoren" bei meinen Nachtfahrten:

Reflektorband um die Fußknöchel ahmt die Bewegung hoch- und runtergehender Pedale ideal nach.
 
  • Keiner der verwendeten Rückstrahler hat das vorgeschriebene KBA-Prüfzeichen, damit ist anzunehmen, dass sie unter den meisten Bedingungen weit schlechter oder anders reflektieren. Konnte unser Versicherungsnehmer nicht erkennen.
  • Heckrückstrahler ohne Z-Prüfzeichen sind nicht zulässig. Zugelassene Rückstrahler sind nie als lange, vertikale Streifen ausgeführt, die konnte unser Versicherungsnehmer natürlich nicht als Fahrrad identifizieren.
  • Dabei halfen unserem Versicherungsnehmer auch nicht die Reflektoren an den Kurbelarmen, da diese naturgemäß nur deutlich kürzer im idealen Winkel zum eintreffenden Licht stehen als Rückstrahler an den Pedalen. Weiterhin sind zugelassene Pedalreflektoren niemals als vertikale Streifen ausgeführt.
  • Von der Seite war der Unfallgegner leider ebenfalls nicht als Radfahrer zu erkennen, da die hausgemachten Felgenreflektoren, selbst wenn man über die fehlende Zulassung hinwegsehen wollte, nicht der StVZO-Vorgabe Rechnung tragen, die da lautet: "Werden mehr als zwei Speichenrückstrahler an einem Rad angebracht, so sind sie am Radumfang gleichmäßig zu verteilen."
Erwiederung: Das Gutachten hat klar ergeben, dass die Rückstrahlkraft der angebrachten Reflektoren vergleichbar mit einer StVZO-konformen Ausstattung ist.
Da Ihr Versicherungsnehmer offenkundig die genaue Struktur der Reflektoren an dem Fahrrad unseres Mandanten erkennen konnte ist davon auszugehen dass er ihn auch gesehen hat. Dennoch hat Ihr Versicherungsnehmer nicht abgebremst sondern weiter beschleunigt und billigend den Schaden unseres Mandanten in Kauf genommen hat. Demzufolge trägt Ihr Versicherungsnehmer 100% der Schuld. Wir erwarten eine Zahlung des Schadens i.H.v. ... bis zum .... ansonsten werden wir Klage einreichen.
Im Übrigen setzen wir Sie in Kenntnis dass wir basierend auf Ihrer Stellungnahme Strafanzeige wegen gefährlicher Körperverletzung gegen Ihren Versicherungnehmer erstattet haben und Ihre Stellungnahme an die Staatsanwaltschaft weitergereicht haben.
 
Gut gebrüllt, aber du ahnst ja sicher, wie das läuft:

Erwiederung: Das Gutachten hat klar ergeben, dass die Rückstrahlkraft der angebrachten Reflektoren vergleichbar mit einer StVZO-konformen Ausstattung ist.

Das Gutachten musst du erstmal bekommen, und selbst wenn: Verlangt die Gegenseite eben ein weiteres, und zwar unter Berücksichtigung der Wahrnehmungspsychologie unter den Wetter- und Beleuchtungsbedingungen des Unfalls… Und ich halte es für ziemlich wahrscheinlich, dass dabei herauskommt, dass der Eigenbau anders reflektiert: Weniger (zu spät zu sehen ?‍♂️), oder mehr (au, wie das blendet! ?), oder in so merkwürdigen Formen, dass das Erkennen als Fahrzeug jedenfalls verzögert sein kann ?.

ist davon auszugehen dass er ihn auch gesehen hat.

Ja klar, nur eben zu spät. Hätte der Radfahrer ein vorschriftsmäßig ausgestattetes Fahrzeug geführt, hätte es zu rechtzeitigem Sehen und Erkennen gereicht.

Das Gemeine ist ja auch: Wenn du nicht rechtsschutzversichert bist (oder die Rechtsschutz keine Aussicht auf Erfolg sieht), kämpft David gegen Goliath. Wie weit willst du da gehen?
 
Verlangt die Gegenseite eben ein weiteres, und zwar unter Berücksichtigung der Wahrnehmungspsychologie unter den Wetter- und Beleuchtungsbedingungen des Unfalls…
Nein. Ich war nämlich auch etwas unpräzise. Gutachter zum Sachverhalt sind in den außergerichtlichen Verhandlungen eher selten, allenfalls gibt es Gutachten zur Schadenshöhe. Der Gutachter wird im Zweifelsfall vom Gericht eingesetzt. Parteiengutachten sind da die absolute Ausnahme. Sowohl Gutachten als auch die Klärung der Schuldfrage laufen nach ziemlich einfachem Schema ab. Ich würde bezweifeln dass der Gutachter irgendwas mehr macht als auf die Reflexklasse und Querschnittsfläche der Reflektoren einzugehen.

Du musst da mal etwas auf den Boden zurück kommen. Ein Rad was rundum beklebt mit Reflektoren ist ist auch im unbeleuchteten Zustand oder bei ablenkenden Lichtern die über das kleine punktförmige Rücklicht täuschen gut zu erkennen. Ob da jetzt die Streifen vertikal oder horizontal sind und wie symmetrisch die Seitenreflektoren angebracht sind ist schnurzpiepegal.
 
Ok, du probierst das ja (hoffentlich nicht, in erster Linie wollen wir den Fall ja nicht!) aus.

Dass du ordentlich erkennbar bist, bezweifle ich ja nicht. Ich würde mich nur nicht darauf verlassen, dass ein deutsches Gericht die Vorschriften zur Ausstattung von Fahrrädern zur ausschließlich Bußgeldrelevanten Folklore erklärt… im Gegenteil, vielleicht sieht es von sich aus auch gar keinen Mehrwert in einem Gutachten zur Reflexklasse nicht zugelassenen Rückstrahler. Nach dem Motto: Was in Deutschland als Rückstrahler zählen soll, hat sein Gutachten eben vorher vom KBA zu bekommen.
 
Ich würde mich nur nicht darauf verlassen, dass ein deutsches Gericht die Vorschriften zur Ausstattung von Fahrrädern zur ausschließlich Bußgeldrelevanten Folklore erklärt…
Aber das ist Usus bei Unfällen. Du kannst auch verknackt werden wenn Du einen Fußgänger umlegst der bei Rot über die Straße läuft, vorausgesetzt Du hättest bei perfekter Aufmerksamkeit rechtzeitig reagieren können.
 
Danke.

Mein Praxistipp für "Pedalreflektoren" bei meinen Nachtfahrten:

Reflektorband um die Fußknöchel ahmt die Bewegung hoch- und runtergehender Pedale ideal nach.

Yep, genau so.

Noch besser: Aktiv leuchtende Bänder (für Jogger). Am besten: Rechts grün, links rot, da wissen Segler und Piloten sofort, was Sache ist.
 
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