Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Straßenverkehrsrecht und Zivilrecht sind unterschiedliche Dinge. Du kannst immer noch ein Bussgeld bekommen. Aber im Falle eines Unfalls bei Dunkelheit ist das egal, da kommt es im Zweifelsfall drauf an ob der Unfallgegner Dich hätte sehen können.Ist dir ein Fall bekannt, in dem das mal so geklappt hat?
Immerhin würde das praktisch die Außerkraftsetzung der StVZO-Vorgaben bedeuten.
Straßenverkehrsrecht und Zivilrecht sind unterschiedliche Dinge. Aber im Falle eines Unfalls bei Dunkelheit ist das egal, da kommt es im Zweifelsfall drauf an ob der Unfallgegner Dich hätte sehen können.
Ist das Eitelkeit, ist die Optik wichtiger als die Sicherheit oder sind die betreffenden Räder nur auf abgesperrten Strecken unterwegs?
Mounty Andy. Extrem laut, 21g und kostet stolze 5,95. Angebracht am Triathlonbügel, so dass sich der Luftwiderstand nicht erhöht (glaub ich zumindest).Darf ich fragen, welche Klingel Du benutzt?
Mounty Andy. Extrem laut, 21g und kostet stolze 5,95. Angebracht am Triathlonbügel, so dass sich der Luftwiderstand nicht erhöht (glaub ich zumindest).
"Andersartige", nicht zertifizierte Reflektoren dürfen in diesem Land nicht am Fahrrad montiert sein, § 49a StVZO.Schon klar, gerade im Zivilrecht würde mich interessieren, ob man sich mit "andersartigen" Reflektoren rausreden kann. ....
Wenn Du schon zitierst solltest Du auch richtig zitieren. Fahrradbeleuchtung ist im 67 StVZO geregelt, und dort sind zusätzliche Reflektoren zulässig. Und auch bei einem beleuchteten Fahrrad kann eine reduzierte Sichtbarkeit aufgrund fehlnder Reflektoren zumindest zu einer Teilschuld führen."Andersartige", nicht zertifizierte Reflektoren dürfen in diesem Land nicht am Fahrrad montiert sein, § 49a StVZO.
"Rausreden" könnte man sich allenfalls im Rahmen der sog. "haftungsausfüllenden Kausalität":
Es muß immer ein ursächlicher Zusammenhang bestehen zwischen der Rechtgutsverletzung und dem eingetretenen Schaden. Ein "falscher" Reflektor kann eigentlich nur dann ursächlich für einen Unfall sein, wenn am Rad im übrigen gar kein Licht vorhanden war. Dann ist sowieso alles zu spät - die Diskussion ist insoweit akademisch. Übrigens ist bereits der Verkauf nicht "legaler" Reflektoren verboten, § 23 StVG.
Dabei halfen unserem Versicherungsnehmer auch nicht die Reflektoren an den Kurbelarmen, da diese naturgemäß nur deutlich kürzer im idealen Winkel zum eintreffenden Licht stehen als Rückstrahler an den Pedalen. Weiterhin sind zugelassene Pedalreflektoren niemals als vertikale Streifen ausgeführt.
Erwiederung: Das Gutachten hat klar ergeben, dass die Rückstrahlkraft der angebrachten Reflektoren vergleichbar mit einer StVZO-konformen Ausstattung ist.
- Keiner der verwendeten Rückstrahler hat das vorgeschriebene KBA-Prüfzeichen, damit ist anzunehmen, dass sie unter den meisten Bedingungen weit schlechter oder anders reflektieren. Konnte unser Versicherungsnehmer nicht erkennen.
- Heckrückstrahler ohne Z-Prüfzeichen sind nicht zulässig. Zugelassene Rückstrahler sind nie als lange, vertikale Streifen ausgeführt, die konnte unser Versicherungsnehmer natürlich nicht als Fahrrad identifizieren.
- Dabei halfen unserem Versicherungsnehmer auch nicht die Reflektoren an den Kurbelarmen, da diese naturgemäß nur deutlich kürzer im idealen Winkel zum eintreffenden Licht stehen als Rückstrahler an den Pedalen. Weiterhin sind zugelassene Pedalreflektoren niemals als vertikale Streifen ausgeführt.
- Von der Seite war der Unfallgegner leider ebenfalls nicht als Radfahrer zu erkennen, da die hausgemachten Felgenreflektoren, selbst wenn man über die fehlende Zulassung hinwegsehen wollte, nicht der StVZO-Vorgabe Rechnung tragen, die da lautet: "Werden mehr als zwei Speichenrückstrahler an einem Rad angebracht, so sind sie am Radumfang gleichmäßig zu verteilen."
Erwiederung: Das Gutachten hat klar ergeben, dass die Rückstrahlkraft der angebrachten Reflektoren vergleichbar mit einer StVZO-konformen Ausstattung ist.
ist davon auszugehen dass er ihn auch gesehen hat.
Nein. Ich war nämlich auch etwas unpräzise. Gutachter zum Sachverhalt sind in den außergerichtlichen Verhandlungen eher selten, allenfalls gibt es Gutachten zur Schadenshöhe. Der Gutachter wird im Zweifelsfall vom Gericht eingesetzt. Parteiengutachten sind da die absolute Ausnahme. Sowohl Gutachten als auch die Klärung der Schuldfrage laufen nach ziemlich einfachem Schema ab. Ich würde bezweifeln dass der Gutachter irgendwas mehr macht als auf die Reflexklasse und Querschnittsfläche der Reflektoren einzugehen.Verlangt die Gegenseite eben ein weiteres, und zwar unter Berücksichtigung der Wahrnehmungspsychologie unter den Wetter- und Beleuchtungsbedingungen des Unfalls…
Aber das ist Usus bei Unfällen. Du kannst auch verknackt werden wenn Du einen Fußgänger umlegst der bei Rot über die Straße läuft, vorausgesetzt Du hättest bei perfekter Aufmerksamkeit rechtzeitig reagieren können.Ich würde mich nur nicht darauf verlassen, dass ein deutsches Gericht die Vorschriften zur Ausstattung von Fahrrädern zur ausschließlich Bußgeldrelevanten Folklore erklärt…
Danke.
Mein Praxistipp für "Pedalreflektoren" bei meinen Nachtfahrten:
Reflektorband um die Fußknöchel ahmt die Bewegung hoch- und runtergehender Pedale ideal nach.