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Rechtsfrage: Rechts überholen stehender Autos

Darauf bezieht sich das auch meiner Meinung nach. Aber die von Gerichten festgelegten 1,50 gelten halt nur für Autos, die Radler überholen, nicht umgekehrt und rechts.
ich suche nur immer noch nach einem gescheiten Beleg.
Einen indirekten Nachweis findest du in der Novellierung der STVO, wo der Mindestabstand genauer definiert wird.
Mindestüberholabstand für Kfz

Es wird ein Mindestüberholabstand von 1,5 m innerorts und von 2 m außerorts für das Überholen von zu Fuß Gehenden, Radfahrenden und Elektrokleinstfahrzeugführenden durch Kraftfahrzeuge festgeschrieben. Bisher schreibt die StVO lediglich einen „ausreichenden Seitenabstand“ vor.
https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/stvo-novelle.htmlDa steht nicht, dass der Abstand auch umgekehrt gelten soll
 
Meter vom Rad zum Auto (Ellenbogen, Lenker) oder Meter zwischen Fahrbahnrand :)
Laut meiner Quelle ja letzteres, was mir auch realistischer erscheint.
und ich will ja was offizielles, dass es nicht 1,50 sein müssen (das wären dann mit dem Meter Abstand zum Rand 2,50 Meter Platz :p )
 
Einen indirekten Nachweis findest du in der Novellierung der STVO, wo der Mindestabstand genauer definiert wird.

Pince! Es geht NICHT um Überholen eines Radfahrers durch ein Auto. Da sind die 1,50 Meter innerorts und 2 Meter außerorts klar. Bislang durch Gerichte festgelegt, künftig wohl auch im Wortlaut im Gesetz.

es geht um ein Fahrrad, dass rechts stehende Autos überholt.
 
Scheint mir langsam auch so.
Aber im Umkehrschluss heißt das auch, dass es falsch ist zu behaupten, dass die 1,50 Meter gelten.

Ich versuche es nochmal beim ADFC.
 
Aus dem Zeitungsartikel über die Sitzung:

„Grundsätzlich hätten auch Fahrradfahrer nach der Straßenverkehrsordnung den Mindestabstand von eineinhalb Metern zum nächsten Fahrzeug einzuhalten, auch wenn sich nicht jeder daran halte, sagte die Bürgermeisterin. Deshalb sei die Behörde dagegen, an der Einmündung ... eigene Aufstellflächen für Fahrradfahrer zu markieren. Das würde der Straßenverkehrsordnung zuwider laufen.“
So laut als gewähltes Stadtoberhaupt so viel ungesundes Halbwissen zu verbreiten - schlimm. Setzt Dich mit dem VCD u./ o. ADFC zusammen, das schreit nach Radentscheid! Welche Stadt?
 
Pince! Es geht NICHT um Überholen eines Radfahrers durch ein Auto
Grundsätzlich hätten auch Fahrradfahrer nach der Straßenverkehrsordnung den Mindestabstand von eineinhalb Metern zum nächsten Fahrzeug einzuhalten, auch wenn sich nicht jeder daran halte, sagte die Bürgermeisterin.
Mir geht es auch eher um die - meiner Meinung nach falsche - Behauptung, dass man als Radler 1,50 Meter Abstand halten müsse.
Was jetzt?
Abstand rechts oder links ist egal.
 
Davon träume ich, dass ich außerorts mit 2m Abstand überholt werde. Damit wäre tatsächlich eine meiner größten Sorgen passe.
Ich denke, ganz unrecht hat die Bürgermeisterin nicht. Fallbeispiel: Fahrradfahrer fährt rechts am Auto ohne des vom Auto einzuhaltenden Mindestabstands vorbei. Genau in diesem Moment fährt der Autofahrer los (den Radfahrer von hinten rechts sieht man kaum kommen). Damit begeht der Autofahrer gewissermaßen erzwungen ein Fehrkehrsdelikt, da er ja ohne den Mindestabstand überholt. Eine Straßenführung, die das begünstigt ist also keinesfalls regelkonform, da bei deren Planung natürlich auch die Einhaltbarkeit der Verkehrsregeln zu beachten ist.
Was die Dame sagte mag falsch sein (ich vermute, weiß es aber nicht) , die Konsequenz bleibt die gleiche.
 
Scheint mir langsam auch so.
Aber im Umkehrschluss heißt das auch, dass es falsch ist zu behaupten, dass die 1,50 Meter gelten.

Ich versuche es nochmal beim ADFC.

Du wirst nicht fündig. Das ist Einzelrechtsprechung, die auf ungenauen Angaben von Zeugen und Beteiligten beruht. Praktisch nie wird jemand die Abstände im Zeitpunkt eines Unfalls oder eines OWi-Verstoßes nachgemessen haben.https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__5.html

1-1,5m ist im grünen Bereich.
 
An jemanden, der auf Höhe des Fahrzeugs ist, vorbeizufahren gilt nicht als Überholen?
Halte ich für mindestens unintuitiv, falls das stimmte, wäre meine Aussage natürlich falsch.
 
Davon träume ich, dass ich außerorts mit 2m Abstand überholt werde. Damit wäre tatsächlich eine meiner größten Sorgen passe.
Ich denke, ganz unrecht hat die Bürgermeisterin nicht. Fallbeispiel: Fahrradfahrer fährt rechts am Auto ohne des vom Auto einzuhaltenden Mindestabstands vorbei. Genau in diesem Moment fährt der Autofahrer los (den Radfahrer von hinten rechts sieht man kaum kommen). Damit begeht der Autofahrer gewissermaßen erzwungen ein Fehrkehrsdelikt, da er ja ohne den Mindestabstand überholt. Eine Straßenführung, die das begünstigt ist also keinesfalls regelkonform, da bei deren Planung natürlich auch die Einhaltbarkeit der Verkehrsregeln zu beachten ist.
Was die Dame sagte mag falsch sein (ich vermute, weiß es aber nicht) , die Konsequenz bleibt die gleiche.

du siehst das richtig:
Der Radfahrer darf eng überholen. Der Autofahrer muss dann im Zweifel ein paar Sekunden warten, bis der Radler vorbei ist. Und dann ordnungsgemäss mit 1,50 Meter Abstand überholen.
Edit: Prince sieht das anders :)
 
Gilt das Vorbeifahren am stehenden Verkehr im eigentlichen Sinn als Überholen? Ich "überhole" ja auch keine parkenden Autos. Insofern wären "Überholabstände" per Definition obsolet.
 
„Grundsätzlich hätten auch Fahrradfahrer nach der Straßenverkehrsordnung den Mindestabstand von eineinhalb Metern zum nächsten Fahrzeug einzuhalten [...]“

Das ist Unfug. Die gängigen Urteile sprechen von einem Mindestabstand von etwa 80 cm zu Kfz wegen "Dooring-Gefahr", da sonst Teilschuld droht.

daher hätte ich gern für den 1 Meter einen halbwegs offiziellen Beleg. Ich treffe da auch immer wieder darauf, aber finde spontan keine Rechtssprechung oder ähnliches.

Was du beschreibst geht in die Richtung eines Schutzstreifens (auch wenn das keiner - so wie ich es verstanden habe - werden soll?). Die "Empfehlungen für Radverkehrsanlagen 2010" schreiben hierzu: "Ein Schutzstreifen ist in der Regel 1,50 m, mindestens aber 1,25 m breit".

Könntest du eine Skizze der örtlichen Gegebenheiten herzeigen?

1,00 m kommt mir persönlich etwas knapp bemessen vor.
 
Ich verstehe die Fragestellung und sehe die Notwendigkeit.
Allerdings bin ich gerade in/um Rom und hinterfrage echt Regelungen, da es auch funktionieren würde, wenn jeder jeden verstehen würde (und nicht bspw. rechts blockiert).
 
Der "ausreichende Abstand" ist natürlich auch etwas zugunsten der Autofahrer formuliert. Ich bräuchte eigentlich ja nur 50 cm, aber was ist, wenn ein Beifahrer an der Kreuzung aussteigen will und die Tür aufreißt? Hätte er nach hinten gucken müssen, oder kann er sich darauf berufen, dass bei 50 cm eh keiner vorbei gedurft hätte, da der Platz bei aufgerissener Tür nicht ausreicht? Vielleicht machst Du Dich mal in einer Stadt schlau, wo diese Streifen vorhanden sind, auf welcher Grundlage die Breite gewählt wurde.

Das rechts "überholen" ist doch wohl nur ein "vorbeifahren" an stehendem Verkehr .
Ich mache das schon deshalb Situationsbedingt nicht , weil mich sonst die Fahrzeuge gleich danach wieder überholen werden , deshalb stehen die Autos auch gerne weit rechts , weil die das auch nervt ,was soll das also ?

Isso. Das Auflösen/Anfahren einer Ampelschlange dauert ca. 1 Sekunde pro Auto, die Zeit habe ich. Dafür werde ich aber nicht von all den Autos wieder überholt. Hält auch meinen Stress-Pegel flach.

wenn Du darauf verzichtest, an einem Auto-Stau zulässigerweise vorbeizufahren, weil Du halt mit dem Fahrrad mobiler bist, ist das kein Problem.
(..) Ich finde Deine Position devot und das zeigt für mich, wie sehr bei uns alles aufs Auto ausgerichtet ist.

Das hat nichts mit devot zu tun, sondern mit gegenseitiger Rücksichtnahme, das kann durchaus auch mal für Radfahrer gelten. Ich muss auch auf der Autobahn vor einer Reißverschluss-Engstelle nicht unbedingt nochmal von rechts nach links, um aus Prinzip nochmal 4 Autos zu überholen und beim reinquetschen wieder eine Stauwelle nach hinten auszulösen. Wichtiger ist, dass alles im Fluss bleibt. Aber dafür ist der Deutsche nicht so richtig gemacht, er ist zu egoistisch. Egal ob Radfahrer oder Autofahrer. Grundsätzlich machen die roten Flächen aber Sinn, um die Verkehrsteilnehmer voneinander zu trennen und ggf. flott in andere Richtungen voran zu kommen. Und natürlich als Dauerfahrstreifen, nicht nur vor Kreuzungen.
 
wir reden hier nicht davon, die drei Autos vor einer Ampel rechts zu überholen. Da bleibe ich auch an Platz vier. Wir reden von Stau. Da staut es sich morgens über mehrere Ampelphasen. Jeden Morgen der selbe Stau durch den ganzen Ort.

Da zu warten, um die Autos später nicht zu stören, halte ich für sehr teutonisch.
Bei dem Verkehr in den Städten müssen wir aufhören, alles auf die Autos auszurichten. Wenn die Autos nicht mehr weiterkommen, die Fahrräder aber schon, sollten sie diesen Vorteil unbedingt nutzen.
(Edit: habe es etwas entschärft, vermutlich sind wir ja gar nicht soweit auseinander)
 
Ich überhole auch nur dann rechts, wenn ich dadurch mindestens eine Ampelphase spare, sonst ordne ich mich ganz normal ein. Ist weniger Stress und ich werde nicht von vielen Autos überholt.
Aber dafür ist der Deutsche nicht so richtig gemacht, er ist zu egoistisch
Und wie an andere Stelle schon geschrieben, ich verzichte auch mal auf die Vorfahrt, wenns für mich nur eine Trettpause bedeutet. Aber viel öfter wird mir auch auf dem Rad die Vorfahrt gelassen, damit ich nicht abbremsen muss. Vieles ergibt sich halt auch logisch, aus der Situation, wenn man grundsätzlich mit einer kooperativen Einstellung an die Sache rangeht. Und zumindest wo ich fahre, ist die Mehrzahl eher rücksichtsvoll.

Was natürlich nicht heißt, das ich nicht auch ständig Situationen erlebe, wo mir übel die Vorfahrt genommen wird.
 
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