radlfaxe
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Über die Suche habe ich mir „rechts überholen“ nichts gefunden:
Fahrräder dürfen Stehende Autos ja rechts überholen, wenn „ausreichend“ Platz ist.
Hat jemand von Euch eine offizielle Quelle, wie dieses ausreichend zb in der Rechtssprechung definiert ist?
Hier zb heißt es ein Meter:
http://www.pfeifferpage.de/Dateien/STVO Erl.12.2006.pdfAber das ist ja keine offizielle Seite.
In unserer Gemelnde hieß es in der Diskussion um einen Radwegumbau, es müssten 1,50 Meter sein. Das halte ich für ein Missverständnis.
Fahrräder dürfen Stehende Autos ja rechts überholen, wenn „ausreichend“ Platz ist.
Hat jemand von Euch eine offizielle Quelle, wie dieses ausreichend zb in der Rechtssprechung definiert ist?
Hier zb heißt es ein Meter:
http://www.pfeifferpage.de/Dateien/STVO Erl.12.2006.pdfAber das ist ja keine offizielle Seite.
In unserer Gemelnde hieß es in der Diskussion um einen Radwegumbau, es müssten 1,50 Meter sein. Das halte ich für ein Missverständnis.