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Rechtsfrage: Rechts überholen stehender Autos

radlfaxe

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Über die Suche habe ich mir „rechts überholen“ nichts gefunden:

Fahrräder dürfen Stehende Autos ja rechts überholen, wenn „ausreichend“ Platz ist.
Hat jemand von Euch eine offizielle Quelle, wie dieses ausreichend zb in der Rechtssprechung definiert ist?

Hier zb heißt es ein Meter:
http://www.pfeifferpage.de/Dateien/STVO Erl.12.2006.pdfAber das ist ja keine offizielle Seite.

In unserer Gemelnde hieß es in der Diskussion um einen Radwegumbau, es müssten 1,50 Meter sein. Das halte ich für ein Missverständnis.
 
Hilfreichster Beitrag geschrieben von grandsport

Hilfreich
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den einen Meter liest man immer wieder in verschiedenen Quellen.

Aber was hat das denn in deinem Fall mit dem Radweg zu tun? Das ist doch noch mal ein ganz anderer Fall.
 
Hilfreichster Beitrag geschrieben von grandsport

Hilfreich
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ja, Radweg war falsch ausgedrückt.
Ich wusste aber nicht, wie man das Ding nennt. Also so einen Sperrstreifen an der Kreuzung vor den Autos für Radfahrer.
Der wurde beantragt, Verwaltung sagte, hier verkehrswidrig, weil da eh keiner an den Autos vorbei kommt.
 
Aus dem Zeitungsartikel über die Sitzung:

„Grundsätzlich hätten auch Fahrradfahrer nach der Straßenverkehrsordnung den Mindestabstand von eineinhalb Metern zum nächsten Fahrzeug einzuhalten, auch wenn sich nicht jeder daran halte, sagte die Bürgermeisterin. Deshalb sei die Behörde dagegen, an der Einmündung ... eigene Aufstellflächen für Fahrradfahrer zu markieren. Das würde der Straßenverkehrsordnung zuwider laufen.“
 
naja die kenne ich jetzt tatsächlich auch meistens in Kombination mit zumindest einem "Angebotsstreifen".
Da muss ja nur eine relativ weit rechts stehen und die Aufstellfläche ist vollkommen sinnlos.
 
diese Flächen sind sicher nur an speziellen Kreuzungen sinnvoll (viele Radler, die zb links abbiegen wollen?).
Mir geht es auch eher um die - meiner Meinung nach falsche - Behauptung, dass man als Radler 1,50 Meter Abstand halten müsse. Da kann sich hier ja künftig jeder hier darauf berufen, wenn die Bürgermeisterin das sagt, und zumachen/hupen/schimpfen etc, das kennen wir ja alle....

daher hätte ich gern für den 1 Meter einen halbwegs offiziellen Beleg. Ich treffe da auch immer wieder darauf, aber finde spontan keine Rechtssprechung oder ähnliches.
 
daher hätte ich gern für den 1 Meter einen halbwegs offiziellen Beleg. Ich treffe da auch immer wieder darauf, aber finde spontan keine Rechtssprechung oder ähnliches.
Die Frage ist ob das jemals aus geurteilt wurde, die ganzen anlogen Argumentationen helfen nicht weiter. Es geht ja hier um den Sonderfall das stehender Verkehr überholt wird, denn nur dann darf man recht überholen,
Da kann man m.E. Urteile aus dem fließenden Verkehr nicht übertragen.

Aber in der Tat ist es, dort wo ich Aufstellflächen kennen, ein Problem diese zu erreichten. Ich hab manch mal das Gefühl , es gibt Autos die fahren extra weil nach rechts,. so das man nicht dran vorbeikommt. Aber ich kann natürlich nciht in die Köpfe gucken
 
daher hätte ich gern für den 1 Meter einen halbwegs offiziellen Beleg. Ich treffe da auch immer wieder darauf, aber finde spontan keine Rechtssprechung oder ähnliches.

vlt gibt es auch einfach wenige Fälle, die verhandelt wurden?
Radfahrer sind ja - so die meisten Berichte - bei Schäden voll verantwortlich.

Ich halte aber auch den 1 Meter Abstand (!) für realitätsfern. Das hieße ja, zwischen Auto und Bordstein müssten min. 2 Meter platz sein. Wo soll das der Fall sein? Das hab ich nicht mal an der einen Kreuzung mit Radfahrstreifen, an der ich immer bis zur Ampel vorfahre.
 
Das rechts "überholen" ist doch wohl nur ein "vorbeifahren" an stehendem Verkehr .
Ich mache das schon deshalb Situationsbedingt nicht , weil mich sonst die Fahrzeuge gleich danach wieder überholen werden , deshalb stehen die Autos auch gerne weit rechts , weil die das auch nervt ,was soll das also ?
Es sei denn ich verschwinde danach um die Ecke , dann ja.
Und das mit dem Abstand ist ohnehin realitätsfern , wo hat man denn so viel Raum , nicht mal auf dem Radweg selbst , links
der Kantstein/Strasse rechts die Häuser oder so .
 
Nein, ich habe gelesen, dass ein Meter Abstand zwischen Auto und Rand sein müssen (also etwa 20-30 cm Rad-Auto).
Beleg siehe zb oben.
Irgendwo muss der Meter ja herkommen, würde mich wundern, wenn es da noch keine Rechtssprechung gibt.
Streit gibt es ja oft genug darum.
 
Das rechts "überholen" ist doch wohl nur ein "vorbeifahren" an stehendem Verkehr .
Ich mache das schon deshalb Situationsbedingt nicht , weil mich sonst die Fahrzeuge gleich danach wieder überholen werden , deshalb stehen die Autos auch gerne weit rechts , weil die das auch nervt ,was soll das also ?
Es sei denn ich verschwinde danach um die Ecke , dann ja.
Und das mit dem Abstand ist ohnehin realitätsfern , wo hat man denn so viel Raum , nicht mal auf dem Radweg selbst , links
der Kantstein/Strasse rechts die Häuser oder so .
wenn Du darauf verzichtest, an einem Auto-Stau zulässigerweise vorbeizufahren, weil Du halt mit dem Fahrrad mobiler bist, ist das kein Problem.
Aber Du kannst nicht erwarten, dass sich auch andere im Stau hinten anstellen. Ich finde Deine Position devot und das zeigt für mich, wie sehr bei uns alles aufs Auto ausgerichtet ist.
 
Devot , Quatsch , ich habe nur keine Todessehnsucht .
Und der Zeitgewinn ist geradezu lächerlich ( ich denke da an eine Ampelkreuzung )
Ich bin dabei einmal in eine Autotür gekracht die unvermittelt aufging , und hatte danach auch noch selbst Schuld lt. Gericht.
Das muss ich nicht nochmal haben .
 
Es gibt mMn keinen konkret einzuhaltenden Mindestabstand in Metern.
"Ausreichend Raum" bedeutet eben genau das und ist situationsabhängig.
Eine breite Mofa (überspitzt auch mit Anhänger) braucht eben mehr Platz als ein Rennrad(ler).

Der original Absatz der StVo lautet:

"Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen. "

"Ausreichend Raum", "mäßige Geschwindigkeit" und "besondere Vorsicht", das ist eben eine gesetzliche Bestimmung mit sehr viel Ermessensspielraum.

Der überall erwähnte 1 Meter bezieht sich glaub ich auf das Vorbeifahren an rechts parkenden Autos, oder?
Hier soll verhindert werden, dass eine sich plötzliche öffnende Fahrertür zum Crash führt.
 
Wie gesagt, Eric, bleibt Dir überlassen.
Bei uns im Ort ist jeden Tag zwischen 0730 und 0800 die ganze Durchfahrt verstopft. Da kannst Du im Auto locker 15 Minuten durch die Bahnhofsstrasse brauchen.
Ich habe noch keinen Radler gesehen, der sich da in den Stau stellt, wenn Platz ist ^^
ist auch noch keiner gestorben.
(Langsam, wie es das Gesetz vorschreibt, dran vorbei. Den tödlichen Unfall möchte ich sehen ^^)
 
Es gibt mMn keinen konkret einzuhaltenden Mindestabstand in Metern.
"Ausreichend Raum" bedeutet eben genau das und ist situationsabhängig.
Eine breite Mofa (überspitzt auch mit Anhänger) braucht eben mehr Platz als ein Rennrad(ler).

Der original Absatz der StVo lautet:

"Ist ausreichender Raum vorhanden, dürfen Rad Fahrende und Mofa Fahrende die Fahrzeuge, die auf dem rechten Fahrstreifen warten, mit mäßiger Geschwindigkeit und besonderer Vorsicht rechts überholen. "

"Ausreichend Raum", "mäßige Geschwindigkeit" und "besondere Vorsicht", das ist eben eine gesetzliche Bestimmung mit sehr viel Ermessensspielraum.

Der überall erwähnte 1 Meter bezieht sich glaub ich auf das Vorbeifahren an rechts parkenden Autos, oder?
Hier soll verhindert werden, dass eine sich plötzliche öffnende Beifahrertür zum Crash führt.

zum ersten Teil: der „ausreichende Abstand“ beim Überholen durch Autos wurde ja auch irgendwann durch Gerichte definiert. Mich würde es wundern, wenn das beim rechts vorbei fahren noch nicht passiert ist.

zum zweiten: den Meter (türabstabd) gibt es auch.
Aber auch für den Radler rechts vorbei gibt es den Meter, ich habe ja ein Beispiel verlinkt.
 
„Grundsätzlich hätten auch Fahrradfahrer nach der Straßenverkehrsordnung den Mindestabstand von eineinhalb Metern zum nächsten Fahrzeug einzuhalten, auch wenn sich nicht jeder daran halte
Quatsch!
1. Gibt es bis heute keinen definierten Mindestabstand. Der soll erst Ende dieses Jahres im Gesetz aufgenommen werden.
2. Wird dieser 1,5-2m Abstand nur in Urteilen in Verbindung Überholen von Kraftfahrzeugen bei Fahrrädern genannt.

Stellt dir einen 1,5m Mindestabstand auf der Landstraße oder im Baustellenbereich auf der Autobahn zwischen Pkw und Lkw vor. Das grenzt an ein Überholverbot.

Wenn auf der Fahrbahn eine neue Spur für Fahrräder angelegt wird, dann entfällt imho sowie so die Regelung fürs Vorbeifahren. Diese Spur sollte aber nicht im Dooring Bereich der parkenden Fahrzeuge liegen. Obwohl es dafür aber auch keine gesetzliche Regelung gibt sondern nur eine Empfehlung.
 
Zuletzt bearbeitet:
Sie meint ja: „nicht nur für Auto, wenn es Fahrrad überholt, sondern auch für Fahrrad, wenn es Auto überholt“.
Darauf bezieht sich das auch meiner Meinung nach. Aber die von Gerichten festgelegten 1,50 gelten halt nur für Autos, die Radler überholen, nicht umgekehrt und rechts.
ich suche nur immer noch nach einem gescheiten Beleg.
 
Ja klar, aber die Frage ist ja, ob „ausreichender Platz“ - ähnlich wie beim Überholen durch Autos - jemals offiziell zum Beispiel von Gerichten definiert wurde.
 
So dass es nicht zum Unfall kommt. ;)

Der berühmte Meter sollte es schon sein.
 
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