Davon träume ich, dass ich außerorts mit 2m  Abstand überholt werde. Damit wäre tatsächlich eine meiner größten Sorgen passe.
Ich denke, ganz unrecht hat die Bürgermeisterin nicht. Fallbeispiel: Fahrradfahrer fährt rechts am Auto ohne des vom Auto einzuhaltenden Mindestabstands vorbei. Genau in diesem Moment fährt der Autofahrer los (den Radfahrer von hinten rechts sieht man kaum kommen). Damit begeht der Autofahrer gewissermaßen erzwungen ein Fehrkehrsdelikt, da er ja ohne den  Mindestabstand überholt. Eine Straßenführung, die das begünstigt ist also keinesfalls regelkonform, da bei deren Planung natürlich auch die Einhaltbarkeit der Verkehrsregeln zu beachten ist.
Was die Dame sagte mag falsch sein (ich vermute, weiß es aber nicht) , die Konsequenz bleibt die gleiche.