Hallo,
ich hab da mal ne Frage zum Rechts vor Links und der Vorfahrt:
Ich komme aus einer Einbahnstraße, die ich in die falsche Richtung befahre,weil die für Radfahrer freigegeben ist.
Ich komme also auf eine Straße zu(auch Einbahnstraße), so dass ich für Autofahrer von rechts komme.
Mein Bauchgefühl sagt mir, dass ich Vorfahrt habe, wegen Rechts vor Links; die logische Schlussvolgerung aus der Situation wäre ebenfalls,dass ich Vorfahrt habe.
Gibt es in der Stvo eine Stelle, in der das geregelt ist?
Wenn ich mit dem Auto an so einer Stelle vorbeikomme, dann würde ich nämlich im ersten Moment denken:"Oh, Einbahnstraße, da kann ja keiner rauskommen" und das kleine popelige Fahrradschild würde ich wahrscheinlich übersehen...
ich hab da mal ne Frage zum Rechts vor Links und der Vorfahrt:
Ich komme aus einer Einbahnstraße, die ich in die falsche Richtung befahre,weil die für Radfahrer freigegeben ist.
Ich komme also auf eine Straße zu(auch Einbahnstraße), so dass ich für Autofahrer von rechts komme.
Mein Bauchgefühl sagt mir, dass ich Vorfahrt habe, wegen Rechts vor Links; die logische Schlussvolgerung aus der Situation wäre ebenfalls,dass ich Vorfahrt habe.
Gibt es in der Stvo eine Stelle, in der das geregelt ist?
Wenn ich mit dem Auto an so einer Stelle vorbeikomme, dann würde ich nämlich im ersten Moment denken:"Oh, Einbahnstraße, da kann ja keiner rauskommen" und das kleine popelige Fahrradschild würde ich wahrscheinlich übersehen...