AW: rahmen zu klein?
Sorry aber das ist falsch.
Das Rad - von der Stange, nicht Sonderanfertigung - muss vom Verkäufer im Rahmen des Fernabsatzes - habe ich bei Radon jetzt einfach mal vorausgesetzt - zurückgenommen werden.
Allerdings muss man für Gebrauchsspuren unter Umständen Ersatz leisten.
Schaut euch § 357 Abs.3 BGB an. Dort steht das mit dem Wertersatz, was übrigens ja unnötig wäre wenn es bei Gebrauch der Sache keinen Widerruf gäbe.
Ich frag mich ja immer warum Leute in Foren das Gegenteil behaupten ohne Ahnung davon zu haben. Nur so entstehen diese klassischen Rechtsirrtümer.
Sorry aber das ist falsch.
Das Rad - von der Stange, nicht Sonderanfertigung - muss vom Verkäufer im Rahmen des Fernabsatzes - habe ich bei Radon jetzt einfach mal vorausgesetzt - zurückgenommen werden.
Allerdings muss man für Gebrauchsspuren unter Umständen Ersatz leisten.
Schaut euch § 357 Abs.3 BGB an. Dort steht das mit dem Wertersatz, was übrigens ja unnötig wäre wenn es bei Gebrauch der Sache keinen Widerruf gäbe.
Ich frag mich ja immer warum Leute in Foren das Gegenteil behaupten ohne Ahnung davon zu haben. Nur so entstehen diese klassischen Rechtsirrtümer.