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Rahmen in der Bucht gekauft - Verkäufer will ihn nicht verkaufen

Du könntest (wahrscheinlich) einen Schadensersatz geltend machen (idR 20%), ...

Das ist nur richtig, wenn jeder Schaden "idR" 20 % beträgt. :rolleyes:
Im übrigen ist das natürlich Unsinn, weil es eine solche pauschale Regelung nicht gibt:
Auszugleichen ist der im Einzelfall erlittene Schaden, der natürlich vom Geschädigten immer dargelegt und bewiesen werden muß (s. § 249 BGB).

Und selbstverständlich kann ein ebay-Verkäufer sich beim Einstellen des Angebots irren und seine
auf den Vertragsabschluß gerichtete Willenserklärung auch nachträglich anfechten.
Dazu gibt es rechtliche Regeln, die ich hier nicht weiter erörtern möchte.
Offensichtlich ist aber, daß eine solche Irrtumsanfechtung von Verkäuferseite hier wohl unterblieben ist.
Viele Anbieter begreifen ebay als eine Art "Spielplatz" und gehen rechtsirrig davon aus, ebay sei der Gesetzgeber.

Ich würde die Sache nur weiterverfolgen, wenn es eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung gibt.
Nach meiner Kenntnis hat der BGH seine Rechtsprechung in diesen Fällen unlängst zu Lasten der Käufer geändert. :rolleyes:
 
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...
Rechtlich ist die Situation ja klar. ...
Nee,
dafür wissen wir zu wenig vom Gesamtbild.

Ein Verkäufer darf sehr wohl unter diversen Umständen sein Angebot zurückziehen.
Z.B. direkt nach der Einstellung innerhalb einer Stunde oder so, wenn man z.B. einen falschen Sofortkaufpreis eingetippt hat oder sich in der Beschreibung verschrieben hat und auch später, wenn der Artikel zwischenzeitlich beschädigt/zerstört/ wurde oder abhanden gekommen ist usw..

Da gibts so viele Schlupflöcher, schwer da komplett durchzublicken.

Ärgerlich für den Käufer bleibts trotzdem...

Also, wenn möglich nicht aufregen, schlecht bewerten und weiter suchen.
 
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Sparkassendirektor hat die Sache korrekt zusammengefasst und ich schließe mich auch seiner Empfehlung an.
 
Ich sehe das auch wie @Flat Eric und @xv61.
Wenn es dir hilft, schreib was passendes in die Bewertung und gut ist.
Alles andere wird so lange dauern, dann wirst du auch keine Freude mehr am Rahmen haben.
 
Ach Stress würde ich ihm schon machen, kann ja nicht sein, dass jeder mit seinem unlauteren Verhalten durchkommt.
Bei ebay melden, mit Anwalt drohen etc. das beschert ihm bestimmt etwas Magendrücken und das ist wohl das mindeste was du dem Idioten verabreichen kannst.
Das wäre ja noch schöner, dass wenn die eigenen Erwartungen hinsichtlich des zu erzielenden Verkaufspreises nicht erreicht werden, man im nachhinein den Artikel einfach behält und nichts weiter passiert.
Wundert mich, dass das wohl viele hier für in Ordnung halten. Ihr habt wohl zuviel in der Bibel gelesen.
 
Sorry, habe den ganzen Tag meine kleine Werkstatt neu gestrichen :)

D.h. er hat deine Zahlung nicht storniert, sondern hat dir den Betrag plus Paypal-Gebühren auf dein Konto angewiesen.
Dann ist der Rahmen bei Ebay immer noch als Bezahlt registriert.
Keine Ahnung wie er das gemacht hat. Ich habe den Kaufbetrag + Porto erstattet bekommen. Das steht auch bei eBay. Dort steht aber auch, dass ich den Rahmen gekauft habe. Ob er mir das Geld erstattet oder nicht ändert doch nichts an dem Vertrag. Wenn ich ein Auto verkaufe, kann ich ja auch nicht dem Käufer das Geld wieder in den Briefkasten werfen und das Auto behalten. Dazu gibt es ja Verträge.

war es zu billig?
Weiß ich nicht. Ich habe den Verkäufer ja gefragt, was denn der Fehler sei. Er antwortet aber nicht.

Ich würde die Sache nur weiterverfolgen, wenn es eine Deckungszusage der Rechtsschutzversicherung gibt.
Ich kann ja mal nachfragen.

Nee,
dafür wissen wir zu wenig vom Gesamtbild.

Ein Verkäufer darf sehr wohl unter diversen Umständen sein Angebot zurückziehen.
Z.B. direkt nach der Einstellung innerhalb einer Stunde oder so, wenn man z.B. einen falschen Sofortkaufpreis eingetippt hat oder sich in der Beschreibung verschrieben hat und auch später, wenn der Artikel zwischenzeitlich beschädigt/zerstört/ wurde oder abhanden gekommen ist usw..
Die Auktion mit dem Sofortkaufpreis war schon 8 Stunden online und hatte 24 Beobachter. Hier sehe ich aber auch den Verkäufer in der Pflicht, sein Angebot frühzeitig zu kontrollieren. Ich würde das sofort kontrollieren, wenn es online ist.

Ach Stress würde ich ihm schon machen, kann ja nicht sein, dass jeder mit seinem unlauteren Verhalten durchkommt.
Bei ebay melden, mit Anwalt drohen etc. das beschert ihm bestimmt etwas Magendrücken und das ist wohl das mindeste was du dem Idioten verabreichen kannst.
Das wäre ja noch schöner, dass wenn die eigenen Erwartungen hinsichtlich des zu erzielenden Verkaufspreises nicht erreicht werden, man im nachhinein den Artikel einfach behält und nichts weiter passiert.
Wundert mich, dass das wohl viele hier für in Ordnung halten. Ihr habt wohl zuviel in der Bibel gelesen.
Sehe ich auch so. Mir geht es weniger um den Rahmen. Viel mehr um das Verhalten. Hätte mir einer nett und verständlich geschrieben, dass er sich aus Versehen vertan hat, wäre ich da ja auch nicht so. Dann könnte man sich aber auch gleich über das Problem unterhalten und vielleicht ja noch eine Lösung finden, die für beide Seiten verträglich ist. Nur wenn der Verkäufer sich tot stellt und das so auf die leichte Schulter nimmt, finde ich das nicht Ok.


Ich frage mal meine Rechtsschutz oder unseren Firmenanwalt.
 
Ach Stress würde ich ihm schon machen, kann ja nicht sein, dass jeder mit seinem unlauteren Verhalten durchkommt.
Bei ebay melden, mit Anwalt drohen etc. das beschert ihm bestimmt etwas Magendrücken und das ist wohl das mindeste was du dem Idioten verabreichen kannst.
Das wäre ja noch schöner, dass wenn die eigenen Erwartungen hinsichtlich des zu erzielenden Verkaufspreises nicht erreicht werden, man im nachhinein den Artikel einfach behält und nichts weiter passiert.
Wundert mich, dass das wohl viele hier für in Ordnung halten. Ihr habt wohl zuviel in der Bibel gelesen.

Aus dem ersten Beitrag dieses Themas ging klar hervor, daß es sich beim Angebot des Verkäufers nicht um eine Auktion handelte, sondern daß der Rahmen zum „Sofort-Kauf” eingestellt war.
Selbstverständlich hat der Verkäufer das Recht, bei fehlerhafter Artikelbeschreibung oder auch nachträglich entdeckten Fehlern an der angebotenen Sache vom Verkauf zurückzutreten; hierzu bedarf es nicht einmal der ausdrücklichen Erwähnung, der Irrtum ist hier immer vorbehalten, besonders bei Verkäufen von Privat, bei denen aufgrund der nichtgewerblichen Natur davon auszugehen ist, daß der Verkäufer kein fachkompetenter Experte in den Eigenschaften der angebotenen Sache ist. Die Meldung des Verkäufers, es wären ihm in der Beschreibung Fehler unterlaufen, nimmt hier sogar den Käufer in Schutz; ein Verschweigen und Versenden trotz eventuell enthaltener Fehler wäre zu dessen Nachteil. Ebenso sehen Gerichte in der Regel im nachträglichen Entdecken eines weit höheren Wertes der Verkaufssache einen gültigen Grund, aus dem der Verkäufer vom Verkauf zurückzutreten darf.
 
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Selbstverständlich hat der Verkäufer das Recht, bei fehlerhafter Artikelbeschreibung oder auch nachträglich entdeckten Fehlern an der angebotenen Sache vom Verkauf zurückzutreten;...

Vollkommen richtig ----> § 119 BGB

...
hierzu bedarf es nicht einmal der ausdrücklichen Erwähnung, der Irrtum ist hier immer vorbehalten, besonders bei Verkäufen von Privat...

Das halte ich für gewagt (s. § 116 BGB).
Du mußt ja auch zwei vollkommen verschiedene Dinge voneinander unterscheiden, nämlich
1. den Irrtum in der Artikelbeschreibung und
2. die Sache im nachhinein nun doch nicht mehr verkaufen zu wollen bzw. zu können

Der sich irrende Verkäufer muß sich in jedem Fall schon die Mühe machen, dem Vertragspartner den Irrtum zu erklären,
wenn der Vertrag bereits geschlossen wurde.
 
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Aus dem ersten Beitrag dieses Themas ging klar hervor, daß es sich beim Angebot des Verkäufers nicht um eine Auktion handelte, sondern daß der Rahmen zum „Sofort-Kauf” eingestellt war.
Selbstverständlich hat der Verkäufer das Recht, bei fehlerhafter Artikelbeschreibung oder auch nachträglich entdeckten Fehlern an der angebotenen Sache vom Verkauf zurückzutreten; hierzu bedarf es nicht einmal der ausdrücklichen Erwähnung, der Irrtum ist hier immer vorbehalten, besonders bei Verkäufen von Privat, bei denen aufgrund der nichtgewerblichen Natur davon auszugehen ist, daß der Verkäufer kein fachkompetenter Experte in den Eigenschaften der angebotenen Sache ist. Die Meldung des Verkäufers, es wären ihm in der Beschreibung Fehler unterlaufen, nimmt hier sogar den Käufer in Schutz; ein Verschweigen und Versenden trotz eventuell enthaltener Fehler wäre zu dessen Nachteil. Ebenso sehen Gerichte in der Regel im nachträglichen Entdecken eines weit höheren Wertes der Verkaufssache einen gültigen Grund, aus dem der Verkäufer vom Verkauf zurückzutreten darf.

Sorry, habe nicht genau genug gelesen. Mein statement ist für diesen Fall dann nur bedingt zutreffend
 
Hilde ist ein paar Köpfe größer als ich. Die Freude an so einem Zwergenrahmen wäre wohl recht gering.

Ha , er könnte ihn ja weiter verkaufen , natürlich nicht ohne gewisse Zuschläge ...

Du weisst die wichtigste Grundrechenart im Vertrieb ist die fünfte ....die Manipulation :p
 
Das ist natürlich sau ärgerlich; aber nimm´s dir nicht zusehr zu herzen. Du kannst ihn ja noch etwas ärgern, solange es dich nichts kostet (hast ja auch seine Adresse) und dann hak´s einfach ab.
Grüße
 
Ja, so kann man das wohl zusammenfassen. Habe dafür noch etwas anderes tolles von Bianchi aus der Bucht gefischt. :)
 
Na prima. Ich kann in der Bucht keinen Fall eröffnen, da der Verkäufer den Betrag zurückerstattet hat:

Bildschirmfoto 2014-05-05 um 10.15.11.png


Das bedeutet, man sollte als Verkäufer nur PayPal akzeptieren. Notfalls kann man einfach den Betrag zurückerstatten, das war es dann. Konsequenzen muss man als Verkäufer dann auch nicht fürchten, da der Käufer keinen Fall dazu eröffnen kann. Ist zwar völlig unlogisch, merke ich mir aber für meine zukünftigen Verkäufe in der Bucht.
 
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ebay hat ein (wirtschaftliches) Interesse daran, daß paypal verwendet wird.
Als Verkäufer muß man mit paypal durchaus Konsequenzen fürchten,
nämlich das Geld nicht zu erhalten, wenn der Käufer rumzickt.
Als Verkäufer würde ich paypal - Zahlungen unbedingt vermeiden.
 
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