Speed Wheels
Fire Fighter
AW: Radwege
ist ( laut meinen fahrschulunterlagen aus ende 2006/anfang 2007) nur ausserorts erlaubt, innerorts wegen lärmbelästigung nicht (überholabsicht)...
ich fahr immer auf der straße, wenn der radweg beschädigt ist oder ich mit dem rennrad unterwegs bin! nebenstraßen generell nicht auf dem radweg (weder rennrad noch mtb noch normales). ist mir einfach sicherer und pöbelnde autofahrer winkt man nach und hat sie nach wenigen minuten auch schon vergessen....
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Und mit dem Hupen hat CHnuschti auch Recht. Das Hupen ist laut StVO nach meinem Kenntnisstand erlaubt, um vor Gefahren zu warnen und um die Überholabsicht anzuzeigen.[........]
ist ( laut meinen fahrschulunterlagen aus ende 2006/anfang 2007) nur ausserorts erlaubt, innerorts wegen lärmbelästigung nicht (überholabsicht)...
ich fahr immer auf der straße, wenn der radweg beschädigt ist oder ich mit dem rennrad unterwegs bin! nebenstraßen generell nicht auf dem radweg (weder rennrad noch mtb noch normales). ist mir einfach sicherer und pöbelnde autofahrer winkt man nach und hat sie nach wenigen minuten auch schon vergessen....