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Radwege

Ja, die Richtgeschwindigkeit beträgt trotzdem 12 km/h, auch wenn die Höchstgeschwindigkeit, bzw. Bemessungsgeschwindigkeit mit 25 km/h definiert ist. Ab 12 km/h bekomnst du immer eine Teilschuld. Kann ich nur zu gut ein Lied von singen. Vielkeicht hatte ich aber auch nur einen schlechten Richter...

Der Artikel vom ADFC interpretiert ja nur die aktuellen Gesetze und leitet daraus die "Entwurfsgeschwindigkeit" für Radwege ab. Das ist allerdings nur eine Rechtsauffassung, die sich aus der Tatsache ergibt, dass in anderen Regelungen Höchstgeschwindigkeiten für Fahrzeuge definiert werden, die auf den Radwegen fahren müssen/dürfen. Also nach dem Motto: Wenn es Fahrzeuge gibt, deren Höchstgeschwindigkeit per Gesetz auf 25km/h begrenzt ist, müssen auch die Wege, auf denen diese Fahrzeuge fahren müssen, mit so einer Geschwindigkeit befahrbar sein.
Der Punkt an der Sache ist aber ja, dass kaum ein Radweg diese Anforderung erfüllt, das entspricht auch meiner Erfahrung. Ich kenne hier in meiner Umgebung keinen einzigen als benutzungspflichtig ausgeschilderten Radweg, der durchgängig und sicher mit einer Geschwindigkeit von 25km/h befahren werden könnte, geschweige denn noch schneller. Damit - und zusammen mit dem anderen Argument, dass ein Radweg stets auf der Fahrbahn beginnt und endet (was auch kaum der Fall ist), wäre in den allermeisten Fällen die Anordnung einer Benutzungspflicht mit den Zeichen 237, 240 und 241 unzulässig, ganz einfach deshalb, weil der als "Radweg" gekennzeichnete Weg nicht die Mindestanforderungen an einen Radweg erfüllt. Die Fotos, die mit dem Artikel gepostet wurden, sagen ja schon viel aus und sind leider keine Einzelfälle.
Ob es irgendeine Begrenzung gibt, ab der man bei einem Unfall eine Mitschuld erhält und wie hoch diese ist, liegt sicher am Einzelfall. Normalerweise wird bei einem Unfall zwischen Auto und Radfahrer zumindest eine Mitschuld des Autofahrers festgestellt, da ein Auto ein höheres "Betriebsrisiko" hat, d.h. allein durch die Tatsache, dass man Auto fährt, stellt man schon eine höhere Gefahr für andere dar, und muss sich entsprechend vorsichtig verhalten. Das gleiche gilt sicher auch beim Fall Fahrrad ./. Fußgänger. Die Geschwindigkeit ist also nicht das ausschlaggebende Kriterium, ob man als Radfahrer eine Mitschuld bekommt.
 

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Re: Radwege
Wenn Radwege für 25 km/h geplant worden sind, heißt das ja nicht, das man überall 25 km/h fahren können muss. Auf der Landstraße kann man auch nicht mit dem Auto überall 100 km/h fahren.
 
Dass man derzeit nicht überall die Höchstgeschwindigkeit fahren kann, bedeutet ja nicht, dass neue Straßen oder Radwege nicht so geplant werden sollen, dass es später möglich ist, dann tatsächlich auch mit dieser Geschwindigkeit zu fahren, eventuell sogar mit höheren als den aktuell erlaubten Geschwindigkeiten. Und es wird immer noch genügend Ausnahmen geben, warum man nicht überall den Bau so planen kann.

Die aktuellen "Empfehlungen für den Radverkehrsanlagen" (ERA) bekommt man im Netz nur indirekt heraus. Dort werden sogar 20-30 km/h empfohlen. Was dann im täglichen Leben dann tatsächlich möglich ist, steht auf einem ganz anderen Blatt.
 
Das kommt in der Tat auf den Richter und seine Tageslaune, pardon, örtlichen Gegebenheiten an. Es wird auch ein Unterschied zwischen reinem Radweg (Verkehrszeichen 237), getrenntem Rad- und Fußweg (Zeichen 241) und gemischtem Rad-Fußweg (240) gemacht. Auf letzterem darf man je nach Umständen sogar nur Schrittgeschwindigkeit fahren.

Es kommt tatsächlich auf die Richter an. In Frankfurt/Main gab es mal einen Fall, da wurde ein Fußgänger bei grüner Fußgängerampel von einem Auto angefahren. Der Richter sprach dem Fußgänger eine Teilschuld zu, da er sich nicht vergewissert hatte, ob tatsächlich kein Auto kommt, und er über die Straße laufen kann. Leider kein Witz!
In einem anderen Fall (vor etwas 12 Jahren, aber wohl nicht in Frankfurt, soweit ich mich erinnere) war ein Radfahrer angefahren worden, und der Richter folgte der Begründung des Autofahrers, er habe den Rennradfahrer aufgrund seiner gebückten Haltung nicht gesehen. Der Radfahrer mußte erst in Berufung gehen, um Recht zu bekommen.
 
In gebückter Haltung Autofahrer erschrecken ist ja auch fies

Es ist bald hallo Wien:mad:
 
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