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Radwege

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Re: Radwege
Ja, die Richtgeschwindigkeit beträgt trotzdem 12 km/h, auch wenn die Höchstgeschwindigkeit, bzw. Bemessungsgeschwindigkeit mit 25 km/h definiert ist. Ab 12 km/h bekomnst du immer eine Teilschuld. Kann ich nur zu gut ein Lied von singen. Vielkeicht hatte ich aber auch nur einen schlechten Richter...
 
Also die Radwege müssen einer Höchstgeschwindigkeit von max. 25 km/h entsprechen. Somit lese ich heraus, das die für höhere Geschwindigkeiten nicht geeignet sind--also für Rennräder nicht geeignet.:eek: Das heißt also man darf nicht schneller als 25 km/h fahren--oder sie sind für Rennräder unzumutbar / unbenutzbar. Bei einer Unbenutzbarkeit darf man dann aber auf der Straße fahren:idee:.
Da muß der Gesetzgeber aber mal mächtig nachbessern!
 
Ja, die Richtgeschwindigkeit beträgt trotzdem 12 km/h, auch wenn die Höchstgeschwindigkeit, bzw. Bemessungsgeschwindigkeit mit 25 km/h definiert ist. Ab 12 km/h bekomnst du immer eine Teilschuld. Kann ich nur zu gut ein Lied von singen. Vielkeicht hatte ich aber auch nur einen schlechten Richter...
Das kommt in der Tat auf den Richter und seine Tageslaune, pardon, örtlichen Gegebenheiten an. Es wird auch ein Unterschied zwischen reinem Radweg (Verkehrszeichen 237), getrenntem Rad- und Fußweg (Zeichen 241) und gemischtem Rad-Fußweg (240) gemacht. Auf letzterem darf man je nach Umständen sogar nur Schrittgeschwindigkeit fahren.
 
Das kommt in der Tat auf den Richter und seine Tageslaune, pardon, örtlichen Gegebenheiten an. Es wird auch ein Unterschied zwischen reinem Radweg (Verkehrszeichen 237), getrenntem Rad- und Fußweg (Zeichen 241) und gemischtem Rad-Fußweg (240) gemacht. Auf letzterem darf man je nach Umständen sogar nur Schrittgeschwindigkeit fahren.

Auch auf reinen Radwegen muß du mit angemessener Geschwindigkeit fahren. Quert ein Fußgänger den Radweg und du bist zu schnell, bekommst du als Radfahrer die Schuld.
Fahren Autos angemessen und müssen die mit Fußgängerquerung rechnen?--nein.
 
und Laienrichter in schwarzen Roben, die vermutlich noch keinen Meter Rad gefahren sind oder die nicht wissen was auch ausserorts so passiert, weil sie vom Gericht innerorts nach Hause nur auf dem Gehweg mit dem Rad unterwegs sind. Kein WITZ!
 
Deswegen heißt ja auch Laie
Von nichts Ahnung aber alles besser wissen.
 
Ja, die Richtgeschwindigkeit beträgt trotzdem 12 km/h, auch wenn die Höchstgeschwindigkeit, bzw. Bemessungsgeschwindigkeit mit 25 km/h definiert ist. Ab 12 km/h bekomnst du immer eine Teilschuld. Kann ich nur zu gut ein Lied von singen. Vielkeicht hatte ich aber auch nur einen schlechten Richter...

Eine Richtgeschwindigkeit gibt es nur auf der Autobahn. Diese steht auch explizit in der StVO drin. Für Radwege gibt es keine Geschwindigkeitsangaben für Verkehrsteilnehmer. Für (straßenbegleitende) Radwege gelten die gleichen Reglungen wie für die Fahrbahn daneben. Also die maximalen Geschwindigkeiten auf den Schildern und natürlich auch die weiteren Reglungen wie z.B. das Sichtfahrgebot. Eine von der Fahrbahn abweichende Reglung gibt es nicht.

Die Vorgaben zum Bau von Radwegen sind für Verkehrsteilnehmer völlig egal. Es wäre eigentlich schön, wenn es so wäre, dann wären sehr viele Benutzungspflichten plötzlich unwirksam. Sind sie aber nicht, man kann die Vorgaben höchstens nutzen um gegen Gebote zu klagen.
 
Da aber die allgemeine innerorts gültige Geschwindigkeit von 50 km/h nur für Kraftfahrzeuge gilt, kann man innerorts auf dem Radweg so schnell fahren, wie man will/kann. :daumen::D Es sei denn, es ist explizit anders ausgeschildert.
Auf der Landstraße entsprechend auch bezüglich der 100 km/h-Regelung.
 
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