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Neue StVO-Regeln ab 28.April: Radfahren soll sicherer werden

Neue StVO-Regeln ab 28.April: Radfahren soll sicherer werden

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Am 28. April tritt der neue Bußgeldkatalog in Kraft. Neben höheren Strafen für Autofahrer gibt es auch diverse Neuerungen für Radfahrer. Wir haben hier die neuen Vorschriften in der Übersicht.

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Neue StVO-Regeln ab 28.April: Radfahren soll sicherer werden
 
Was auch an vielen Stellen unklar ist: wo hört der Radweg überhaupt auf? Ich kenne hier viele "Anfang"-Schilder, aber deutlich weniger "Ende".
Nur halb so spannend wie das Gegenstück: “Radweg Ende“-Schilder, die hier zuhauf noch an Strecken stehen wo eine nicht rechtmäßige Benutzungspflicht aufgehoben wurde. Für drängelfreudige Autofahrer natürlich eine Einladung die ehemalige Benutzungspflicht mit anderen Mitteln durchzusetzen, denn die sehen sich durch das “Ende“ Schild weiter vorne ja ganz massiv in ihrem Irrglauben bestätigt dass die Straße zumindest bis dahin ihnen gehört.
 
Gerade geistert durch die Medien, dass die Reform teilweise wieder zurückgenommen werden soll.
 
Wenn jemand 21 km/h zu schnell fährt, egal ob innerhalb oder außerhalb einer Ortschaft gefährdet derjenige damit vorsätzlich Menschenleben. Man fährt nicht "aus Versehen" 21 km/h zu schnell. Man könnte meinen der Mann hat irgendwie den Knall nicht gehört. :mad:

Na ja, ist mir schonmal passiert. Ich besuchte eine Freundin, die gerade in eine andere Stadt umgezogen war. Sicher habe ich beim Einfahren in die Straße gesehen, dass ich in eine 30er Zone einfahre.
Gut 6 Stunden später, als ich wieder gefahren bin, hatte ich das aber vergessen. Auf 51 beschleunigt und zack, 21 zu schnell. Damals hat das einen Zehner gekostet. Heute würde man dafür einen Monat bekommen.
Das ist unangemessen.
So etwas ist definitiv keine Absicht sondern exakt "aus Versehen" 21km/h zu schnell.
 
Was wenn der Autofahrer einfach behauptet, Der Radfahrer hat einen 2 Meter Schlenker gemacht? Dann wird es ohne Zeugen schwer.
Brems-, Schleif und Aufschlagspuren auf der Fahrbahn werden das dann schon beweisen. Sind diese auf der Gegenfahrbahn, war der Fahrradfahrer zu weit links.
 
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Das ist unangemessen.
Sorry, finde ich nicht. Keiner kann was für deine Vergesslichkeit.
Aber es gibt eine ganz einfache Lösung des Problems. Innerorts generell 30 und nur auf ausgewiesenen Straßen 50. Dann fährt man im Zweifel 30 und nur wenn man ganz sicher ist, weil durch ein Schild angezeigt, darf man schneller fahren.
 
Zuletzt bearbeitet:
Andere Fälle sind diese nicht benutzungspflichtigen "Radwege", gerne rot gepflastert oder mit altem verblichenen Radsymbol drauf. Wenn ich da jetzt fahre, aber es ist gar kein Radweg, dann kann es für mich schnell teuer werden.
Sollte weiterhin unverändert als sonstige “für den Radverkehr vorgesehene Verkehrsfläche“ gewertet werden solange keine Schilder explizit dagegensprechen, halte ich bezüglich des Gehwegverbots für unproblematisch.
 
Mit 18 ist man schon mal vergesslich.
Testosteron...
 
Gut 6 Stunden später, als ich wieder gefahren bin, hatte ich das aber vergessen. Auf 51 beschleunigt und zack, 21 zu schnell.
Genau deshalb wurden damals als die Tempo 30 Zone eingeführt wurde auch ganz penibel festgelegt welches Mindestmaß an Verkehrsberuhigungsmaßnahmen dabei umgesetzt sein muss, also universelles rechts-vor-links, keine Ampel und so weiter, wahrscheinlich stammt sogar das Verbot von (bpfl) Radwegen in 30ern ausschließlich dieser Überlegung. Es muss eigentlich auch ohne Schild intuitiv klar sein dass verkehrsberuhigt ist. Kann natürlich gut sein dass das mancherorts sehr schlecht bis gar nicht umgesetzt ist.
 
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Brems-, Schleif und Aufschlagspuren auf der Fahrbahn werden das dann schon beweisen. Sind diese auf der Gegenfahrbahn, war der Fahrradfahrer zu weit links.
Und der kann nach dem Zusammenstoß, ja wieder 1,5m nach Rechts gedriftet sein, bevor er auf dem Boden aufgekommen ist. Recht haben und Recht bekommen, sind leider zwei ganz verschiedene Paar Schuhe. Das habe ich selber schon am eigenen Leib erfahren müssen. Ohne Zeugen sieht man echt alt aus, und ohne Rechtsschutz noch viel älter...
 
Na ja, ist mir schonmal passiert. Ich besuchte eine Freundin, die gerade in eine andere Stadt umgezogen war. Sicher habe ich beim Einfahren in die Straße gesehen, dass ich in eine 30er Zone einfahre.
Gut 6 Stunden später, als ich wieder gefahren bin, hatte ich das aber vergessen. Auf 51 beschleunigt und zack, 21 zu schnell. Damals hat das einen Zehner gekostet. Heute würde man dafür einen Monat bekommen.
Das ist unangemessen.
So etwas ist definitiv keine Absicht sondern exakt "aus Versehen" 21km/h zu schnell.
Deswegen könnte man es auch ganz einfach machen. Generell innerorts Tempo 30, schon gibt's keine Probleme mehr
 
Na ja, ist mir schonmal passiert. Ich besuchte eine Freundin, die gerade in eine andere Stadt umgezogen war. Sicher habe ich beim Einfahren in die Straße gesehen, dass ich in eine 30er Zone einfahre.
Gut 6 Stunden später, als ich wieder gefahren bin, hatte ich das aber vergessen. Auf 51 beschleunigt und zack, 21 zu schnell. Damals hat das einen Zehner gekostet. Heute würde man dafür einen Monat bekommen.
Das ist unangemessen.
So etwas ist definitiv keine Absicht sondern exakt "aus Versehen" 21km/h zu schnell.

Der massiv veränderte Anhalteweg zwischen 30 und 50 kann zwischen Tod und Leben entscheiden. Mir wäre es auch völlig egal, ob ich unabsichtlich oder absichtlich getötet werde. Da finde ich es überhaupt nicht unangemessen, wenn man dann halt mal nen Monat nicht fahren darf, weil man fahrlässig Menschenleben gefährdet. Wenn man die Regeln nicht kennt auf der Straße, fährt man halt einfach langsamer, womit du da dann bei den 30 gelandet wärst. Spielstraßen sehen ja schon noch mal deutlich anders aus. Es geht ja einfach nur darum, halt im Zweifel dann mal 20km/h langsamer zu fahren - da bricht einem echt kein Zacken aus der Krone, auch mit 18 nicht.
 
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