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Nach Unfall - Schaden an altem Rahmen geltend machen?

Manchmal muß man einen Anwalt hinzuziehen, aber erst wenn nichts mehr geht.
Die Komponenten kann man ja für kleines Geld bekommen, der Rahmen, Renn-, Sport- oder Opas Rahmen aus den 30gern, ist sehr schwer oder garnicht zu bekommen und das ist hier der Punkt.
 
Grundsätzlich gehören Anwaltskosten zum Schaden und sind von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zu tragen. Warum sollte man also darauf verzichten? Andererseits sollte sich der RA auch ein bissl in der Materie auskennen und trotz niedriegen Streitwerts ausreichend Engagement zeigen um sich da einzarbeiten.

Im übrigen darf man Haftpflichtschäden nicht mit Hausratschäden verwechseln. Hausrat zahlt immer den Neuwert unabhängig vom Zeitwert. Haftpflicht nur den Zeitwert also die Wiederbeschaffungskosten. Das mit der Bagatellgrenze bei Gutacheten stimmt, deswegen wird in so einer Sache kein vernünftiger Anwalt ohne Rücksprache mit der Versicherung einen Gutachter beauftragen.
Meist reicht übrigens auch ein vernünftiger Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt.
 
Was soll der Anwalt denn machen, wenn man eine Forderung stellt und dieser Forderung entsprochen wird?

Nur weil geschäftstüchtige Anwaltskanzleien Behauptungen wie diese hier aufstellen:

"Sie haben das Recht, mit der Durchsetzung Ihrer Ansprüche von Anfang an einen Verkehrsanwalt zu beauftragen, der gemeinsam mit Ihnen die Unfallregulierung vornimmt - auch und gerade bei Bagatellschäden. Die Kosten des Rechtsanwalts zahlt - bis auf extreme Ausnahmefälle - immer die Versicherung des schuldigen Unfallgegners."

...sollte man nicht glauben, dass man die Kosten die bei der Beauftragung eines Anwalts entstehen immer ohne weiteres auf einen Schadenverursacher abwälzen kann und sollte. Das muss man begründen (da kann man sich natürlich was ausdenken aber das ist eigentlich nicht Sinn der Sache).
Der Gesetzgeber möchte eigentlich nur sicherstellen, dass der Geschädigte nicht für die Geltendmachung seiner Forderungen aufkommen muss.

Wenn der Geschädigte aber den Schadensumfang kennt und diesem entsprochen wird, sollte auf die Konsultierung eines Anwalts in unserem Fall verzichtet werden.

Im Klartext, bei einem (eigentlichen) Streitwert von 200€ findet sich vielleicht ein Anwalt, der daraus 600€ macht (damit es sich lohnt) und die muss er dann erstmal geltend machen. Die Möglichkeit, dass der Schadensverursacher selbst mit einem Anwalt dagegen vorgeht besteht übrigens auch noch und dann könnte ein Vergleich dabei rauskommen und ein Teil der Anwaltskosten bleibt beim Geschädigten hängen.

Das Ganze läuft dann auf das übliche Geschacher wegen ein paar Erdnüssen raus und sowas kann nicht nur in extremen Ausnahmefällen mal schief gehen. Abgesehen davon bringt es unserem Unfallopfer nix, wenn der Anwalt es schafft seine Kosten bei der Versicherung geltend zu machen, wenn er ihn eigentlich gar nicht braucht (Geld rausschlagen ist ja nicht sein Ziel).
 
Wäre wohl ganz hilfreich wenn" Procyn lotor " uns mal zeigt um welche Rahmen u Hersteller es bei senem Unfall geht
dann könnte man besser beurteilen ob man einen Anwalt haben muss
Nachtrag
Aus seinen anderen Beiträgen lese ich folgendes raus
Habe ein Montarinos zu SSP umgebaut
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn mir einer einen Kaffee über die Hose kippt, und den Schaden nicht vollständig begleichen will, müssen die Anwaltskosten, im Falle einer Unschuld, zu 100% vom Schadensverursacher getragen werden, da die Anwaltskosten dann Teil des Schadens werden. Auch bei einen Schaden von 2,90€. Wäre ja noch schöner, wenn der Geschädigte die Rechtsbeistands-Kosten selber tragen müsste. Anders schaut es natürlich aus, wenn eine Mitverschuldung vorliegt.
Und der Schadensumfang ist noch nicht geklärt, dafür braucht man ja den Anwalt....wer sich mit als Geschädigter mit Versicherungen auseinander setzten muss, sollte immer immer immer und stets einen Rechtsbeistand hinzuziehen. Außer man ist selber einer, dann kann man sich selber vertreten (und kann die Kosten hierfür sogar beim Schädiger geltend machen).
 
Im übrigen darf man Haftpflichtschäden nicht mit Hausratschäden verwechseln. Hausrat zahlt immer den Neuwert unabhängig vom Zeitwert. Haftpflicht nur den Zeitwert also die Wiederbeschaffungskosten.

Bei Liebhaber-Rädern liegt der Zeitwert meist höher als der Neuwert. Meine Hausrat Versicherung zahlt aber übrigens den Zeitwert.
 
Wenn mir einer einen Kaffee über die Hose kippt, und den Schaden nicht vollständig begleichen will, müssen die Anwaltskosten, im Falle einer Unschuld, zu 100% vom Schadensverursacher getragen werden, da die Anwaltskosten dann Teil des Schadens werden. Auch bei einen Schaden von 2,90€. Wäre ja noch schöner, wenn der Geschädigte die Rechtsbeistands-Kosten selber tragen müsste. Anders schaut es natürlich aus, wenn eine Mitverschuldung vorliegt.
Und der Schadensumfang ist noch nicht geklärt, dafür braucht man ja den Anwalt....wer sich mit als Geschädigter mit Versicherungen auseinander setzten muss, sollte immer immer immer und stets einen Rechtsbeistand hinzuziehen. Außer man ist selber einer, dann kann man sich selber vertreten (und kann die Kosten hierfür sogar beim Schädiger geltend machen).
Wenn der den Schaden nicht vollständig begleichen will, dann bin ich ganz auf Deiner Seite.
Wenn aber doch?
 
der Schaden wird ohne Anwalt NIE vollständig beglichen.....das ist die Krux. Die Versicherung bezahlt 90% des Schadens und für die übrigen 10% Streitwert einen Anwalt finden ist meist schwerer als zu 100% Berechnungsgrundlage. Und dann stellt sich immer noch die Frage: wie hoch ist der Schaden überhaupt? Das geht ja noch weit über den Schaden am Radl hinaus. Klamotten, Nutzungsausfall, Pauschale zur Findung eines Gutachters, Schmerzensgeld etc. pp.
 
Diese 100% erscheinen mir aber doch etwas unscharf bzw. eine vollständige Begleichung geht von der Prämisse aus, dass es für den entstandenen Schaden eine allgemeingültige, objektive und reproduzierbare Bewertung geben könnte.
Aber sagen wir einfach mal, dass die Versicherer i.d.R. 10% weniger bezahlen als sie eigentlich zu bezahlen bereit wären.
Dann kann sich ja das geneigte Unfallopfer überlegen, ob es mit den 90% zufrieden ist oder für die fehlenden 10% die Klinge blank ziehen möchte.

Ich lag wohl falsch mit der Überzeugung, dass man bei solchen Kleinigkeiten seinen Anwalt immer selbst bezahlen muss.
Ich spreche aber immerhin aus Erfahrung (sowohl als Opfer als auch als Täter).

Mir hat es z.B. viel Stress erspart einen Bagatellschaden selbst mit dem gegnerischen Versicherer zu regulieren und ich war mit dem Ergebnis absolut zufrieden (obwohl der Verursacher alles andere als einsichtig war).
Als Täter habe ich auch schon erlebt, dass der Geschädigte mit einer Anwaltskanzlei voller Promovierter versucht hat das Maximale rauszuschlagen.
Der ist dann an einem sehr vernünftigen Richter gescheitert und müsste letztlich für seine Advokaten selbst aufkommen. Wäre der gleich auf die Offerte meiner Versicherung eingegangen (die meine Schuld am Unfall einräumte und bereit war den entstandenen Schaden zu begleichen), wäre er wesentlich besser aus der Sache rausgegangen.
 
Diese 100% erscheinen mir aber doch etwas unscharf bzw. eine vollständige Begleichung geht von der Prämisse aus, dass es für den entstandenen Schaden eine allgemeingültige, objektive und reproduzierbare Bewertung geben könnte.
Diese "reproduzierbare Bewertung" gibt es. Sie ist ein Grundsatz des Schadensrechts, nämlich die
sog. "Naturalrestitution": Der Geschädigte muß so gestellt werden, als sei das schädigende Ereignis nicht
eingetroffen. Das ist meistens relativ einfach. Dazu gibt es im Detail - je nach Lage des Falls - eine umfangreiche
Rechtsprechung. Diese kann der Geschädigte als Laie nicht kennen.
Deshalb weiß er auch nicht, ob der von der Gegenseite - ohne Anwalt - angebotene Ausgleich ein gutes oder
schlechtes Angebot ist.
Problematisch ist oft der sogenannte "Abzug neu für alt":
In Kostenvoranschlägen genannte Posten sind ja Neuteile. Beschädigt wurden aber Gebrauchtteile.
Der Geschädigte wäre ja bereichert, wenn er den Neupreis ersetzt bekäme.
Bei diesem "Abzug" kommt es oft zu Streitereien.... .
...Ich lag wohl falsch mit der Überzeugung, dass man bei solchen Kleinigkeiten seinen Anwalt immer selbst bezahlen muss. Ich spreche aber immerhin aus Erfahrung (sowohl als Opfer als auch als Täter). ...
Ja, Deine Vermutung bezgl. der Kostenteilung ist falsch.
Sie hat sich wohl im Laufe der Zeit gebildet, weil Du bei einigen solchen "Kleinigkeiten" nicht anwaltlich
vertreten warst: Du wüßtest es sonst besser. ;)
...
Als Täter habe ich auch schon erlebt, dass der Geschädigte mit einer Anwaltskanzlei voller Promovierter versucht hat das Maximale rauszuschlagen.
Der ist dann an einem sehr vernünftigen Richter gescheitert und müsste letztlich für seine Advokaten selbst aufkommen. Wäre der gleich auf die Offerte meiner Versicherung eingegangen (die meine Schuld am Unfall einräumte und bereit war den entstandenen Schaden zu begleichen), wäre er wesentlich besser aus der Sache rausgegangen.

Den Geschädigten trifft auch eine "Schadenminderungspflicht".
Wenn die Gegenseite sofort anerkennt und der Kläger dennoch einen Anwalt beauftragt,
gehören die Anwaltskosten nicht zum Schaden, und der Kläger muß diese selber tragen.
Entweder war der Anwalt schlecht informiert oder der Mandant einfach nur renitent und streitsüchtig.
 
@Sparkassendirektor
Sollte man immer erst den Bescheid der Ordungshüter abwarten mit dem die Schuldfrage im Falle eines Unfalles geklärt ist, bevor man an die Versicherung des Gegners herantritt?
Ist eine Anzeige auf Körperverletzung sinnvoll wenn man das Unfallopfer ist und leichte Verletzungen davon getragen hat? (Prellungen, Schock)
 
Zuletzt bearbeitet:
@Sparkassendirektor
Sollte man immer erst den Bescheid der Ordungshüter abwarten mit dem die Schuldfrage im Falle eines Unfalles geklärt ist, bevor man an die Versicherung des Gegners herantritt?
Ist eine Anzeige auf Körperverletzung sinnvoll wenn man das Unfallopfer ist und leichte Verletzungen davon getragen hat? (Prellungen, Schock)
Was meinst du? @Helmholtz
 
@Sparkassendirektor
Sollte man immer erst den Bescheid der Ordungshüter abwarten mit dem die Schuldfrage im Falle eines Unfalles geklärt ist, bevor man an die Versicherung des Gegners herantritt?
Ist eine Anzeige auf Körperverletzung sinnvoll wenn man das Unfallopfer ist und leichte Verletzungen davon getragen hat? (Prellungen, Schock)

Ich kann nur immer wieder davor warnen, konkrete Rechtsfragen in Internet-Foren zu stellen.
Ohne konkrete Kenntnis des Falles ist die Antwort eigentlich fast immer falsch.
Was sinnvoll ist zu tun oder nicht zu tun, kann Dir am besten ein Anwalt beantworten.
Nur der darf das !
Allgemein läßt sich aber sagen, daß die "Schuldfrage" vor Ort keinesfalls von der Polizei geklärt wird.
Und wenn die Polizei einen Unfall aufnimmt, erübrigt sich die Strafanzeige, weil die Polizei bereits
Kenntnis hat vom Unfall. Was Du meinst, ist der Strafantrag.
 
@Procyon Iotor
Jetzt erzähl uns doch mal, wie es weiterging !

(Ich hatte selbst vor kurzem einen ganz ganz ähnlichen Unfall, habe aber den beschädigten Rahmen - vor allem die Gabel - selbst wieder hingebogen (hatte das irgendwo hier im Forum auch kurz dargestellt, fährt sich seit ca. 300 km unproblematisch). Weil ich aber so ein Aber gegen alles Juristische habe, habe ich der gegnerischen Versicherung das unmissverständlich mitgeteilt. Der alte amerikanische Witz ist ja wohl bekannt ?:

Was ist der Unterschied zwischen einem überfahrenen Anwalt und einem überfahrenen Stinktier ?
Vor dem überfahrenen Stinktier sind Bremsspuren)
 
Ich würde diesen alten Thread mal kapern, weil ich nichts treffenderes und aktuelleres gefunden habe.

Bei meiner gestrigen Ausfahrt ist das Rad einer Frau vor einem Cafe aus Ihren Händen entglitten und gegen meine Räder gefallen.

Der eine Rahmen war wie neu und hatte maximal 100 km auf der Uhr. Für mich ein Highlight in diesem Zustand.
Nun hat der Rahmen Kratzer an Stizstrebe, Ober- und Unterohr. Ärger, Trauer und Wut ist was ich fühle.

Der Schaden ist bei der gegnerischen Versicherung gemeldet.

Wie gehe ich bei der Ermittlung der Schadenshöhe/-umfang vor, welche ich angeben muss?
So einen Rahmen bekomme ich vermutlich nicht mehr. Ich habe keine Erfahrung mit Ausbesserungen am Lack ohne sichtbare Rückstände.
Mir geht es hier mehr um den idiellen Wert und das die Räder nicht mehr so sind, wie sie waren.:(

Hat einer Erfahrungen und könnte mir Tipps geben?
 
Zuletzt bearbeitet:
Lass Dir einen Kostenvoranschlag von einem Händler (der idealerweise auch vintage Räder führt) geben. Der Händler kann dann einen Ersatzrahmen oder die Reparatur bepreisen. Die Kosten für den Kostenvoranschlag zahlt die Versicherung ebenfalls.
 
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