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Nach Unfall - Schaden an altem Rahmen geltend machen?

ich denke beim TE wird das Problem sein, den Wiederbeschaffungwert plausibel darzustellen. Was anderes fällt mir auch nicht ein.
Die Idee mit dem Rahmenbauer für Reparatur ist vermutlich gar nicht so übel. Vielleicht kann einem das auch ein besserer Radladen erstellen?

Mir fällt gerade noch ein, dass ich vor Jahren mal ein Paket mit Modellen für eine Präsentation per Paketversand zum Bestimmungort habe liefern lassen (mit mehreren Tagen Puffer). Bin dann selbst mit dem Zug und leichtem Gepäck hin. Problem war dann, dass das Unternehmen leider das Paket verloren hatte. War ja bis mehrer Tsd Euro versichert und eigentlich mit Sendungsverfolgung. Die Spur endete in einem Zwischenlager, dann war es futsch... Ich hatte nun das Problem, dass ich die Präsentation ohne Modelle halten musste, was etwas blamabel war. Hilft aber nix. Das Unternehmen hat mir dann schließlich den "Wiederbeschaffungswert" angeboten. Nun hatte ich keine Zeit alle Modelle selbat nochmal zu bauen und auch die Plots nochmal zu drucken. Also hab ich einen Handwerker wegen der Modelle angefragt für ein Angebot, und ebenso ein Angebot für die Plots eingeholt. Das wurde dass ohne zu Murren bezahlt. Die Plantage vor Publikum hat mir aber keiner ersetzt. Das ist dann mein Lehrgeld gewesen. Werde mich also nicht mehr auf Versender verlassen...

Spricht aber für o.g. Idee der Wiederbeschaffungskostenermittlung (schönes Wort)

Edit: Fehler veschlimmbessert. Wer es merkt, darf's für sich behalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
... Die Spur endete in einem Zwischenlager, dann war es futsch... Ich hatte nun das Problem, dass ich die Präsentation ohne Modelle halten musste, was etwas plamabel war. Hilft aber nix. Das Unternehmen hat mir dann schließlich den "Wiederbeschaffungswert" angeboten.... Die Plamage vor Publikum hat mir aber keiner ersetzt. Das ist dann mein Lehrgeld gewesen. Werde mich also nicht mehr auf Versender verlassen...

Blamabel ist nur, wenn man "plamabel" und "Plamage" mit "P" schreibt. :D:D:D
(Sorry, aber das konnt' ich mir nicht verkneifen)
 
ohne Anwalt wird es eine harte Nuss.....
Anwalt kostet Geld und wäre nur bei der, wie ich es verstanden habe bereits gekläreten Schuldfrage u.U. sinnvoll.
Es geht hier versicherungstechnisch um ERDNÜSSE (die sind nicht hart), da braucht man weder einen Zivilanwalt noch einen Gutachter.
Echtjetzma!
 
Wenn der Unfallgegner die Schuld trägt, übernimmt seine Versicherung die Anwaltskosten des Geschädigten.
Aber auch wenn man nicht unschuldig ist, kann es sehr teuer werden, keinen Anwalt zu bezahlen.....uns es macht eine Menge aus, ob man 2 Erdnüsse oder 1000 Erdnüsse bekommt, und die Versicherungen geben nur sehr ungerne Ihre Erdnüsschen ab. Und Anwälte sollte man auch zu Rate ziehen um überhaupt zu wissen, WAS eine vernünftige Einigung sein könnte.

Deshalb noch mal: Ab zum Anwalt! Keine Äußerungen gegenüber der gegnerischen Versicherung ohne Anwalt! Immer das Erstgutachten beauftragen, das Gegengutachten muss sich dann auf das Erstgutachten beziehen!!! Auch die Gutachten-Kosten müssen vom Schädiger getragen werden!
 
...Und Anwälte sollte man auch zu Rate ziehen um überhaupt zu wissen, WAS eine vernünftige Einigung sein könnte. ...

Genau das ist der entscheidende Gesichtspunkt.
Ein Awalt ist ein Dienstleister, der einerseits die "Waffengleicheit" im Kontakt mit der Versicherung
herstellt; andererseits wird der Geschädigte durch anwaltlichen Beistand auch von der "Last" befreit,
die Angelegenheit selber regeln zu müssen - was er meistens ohnehin nicht kann.
Die wenigsten Unfallopfer sind Experten im Zivil- bzw. Schadensrecht.
Bei der Regulierung von Unfallschäden ist der Verzicht auf einen Anwalt in den allermeisten Fällen
risikoreich und manchmal sogar falsch.
 
Genau das ist der entscheidende Gesichtspunkt.
Ein Awalt ist ein Dienstleister, der einerseits die "Waffengleicheit" im Kontakt mit der Versicherung
herstellt; andererseits wird der Geschädigte durch anwaltlichen Beistand auch von der "Last" befreit,
die Angelegenheit selber regeln zu müssen - was er meistens ohnehin nicht kann.
Die wenigsten Unfallopfer sind Experten im Zivil- bzw. Schadensrecht.
Bei der Regulierung von Unfallschäden ist der Verzicht auf einen Anwalt in den allermeisten Fällen
risikoreich und manchmal sogar falsch.

Ist (leider) volkommen richtig!:daumen:

Allerdings habe ich eine Vision von einer Traumwelt in der Gesetze eben nicht von Anwälten in ihrer eigenen Sprache verfasst werden, sondern allgemein verständlich formuliert werden (wobei es meiner Traumwelt auch nichts von der Steuer abzusetzen gibt)...
Gesetze sollten so verfasst werden, daß sie auch ohne Studium verständlich sind und in ihrer schieren Anzahl massiv reduziert werden, so daß ein interessierter Bürger durchaus zumindest 50% davon erfassen könnte sollen.

Aber ich als kleine Bratwurst kann natürlich das "Große Ganze" nicht richtig beurteilen.
Noch (aber wie lange noch? - bis einem Lobbyisten nicht paßt?) darf ich aber zumindest meine Meinung diesbezüglich noch äußern.:p

Gruß,

Axel

P.S. sorry für OT
 
watch-better-call-saul-online.jpg
 
ich hatte mal den Fall, dass ich ein RR aus einer Einfahrt geschoben habe, als mir eine Radlerin, die eilig auf dem Fußweg unterwegs war ins VR gekracht war. War unmittelbar neben einem Radaden, so konnten wir zuindest checken, dass der Rahmen/Gabel heil geblieben waren.
Das VR war aber voll hinüber. Mir ist nichts passiert.
Die Radlerin hat dann auch direkt mit Ihrer Versicherung gesprochen und die wollte:
- einen Nachweis, dass ich Besitzer des Rades bin (Rechnung o.ä.)
- Fotos vom Schaden

Die Fotos hab ich schnell gemacht gehabt und zum Glück hatte ich mir auf dem Flohmarkt, wo ich das Rad gekauft hatte eine Quittung geben lassen.
(65 Euros). Der Witz war nur, dass das VR, wie fast alle Anbauteile von einem anderen Rad stammten, dessen Rahmen ich leider verschrotten musste. Dazu hatte ich leider "nur" die Adresse des VK aufgeschrieben und keine richtige Quittung (war auch ein Flohmarktkauf). DAs habe ich damals auch so angegeben, das VR war ja ein besseres als das des Rades, das ich für 65 Euro erworben hatte.
Der Wert des VR alleine war schwierig zu beziffern, da das in der Form alleine auch nur selten bis nie in der Bucht autauchte.

Letztendes hat mir nach etwas hin und her die Versicherung dann exakt 65 Euro gezahlt.
Ich hatte den Eindruck, dass die froh waren, dass es irgendeinen bezifferten Wert gibt. Der Rest war scheinbar zu kompliziert und zu viel Verwaltungsaufwand.

Ich hatte somit vermutlich Glück, dass das Rad selbst nicht hinüber war, sonst hätte ich womöglich auch nur die 65 Euro gekiegt (who knows?).

Wenn die Versicherung mauert, sollte man schreiben sie sollen etwas gleichwertiges besorgen, dann legen sie noch etwas drauf, nur um aus der Sachen raus zu kommen, unter dem Motto wer sich bewegt hat verloren.
 
Wenn die Versicherung mauert, sollte man schreiben sie sollen etwas gleichwertiges besorgen, dann legen sie noch etwas drauf, nur um aus der Sachen raus zu kommen, unter dem Motto wer sich bewegt hat verloren.

Zum Thema Rechtsanwalt habe ich festgestellt, das ein Verfahren immer länger dauert, auch wenn die Rechtslage klar ist und es sich um Kleinigkeiten handelt.
 
Genau das ist der entscheidende Gesichtspunkt.
Ein Awalt ist ein Dienstleister, der einerseits die "Waffengleicheit" im Kontakt mit der Versicherung
herstellt; andererseits wird der Geschädigte durch anwaltlichen Beistand auch von der "Last" befreit,
die Angelegenheit selber regeln zu müssen - was er meistens ohnehin nicht kann.
Die wenigsten Unfallopfer sind Experten im Zivil- bzw. Schadensrecht.
Bei der Regulierung von Unfallschäden ist der Verzicht auf einen Anwalt in den allermeisten Fällen
risikoreich und manchmal sogar falsch.

Es geht hier um den Schaden an einem klassischen Rennrad und dessen (Wieder-)Beschaffung/ Reparatur.
Bräuchtest Du da einen Gutachter oder Zivilrechts Experten??
Den bräuchte ja nochnichtmal ich:D.
Was würdest Du denn von einem solchen Zivilrechtsexperten mehr als die Reparatur oder Wiederbeschaffung
des beschädigten Fahrrads erwarten?
Es scheint mir geradezu bedenklich, sich bei solchen Angelegenheiten immer gleich von der Last befreien zu
wollen sie selbst zu regeln.
Entweder man regelt den Schaden direkt mit den Akteuren oder man macht das eben über die Versicherung.
Wenn man sich überhaupt nicht auskennt fragt man einen Experten und wenn man das Gefühl hat betrogen zu
werden wendet man sich an einen Anwalt.
Oder man wendet sich eben gleich an den Herrn Direktor und bittet den um Rat;).

Wenn der Unfallgegner die Schuld trägt, übernimmt seine Versicherung die Anwaltskosten des Geschädigten.
Aber auch wenn man nicht unschuldig ist, kann es sehr teuer werden, keinen Anwalt zu bezahlen.....uns es macht eine Menge aus, ob man 2 Erdnüsse oder 1000 Erdnüsse bekommt, und die Versicherungen geben nur sehr ungerne Ihre Erdnüsschen ab. Und Anwälte sollte man auch zu Rate ziehen um überhaupt zu wissen, WAS eine vernünftige Einigung sein könnte.

Deshalb noch mal: Ab zum Anwalt! Keine Äußerungen gegenüber der gegnerischen Versicherung ohne Anwalt! Immer das Erstgutachten beauftragen, das Gegengutachten muss sich dann auf das Erstgutachten beziehen!!! Auch die Gutachten-Kosten müssen vom Schädiger getragen werden!
Einen Zivilanwalt, der Dir helfen soll Deine Schadensersatzansprüche bei der Versicherung geltend zu machen musst Du selbst bezahlen.
Bei einem kleineren Schaden sollte es dem Geschädigten ausreichen, wenn seinen Forderungen entsprochen wird (und das ist meist der Fall).
Für eine solche Einigung lohnt wie gesagt kein Anwalt.
Die Kosten für ein Gutachten müsste der Schadensverursacher bzw. dessen Versicherer nur dann bezahlen, wenn beim entstandenen Schaden die Bagatellgrenze (500€) überschritten wäre.
 
Einen Zivilanwalt, der Dir helfen soll Deine Schadensersatzansprüche bei der Versicherung geltend zu machen musst Du selbst bezahlen.
Bei einem kleineren Schaden sollte es dem Geschädigten ausreichen, wenn seinen Forderungen entsprochen wird (und das ist meist der Fall).
Für eine solche Einigung lohnt wie gesagt kein Anwalt.
Die Kosten für ein Gutachten müsste der Schadensverursacher bzw. dessen Versicherer nur dann bezahlen, wenn beim entstandenen Schaden die Bagatellgrenze (500€) überschritten wäre.

Das stimmt schlicht und ergreifend nicht, der Anwalt muss NIE vom Geschädigten gezahlt werden. Egal ob der Schaden 5€ oder 50 Mio. Euro beträgt. Und die 500€ ist nahezu blind erreicht: wir fahren hier keine Räder aus dem Baumarkt, sondern gesuchte Sammler-Liebhaber-Vintage-Räder deren Wiederaufbau echt teuer ist. Außerdem gibt es einen Nutzungsausfall und und und. Des weiteren sind die Anwaltskosten auch zum Schaden dazu zu rechnen, wenn ich mich nicht täusche.
 
Das stimmt schlicht und ergreifend nicht, der Anwalt muss NIE vom Geschädigten gezahlt werden. Egal ob der Schaden 5€ oder 50 Mio. Euro beträgt. Und die 500€ ist nahezu blind erreicht: wir fahren hier keine Räder aus dem Baumarkt, sondern gesuchte Sammler-Liebhaber-Vintage-Räder deren Wiederaufbau echt teuer ist. Außerdem gibt es einen Nutzungsausfall und und und. Des weiteren sind die Anwaltskosten auch zum Schaden dazu zu rechnen, wenn ich mich nicht täusche.

In diesem Fall handelt es sich um einen Sportrahmen wie der fragende schreibt und nicht um das Dienstrad von Altig,Wolfshol oder Turau also nix dolles also im normalen Wert da brauch kein Gutachten her Ausserdem ist das Rad nicht Klassisch da moderne Komponenten verbaut sind
 
Das stimmt schlicht und ergreifend nicht, der Anwalt muss NIE vom Geschädigten gezahlt werden. Egal ob der Schaden 5€ oder 50 Mio. Euro beträgt. Und die 500€ ist nahezu blind erreicht: wir fahren hier keine Räder aus dem Baumarkt, sondern gesuchte Sammler-Liebhaber-Vintage-Räder deren Wiederaufbau echt teuer ist. Außerdem gibt es einen Nutzungsausfall und und und. Des weiteren sind die Anwaltskosten auch zum Schaden dazu zu rechnen, wenn ich mich nicht täusche.
Na, ich habe das nicht bemerkt, um hier überflüssige Kompetenzrangeleien loszutreten:bier:.
Wenn Dir einer Kaffee über die Jeans schüttet und Du einen Anwalt für die Reinigungskosten konsultierst wirst Du einfach Probleme mit dem Verursacher oder dessen Versicherung kriegen und ihn letztlich selbst bezahlen müssen. Das kannst Du mir glauben oder nicht, ich wollte Dich ja nur warnen.

PS: Ich denke mal Du meinst, dass bei einem Zivilprozess, die unterlegene Partei die Anwaltskosten der gegnerischen Partei übernehmen muss.
Dazu brauchtst Du aber erstmal einen Rechtsstreit und den haben wir ja hier gar nicht, wenn die Versicherung den Forderungen des Geschädigten entspricht;).
 
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