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... Die Spur endete in einem Zwischenlager, dann war es futsch... Ich hatte nun das Problem, dass ich die Präsentation ohne Modelle halten musste, was etwas plamabel war. Hilft aber nix. Das Unternehmen hat mir dann schließlich den "Wiederbeschaffungswert" angeboten.... Die Plamage vor Publikum hat mir aber keiner ersetzt. Das ist dann mein Lehrgeld gewesen. Werde mich also nicht mehr auf Versender verlassen...
Blamabel ist nur, wenn man "plamabel" und "Plamage" mit "P" schreibt.
(Sorry, aber das konnt' ich mir nicht verkneifen)
ohne Anwalt wird es eine harte Nuss.....
Anwalt kostet Geld und wäre nur bei der, wie ich es verstanden habe bereits gekläreten Schuldfrage u.U. sinnvoll.ohne Anwalt wird es eine harte Nuss.....
...Und Anwälte sollte man auch zu Rate ziehen um überhaupt zu wissen, WAS eine vernünftige Einigung sein könnte. ...
Genau das ist der entscheidende Gesichtspunkt.
Ein Awalt ist ein Dienstleister, der einerseits die "Waffengleicheit" im Kontakt mit der Versicherung
herstellt; andererseits wird der Geschädigte durch anwaltlichen Beistand auch von der "Last" befreit,
die Angelegenheit selber regeln zu müssen - was er meistens ohnehin nicht kann.
Die wenigsten Unfallopfer sind Experten im Zivil- bzw. Schadensrecht.
Bei der Regulierung von Unfallschäden ist der Verzicht auf einen Anwalt in den allermeisten Fällen
risikoreich und manchmal sogar falsch.
ich hatte mal den Fall, dass ich ein RR aus einer Einfahrt geschoben habe, als mir eine Radlerin, die eilig auf dem Fußweg unterwegs war ins VR gekracht war. War unmittelbar neben einem Radaden, so konnten wir zuindest checken, dass der Rahmen/Gabel heil geblieben waren.
Das VR war aber voll hinüber. Mir ist nichts passiert.
Die Radlerin hat dann auch direkt mit Ihrer Versicherung gesprochen und die wollte:
- einen Nachweis, dass ich Besitzer des Rades bin (Rechnung o.ä.)
- Fotos vom Schaden
Die Fotos hab ich schnell gemacht gehabt und zum Glück hatte ich mir auf dem Flohmarkt, wo ich das Rad gekauft hatte eine Quittung geben lassen.
(65 Euros). Der Witz war nur, dass das VR, wie fast alle Anbauteile von einem anderen Rad stammten, dessen Rahmen ich leider verschrotten musste. Dazu hatte ich leider "nur" die Adresse des VK aufgeschrieben und keine richtige Quittung (war auch ein Flohmarktkauf). DAs habe ich damals auch so angegeben, das VR war ja ein besseres als das des Rades, das ich für 65 Euro erworben hatte.
Der Wert des VR alleine war schwierig zu beziffern, da das in der Form alleine auch nur selten bis nie in der Bucht autauchte.
Letztendes hat mir nach etwas hin und her die Versicherung dann exakt 65 Euro gezahlt.
Ich hatte den Eindruck, dass die froh waren, dass es irgendeinen bezifferten Wert gibt. Der Rest war scheinbar zu kompliziert und zu viel Verwaltungsaufwand.
Ich hatte somit vermutlich Glück, dass das Rad selbst nicht hinüber war, sonst hätte ich womöglich auch nur die 65 Euro gekiegt (who knows?).
Wenn die Versicherung mauert, sollte man schreiben sie sollen etwas gleichwertiges besorgen, dann legen sie noch etwas drauf, nur um aus der Sachen raus zu kommen, unter dem Motto wer sich bewegt hat verloren.
Blamabel ist nur, wenn man "plamabel" und "Plamage" mit "P" schreibt.
(Sorry, aber das konnt' ich mir nicht verkneifen)
Genau das ist der entscheidende Gesichtspunkt.
Ein Awalt ist ein Dienstleister, der einerseits die "Waffengleicheit" im Kontakt mit der Versicherung
herstellt; andererseits wird der Geschädigte durch anwaltlichen Beistand auch von der "Last" befreit,
die Angelegenheit selber regeln zu müssen - was er meistens ohnehin nicht kann.
Die wenigsten Unfallopfer sind Experten im Zivil- bzw. Schadensrecht.
Bei der Regulierung von Unfallschäden ist der Verzicht auf einen Anwalt in den allermeisten Fällen
risikoreich und manchmal sogar falsch.
Einen Zivilanwalt, der Dir helfen soll Deine Schadensersatzansprüche bei der Versicherung geltend zu machen musst Du selbst bezahlen.Wenn der Unfallgegner die Schuld trägt, übernimmt seine Versicherung die Anwaltskosten des Geschädigten.
Aber auch wenn man nicht unschuldig ist, kann es sehr teuer werden, keinen Anwalt zu bezahlen.....uns es macht eine Menge aus, ob man 2 Erdnüsse oder 1000 Erdnüsse bekommt, und die Versicherungen geben nur sehr ungerne Ihre Erdnüsschen ab. Und Anwälte sollte man auch zu Rate ziehen um überhaupt zu wissen, WAS eine vernünftige Einigung sein könnte.
Deshalb noch mal: Ab zum Anwalt! Keine Äußerungen gegenüber der gegnerischen Versicherung ohne Anwalt! Immer das Erstgutachten beauftragen, das Gegengutachten muss sich dann auf das Erstgutachten beziehen!!! Auch die Gutachten-Kosten müssen vom Schädiger getragen werden!
Einen Zivilanwalt, der Dir helfen soll Deine Schadensersatzansprüche bei der Versicherung geltend zu machen musst Du selbst bezahlen.
Bei einem kleineren Schaden sollte es dem Geschädigten ausreichen, wenn seinen Forderungen entsprochen wird (und das ist meist der Fall).
Für eine solche Einigung lohnt wie gesagt kein Anwalt.
Die Kosten für ein Gutachten müsste der Schadensverursacher bzw. dessen Versicherer nur dann bezahlen, wenn beim entstandenen Schaden die Bagatellgrenze (500€) überschritten wäre.
Das stimmt schlicht und ergreifend nicht, der Anwalt muss NIE vom Geschädigten gezahlt werden. Egal ob der Schaden 5€ oder 50 Mio. Euro beträgt. Und die 500€ ist nahezu blind erreicht: wir fahren hier keine Räder aus dem Baumarkt, sondern gesuchte Sammler-Liebhaber-Vintage-Räder deren Wiederaufbau echt teuer ist. Außerdem gibt es einen Nutzungsausfall und und und. Des weiteren sind die Anwaltskosten auch zum Schaden dazu zu rechnen, wenn ich mich nicht täusche.
Aber wenn er den Purschen zu Poden werfen soll?
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Blamabel ist nur, wenn man "plamabel" und "Plamage" mit "P" schreibt.
(Sorry, aber das konnt' ich mir nicht verkneifen)
Na, ich habe das nicht bemerkt, um hier überflüssige Kompetenzrangeleien loszutretenDas stimmt schlicht und ergreifend nicht, der Anwalt muss NIE vom Geschädigten gezahlt werden. Egal ob der Schaden 5€ oder 50 Mio. Euro beträgt. Und die 500€ ist nahezu blind erreicht: wir fahren hier keine Räder aus dem Baumarkt, sondern gesuchte Sammler-Liebhaber-Vintage-Räder deren Wiederaufbau echt teuer ist. Außerdem gibt es einen Nutzungsausfall und und und. Des weiteren sind die Anwaltskosten auch zum Schaden dazu zu rechnen, wenn ich mich nicht täusche.