Hallo zusammen,
nun habe ich mein Canyon Rad und eine generelle Frage zur Gewährleisungsfällen. Sicherlich sagt Canyon (wie auch andere Hersteller) erstmal, schicken sie und das Rad, wir schauen uns das an. Als Verkäufer hat man ja auch das Recht auf Nachbesserung.
Nun gibt es aber durchaus Fälle, in denen man zur Mängelbeseitigung auch andere Werkstätten aufsuchen könnte, wenn der Gang zum eigentlich Verkäufer zu aufwendig wäre.
Beispiel: Ich kaufe ein Auto in Berlin, fahre 350 KM zurück in meinen Wohnort nach Hannover. Dann gibt es einen Defekt. Hier gab es schon Urteile, in denen gesagt wurde, es wäre unverhältnismäßig für eine Reparatur erst nach Berlin zu fahren oder gar das Auto dahin schleppen zu lassen. Also ab in die Werkstatt vor Ort und die Rechnung an den Verkäufer geschickt, der diese dann auch übernehmen musste.
Die Frage wäre nun, ob das auch für den Versandhandel gilt und wie in unserem Fall mit einem Fahrrad aussieht?
Da kommen zunächste 30 EUR Versandkosten zusammen, dann der logistische Aufwand, den Karton zu verschicken. Ich habe z.B. gar kein Auto um das Ding zu transportieren und müsste einen Kombi organisieren. Den Riesenkarton habe ich auch nicht (echt kein Platz zum Lagern), mal abgesehen davon, dass er nach dem ersten Transport schon so beschädigt war, dass ich ihn nicht noch mal verwenden würde. Also müsste man noch eine Verpackung organiseren usw.
Es wäre also im Vergleich zum Gang zu einem örtlichen Händler, der kurz für 50-100 EUR was tauscht, ein Riesenaufwand und Kosten alleine für den Transport.
Oder wie seht ihr das? Kann man hier eine Reparatur vor Ort verlangen?
nun habe ich mein Canyon Rad und eine generelle Frage zur Gewährleisungsfällen. Sicherlich sagt Canyon (wie auch andere Hersteller) erstmal, schicken sie und das Rad, wir schauen uns das an. Als Verkäufer hat man ja auch das Recht auf Nachbesserung.
Nun gibt es aber durchaus Fälle, in denen man zur Mängelbeseitigung auch andere Werkstätten aufsuchen könnte, wenn der Gang zum eigentlich Verkäufer zu aufwendig wäre.
Beispiel: Ich kaufe ein Auto in Berlin, fahre 350 KM zurück in meinen Wohnort nach Hannover. Dann gibt es einen Defekt. Hier gab es schon Urteile, in denen gesagt wurde, es wäre unverhältnismäßig für eine Reparatur erst nach Berlin zu fahren oder gar das Auto dahin schleppen zu lassen. Also ab in die Werkstatt vor Ort und die Rechnung an den Verkäufer geschickt, der diese dann auch übernehmen musste.
Die Frage wäre nun, ob das auch für den Versandhandel gilt und wie in unserem Fall mit einem Fahrrad aussieht?
Da kommen zunächste 30 EUR Versandkosten zusammen, dann der logistische Aufwand, den Karton zu verschicken. Ich habe z.B. gar kein Auto um das Ding zu transportieren und müsste einen Kombi organisieren. Den Riesenkarton habe ich auch nicht (echt kein Platz zum Lagern), mal abgesehen davon, dass er nach dem ersten Transport schon so beschädigt war, dass ich ihn nicht noch mal verwenden würde. Also müsste man noch eine Verpackung organiseren usw.
Es wäre also im Vergleich zum Gang zu einem örtlichen Händler, der kurz für 50-100 EUR was tauscht, ein Riesenaufwand und Kosten alleine für den Transport.
Oder wie seht ihr das? Kann man hier eine Reparatur vor Ort verlangen?