• Hallo Gast, wir suchen den Renner der Woche 🚴 - vielleicht hast du ein passendes Rennrad in deiner Garage? Alle Infos

Muss man ein Fahrrad für die Gewährleistung immer einschicken?

bikefly

Neuer Benutzer
Registriert
27 August 2008
Beiträge
13
Reaktionspunkte
0
Hallo zusammen,

nun habe ich mein Canyon Rad und eine generelle Frage zur Gewährleisungsfällen. Sicherlich sagt Canyon (wie auch andere Hersteller) erstmal, schicken sie und das Rad, wir schauen uns das an. Als Verkäufer hat man ja auch das Recht auf Nachbesserung.
Nun gibt es aber durchaus Fälle, in denen man zur Mängelbeseitigung auch andere Werkstätten aufsuchen könnte, wenn der Gang zum eigentlich Verkäufer zu aufwendig wäre.
Beispiel: Ich kaufe ein Auto in Berlin, fahre 350 KM zurück in meinen Wohnort nach Hannover. Dann gibt es einen Defekt. Hier gab es schon Urteile, in denen gesagt wurde, es wäre unverhältnismäßig für eine Reparatur erst nach Berlin zu fahren oder gar das Auto dahin schleppen zu lassen. Also ab in die Werkstatt vor Ort und die Rechnung an den Verkäufer geschickt, der diese dann auch übernehmen musste.

Die Frage wäre nun, ob das auch für den Versandhandel gilt und wie in unserem Fall mit einem Fahrrad aussieht?
Da kommen zunächste 30 EUR Versandkosten zusammen, dann der logistische Aufwand, den Karton zu verschicken. Ich habe z.B. gar kein Auto um das Ding zu transportieren und müsste einen Kombi organisieren. Den Riesenkarton habe ich auch nicht (echt kein Platz zum Lagern), mal abgesehen davon, dass er nach dem ersten Transport schon so beschädigt war, dass ich ihn nicht noch mal verwenden würde. Also müsste man noch eine Verpackung organiseren usw.
Es wäre also im Vergleich zum Gang zu einem örtlichen Händler, der kurz für 50-100 EUR was tauscht, ein Riesenaufwand und Kosten alleine für den Transport.
Oder wie seht ihr das? Kann man hier eine Reparatur vor Ort verlangen?
 
AW: Muss man ein Fahrrad für die Gewährleistung immer einschicken?

Warum machst du dir denn bei einem neuen Rad schon Gedanken um Reparaturen, fahr doch erstmal damit.
Dann ist das ganze eine Frage des guten Willens, z.B. bringt dir Hermes einen Radkarton zu dir nach Hause und nimmt dann das verpackte Rad gleich mit.
Es kommt immer darauf an, was kaputt ist. Bei mir war die Bremse defekt, also abgebaut, an Canyon geschickt, die übernehmen übrigens das Porto und nach 14 Tagen kam eine neue Bremse zurück.
Wenn dir dein Händler kurz für 50 oder 100€ was tauscht, dann hat das ja nichts mit Garantie oder Gewährleistung zu tun.
Beim Auto liegt die Sache noch etwas anders, weil es im Allgemeinen ein dichtes Netz von Vertragswerkstätten gibt und ob du da eine in Hamburg oder München aufsuchst ist fast egal, weil durch die Hersteller da bestimmte Standards vorgegeben sind, bei Canyon gibt es aber nunmal kein Händlernetz.
 
AW: Muss man ein Fahrrad für die Gewährleistung immer einschicken?

Naja, beim Auto geht es nicht nur um Vertragswerkstätten, sondern generell um Werkstätten. Fahradwerkstätten gibt es genauso in jeder Ecke.
Es geht mir einfach nur allgemein um die Frage der Verhältnismäßigkeit. 14 Tage auf ne Bremse zu warten und die auch noch auseinander bauen zu müssen finde ich schon krass, vor allem wenn es dir jeder Händler woanders in 5 Minuten tauscht. Da ist für mich der Versand unverhältnimäßig aufwendig und es stellt sich die Frage, ob man als Versender das verlangen kann.
 
AW: Muss man ein Fahrrad für die Gewährleistung immer einschicken?

Ein Händler vor Ort tauscht dir die Bremse auch nicht in 5 Minuten, denn solche Teile werden zum Hersteller zur Reparatur eingeschickt.
Du hast immer nur einen Anspruch gegen deine Händler und musst dem die Gelegenheit zur Mängelbeseitigung geben und das ist in diesem Fall eben auch der Hersteller, also kann der Versender verlangen, dass du das Rad wieder zu ihm schickst.
Wenn du deswegen Bedenken hast, kauf es eben vor Ort, aber nach eigenen Erfahrungen und nach Berichten aus unterschiedlichen Foren geht es dort auch nicht schneller.
Selbstverständlich brauchst du dein Rad nicht auseinander zu bauen, du kannst es tatsächlich auch komplett einschicken, es kommt eben darauf an, welchen Aufwand du selbst treiben willst.
Irgendwie finde ich es schon ein bisschen dreist, den Preisvorteil durch einen Versender mitzunehmen und danach zu versuchen die bekannten Nachteile die man eben dadurch hat abzuwälzen.

Auch dein Auto kannst du nicht in eine x-beliebige Werkstatt bringen und danach von irgendjemandem eine Kostenübernahme verlangen, sowas ist schon an bestimmte Vorgehensweisen gebunden.
 
AW: Muss man ein Fahrrad für die Gewährleistung immer einschicken?

Auch dein Auto kannst du nicht in eine x-beliebige Werkstatt bringen und danach von irgendjemandem eine Kostenübernahme verlangen, sowas ist schon an bestimmte Vorgehensweisen gebunden.

Im Prinzip richtig, in meinem Beispiel oben geht das aber schon.
 
AW: Muss man ein Fahrrad für die Gewährleistung immer einschicken?

Also ganz im Ernst: Wenn ich mir ein Versenderbike kaufe, mache ich mir doch vor dem Kauf Gedanken, wie ich sowas regele. Es wird ja auch oft genug in der Verkaufsberatung darauf hingewiesen, wenn sich Neulinge ein Versenderrad kaufen wollen.

Und ich kann auch jeden kleinen Händler verstehen, wenn er sich weigert, Reparaturen eines Versenderrades vorzunehmen, das noch unter Gewährleistung fällt. Damit handelt er sich ja nur Ärger ein. Der Kunde besteht auf seiner Gewährleistung und der Versender sagt: Wir haben nix an dem Rad gemacht, wir wissen nicht einmal, ob die Reparatur notwendig war, also warum sollen wir das zahlen". Damit schaut der Händler dann in die Röhre.

Eben solche Probleme sind für mich der Grund, dass auf keinem meiner Räder Radon oder Canyon draufsteht. (Red Bull nehme ich da mal aus, weils gleich bei mir um die Ecke liegt)
Ich hab da deutlich lieber den Schrauber um die Ecke, der mal eben ein Blick auf mein Rad wirft und mir sagt: Alles okay, deine Gabel ist nicht vom Rückruf betroffen, als mein Rad einschicken zu müssen, und nach 2 Wochen zu hören, dass das gar nicht nötig war.
 
AW: Muss man ein Fahrrad für die Gewährleistung immer einschicken?

Man hat eine Gewährleistungsanspruch immer gegen denjenigen, der einem etwas verkauft hat, deshalb kann kein anderer, als der Verkäufer an irgendeinem Gegenstand etwaige Raparaturen durchführen, die unter die Gewährleistung fallen, ohne dass sowas vorher abgesprochen ist.
 
AW: Muss man ein Fahrrad für die Gewährleistung immer einschicken?

so wie astra das formuliert sehe ich das auch. hab selbst ein canyon.Versand ist schon mal frei, die schicken dir einen freischein für die post. der 1. Kd hat bei mir 5 tage gedauert, im august. Sehe also kein problem. gehst du aber zum örtl. händler wird er dich mit einem versenderbike auch nicht mit offenen armen empfangen und unter umständen mehr verlangen wie für einen kunden der das rad bei ihm gekauft hat.
 
Zurück