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Mitschuld?

Onni

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Hallo, ich hatte ja schon berichtet, das ich in Essen von einer Autofahrerin umgenietet wurde. Jetzt möchte die gegnerische Versicherung wissen, ob mein Rennrad Strassenverkehrstauglich war. Akkubeleuchtung hatte ich mit, obwohl es am 27. September um 10:00 am Morgen war. Kann man mir eine Mitschuld wegen fehlender Reflektoren anlasten? Als die Polizei kam, war ich schon im Krankenwagen, kann deswegen auch nichts weiter sagen.
Viele Grüße Jo
 

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Re: Mitschuld?
Lass dich von einem Anwalt beraten!
Ich würde nicht darauf antworten. IMHO muss man sich nicht selbst belasten.
Verweise einfach auf den Polizeibericht (den ein Anwalt vorher einsehen kann).
 
Zuletzt bearbeitet:
Sehr guter Tip von Prince67.
Nicht antworten, anwaltlich beraten lassen.
Auf eine "Mitschuld" kommt es wg. der Gefährdungshaftung aus dem StVG ggf. gar nicht an.
Also Anwalt aufsuchen und der gegnerischen Versicherung die Schadenshöhe mitteilen.
Mehr nicht.
 
Wenn die mit solchen Späßen anfangen, würde ich auch sofort zum Anwalt.
Und Gegenfragen stellen: War das KFZ des versicherten Unfallgegeners zu 100% straßenverkehrstauglich? Alle Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen funktionsfähig? Warndreieck und gültiger Verbandkasten an Bord? Ergebnis der letzten HU? Letzter Bremsentest bzw. Belagwechsel? Sehvermögen des Fahrers bzw. letzter Sehtest oder Augenarztbesuch? Sichtfeld frei oder evtl. durch Navi an Scheibe verdeckt? Scheiben von innen und außen sauber, oder gar innen mit Fogging-Belag belastet?
Das Spielchen kann man mit ein wenig Fantasie noch ausweiten.
 
Hallo, vielen Dank euch erst einmal, habe das Schreiben von meiner Anwältin mit der Bitte um Stellungnahme bekommen. Leider kann ich sie am Montag erst wieder erreichen. Ich habe ihr gemailt, das ich die Beleuchtung mithatte. Es sind jetzt genau 8 Wochen vergangen, der Polizeibericht ist wohl eindeutig, aber ich habe noch keinen Cent gesehen. Das Einzige, das ich habe, sind Schmerzen und ein zerstörtes Rad...
 
Im übrigen haben die aktuellen Radschuhe fast alle Reflektoren, nicht nur hinten sondern auch seitlich. Und die meisten Radjacken ebenfalls.
 
Die zählen aber nicht zum Rad. Am Rad müssten sie montiert sein. Andere Reflektoren dürfen zusätzlich dran sein. Reflektor vorn und hinten sowie an den Pedalen sind aber laut STVO vorgeschrieben.
Die wenigsten RR-Pedale ermöglichen das überhaupt.

Das ist der Versuch der Versicherung, sich aus der Verantwortung zu stehlen. Selbst wenn es auf den Unfall nachweislich überhaupt keinen Einfluss hat und der Verlauf der gleiche ist - mit und ohne Reflektor - möchte die Versicherung dem Geschädigten noch einen Strick draus drehen.

Wirklich wichtig, dass man sich nicht selbst belasten muss, mit seiner Aussage. Aber wenn man sich äußert, muss es die Wahrheit sein.


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Wirklich wichtig, dass man sich nicht selbst belasten muss, mit seiner Aussage. Aber wenn man sich äußert, muss es die Wahrheit sein.

Bei der Kommunikation mit der Versicherung steht man ja nicht vor Gericht, daher muss man sich zu solchen Fragen gar nicht äußern - und sollte es auch nicht. Denn das einzige, worauf sowas abzielt, ist eine ungeschickte Formulierung des Geschädigten, die dann in Abzüge beim Schadensausgleich umgemünzt wird.
 
Was hier zum "selbst belasten" gechrieben wurde, trifft für Bußgeld- oder Strafverfahren zu. Darum geht es hier aber nicht. Hier macht der Fragestellung einen zivilrechtlichen Anspruch geltend. Und dafür ist er darlegungs- und beweispflichtig. Es wäre also dumm und ein klassisches Eigentor, die Fragen nicht zu beantworten. Macht er es nicht, freut das die Versicherung und sie wird nichts zahlen. Also wird er die Frage wahrheitsgemäß dahingehend beantworten, dass das Rad selbstverständlich in verkehrssicherem Zustand war. Und da er anwaltlich vertreten ist, sollte wohl auch sichergestellt sein, dass da bei der Formulierung keine Fehler passieren.
 
Was hier zum "selbst belasten" gechrieben wurde, trifft für Bußgeld- oder Strafverfahren zu. Darum geht es hier aber nicht. Hier macht der Fragestellung einen zivilrechtlichen Anspruch geltend. Und dafür ist er darlegungs- und beweispflichtig. Es wäre also dumm und ein klassisches Eigentor, die Fragen nicht zu beantworten. Macht er es nicht, freut das die Versicherung und sie wird nichts zahlen. Also wird er die Frage wahrheitsgemäß dahingehend beantworten, dass das Rad selbstverständlich in verkehrssicherem Zustand war. Und da er anwaltlich vertreten ist, sollte wohl auch sichergestellt sein, dass da bei der Formulierung keine Fehler passieren.
Selbstverständlich! Trotzdem sind die Gegenfragen durchaus gestattet; der Prozeßgegner wird dann schon verstehen, dass er mit dieser Taktik nicht durchkommen wird.
 
Was hier zum "selbst belasten" gechrieben wurde, trifft für Bußgeld- oder Strafverfahren zu. Darum geht es hier aber nicht. Hier macht der Fragestellung einen zivilrechtlichen Anspruch geltend. Und dafür ist er darlegungs- und beweispflichtig. Es wäre also dumm und ein klassisches Eigentor, die Fragen nicht zu beantworten. Macht er es nicht, freut das die Versicherung und sie wird nichts zahlen. Also wird er die Frage wahrheitsgemäß dahingehend beantworten, dass das Rad selbstverständlich in verkehrssicherem Zustand war. Und da er anwaltlich vertreten ist, sollte wohl auch sichergestellt sein, dass da bei der Formulierung keine Fehler passieren.

Es geht ja nicht darum, Fragen nicht zu beantworten.
Der Unfall passierte um 10 Uhr morgens. Die Versicherung fragt nach Beleuchtung.
Da würde ich mich erstmal totlachen, bevor ich irgendeine weitere Frage beantworte.
Und wenn der Lachanfall vorbei ist, rufe ich bei der Versicherung an und frage nach,
ob dort noch alle Latten am Zaun sind. Dann wird eine Zahlungsfrist gesetzt.
Nach Überschreitung dieser Wochenfrist wird sofort Klage erhoben.
In 98 % der Fälle wird dann schnell gezahlt.:)
 
Er will doch möglichst bald sein Geld haben und nicht die Abwicklung verzögern.

Die Versicherung ist diejenige, die verzögert, wenn sie offensichtlich unsinnige Fragen stellt.
Das ist eine ganz alte Taktik. Als ich mal unverschuldet von einem Pkw umgenietet wurde,
fragte die Gegenseite nach meiner Haftpflichtversicherung - die ich als Radfahrer in diesem Land gar nicht haben muß.
Es folgte der Lachanfall, und dann ging es weiter wie von mir oben beschrieben. :)
 
Natürlich will die Versicherung verzögern, aber gerade deshalb wäre es falsch, das Spiel mitzumachen. Die Frage schnell und präzise beantworten, Frist setzen und dann ggf. klagen. Das ist die Sprache, die die Versicherungen verstehen. Wer anfängt, mit denen unsinnige Diskussionen darüber zu führen, ob sie die Antwort auf die gestellte Frage wirklich benötigen oder gar nutzlose Gegenfragen zu stellen, der braucht sich nicht zu wundern, wenn er monatelang mit der Versicherung hin- und herschreibt, ohne Geld zu bekommen. Und wenn es dann doch vor Gericht geht, kann es passieren, dass die Versicherung den Anspruch sofort anerkennt und er auf den Verfahrenskosten sitzen bleibt, weil das Gericht meint, für die Versicherung sei wegen unzureichender Angaben des Anspruchstellers der Sachverhalt noch nicht hinreichend geklärt gewesen.
 
Und wenn es dann doch vor Gericht geht, kann es passieren, dass die Versicherung den Anspruch sofort anerkennt und er auf den Verfahrenskosten sitzen bleibt, weil das Gericht meint, für die Versicherung sei wegen unzureichender Angaben des Anspruchstellers der Sachverhalt noch nicht hinreichend geklärt gewesen.
Wo hast Du den Blödsinn denn her? Wenn Die Versicherung den Anspruch anerkennt bedeutet das selbstverständlich auch das Die die Verfahrenskosten zu übernehmen haben.
 
Natürlich will die Versicherung verzögern, aber gerade deshalb wäre es falsch, das Spiel mitzumachen. Die Frage schnell und präzise beantworten ...

Jegliche Antworten auf für die Regulierung eigentlich überflüssige Fragen liefern der Versicherung nur Vorwände für weitere Verzögerungen!
 
Wer anfängt, mit denen unsinnige Diskussionen darüber zu führen, ob sie die Antwort auf die gestellte Frage wirklich benötigen oder gar nutzlose Gegenfragen zu stellen, der braucht sich nicht zu wundern, wenn er monatelang mit der Versicherung hin- und herschreibt, ohne Geld zu bekommen.

Deshalb ja nach Fristsetzung Klage erheben. Und Diskutieren würde ich mit denen genausowenig wie irgendwelche Fragen zu beantworten. Es gibt nen Unfallbogen der Polizei. Und als Antragsgegner bekommt man doch auch ein Formular der Versicherung in dem man den Sachverhalt schildert. Das sollte wohl reichen.
 
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