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Licht am Rad - Die Tage werden kürzer..

Stellt sich die Frage, ob im Falle eines Falles jemand danach fragt.
Wenn ein Autofahrer, der Dich umnietet, behauptet, Dich aufgrund fehlender Reflektoren nicht gesehen zu haben, haste schlechte Karten. Dafür sorgen allein schon die Versicherungen, die nach Möglichkeit nicht zahlen wollen.
Und es ist nicht so, daß jede Lampe, die keine Zulassung hat, blendet.
Das ist Schwachsinn.
Mich wird auch kein Autofahrer umnieten, wenn ich ihn blende. Der müßte mich schon frontal erwischen.
Und mir begegnen auch genug Radfahrer, die mich mit zugelassenen Leuchten blenden.
So what?
 
Und es ist nicht so, daß jede Lampe, die keine Zulassung hat, blendet.
Das ist Schwachsinn.

Eine (nicht zugelassene) rottationssymmetrische Lampe wird den Gegenverkehr in jedem Fall Blenden wenn Du sie am Rad so einstellst, dass Du bei 25km/h zuverlässig und rechtzeitig evtl. Schlaglöcher unsw. Erkennst. Ich habe den Test mit meiner Frau mal gemacht und eine Starke Taschenlampe am Lenker so weit nach unten gerichtet dass meine Frau in 50 Meter Entfernung nicht geblendet wurde. Dann stand die Lampe aber so tief dass ich nichtmehr 25km/h fahren konnte weil die Lampe nicht weit genug nach vorne geleuchtet hat. Kannste vergessen.

Und man darf nicht vergessen dass moderne LED Lampen gerne mal einiges Heller sind als Auto Scheinwerfer.............
 
Wenn Du alle LED-Lampen unabhängig ihrer Helligkeitswerte/Lichtleistungen über einen Kamm scheren willst - bitte.
Das zeugt nicht gerade von geistiger Stärke.
Und daß meine Lampe eine Blende hat, habe ich auch schon geschrieben.
Damit blende ich niemanden.
Mag sein, daß Du es nicht glaubst. Aber das ist dann Dein Problem, nicht meines.
Und nicht jede Lampe ohne Prüfzeichen ist "rotationssymmetrisch" (neues Modewort?)

Nun gut, ich kann auch Lampen mit Prüfzeichen ans Rad setzen und mir dann einen China-Böller mit monströser Leuchtkraft an den Helm setzen (sofern ich denn einen tragen würde).
Damit fahre ich gesetzeskonform.
Der Effekt ist allerdings der Gleiche. Lediglich, daß man mir weniger vor´s Bein pissen kann.

Nennt mir doch mal einen Fall, wo es durch, äh, "rotationssymmetrische Leuchten" zu einem Unfall gekommen ist und dem Nutzer dieser Lampe dieses zur Last gelegt wurde.
Ich kenne noch nicht einmal einen Fall, in dem ein Radfahrer verunfallt ist, der von KFZ-Fernlicht geblendet wurde.
Dabei gibt es dieses Fernlicht seit Jahrzehnten, die "rotationssymmetrischen Leuchten" dagegen erst seit wenigen Jahren.

Ihr solltet langsam mal in die Realität zurückkommen, Leute!

Und nun ziehe ich mich aus dieser schwachsinnigen Diskussion zurück.
 
Bei Rose ist die Sigma Powerled nicht als Fahrradbeleuchtung aufgeführt, sondern lediglich allgemein unter Beleuchtung und dann in der Kategorie Kopf-/Helm-Beleuchtung.
Zudem ist ausdrücklich der Hinweis vorhanden: "entspricht nicht den Vorschriften der StVZO und ist somit nicht als Fahrradbeleuchtung zugelassen!"
Da bist du rechtlich absolut sauber.

Das Nichtvorhandensein einer STVZO-Zulassung lässt natürlich nicht den Rückschluss zu, dass sie dann blenden MUSS. Es kommt auf den Grund des Nichtvorhandenseins an. Ist es Rotationssymmetrie, dann ist die Blendgefahr aber sdehr hoch. Gibt aber auch noch andere Gründe. Jede Lampe, die eine Blinkfunktion hat, bekommt keine STVZO, selbst wenn sie ein verkehrstaugliches Lichtfeld erzeugt.
 
Wenn Du alle LED-Lampen unabhängig ihrer Helligkeitswerte/Lichtleistungen über einen Kamm scheren willst - bitte.
Das zeugt nicht gerade von geistiger Stärke.

Ich nehme mal an daß jemand der eine nicht zugelassene Lampe will, das hauptsächlich will weil ihm die zugelassenen zu funzelig sind. Und dann sind wir auf jeden Fall in dem Bereich in dem die allermeisten davoN Rotationssymmetrisch sind und damit blenden.

Und daß meine Lampe eine Blende hat, habe ich auch schon geschrieben.
Damit blende ich niemanden.

Eine Blende? Was für eine Lampe ist das?

Nun gut, ich kann auch Lampen mit Prüfzeichen ans Rad setzen und mir dann einen China-Böller mit monströser Leuchtkraft an den Helm setzen (sofern ich denn einen tragen würde).
Damit fahre ich gesetzeskonform.

Nein, tust Du nicht. Die Stvo sagt eindeutig:

§ 67 Abs. 2 S. 1 StVZO lautet: "An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein."

Eine Helmlampe ist damit meiner Meinung nach genauso verboten.
Am Helm tragen darfst Du sie, einschalten des nachts eher nicht.

Nennt mir doch mal einen Fall, wo es durch, äh, "rotationssymmetrische Leuchten" zu einem Unfall gekommen ist und dem Nutzer dieser Lampe dieses zur Last gelegt wurde.
Ich kenne noch nicht einmal einen Fall, in dem ein Radfahrer verunfallt ist, der von KFZ-Fernlicht geblendet wurde.

Das ist doch eine von vorn bis hinten Schwachsinnige Argumentation.
Die KFZ Hersteller investieren abermillionen Euro dafür helle effiziente Lichtsysteme zu entwickeln die den Gegenverkehr sowenig wie möglich blenden und Du pappst Dir eine nicht zugelassene Taschenlichtkanone ans Rad mit der Argumentation "ich kenne keinen der jeh wegen Blendung durch eine Lampe am Rad einen Unfall gebaut hätte?!

Wie arm ist das denn?!

Grundsätzlich gilt, Fahrzeugführer (ein Rad ist ein einspuriges Fahrzeug) haben Blendung anderer Grundsätzlich zu vermeiden:

http://www.rechtslexikon.net/d/blendung-im-strassenverkehr/blendung-im-strassenverkehr.htm

GRUNDSÄTZLICH. Damit fällt auch Deine Helmlampe final aus wegen isnich.
 
Bei Rose ist die Sigma Powerled nicht als Fahrradbeleuchtung aufgeführt, sondern lediglich allgemein unter Beleuchtung und dann in der Kategorie Kopf-/Helm-Beleuchtung.
Nö, unter "Beleuchtung" kann man "Fahrradbeleuchtung: Von LED über ..." auswählen und da taucht sie auch auf. Zwar als Helmleuchte beschrieben aber trotzdem unter "Fahrradbeleuchtung"!
Bike24 trennt da z.B. viel konsequenter.

Die Stvo sagt eindeutig:

§ 67 Abs. 2 S. 1 StVZO lautet: "An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein."

Eine Helmlampe ist damit meiner Meinung nach genauso verboten.
Am Helm tragen darfst Du sie, einschalten des nachts eher nicht.

Jein!
Würde ich bei Nachfrage durch die Rennleitung als Suchscheinwerfer nach §52 (2) deklarieren ... ;)
Bleibt aber eine Grauzone.
 
Meiner Meinung nach ist für die Frontleuchte eine Sache essenziell....
Sie muss aufm Helm sein damit man genau dahin leuchten kann wo man das Licht haben will!
 
Und man darf nicht vergessen dass moderne LED Lampen gerne mal einiges Heller sind als Auto Scheinwerfer.............

und das ist auch gut so. Weil bei vielen "Gegenverkehrern" Radfahrer keine Verkehrsteilnehmer sind. Es sei denn sie drehen das Lämpchen mal in Richtung Blender, dann gehen die Xenons auch mal aus. Ist vielleicht nicht nett, aber's hilft.
HarrHarr.
 
§ 67 Abs. 2 S. 1 StVZO lautet: "An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein."

Eine Helmlampe ist damit meiner Meinung nach genauso verboten.
Am Helm tragen darfst Du sie, einschalten des nachts eher nicht.
Also ich würde aus dem Text schließen, daß eine Helmlampe erlaubt ist. Sie ist ja nicht am Fahrrad angebracht, sondern am Helm.

Wenn ich den Gesetzestext geschrieben hätte und haben wollte, daß Helmlampen nicht erlaubt sind,dann hätte ich geschrieben:

"Fahrradfahrer dürfen nur lichttechnische Einrichtungen benutzen, die ...." oder sowas.

Wie die übliche Interpretation des Satzes lautet, weiss ich aber nicht.

Edith sagt: Habs gefunden in Kettler: "Recht für Radfahrer" Ausgabe 2, Seite 113. Wäre schön, wenn jemand der die aktuelle 3. Ausgabe hat, das mal überprüfen könnte.
Kessler schrieb:
An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und für zulässig erklärten lichttechnischen Anlagen angebracht sein. Wer damit nicht genug sieht oder meint, nicht genug gesehen zu werden, ist darauf verwiesen, die Beleuchtung lose mitzuführen, z.B. an der Kleidung zu befestigen. Genau genommen darf man daher nicht einmal sein Rad mit beliebigen Reflexstreifen bekleben.

D.h. also Chinaböller sind als Helmlampe immer erlaubt, auch im Straßenverkehr. Als Zweitlampe am Lenker, die nur im Wald angeschaltet wird, aber nicht, weil sie dann am Rad angebracht ist.

Ob sich eigentlich jemand im Verkehrsministerium für diesen Müllparagraphen schämt?
 
Zuletzt bearbeitet:
...
Ob sich eigentlich jemand im Verkehrsministerium für diesen Müllparagraphen schämt?

Garantiert nicht! Hauptsache Wählerstimmen und den Mainstream bedienen:confused:

Ist wie früher mit dem CB-Funk:
Die unpostalischen Geräte wurden legal gekauft und verkauft, besitzen durftest Du die auch aber nicht benutzen - da gab es Strafen, die in keinem Verhältniss standen;)

Edit: Ist nicht alles erlaubt, was nicht explizit Verboten wird?
 
Die Stvo sagt eindeutig:

§ 67 Abs. 2 S. 1 StVZO lautet: "An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein."

Eine Helmlampe ist damit meiner Meinung nach genauso verboten.
Am Helm tragen darfst Du sie, einschalten des nachts eher nicht.
Falsch. Du darfst sie auch einschalten. Das ist wie mit den blinkenden Rücklichtern, die du am Fahrrad nicht anbringen darfst. Klickst du sie aber etwa an deinen Rucksack, dürfen sie blinken.
Bleibt der Fall eines Unfalls, bei dem das Blinklicht eindeutig als unfallauslösend festgestellt wurde. Dieser Fall müsste dann aber gerichtlich geklärt werden und ist deshalb hier nur spekulativ behandelbar.

Dass man vor allem eine Lampe auf dem Kopf/Helm haben sollte, wie @Leon96 meint, ist so ne Sache. Aus Fahrersicht ist das ein berechtigtes Argument, aber als Gegenverkehrler muss ich leider sagen: Helmlampen sind die stärksten Blender. Ein Chinaböller auf Lenkerhöhe blendet zwar auch, aber erheblich weniger als diese Helmlampen - einfach weil sie höher montiert sind und damit näher an der Augenhöhe des Gegenverkehrs.

Der Cyo hat ein breiteres Lichtfeld, das ist für kurvige Strecken von großem Vorteil.
Der Luxos spielt seinen Vorteil auf kurvenarmen Strecken aus, wenn man sehr zügig unterwegs ist.
Ich mag mehr Breite und habe deshalb den Edelux 2, der den Spiegel des Cyo Premium verwendet. Dazu kommt bei dem dann ein bisschen mehr Licht, so dass beide Vorteile miteinander verbunden werden - und ein bisschen mehr Preis...
 
Ich fahre beim Auto ja auch Xenon und habe ein sehr gutes Licht, natürlich lässt sich nicht vermeiden daß das auch mal andere blendet, aber warum ist solch ein Lichtkegel dann beim Fahrrad nicht möglich oder es wird behauptet daß das zu stark blenden würde?
So ein CHinaböller wird ja nicht heller wie Xenon sein, oder?
 
Der Cyo hat ein breiteres Lichtfeld, das ist für kurvige Strecken von großem Vorteil.
Der Luxos spielt seinen Vorteil auf kurvenarmen Strecken aus, wenn man sehr zügig unterwegs ist.
Ich mag mehr Breite und habe deshalb den Edelux 2, der den Spiegel des Cyo Premium verwendet. Dazu kommt bei dem dann ein bisschen mehr Licht, so dass beide Vorteile miteinander verbunden werden - und ein bisschen mehr Preis...

Andersrum? Der Luxos B sieht breiter aus, aber auch ungleichmäßiger.
 
neu war ist, dass die Lampen nichtmal mehr angeboten werden dürfen

ging mir ähnlich, habe letztens meine altgewohnten, aber immer wieder neu heißgeliebten cateye-lampen gekauft

habe an allen rädern die befestigungen dafür und fahre damit seit jahren stressfrei, ab und an fällt mal eine runter, sturz, batterien laufen aus etc. etc. - dann muss mal eine neue ran, sie sind praktisch, leicht, mit guter leistung

der händler hat sie mir ausdrücklich als "taschenlampe" - auch per rechnungstext - verkauft
 
Ich fahre beim Auto ja auch Xenon und habe ein sehr gutes Licht, natürlich lässt sich nicht vermeiden daß das auch mal andere blendet, aber warum ist solch ein Lichtkegel dann beim Fahrrad nicht möglich oder es wird behauptet daß das zu stark blenden würde?
So ein CHinaböller wird ja nicht heller wie Xenon sein, oder?

Du hast dir die Antwort schon selber gegeben: Die "Chinaböller" strahlen "rund", da gibt es keine Begrenzung nach oben, sodass nicht nur der Boden angestrahlt wird, sondern locker bis auf die Höhe von 2-3m. Dabei braucht man nicht mal einen starken Lichtstrom, um zuverlässig alle Fußgänger und Radfahrer zu blenden. Und manche Lampe hauen dazu noch richtig Licht raus. Da bist du quasi blind.

Und es ist möglich einen angepassten Lichtkegel am Fahrrad hinzubekommen. Die haben dann auch STVZO Zulassung...
 
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