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Leidiges Thema - Falsch beraten vom Händler

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Da stellt sich die Frage: Wann paßt ein Rahmen bzw. ab wann paßt er nicht mehr? Schwierig zu beurteilen. Außer Du bist 1,60cm groß und man hat Dir einen 60er Rahmen verkauft. Aber sonst? Ich denke da an die vielen Möglichkeiten das Rad anzupassen (Vorbau, Lenker, Sattelposition, Kurbeln...) Dann das individuelle Empfinden? Der eine ist mit einem 60er Rahmen glücklich, für den anderen, der genau die gleichen Körpermaße hat, ist der gleiche Rahmen vielleicht nahezu unfahrbar? Es ist schwierig. Ich war beim RR Kauf auch noch relativ unerfahren, ich habe auch die Rahmengröße gewählt, die mir mein Radhändler empfohlen hat. Sie passt glücklicherweise wirklich. Aber was soll man machen. Wenn man noch keine Erfahrung hat? Wenn man das erste mal auf einem RR sitzt? Da glaubst Du dem Radhändler fast alles. Aber selber ein bisschen Schlau machen, schadet nicht. Ich habe vor dem RR-Kauf verschiedene Rahmengeometrien verglichen – ein geslopter Cube Rahmen war für mich dann das richtige – wer weiß, was mir irgendein anderer Händler angedreht hätte...
 
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Skeptisch würde ich immer werden, wenn der Händler auf was bestimmtes, was "rein zufällig" im Lager ist, beharrt. Denn das ist meistens ein Ladenhüter, der einfch weg muss.

Nach anfänglichen Fehlberatungen bin ich immer nur noch bereits informiert in die Läden und fragte nur noch "können sie dieses und jenes beziehen". Selten geh ich in den laden mit "Berat du mich mal".

Die Zeiten sind vorbei, zumeist empfiehlt der Händler auch das, was er selbst gut findet, dass ich das toll finde, ist noch lange nicht gesagt.

Die wenigsten Händler sind in der Lage, zu abstrahieren und eine Tiagra zum empfehlen, wenn ihnen Campa grad gut genug ist. Die aller wenigsten tun das, sei denn sie haben irgendwo noch einen Tiagra Ladenhüter stehen.
 
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Als Rennrad-N00b muss ich auch meinen Kommentar abgeben:

Ohne das Netz mit seinen zahlreichen Quellen hätte ich nicht ohne weiteres herausgefunden, worauf ich zu achten habe. Ich habe mir einen alten italienischen Stahlrenner mit Dura-Ace-Ausstattung gekauft, um mich kostengünstig einzustimmen. Ich denke nicht, dass ich es bereue.

Einen modernen Carbonrenner zu fahren reizt natürlich, erst recht eine moderne Schaltung, aber im Großen und Ganzen ist Rennrad erstmal Rennrad und da hab ich mich vorher eben schlau gemacht, der Online-Community der passionierten Radfahrer habe ich hier nahezu alles zu verdanken! :)

DANKE SCHÖN! :wink2:

Denn es gibt nichts Schlimmeres, als viel Geld auszugeben und hinterher unglücklich darüber zu sein!
 
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Also wenn dich deine Bank falsch berät kannst du auch noch nach jahren kommen. Und wenns um ne Rentenversicherung geht kann das unter umständen noch nach 20 Jahren sein. Verstehe nicht wieso das bei einem Radhändler anders sein soll. Das Einzige Problem könnte sein dass du dem Händler erstmal ne Fehlberatung nachweisen mußt. Im zweifel behauptet er das du das Rad auf eigenen Wunsch hin so wolltest.
 
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Hallo,

der letzte Weg ist es natürlich, ein nicht passendes Rad wieder abzustossen. In der Bucht gibt es immer wieder Räder, die auf diese Weise verkauft wurden, wie vom Threadstarter beschrieben.

Ich habe mal ein so gut wie neues Rad ersteigert. Doch als der Verkäufer mir die Tür aufmachte, kriegte ich zuerst einmal einen Schreck. Er war gut ein dutzend Zentimeter kleiner als ich. Okay, das war's, Tippfehler bei der Rahmengröße, glaubte ich. Denn es gibt wohl kein Rad, das dem Verkäufer und mir gleichermassen gepasst hätte. Doch dann die Überraschung, das Rad hatte die inserierte RH 60. Bei ca. 172 cm Körpergröße des Verkäufers war klar, dass es ihm nicht passen konnte. Gut 500 Kilometer hatte er sich darauf abgequält und dann ein ihm passendes anderes Rad (Scott) gekauft. Lehrgeld bezahlt, da falsch beraten, sagte er mir. Und ich kam so zu einem schönen, fast neuen Top-Rad inklusive der frischen Originalrechnungen. Die waren übrigens aus Bocholt (ja, - genau daher). Hätte ich nicht gedacht, dass man auch dort mit der Beratung so dermassen auf die Nase fallen kann.

Richtig gute Händler gibt es selten, ich kenne aber mittlerweile zwei davon. Hat mich aber nicht davor geschützt, mal im Urlaub bei einer Reparatur so richtig ordentlich abgezogen worden zu sein. Aber das ist eine andere Geschichte.

Grüße
Ralf
 
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A Das Einzige Problem könnte sein dass du dem Händler erstmal ne Fehlberatung nachweisen mußt. Im zweifel behauptet er das du das Rad auf eigenen Wunsch hin so wolltest.

Beschweren kann man sich überall, bei Frau Angela Merkel persönlich. Nur halte ich viel davon für reine Zeitverschwendung, um Frust abzulassen hab ich das selbst mal gemacht, aber irgendwann merkt man, dass es das nicht bringt.

Möglicherweise kann der Händler sich ja nichtmal an den Kunden erinnern ;)

Und er braucht nur mal sagen "Damals passte es doch" und bestenfalls kommt er halt mit dem Vorschlag "Vorbau tauschen" - und weiterhin nochmal die Frage: Will man das überhaupt bei einem Händler, der total falsch berät? ich wollte das nicht.

Ich würd einfach zu einem anderen Händler gehen, der kompetent erscheint, ihm das Bike zeigen, fragen, was man verändern kann und machen lassen. Und wenn nix geht, gleich fragen, wie es aussieht mit in Zahlung nahme.

Realistisch gesehen kann er sich beklagen, aber es wird das Problem nicht lösen. Und der Sommer dauert nicht ewig, wenn sein Händler sich krumm stellt und er härtere Geschosse auffährt, kann sich das ganze bis September ziehen und dann steht das Rad wieder erstmal 7 Montage rum und wir lesen das gleiche Debakel 2009 nochmal :D
 
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Also wenn ich mir überlege, die die Freundin meines Brothers ihr Bike gekauft hatte.....

Freundin:"Ich möchte ein Mountainbike kaufen"
Verkäufer: "Wo fahren sie denn - auf welchem Untergrund"
Freundin: "Im Wald und im Feld"
Verkäufer: "Wie ist denn da die Bodenbeschaffenheit, ist das eher raher Boden, weich oder sind das Trails?"
Freundin: "Was ist ein Trail"
Verkäufer zeigt ein paar Katalogbilder
Freundin zeigt dann auf die Bilder, die etwa normale Radwege beschreiben
Freundin: "Ich hätte gern ein vollgefedertes Rad"
Verkäufer "Das wird vermutlich nicht nötig sein für diese Wege, ein Hardtail genügt"
Freundin: "Ich möchte das braune, das sieht toll aus von der Farbe".

Naja, die "Freundin" ließ sich nicht abbringen und das braune, in nicht wirklich passender Ausstattung und Größe sollte es dann sein.

Super :-) Passte daheim nicht, Rücken tat weh, Kurbel zu lang.....wer ist jetzt schuld? Der Verkäufer, klar, weil der hätte ja sagen müssen, nein das ist das falsche Rad. Der Verkäufer hätte also sagen müssen "ich weigere mich, Ihnen das Rad zu verkaufen".

So und dass das keiner macht, kann sich jeder denken.
 
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...Naja, die "Freundin" ließ sich nicht abbringen und das braune, in nicht wirklich passender Ausstattung und Größe sollte es dann sein.

Super :-) Passte daheim nicht, Rücken tat weh, Kurbel zu lang.....wer ist jetzt schuld? Der Verkäufer, klar, weil der hätte ja sagen müssen, nein das ist das falsche Rad. Der Verkäufer hätte also sagen müssen "ich weigere mich, Ihnen das Rad zu verkaufen".

So und dass das keiner macht, kann sich jeder denken.

Er hätte sie darauf aufmerksam machen sollen, daß das Fahrrad von der Größe her nicht paßt, ihr anbieten sollen, daß er es in einer passenden Größe bestellen kann (wäre der Freundin aber bestimmt nicht recht gewesen, weil sie das schicke braune Rad in das sie sich verliebt hat sofort mitnehmen möchte) und vielleicht hätte er noch erwähnen können,
daß die Ausstattung des Rades opulenter ist, als für die Freundin nötig.
Und das ganze am besten schriftlich festhalten und unterschreiben lassen.
Mann o Mann, das sind doch diese Saftnasen die dann mit Ihren Fullys in
Fussgängerzonen oder auf aalglatten Flussradwanderwegen rumeiern.
 
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Richtig, Scheibenbremsen mussten es sein (für unser Gebiet hier braucht man sowas nicht) 1000 Euro Federgabel sollte es sein.

Betellen wäre nicht möglich gewesen, war ein Resposten von Univega. Alternative von Bergamont wurde nicht beachtet, da es BLAU war. Meine Güte....Frauen halt.
 
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Richtig, Scheibenbremsen mussten es sein (für unser Gebiet hier braucht man sowas nicht) 1000 Euro Federgabel sollte es sein.

Betellen wäre nicht möglich gewesen, war ein Resposten von Univega. Alternative von Bergamont wurde nicht beachtet, da es BLAU war. Meine Güte....Frauen halt.

Moin,
wäre es nicht besser gewesen mit der Freundin den nächsten Baumarkt aufzusuchen? Scheibenbremsen haben die alle und auch Federgabeln...
und wenn die Größe dann daheim doch nicht paßt, ist der Verlust nicht so groß. :rolleyes:

--> Darfst du denn jetzt ihr Rad so umbauen, daß es paßt oder hat sie den Versuch mit'm Fahrrad ganz aufgegeben?
 
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Ruhrradler , bei welchem der Roses ist denn das Rad gekauft worden ? Es gibt ja schließlich 2 verschiedene Roses in Bocholt .
Bei dem großen Rose ist doch eine sehr hohe Kulanz angesagt , oder ?
 
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Moin,
wäre es nicht besser gewesen mit der Freundin den nächsten Baumarkt aufzusuchen? Scheibenbremsen haben die alle und auch Federgabeln...
und wenn die Größe dann daheim doch nicht paßt, ist der Verlust nicht so groß. :rolleyes:

--> Darfst du denn jetzt ihr Rad so umbauen, daß es paßt oder hat sie den Versuch mit'm Fahrrad ganz aufgegeben?

Ein Graus war es. Und vor allem, einerseits wollte sie weder auf mich hören, noch auf ihren Freund, (ich bin nur Bekannter), aber klar war, dass sie nicht diejenige ist, die sich um Probleme kümmern wird, wenns welche gibt.

Musste natürlich jeden technischen Schnickschnack haben das Teil. Klaro.


Vor allem merkte man schon daran, dass sie keinen Plan hat, dass sie zwischen Real Fully und Cannondale 2500 Euro Fully schwankte ^^

Es ist am Ende ein Trek geworden - aber ein Hardtail. Oh man.
 
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Ich würde sagen, dass das Rad einen Sachmangel hat (wenn nicht gibt es noch die c.i.c.).

Du hast also 2 Jahre ab Kaufdatum Zeit um das Rad in einer passenden Größe zu verlangen.


§ 434
Sachmangel
(1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
 
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@Praetor: Wenn im Kaufvertrag drinsteht "Rennrad mit 58er Rahmenhöhe",
dann hat es bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit, denn die 58er Rahmenhöhe ist ja mit dem Kaufvertrag vereinbart worden.

Du könntest höchstens rein rechtlich darauf hinaus, daß ein Mangel in der Beratungsleistung vorab vorliegt. Aber das muß man ertmal beweisen.
 
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"1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst"

Er wollte ein Rad das ihm passt. Es passt nicht.

Auf die c.i.c. (=Verschulden bei Vertragsschluss) hatte ich schon hingewiesen)

@Praetor: Wenn im Kaufvertrag drinsteht "Rennrad mit 58er Rahmenhöhe",
dann hat es bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit, denn die 58er Rahmenhöhe ist ja mit dem Kaufvertrag vereinbart worden.

Du könntest höchstens rein rechtlich darauf hinaus, daß ein Mangel in der Beratungsleistung vorab vorliegt. Aber das muß man ertmal beweisen.
 
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"1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst"

Er wollte ein Rad das ihm passt. Es passt nicht.

Auf die c.i.c. (=Verschulden bei Vertragsschluss) hatte ich schon hingewiesen)

Wie war das mit den Verjährungsfristen :D Kann ich auch heute noch mit meinem Kinderrad zum Händler und ihn fragen, was ihm einfällt? Einem Erwachsenen fast 80kg Mann ein Kinderrad zu verkaufen vor 20 Jahren?
 
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"1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst"
Es eignet sich doch, sonst hätte er damit keine 1100km fahren können.

Er wollte ein Rad das ihm passt.
Das weiß ich auch, aber das wird wohl kaum im Kaufvertrag stehen?

--> Wenn du es rechtlch machen willst, geh an die mangelhafte Beratungsleitung ran. Aber ich würde es vorziehen einen kleineren Rahmen zu kaufen, alles umzumontieren und den zu großen Rahmen ggf. bei ebay verkaufen. Der Rest ist reine Theorie, die ausgehen dürfte wie das hornberger Schießen oder im Falle einer Gerichtsverhandlung wie beim königlich bayerischen Amtsgericht.
 
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Es eignet sich doch, sonst hätte er damit keine 1100km fahren können.

Ein geschickter Händler, kurioserweise sind die meisten, die schlecht beraten, juristisch fit und mit Ausreden gewappnet, wahrscheinlich durch die Erfahrung ;) :D wird auf alle Fälle mal fragen, "wieso sind sie nicht gleich gekommen und statt dessen 1100km gefahren.

Das ist eine Menge Holz, soviel hab ich neben der Arbeit dieses Jahr mit dem Crosser geschafft und subjektiv war ich viel unterwegs, vergangenes Jahr geschätzte 300km bis Mai ;)
 
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