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Kontakt mit der Polizei?

  • Ersteller Ersteller Kapitalist
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brain112 schrieb:
ich drehe mich um, zeige der fahrerin einen vogle und fahre weiter.
ja, der vogel ist übertrieben und ich lasse mich inzw nicht mehr so provozieren, aber manchmal regt es auf

Hast du den Vogel mit einem oder mit zwei Fingern gezeigt? Da war nämlich grad vor zwei Wochen nen representatives Urteil drüber, dass der "Vogel" mit zwei Fingern KEINE Beleidigung ist! Der mit einem dagegen ist eine und kann ziemlich teuer werden, wenn dich jemand anzeigt!
 
Volkeree schrieb:
Wo steht das denn schon wieder.
Meines Wissens haben nur Ausländer die Pflicht einen Ausweis mitzuführen.

Es verschiende Gesetzte, nach denen du deine Identität (alles was in § 111OwiG steht) angeben musst. Mir ist aber nicht bekannt, dass man ein Ausweispapier mitführen muss.
Wenn du das besser weißt, gib doch bitte die genaue Quelle an.

Ich gehe jetzt ohne Ausweis trainieren.

Volker



Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 1

Ausweispflicht

(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.


(2) Der Personalausweis und der vorläufige Personalausweis sind nach einheitlichen Mustern mit Lichtbild auszustellen; sie erhalten eine Seriennummer. Der Ausweis enthält neben dem Lichtbild des Ausweisinhabers und seiner Unterschrift ausschließlich folgende Angaben über seine Person:

1. Familienname und ggf. Geburtsname,
2. Vornamen,

3. Doktorgrad,

4. Ordensname/Künstlername,

5. Tag und Ort der Geburt,

6. Größe,

7. Farbe der Augen

8. gegenwärtige Anschrift,

9. Staatsangehörigkeit.


(3) Der Personalausweis erhält eine Zone für das automatische Lesen. Diese darf lediglich enthalten:

1.
Die Abkürzung "IDD" für "Identitätskarte der Bundesrepublik Deutschland",

2.
den Familiennamen,

3.
den oder die Vornamen,

4.
die Seriennummer des Personalausweises, die sich aus der Behördenkennzahl der Personalausweisbehörde und einer fortlaufend zu vergebenden Ausweisnummer zusammensetzt,

5.
die Abkürzung "D" für die Eigenschaft als Deutscher,

6.
den Tag der Geburt,

7.
die Gültigkeitsdauer des Personalausweises,

8.
die Prüfziffern und

9.
Leerstellen.

(4) Der Personalausweis darf neben dem Lichtbild und der Unterschrift auch weitere biometrische Merkmale von Fingern oder Händen oder Gesicht des Personalausweisinhabers enthalten. Das Lichtbild, die Unterschrift und die weiteren biometrischen Merkmale dürfen auch in mit Sicherheitsverfahren verschlüsselter Form in den Personalausweis eingebracht werden. Auch die in Absatz 2 Satz 2 aufgeführten Angaben über die Person dürfen in mit Sicherheitsverfahren verschlüsselter Form in den Personalausweis eingebracht werden.

(5) Die Arten der biometrischen Merkmale, ihre Einzelheiten und die Einbringung von Merkmalen und Angaben in verschlüsselter Form nach Absatz 4 sowie die Art ihrer Speicherung, ihrer sonstigen Verarbeitung und ihrer Nutzung werden durch Bundesgesetz geregelt. Eine bundesweite Datei wird nicht eingerichtet.

(6) Für die erstmalige Ausstellung des Personalausweises sowie für die Neuausstellung nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Gebühr von acht Euro zu erheben. Die erstmalige Ausstellung des Personalausweises an Personen, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist gebührenfrei. Von der Erhebung einer Gebühr kann abgesehen werden, wenn der Gebührenpflichtige bedürftig ist.

(7) Die Muster der Ausweise bestimmt das Bundesministerium des Innern durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Der Personalausweis ist Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.
 
Volkeree schrieb:
Man, man was wird hier stellenweise ein Blödsinn geredet.

Ich weiß ja nicht, wie es so auf dem Land ist, aber in der Stadt machen die Radfahrer was sie wollen. Wenn die Polizei z.B. jeden Radfahrer, der ohne Licht fährt anhalten würde, könnten sie ihre anderen Aufgaben ganz vergessen.
Bei uns gab es vor einigen Monaten mal eine Aktion, da wurde über einen gewissen Zeitraum die Verkehrssicherheit von Fahrrädern überprüft. Das finde ich überigens gut.

ja diese aktionen sind zu begrüßen, und was den stadtverkehr angeht hast du sicher recht.
nur reden wir hier hauptsächlich über radfahren als sport, was mit dem stadtverkehr und seinen widrigkeiten eher meist wenig zu tun hat, weils meist auch rad gegen fußgänger geht und nicht eher rad gegen auto.

das mit den sternchen der beamte ist aber doch eine sache die man sich zu nutze machen kann. wenn ich weiß, was ich vor mir habe, weiß ich auch besser wie ich ihn anpacken muss. finde ich.

und um eines festzustellen: ja in dem thread wird viel über die herren in grün hergezogen, aber eben weils wohl das thema des threads ist. die allermeisten polizisten sind völlig in ordnung. und das fällt einem oft nicht auf, weil man mit denen als normaler unbescholtener bürger nicht einmal in kontakt kommt.
 
Denis-Oliver schrieb:
Hast du den Vogel mit einem oder mit zwei Fingern gezeigt? Da war nämlich grad vor zwei Wochen nen representatives Urteil drüber, dass der "Vogel" mit zwei Fingern KEINE Beleidigung ist! Der mit einem dagegen ist eine und kann ziemlich teuer werden, wenn dich jemand anzeigt!

interessant ;) fundstelle?
ich habe den vogel mit einem (und zwar einem recht kritischen finger) gezeigt.

@ volkeree: ich habe doch die quelle gepostet... danke fürs lesen.
 
Denis-Oliver schrieb:
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 1

Ausweispflicht

(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen; dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden.
[...]

vorzulegen != mitzuführen


Gruß,

Christian
 
Hallo,

wo hier gerade so schön über Urteile und Gesetze diskutiert wird:
Ich frage mich, seit ich den §67 gelernt habe, was bei dem Gewicht eines Rades alles mitgerechnet wird? wenn mein Rad im Kaufzustand 10 kg wog, ich dann aber noch Pedale, Flaschenhalter, Evlt. Luftpumpte, Klingel, Licht, etc. anschraube, wiegt es danach sicher mehr als 11 kg. Ist es denn nun ein Rennrad oder nicht? ;)
 
brain112 schrieb:
interessant ;) fundstelle?
ich habe den vogel mit einem (und zwar einem recht kritischen finger) gezeigt.

Ich hab's das erste mal bei uns im Radio (Bremen 1) gehört und ein paar tage Später in der Auto-Motor-Sport gelesen.

"Der Doppelvogel drückt im Gegensatz zum Tippen mit nur einem Finger an die Stirn keine Mißachtung aus und ist deshalb nicht als ehrverletzende Geste zu verstehen." (Oberlandesgericht Düsseldorf, 5 Ss 383/95-21/961-1 WS)

fuchse schrieb:
vorzulegen != mitzuführen

so ist das gemeint!



-----------------------------------------------------------------------------------------------
noch was zur allgemeinen Beleidigung eines Beamten:

Geldstrafe wegen Beleidigung
Es gibt keine festen Beträge für "die" Beleidigung. Die Geldstrafe richtet sich danach, wer in welcher Situation beleidigt wurde und wie die persönlichen Einkommensverhältnisse des Beleidigenden sind. Dabei ist die Beleidigung von Politessen oder Polizisten besonders teuer, weil sie die Staatsgewalt verkörpern.

Beleidigung einer Politesse:

"Krankhaft Dienstgeil" 800,- Euro
"Schlampe" 1.800,- Euro
"Fieses Miststück" 2.500,- Euro

Beleidigung eines Polizisten:

Zunge rausstrecken 300,- Euro
"A-Zeichen" 750,- Euro
"Vogel zeigen" 1.000,- Euro
"Stinkefinger" 4.000,- Euro
"Sie Schwein" 200,- Euro
"Du Schwein" 2.000,- Euro

gefunden auf www.ratgeberrecht.de
 
Moin,

Kontakt mit der Polizei scheint echt lästig zu sein. Da finde ich es Positiv dass mir mein Bewährungshelfer jeden Kontakt mit denen untersagt hat!!:D :D :bier:

Gruß k67
 
ManofStil schrieb:
Hallo,

wo hier gerade so schön über Urteile und Gesetze diskutiert wird:
Ich frage mich, seit ich den §67 gelernt habe, was bei dem Gewicht eines Rades alles mitgerechnet wird? wenn mein Rad im Kaufzustand 10 kg wog, ich dann aber noch Pedale, Flaschenhalter, Evlt. Luftpumpte, Klingel, Licht, etc. anschraube, wiegt es danach sicher mehr als 11 kg. Ist es denn nun ein Rennrad oder nicht? ;)

Also ich an deiner Stelle würd drauf bestehen, aber welcher Polizist hat denn eine Waage dabei (ok, vielleicht ne Waage für kleinstmengen wenn da öfter was mit drogen sein sollte, aber ne andere??) :dope:
Wenns aussieht wie ein Rennrad und auch deutlich leichter als ein "200€-17kg-Durchschnittsrad" ist denk ich geht das als Rennrad durch.
Wobei wenn was beim Auto ist wird ja auch nicht das Leergewicht sondern das aktuelle Gesamtgewicht genommen..
Aber egal...ich würd sagen JA.
 
fuchse schrieb:
vorzulegen != mitzuführen


Gruß,

Christian
FALSCH!
Vorlegen ist vorlegen und mitführen ist mitführen.

Lies dir mal andere Vorschriften durch.
Z.B. beim Führerschein, Fahrzeugschein usw. steht in den entsprechenden Vorschriften, sie sind mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen.
Früher stand in der Vorschrift für die ASU auch nur, dass die Bescheinigung vorgezeigt werden muss. Von Mitführen stand da nichts.
Diese Vorschrift ist, soweit ist weiß, vor einigen Jahren geändert worden.

Wie das im Einzelfall gehandhabt wird, wenn du Ausweise vorzeigen aber nicht mitführen musst, ist eine andere Sache. Möglichkeiten soll es da aber wohl auch geben.

Volker
 
Aber genau da liegt doch das Problem! Du musst einem befugten Beamten ein ausweisendes Papier jederzeit vorzeigen können, um dies zu gewehrleisten musst du immer ein solches mitführen! Dass das natürlich im Normalfall kein Problem ist, wenn du den nicht dabei hast ist klar, nur wenn dich ein Polizist ärgern will und dich eh schon wegen was am Wickel hat, hat er das Recht dich in dem Moment wo er deine Personalien braucht (z.B. bei einer Ordnungswiedrigkeit, die du nicht sofort bezahlen kannst) und du dich nicht ausweisen kannst mit auf die Wache zu nehmen um dort deine Angaben zu überprüfen!
 
Volkeree schrieb:
FALSCH!
Vorlegen ist vorlegen und mitführen ist mitführen.

Hi,

!= bedeutet "ungleich"
D.h. wir sind genau einer Meinung ;)

Denis-Oliver schrieb:
hat er das Recht dich in dem Moment wo er deine Personalien braucht (z.B. bei einer Ordnungswiedrigkeit, die du nicht sofort bezahlen kannst) und du dich nicht ausweisen kannst mit auf die Wache zu nehmen um dort deine Angaben zu überprüfen!

Ja, er hat das Recht dazu. Es ist aber keine Ordnungswidrigkeit oder so, keinen Ausweis mitzuführen.


Gruß,

Christian
 
...aber kann dir jede menge schwierigkeiten bereiten, wenn du dich ordnungswidrig aus der sicht eines polizisten verhältst. bringen wir es doch auf einen nenner und sind alle zusammen wieder glücklich und lassen uns neue geschichten von "velo meets police" berichten...
 
Ich bin noch nie nach meinem Perso von nem Polizisten gefragt worden beim Radfahren, sogar bei ner Zeugenaufnahme wg. Brandstiftung(hab ich ganz am Anfang geschrieben) hat der Typ von der Kripo den nicht sehen wollen!!!!
Von mir aus können die mich mit auf die Wache nehmen wenn sie unbedingt wissen wollen wer ich bin. Das bringt dann noch ein paar Extrakilometer.:D Aber bei uns sind die Polizisten eh voll lässig drauf, die halten nur Leute an wenns ned anders geht.:dope:
 
Ist der Vorteil, wenn man auf dem Land wohnt.
Außerdem hat die Rennleitung Angst, aus dem Auto zu steigen. Denn wegen eures löchrigen Kernkraftwerks ist hier alles verstrahlt.
Hat aber auch einen Vorteil. Nachts braucht man sich nicht sorgen, eine freilaufende Kuh umzufahren. Die leuchten so schön grün, die kann man gar nicht übersehen...
 
fuchse schrieb:
Hi,

!= bedeutet "ungleich"
D.h. wir sind genau einer Meinung ;)
Gruß,

Christian
Sorry, das wußte ich nicht. Das ! sah für mich so aus wie dazwischen gerutscht.
:dope:

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Also:
Du hast keine Klingel am Rad und der ordnungsliebende Polizist verfolgt diese Owi. Einen Ausweis hast du auch nicht dabei, oh oh.
Dann fahrt ihr gemeinsam zur Wache, würde vorschlagen du vor und die Polizei hinterher.
Auch scheiße... auf der Wache ist ja auch kein Ausweis.
Dann fahrt ihr noch zusammen dort hin, wo ein Ausweis liegt......

Und wenn sie nicht gestorben sind.............
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.... es sind ja Osterferien.........

Volker
 
Wie gesagt, dass wäre das extrem-Scenario, dass passieren könnte wenn du nem Polizisten dumm kommst. Das das ganze natürlich bis in die wurzeln unlogisch ist, ist ja klar, darum sollte man ja auch ganz lieb sein, wenn ein Mann in Grün (oder Blau) was von dir will;)

Ich muss zur Verteidigung der Polizisten auch mal sagen, dass ich bei meinem Autounfall an zwei sehr nette Exemplare gekommen bin! Haben großes Verständniss aufgebracht, sich super um mich gekümmert und mir über den Schock so gut es ging hinweg geholfen! Die hätten mir auch ganz böse kommen können, da der Unfall meine Schuld und eindeutig auf, dem Wetter, nicht angepasste Fahrweise zurückzuführen war, aber da es mein erstes Auto war, das da total demoliert war und ich mich eben NICHt agressiv verhalten habe sondern niedergeschlagen war, haben die guten Mitleid gehabt. Das konnten sie aber auch nur, wenn niemandem was passiert ist und nur mein Auto und 9 Begrenzungspfäle dran glauben mussten...glück gehabt!

Edit: @Volker: Ich hoffe, du verstehst alles was ich schreibe nicht als persönlichen Angriff..ich find ne gute Diskusion ne gute Sache und als solche sehe ich das!
 
Also mich wollte die mal mit auf die Wache nehmen, nachdem mich nen Beamter aufn Rad mich vom BMX Rad zog. Auf die Aktion hin war ich nicht in der Laune dem auch noch meine Personalien zu geben, wozu auch. Er zieht mich an den Haaren vom Rad und findet das normal !? Also er seine Kollegen in der Toni gerufen und dann mussten wir warten. Die wollten mich dann mit auf die Wache nehmen zwecks Personalienprüfung und auf meine Frage hin was ich dann jetzt, so ohne Schloss, mit meinem Rad machen soll, kam nur ein "Mir doch egal!". Also wurde mir das echt zu doof und hab dem meinen Perso gegeben damit ich meine Ruhe hab. Da fingen seine Augen an zu blitzen und später kam dann ein Brief wo mir dann vorgeworfen wurde ich wollte mich nicht ausweisen und blah... Ich hab im Gegensatz Dienstaufsichtsbeschwerde gemacht, in anbetracht dessen das mich der Beamten ja recht rüde vom Rad zog. Das hat sich dann im einvernehmen aufgelöst, weil ich genügend Zeugen hatte, Freunde von mir sassen in einem Café gegenüber und ham das ja alles mitbekommen, die das barsche Vorgehen der Beamten bestätigen konnten. Zum Schluss ham mir die Dappels noch die Luft von den Reifen gelassen, um mich am "weiterfahren zu hindern". So Sprüche von wegen wo mein Licht sei kamen auch noch, bei hellichtem Tage und ca. 30° C im Schatten.

Also ich hatte bisher nur unangenehme Begenungen mit der grünen Rennleitung. Das kostete mich bisher nur Geld aber wenn ich oder Freunde mal wirklich Hilfe brauchte, sei es Stress bei ner Party oder ähnlichem wo Freunde zu Schaden kamen lassen sich die Herren ja gerne mal Zeit, könnte ja gefährlich werden.

Das sind meine Erfahrungen hier in Potsdam mit der Polizei. Heute hab ich auch mal wieder die Radcops gesehen, das sind scheinbar auch nur Schönwetterpiloten, im Winter hab ich keinen von denen auf den Strassen gesehen. Haben die tollste Funktionsbekleidung aber fahren dann nur bei feinstem Sonnenschein oder wie !?
 
Ich wurde einmal von einer Schnellstraße mit Seitenstreifen auf eine andere, parallelführende Straße gelotst. Das empfand ich allerdings als sehr aufmerksam und zuvorkommend von den Polizisten. Schließlich war ich nicht ortskundig und fahre auch lieber auf weniger befahrenen Straßen.
 
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